Nachzahlung/Rückzahlung aus Vorjahr - nicht willkürlich

Dieses Thema erklärt Ihnen wie Sie "Nachzahlung aus Vorjahr" Funktion in der LHR Personalverrechnung einschalten, damit diese automatisch erfolgt.

Rechtlicher Hinweis

Nachzahlungen sind Aufzahlungen für Lohnzahlungszeiträume bzw. Kalenderjahre, für die bereits ein Arbeitsentgelt gezahlt wurde.

Rückzahlung ist die Rückerstattung von steuerpflichtigen Einnahmen für Lohnzahlungszeiträume bzw. Kalenderjahre, für die bereits ein Arbeitsentgelt gezahlt wurde.

Sozialversicherung

Beitragspflichtige Nach- und Rückzahlungen sind, getrennt nach laufenden Bezügen und Sonderzahlungen, dem Zeitraum zuzuordnen, in dem der Anspruch entstanden ist (Anspruchsprinzip). D.h. es ist der jeweilige Abrechnungszeitraum zu stornieren und unter Berücksichtigung der Nach-/Rückzahlung neu abzurechnen (aufzurollen). Dabei müssen

• die Höchstbeitragsgrundlagen und

• die Prozentsätze

jener Abrechnungszeiträume berücksichtigt werden, die aufzurollen sind.

Die Nach-/Rückzahlungen sind anhand einer neuen Beitragsnachweisung zu melden.

Wurde bereits ein Lohnzettel SV übermittelt, ist zusätzlich ein Storno und eine Neumeldung vorzunehmen.

Lohnsteuer

Nachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre, die nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen, sind:

• soweit sie nicht nach § 67 Abs. 3 oder 6 EStG mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind

• gem. § 67 Abs. 10 EStG im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen.

Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 EStG ein Fünftel steuerfrei zu belassen.

Diese Nachzahlungen sind auf folgende Komponenten aufzuteilen, wenn eindeutig erkennbar ist, in welchem Ausmaß die Nachzahlung auf einen derartigen Betrag entfällt.

• Steuerfreie Bezüge gem. § 3 Abs. 1 EStG

• Kostenersätze gemäß § 26 EStG

• Abfertigungen gem. § 67 Abs. 3 EStG und gem. § 67 Abs. 6 EStG

• Pensionsabfindungen und Zahlungen auf Grund eines Sozialplans

Nach Ausscheiden dieser gesondert zu versteuernden Bezüge sind die auf die restlichen Bezüge entfallenden Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung abzuziehen. Vom verbleibenden Betrag ist ein Fünftel steuerfrei zu belassen - § 67 Abs. 8 lit. c EStG. Die verbleibenden vier Fünftel sind schließlich wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens nach dem Lohnsteuertarif des jeweiligen Kalendermonats der Besteuerung zu unterziehen.

 

Die „Fünftel-Begünstigung“ des § 67 Abs 8 lit c EStG für nicht willkürliche Nachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre gilt auch für bereits beendete Dienstverhältnisse,  iehe vom BMF beantwortete Zweifelsfragen zu Nachzahlungen (Ortner 2014, Seite 639). LHR Personalverrechnung rechnet hier noch nach TARIF. Dies wird erst im Jänner 2015 programmiert.

 

Rückzahlung von steuerpflichtigen Einnahmen zählt zu den Werbungskosten. Steht ein Arbeitnehmer in einem aufrechten Dienstverhältnis zu jenem Arbeitgeber, dem er Arbeitslohn zu erstatten (rückzuzahlen) hat, so hat der Arbeitgeber die Erstattung (Rückzahlung) beim laufenden Arbeitslohn als Werbungskosten zu berücksichtigen - § 16 (2) EStG.

 

Rückzahlung vom Arbeitslohn vom Vorjahr ist im EStG als Werbungskosten zu berücksichtigen. Diese mindern aber nicht die Bemessungsgrundlage für DB, DZ und KommSt, vgl. VwGH 18.9.2013, 2010/13/0133, ARD 6380/14/2014).

Bei deiner Rückzahlung von DB, DZ und Kommunalsteuer werden ab März 2013 die dementsprechenden Lohnarten nicht mehr mit Minus generiert.

