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In dieser Maske haben Sie die Möglichkeit eine jährliche Kontrollliste für den Kommunalsteuererklärung zu drucken. Die Abgabe der Dienstgeberjahreserklärung muss bis 31. März des neuen Jahres auf digitalem Wege erfolgen.
Ausnahme: Wenn keine Dienstnehmer beschäftigt werden oder nur Dienstverhältnisse im Sinne des §3 lit. b bis h Wiener Dienstgeberabgabegesetz vorliegen, muss - unabhängig davon, ob von der zuständigen Buchhaltungsabteilung bis dato eine Steuernummer zugeteilt wurde oder nicht - grundsätzlich keine DGA-Null-Erklärung abgegeben werden.
Voraussetzung für die korrekte Berechnung der U-Bahnsteuererklärung ist:
Detaillierte Informationen über die korrekte Anlage der Firmen- und Dienstnehmerstammdaten finden Sie unter Lohn/Gehalt/Themen/U-Bahnsteuer.
Unter Dienstgeberabgabe - Abgabenkonto eröffnen, Dienstgeberabgabe-Erklärung, Höhe der Abgabe (wien.gv.at) sind alle Informationen der Stadt Wien über Abwicklung, Höhe der Abgabe und Ausnahmeregelungen zu finden.
Hier tragen Sie das Jahr ein, für die eine Jahreserklärung erstellt werden soll.
Mit diesem Button starten Sie den Druck der Liste.
U-Bahnsteuerjahreserklärung - Datenträger