U-Bahnsteuer (Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien)

In diesem Thema finden Sie alles über die Handhabung der U-Bahnsteuer im LHR Lohn.

 

Rechtsgrundlage

Die Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien (U-Bahn-Steuer) wird auf Grund der Bestimmungen des Landesgesetzes für Wien (Wiener Dienstgeberabgabengesetz - Wr. DAG) vom 24. April 1970, LGBI 1970/17, in der jeweils geltenden Fassung, erhoben.

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/f3000000.htm

Abgabebefreiungen

  1. Gebietskörperschaften mit Ausnahme der von Ihnen verwalteten Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds;

  2. Dienstverhältnisse, bei denen der Dienstnehmer das 55. Lebensjahr überschritten hat;

  3. Dienstverhältnisse im Sinne des § 18 Abs. 3 und 4 des Behindertengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 16/1986 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 42/1993, des § 6 Z 4 des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/1999 und des § 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 106/1999;

  4. Lehrverhältnisse im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/ 69, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/1998;

  5. Dienstverhältnisse, bei denen die vom Dienstnehmer zu leistende Arbeitszeit wöchentlich das Ausmaß von zehn Stunden nicht übersteigt;

  6. Dienstverhältnisse mit Hausbesorgern;

  7. Dienstverhältnisse während der Zeit, für die ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter und ein gesetzliches Beschäftigungsverbot nach der Entbindung besteht. Ebenso Dienstverhältnisse während der Zeit, für die ein auf einem gesetzlichen Anspruch beruhender Karenzurlaub gewährt wird.

  8. Dienstverhältnisse während der Zeit, in der der Dienstnehmer den ordentlichen oder außerordentlichen Präsenzdienst leistet. (§ 3 Wr. DAG)

 

Höhe der Abgabe

Seit 01. Juni 2012 werden für jeden Dienstnehmer und für jede angefangene Woche (Teilwoche) eines bestehenden Dienstverhältnisses € 2,00 berechnet. (Dieser Wert wird von der Lohn & HR GmbH gewartet).

Bis 31. Mai 2012 hat die Abgabe für jeden Dienstnehmer und für jede angefangene Woche (Teilwoche) eines bestehenden Dienstverhältnisses € 0,72 betragen (§ 5 Wr. DAG).

Abrechnungszeiträume

Für die Berechnung der Dienstgeberabgabe gelten jeweils vier- bzw. fünfwöchentliche Abrechnungszeiträume. Der jeweilige Abrechnungszeitraum umfasst

Beispiele:

Jahr 2025:

Monat    U-Bahn-Wochen

-------- ---------------

01.01.25               4

01.02.25               4

01.03.25               5

01.04.25               4

01.05.25               4

01.06.25               5

01.07.25               4

01.08.25               5

01.09.25               4

01.10.25               4

01.11.25               5

01.12.25               4

Summe: 52

 

Jahr 2026:

Monat    U-Bahn-Wochen

-------- ---------------

01.01.26               4

01.02.26               4

01.03.26               5

01.04.26               4

01.05.26               5

01.06.26               4

01.07.26               4

01.08.26               5

01.09.26               4

01.10.26               4

01.11.26               5

01.12.26               4

Summe: 52

 

Die U-Bahn-Steuer wird pro angefangene Woche gerechnet. So gibt es Verschiebungen der U-Bahn-Wochen, wenn ein Dienstnehmer austritt.

Beispiel:
Wenn ein Dienstnehmer am 31.10.2025 austritt, dann wird die letzte Oktober Woche in den Oktober verschoben und so hat der Oktober 2025 5 U-Bahn Wochen anstatt wie oben angeführt 4.

Wechsel unter dem Monat

Wechselt ein Dienstnehmer während des Monats die Versicherung und ist damit U-Bahn steuerpflichtig oder befreit, so rechnet LHR Lohn automatisch die richtige Anzahl an abgabenpflichtigen Wochen aus.

Beispiel:
Ein Dienstnehmer wechselt am 12.05.2025 von der Salzburger zur Wiener ÖGK, so ist er ab KW 20 U-Bahn steuerpflichtig.