 

Wenn der Dienstnehmer nur eine Rückzahlung des sv-pflichtigen Arbeitslohns hat, im Vorjahr ausgetreten ist und im laufenden Jahr keine Bezüge erhält, ist ein Lohnzettel Finanz Teil, auf dem die Sozialversicherung unter Bruttobezügen anzuführen ist, auszustellen. (Rz 319 LStR 2002)

Wenn der Dienstnehmer nur eine Rückzahlung hat, bei der es keine SV gibt (zB eine hohe Rückzahlung der Abfertigung), im Vorjahr ausgetreten ist und im laufenden Jahr keine Bezüge erhält, ist grundsätzlich kein Lohnzettel auszustellen. LHR Personalverrechnung erstellt in diesem Fall keinen Lohnzettel Finanz-Teil.

Dem ehemaligen Arbeitnehmer ist eine Bestätigung auszustellen, auf der vermerkt ist, dass die Abfertigung zurückgezahlt wurde.

Mit dieser Bestätigung hat der ehemalige Arbeitnehmer die Möglichkeit, im Jahr der Rückzahlung, Werbungskosten gem § 16(2) EStG geltend zu machen.

 

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§ 77 Abs. 5 EStG regelt die Auszahlung von Bezügen für das Vorjahr bis zum 15. Februar des Folgejahres und bewirkt eine Zuordnung dieser „späten“ Lohnzahlung zum Vorjahreszeitraum (Aufnahme in den Jahreslohnzettel). Da das Gesetz hier eindeutig von der Nachzahlung von Arbeitslohn spricht, ist nach Meinung des Bundesweiten Fachbereichs Lohnsteuer die Ausdehnung auf rückgezahlte Beträge nicht möglich.

Bei der Rückzahlung von Einnahmen liegen – soweit der Zeitpunkt des Zufließens und der Erstattung nicht willkürlich festgesetzt worden ist (darauf sollte bei solchen Konstellationen genau geachtet werden!) - auf Grund von § 16 Abs. 2 EStG grundsätzlich Werbungskosten vor.

Während des laufenden Kalenderjahres hat dabei im Falle eines aufrechten Dienstverhältnisses der Arbeitgeber den rückgezahlten Betrag beim laufenden Arbeitslohn als Werbungskosten zu berücksichtigen (=Berücksichtigung im Jahreslohnzettel).

Erfolgt die Rückzahlung in einem Folgejahr, liegen beim Arbeitnehmer Werbungskosten vor, die im Wege des Veranlagungsverfahrens berücksichtigt werden können. Der Sachverhalt und der Betrag sind dabei in Form einer Bestätigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Eine Auswirkung beim Arbeitgeber auf den Jahreslohnzettel ergibt sich in diesem Fall nicht.

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Der Freibetrag von max. 620,-- Euro, die Freigrenze von max. 2000,-- Euro und das Jahressechstel sind nicht zu berücksichtigen.

Ist das Dienstverhältnis im Auszahlungszeitpunkt bereits beendet, ist ein gesonderter Lohnzettel Finanz auszustellen und unter "vom ... bis ..." der erste und der letzte Tag des betreffenden Kalendermonats, in dem die Nachzahlung erfolgte, einzutragen.

Bei Nachzahlungen/Rückzahlungen aus Vorjahr für im Vorjahr ausgetretene Dienstnehmer, bei denen Pendlerpauschale eingetragen ist, löschen Sie die Pendlerpauschale im Variablen Dienstnehmerstamm im laufenden Jahr, damit im laufenden Jahr keine Pendlerpauschale gerechnet wird.

 

Vorgehensweise

Im LHR Personalverrechnung ist eine nicht willkürliche Nachzahlung/Rückzahlung aus Vorjahr ganz einfach wie eine Aufrollung handzuhaben. Das heißt, Sie ändern im Anspruchsmonat (Vorjahre) die Lohnart in der Lohnartenzuordnung und rechnen ganz normal das abzurechnende Monat im laufenden Jahr ab.

