Wenn Sie den Konzernübertritt nach der Auszahlung einer Sonderzahlung
durchführen (z.B. per 31.08. und der Urlaubszuschuss wurde
im 06.2025 ausbezahlt) und nicht möchten, dass die Sonderzahlung in der
Ursprungsfirma aliquotiert wird, haben Sie diese zwei Möglichkeiten dies
zu lösen:
Dies ist dann der Fall, wenn die Abrechnung nicht mit der Einstellung "Lohnartenzuordnung löschen" erfolgte.
Lohnarten z.B. 300 und 307 UrlZuschuss in der
Ursprungsfirma übersteuern:

Dies ist dann der Fall, wenn die Abrechnung mit der Einstellung "Lohnartenzuordnung löschen" erfolgte.
Beim Kopiervorgang
wird der Austritt in den Eintrittsdaten eingefügt, da der DN Austritt
wird nun die Sonderzahlung gekürzt.
Damit diese nicht gekürzt wird, muss die Lohnart die Einstellung Aliquotierung
„N“-Nein haben.
Wenn es die Sonderzahlung-Lohnart schon seit mehreren Jahren in den Eintrittdaten
hinterlegt ist, empfehlen wir Ihnen, die Sonderzahlungslohnarten für das
Sonderzahlungsmonat in der Lohnartenzuordnung neu zu hinterlegen mit Aliquotierung
"N".
Wenn es offene Lohnarten gibt (ohen Bis-Datum)
und die gleiche Lohnart ist für 1 Monat begrenzt hinterlegt, dann greift
die begrenzte Lohnart, diese ist stärker.

Sie können die Lohnart für alle DN generieren lassen unter Stammdaten\Erhöhen\Lohnartengenerierung.
Bei der Auswahl, wählen Sie dann die betroffenen DN aus.

Wenn die Generierung nicht korrekt war, können Sie diese mit dem Button
„löschen“ wieder rückgängig machen.
Sie können zum Testen vorerst nur für einen Dienstnehmer starten und wenn
dann die Abrechnung für Sie korrekt ist, dann für alle übrigen betroffenen
Dienstnehmer.
Konzernwechsel - Vorraussetzungen
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