Handhabung im LHR Lohn

Im LHR Lohn definieren Sie im variablen Dienstnehmerstamm, ob für den Dienstnehmer U-Bahn-Steuer abgeführt werden soll. Voraussetzung für die Abfuhr der U-Bahn-Steuer des Dienstnehmers ist, dass

Es wird ab der Woche nachdem der Dienstnehmer 55 Jahre alt geworden ist, keine U-Bahn Steuer mehr gerechnet.

Beispiel:
Wenn ein Dienstnehmer am 03.12.2025 55 Jahre alt wird, dann ist die 1. Woche bis 04.12.2025 U-Bahn steuerpflichtig. Die letzten vier Dezember Wochen sind nicht mehr U-Bahn steuerpflichtig.

Vorgehensweise

  1. Legen Sie im Stammdatenmenü/Firma/Gemeinden die Gemeinde(n) Wien mit der Kassenzahl für die U-Bahn Steuer an. In der Registerkarte Kundendaten haben Sie die Möglichkeit das Kundendatenfeld im Überweisungsdatenträger mit der Kassenzahl und Auszahlungsmonat/Jahr zu füllen. Mögliche Platzhalter für das Auszahlungsmonat sind "M", "MM", für das Jahr "J", "JJ", "JJJJ",
    zum Beispiel: 00003151MMJJ
    Bei dieser Eingabe wird am Datenträger im Kundendatenfeld im Monat 02.2010 folgendes ausgegeben: 0031510210
  2. Im variablen Dienstnehmerstamm (Stammdatenmenü/Personal/Variabler Dienstnehmerstamm) hinterlegen Sie im Feld "UBahn" ob der Dienstnehmer U-Bahn steuerpflichtig ist (= Feld auf "J") oder nicht (= Feld auf "N") Für Dienstnehmer mit der Dienstnehmerart

    1. AN - Angestellte,

    2. AR - Arbeiter

    3. F  - Ferialpraktikanten

    4. VB - Vertragsbedienstete
      wird die U-Bahnsteuer bis zum
      55. Lebensjahr abgeführt. Alle anderen Dienstnehmerarten sind nicht U Bahn steuerpflichtig.

  3. Wird im variablen Dienstnehmerstamm im Feld „U-Bahn steuerpflichtig“ ein „J“ (Ja) eingetragen und ist die Dienstnehmerart

    1. „FD“ (Freier Dienstvertrag),

    2. „FU“ (Funktionär [nach § 29 Z 4 EStg]),

    3. „MR“ (Mgl. Aufsichts-/Verwaltungsrat)

    4. oder „VT“ (Vortragender, Lehrender)
      hinterlegt, wird keine U-Bahnsteuer berechnet.

Kontrollieren Sie im Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe ob die Checkbox "U-Bahn-Abgabe" überall richtig gesetzt ist. Bei Ein-/Austritten wird die U-Bahn-Abgabe automatisch aliquotiert, bei den Unterbrechungsgründen wie Mutterschutz, Karenz, Bundesheer deaktivieren Sie die Checkbox. Bei folgenden Unterbrechungen können Sie die Checkbox aktivieren:

Information zum Krankenstand:

Für Dienstnehmer im Krankenstand wird die U-Bahn Steuer abgeführt, unabhängig davon in welchem Entgeltfortzahlungsanspruch sich der Dienstnehmer befindet. (Das Programm bezieht sich dabei auf die Lohnsteuertage.)

 

Für die Berechnung der U-Bahn Steuer gibt es noch einen variablen Firmenparameter "LS: U-Bahn_Besch_LANR" (Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Variable ...), dem eine Lohnart zugewiesen werden kann, welche das Beschäftigungsausmaß bestimmt.

Ergibt diese Lohnart den Wert 1, so wird die U-Bahn-Steuer wie bisher berechnet, ist der Wert nicht 1, so wird die U-Bahn-Steuer fix nicht gerechnet. Ist dieser neue Parameter nicht vorhanden oder bei einem Dienstnehmer die Lohnart nicht generiert, so wird die U-Bahn-Steuer wie bisher ermittelt.

 

Die monatliche U-Bahn Steuer Erklärung finden Sie unter Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr/U-Bahnsteuer

Die jährliche U-Bahn Steuer Erklärung finden Sie unter Auswertungen/Jährlich/Jahresabschluss/U-Bahnsteuer Jahreserklärung.

 

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