Aufrollungen nach folgenden Lohnsteuerparagraphen werden unterstützt:

 

aufzurollende Paragraphen

Versteuerung als Nachzahlung aus Vorjahr nach Paragraph

Versteuerung als Rückzahlung aus Vorjahr nach Paragraph

TARIF

67(8)

16(2)

TARIFoJ6 ohne Jahressechstel

67(8)

16(2)

3 LSt-frei P.3 lfd. Bez. (außer Z.10,11,15)

3

3

3S LSt-frei P.3 Sonderzahlungen (außer Z.10,11,15)

3S

3S

26 LSt-frei P.26

26

26

67(1) SZ mit J/6

67(8)

16(2)

67(3) SZ ohne J/6

67(3)

16(2)

67(6) SZ bei DV-Beendigung freiw.Abfert./Abf.

67(6)

67(6)

67(7) SZ auf 2.J/6   Verbess.vorschläge

67(8)

16(2)

67(8d) SZ, Ersatzleistungen

67(8)

16(2)

68(1) Zulagen + Zuschlaege P.68/1

67(8)

16(2)

68(2) (max.5 freie) UStd. P.68/2

67(8)

16(2)

BPGG21 Bundespflegegeld (gesetz P. 21)

BPGG21

BPGG21

 

Beachten Sie, dass alle anderen Paragraphen nicht unterstützt werden! Wenn Sie einen Paragraphen aufrollen wollen, der nicht unterstützt wird, dann wird in der Datei fehler.lst (Eurolohn/Work Verzeichnis) diese Fehlermeldung ausgegeben:
Es wurde kein Paragraph fuer Nachzahlungen aus dem Vorjahr gefunden!

Lohnzettel SV und Finanz

Vorjahr Lohnzettel SV: Nach einer Echtabrechnung wird im Datenaustausch ELDA (Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr/Datenaustausch GKK oder Kommunikation/Allgemeine/Datenaustausch ELDA) für das Vorjahr ein Storno für den bereits übermittelten Lohnzettel SV und ein neuerlicher Lohnzettel SV generiert.

Laufendes Jahr Lohnzettel Finanz: Lohnzettel Finanz wird für aktive Dienstnehmer für das laufende Jahr am Jahresende übermittelt (außer der Dienstnehmer tritt vorher aus). Für nicht aktive Dienstnehmer wird ein gesonderter Lohnzettel Finanz ausgestellt und unter "vom ... bis ..." der erste und der letzte Tag des betreffenden Kalendermonats, in dem die Nachzahlung erfolgte, eingetragen. Dieser wird auch erst am Jahresende übermittelt.

Nachdem der Zahlungsverkehr gelaufen ist, können die Datenträger für Lohnzettel SV erstellt werden. Es reicht, wenn Sie im Datenaustausch ELDA das Jahr 2005 starten!

 

Diese Anleitung hilft Ihnen beim Automatisieren der nicht willkürlichen Nachzahlung/Rückzahlung aus Vorjahr und zeigt Ihnen, wie Sie die nötigen Lohnarten dazu aufbauen.

Vorgehensweise

1. Im Menüaufruf Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter - Seite1 gibt es die Felder "Abrechnung ab" und "Aufrollung ab".

Diese sind erst dann zu füllen, wenn das Vorjahr bei Ihnen abgeschlossen ist (die Jahreslohnzettel SV und Finanz  wurden übermittelt und es wird kein 13. Lauf mehr vorgenommen). Geben Sie im Feld "Abrechnung ab" das laufende Jahr ein, zB 2014, und im Feld "Aufrollung ab" das Jahr, ab dem Sie Nachzahlungen/Rückzahlungen aus Vorjahr vornehmen, zB 2011.

Ab der Befüllung dieser Felder gelten alle Eingaben/ Änderungen im Vorjahr als Nachzahlungen oder Rückzahlungen aus Vorjahr.

Wir empfehlen entweder erst am 1.3.2015 (bzw. am 16.2.2015) die Nachzahlung aus Vorjahr Parameter "Abrechnung ab" für 2015 zu setzen, oder vor 01.2015 Lohnzettel bei Austritt Übermittlung eine Jahresübermittlung für 12.2014 zu starten!

 

2. Für das laufende Jahr werden 4 Lohnarten benötigt. Diese erhöhen im laufenden Jahr die Lohnsteuer, DB, DZ und die Kommunalsteuer. Je nachdem wie Ihre Lohnarten aufgebaut sind, legen Sie diese unter Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-, Firmen- oder Dienstnehmergruppenlohnarten an.

Die 1. Lohnart ist die "Nachzahlung aus Vorjahr DB" und erhöht den Dienstgeberbeitrag  im laufenden Jahr. Legen Sie die 1. Lohnart mit folgenden Werten an:

Aliquotierung:

N

keine Aliquotierung

Vorzeichen:

D oder N

Durchläufer oder wird am Gehaltszettel nicht angedruckt

Exekutionsgruppe:

U oder leer

nicht pfändbar

Defaultgültigkeit:

0

Jedes Monat

Betragsteiler Betragsteiler schlüsseln einzelne Bezugsarten auf, die unterschiedlich pflichtige Anteile aufweisen. Beispiel: Überstunden mit 100% Zuschlag müssen teils wie ein laufender Bezug behandelt werden und teils nach § 68 (2) EStG versteuert werden. Betragsteiler sind in LHR Personalverrechnung vordefiniert und können vom Benutzer nicht geändert werden. Betragsteiler werden vom Benutzer beim Anlegen von Lohnarten verwendet.:

2000

Nur DB-pflichtig

Austr./Inaktiv

abrechnen

Die Lohnart wird immer abgerechnet, auch in Zeiten einer Unterbrechung.

Betrags-Bewertungs Art:

EIN

Der Wert wird vom Abrechnungsprogramm automatisch berechnet

Druck Gehaltszettel Stunden

Betrag anstatt Stunden

Wenn das Vorzeichen "D" ist, wenn Sie den Wert am Gehaltszettel andrucken wollen

FiBu:

leer

Dieses Feld kann leer gelassen werden. Die Lohnart ist ein Durchläufer

Kostenrechnung:

A

A = Abgabenbeträge in die Kostenrechnung

Die restlichen Felder füllen Sie nach Bedarf aus und speichern Sie die Lohnart.

Beispiel:

 

Die 2. Lohnart ist die "Nachzahlung aus Vorjahr DZ" und erhöht den Dienstgeberzuschlag im laufenden Jahr. Legen Sie die 2. Lohnart mit folgenden Werten an:

Aliquotierung:

N

keine Aliquotierung

Vorzeichen:

D oder N

Durchläufer oder wird am Gehaltszettel nicht angedruckt

Exekutionsgruppe:

U oder leer

nicht pfändbar

Defaultgültigkeit:

0

Jedes Monat

Betragsteiler:

3000

Nur DZ-pflichtig

Austr./Inaktiv

abrechnen

Die Lohnart wird immer abgerechnet, auch in Zeiten einer Unterbrechung.

Betrags-Bewertungs Art:

EIN

Der Wert wird vom Abrechnungsprogramm automatisch berechnet

Druck Gehaltszettel Stunden

Betrag anstatt Stunden

Wenn das Vorzeichen "D" ist, wenn Sie den Wert am Gehaltszettel andrucken wollen

FiBu:

leer

Dieses Feld kann leer gelassen werden. Die Lohnart ist ein Durchläufer

Kostenrechnung:

A

A = Abgabenbeträge in die Kostenrechnung

Die restlichen Felder füllen Sie nach Bedarf aus und speichern Sie die Lohnart.

Beispiel:

 

Die 3. Lohnart ist die "Nachzahlung aus Vorjahr KommSt" und erhöht die Kommunalsteuer im laufenden Jahr. Legen Sie die 3. Lohnart mit folgenden Werten an:

Aliquotierung:

N

keine Aliquotierung

Vorzeichen:

D oder N

Durchläufer oder wird am Gehaltszettel nicht angedruckt

Exekutionsgruppe:

U oder leer

nicht pfändbar

Defaultgültigkeit:

0

Jedes Monat

Betragsteiler:

100

Nur KommSt-pflichtig

Austr./Inaktiv

abrechnen

Die Lohnart wird immer abgerechnet, auch in Zeiten einer Unterbrechung.

Betrags-Bewertungs Art:

EIN

Der Wert wird vom Abrechnungsprogramm automatisch berechnet

Druck Gehaltszettel Stunden

Betrag anstatt Stunden

Wenn das Vorzeichen "D" ist, wenn Sie den Wert am Gehaltszettel andrucken wollen

FiBu:

leer

Dieses Feld kann leer gelassen werden. Die Lohnart ist ein Durchläufer

Kostenrechnung:

A

A = Abgabenbeträge in die Kostenrechnung

Die restlichen Felder füllen Sie nach Bedarf aus und speichern Sie die Lohnart.

Beispiel:

 

Die 4. Lohnart ist die "Nachzahlung aus Vorjahr LSt" und berechnet die Lohnsteuer  im laufenden Jahr. Legen Sie die 4. Lohnart mit folgenden Werten an:

Aliquotierung:

N

keine Aliquotierung

Vorzeichen:

D oder N

Durchläufer oder wird am Gehaltszettel nicht angedruckt

Exekutionsgruppe:

U oder leer

nicht pfändbar

Defaultgültigkeit:

0

Jedes Monat

Betragsteiler:

0

Durchläufer - der Lohnsteuerparagraph wird vom Abrechnungsprogramm automatisch berechnet!

Austr./Inaktiv

abrechnen oder leer

Die Lohnart wird immer abgerechnet, auch in Zeiten einer Unterbrechung. Die Lohnart wird aber bei 30 LSt-Tagen immer gerechnet.

Betrags-Bewertungs Art:

EIN

Der Wert wird vom Abrechnungsprogramm automatisch berechnet

Druck Gehaltszettel Stunden

Betrag anstatt Stunden

Wenn das Vorzeichen "D" ist, wenn Sie den Wert am Gehaltszettel andrucken wollen

FiBu:

leer

Dieses Feld kann leer gelassen werden. Die Lohnart ist ein Durchläufer

Kostenrechnung:

N oder leer

Die Lohnart fließt nicht in die Kostenrechnung.

Die restlichen Felder füllen Sie nach Bedarf aus und speichern Sie die Lohnart.

Beispiel:

 

3. Für Dienstnehmer, die im laufenden Jahr nicht mehr aktiv sind, ist ein eigener Eintritt und Austritt im laufenden Jahr nötig, aber keine GKK-Versichertenmeldung! Dazu sind neue Unterbrechungsgründe anzulegen, die keine GKK-Meldung erzeugen.
Diese haben seit den Updates ab 09.2009 die Unterbrechungsarten "Eintritt Nachzahlung Vorjahr ohne Dienstverhältnis (e)" und "Austritt Nachzahlung Vorjahr ohne Dienstverhältnis (a)" (vorher normaler Ein- und Austritt). So scheinen solche Dienstnehmer auf Auswertungen nicht als aktive Dienstnehmer auf.
Falls Sie diese mit einem Update noch nicht erhalten haben, legen Sie diese unter Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe an.

Beispiel für den Eintrittsgrund:
GKK-An-/Abmeldung muss mit "NEIN" gekennzeichnet sein.

Beispiel für den Austrittsgrund:
GKK-An-/Abmeldung muss mit "NEIN" gekennzeichnet sein.

Für den Lohnzettel SV wird für das Vorjahr ein Storno und ein neuerlicher Lohnzettel SV generiert. Für das laufende Jahr ist ein gesonderter Lohnzettel auszustellen und unter "vom ... bis ..." der erste und der letzte Tag des betreffenden Kalendermonats, in dem die Nachzahlung erfolgte einzutragen.

 

4. Wenn die Lohnarten und die Unterbrechungsgründe angelegt sind, tragen Sie diese in den Firmenparameter unter Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter - Seite 3 ein.

Beispiel:

 

Lohn-/Gehaltszettel

Die Differenz am Gehaltszettel wird wie bei "Aufrollungen im aktuellen Jahr" dargestellt. Es gibt also keine Kalenderjahresgrenze mehr!

Beispiel:

Wenn in einem Jahr eine Nachzahlung vorkam, zB im Monat 01.2010 für 12.2009 und danach wieder eine Rückzahlung, zB im 03.2010 für 11.2009, dann wird die Lohnsteuer der Rückzahlung im letzten Monat, also im 01.2010 berücksichtigt.

Das sieht am Lohn-/Gehaltszettel bzw. in der Abrechnungsansicht wie folgt aus:

Im 01.2010 wurden 184,00 Euro für 12.2009 nachbezahlt.

Im 03.2010 wurden 20,00 Euro für 11.2009 rückbezahlt.

Im 01.2010 wird die Lohnsteuer von der Nachzahlung und Rückzahlung berücksichtigt:

Im 03.2010 werden der DB, DZ und die KommSt berücksichtigt:

Ansicht Abrechnung

Es gibt eine übersichtliche Darstellung in der Abrechnungsansicht, um solche Fälle auch nachvollziehen zu können.

Zahlungsverkehr

Überweisung / Barauszahlung an den Mitarbeiter

Zusätzlich zum laufenden Jahr wird auch das Vorjahr berücksichtigt, unabhängig vom Zeitraum für "Nachzahlungen Vorjahre". Der Dienstnehmer erhält also die Differenz  im laufenden Abrechnungsmonat nachbezahlt.

Die Überweisung an den Mitarbeiter erfolgt im aktuellen Monat. Es gibt für die Überweisung keine Jahresgrenze mehr - daher ist auch keine Übernahme der offenen Barauszahlungen aus dem Vorjahr mehr notwendig!

Beispiel:

Abgabenlisten SV / Datenträger Beitragsnachweisung

Es wird dasselbe "Datum für Nachdruck" sowohl für Beiträge im laufenden Jahr als auch für die Nachzahlungen aus Vorjahren vergeben. Allerdings wird eine eigene Seite gedruckt.

Die Meldung an die Versicherungsanstalt erfolgt für das entsprechende Kalenderjahr (Liste und Datenträger).

Abgabenliste Finanz, Gemeinde

Da die Abgaben DB/DZ/KommSt im aktuellen Jahr verrechnet werden, ist bei diesen Listen keine Änderung erforderlich.

Überweisungsdatenträger U-Bahnsteuer mit Nachzahlung Vorjahre: kommen bei der Überweisung der U-Bahnsteuer mehrere Nachzahlungs-Jahre vor, so wird nun nur mehr eine Buchungszeile erstellt. Im Buchungstext wird mit dem Text "davon U-Bahnsteuer <pro Jahr das letzte Auszahlungsmonat> <Betrag im Nachzahlungsjahr" eine Aufschlüsselung der U-Bahnsteuer pro Jahr vorgenommen.

Buchhaltung

Es werden auch Vorjahresmonate aufgerollt und in den laufenden Buchungsbeleg addiert.

Vorjahr

• Lohnart

• SV

• Nettoänderung

Laufendes Jahr

• DB, DZ, KommSt (es muss das Entstehungsmonat für die Kostenstellenermittlung verwendet werden!)

• Lohnsteuer

• Nettoänderung

• Exekutionen

ELDA Meldewesen

Vorjahr

Laufendes Jahr

Lohnkonto

Durch die Nachzahlung im Vorjahr verändert sich der Ausdruck des Lohnkontos.

Vorjahr: Die veränderte Lohnart enthält den neuen Gesamtbetrag (zB wenn das Gehalt ursprünglich EUR 1.000,-- betrug, und EUR 200,-- nachbezahlt werden, dann scheinen am Lohnkonto bei der Lohnart Gehalt EUR 1.200,-- auf). Zusätzlich gibt es den Bereich für „Auszahlung in Folgejahren“ . In diesem neuen Block ist der später versteuerte Betrag (zB Lohnart Gehalt EUR 200,--) ausgegeben.

Laufendes Jahr: Hier gibt es auch den Bereich für "Nachzahlung aus Vorjahr". In diesem Block ist der zu versteuerte Betrag (zB Lohnart Gehalt 200,--) ausgegeben.

Besonderheit

Bei Nachzahlungen/Rückzahlungen aus Vorjahr für im Vorjahr ausgetretene Dienstnehmer, bei denen Pendlerpauschale eingetragen ist, löschen Sie die Pendlerpauschale im Variablen Dienstnehmerstamm im laufenden Jahr, damit im laufenden Jahr keine Pendlerpauschale gerechnet wird.

 

 

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Firmenparameter

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