Damit die Übernahme der Dienstnehmer einwandfrei funktioniert, müssen in der Ursprungs- und Zielfirma folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Kostenstellen
Kostenträger
Abteilungen
Dienstnehmergruppen
Abrechnungsgruppen
Persönliche Sätze
Lohnarten
Firmen--, Dienstnehmergruppensätze,
diverse Empfänger
Wenn z.B: der Beruf nicht angelegt ist, wird gefragt, ob dieser Beruf in der Zielfirma angelegt werden soll ODER welcher vorhandene Beruf verwendet werden soll.
Das EFZ-Jahr muss in der Ursprungs- und Zielfirma gleich sein, ansonsten kommt es bei der Entgeltfortzahlungsberechnung von Arbeitern zu unerwünschten Aufrollungen. Diese Einstellung ist in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter– Seite 2, Feld „Efzg Nach“ vorzunehmen.
Wenn es Aufrollungen in der Ursprungsfirma gibt, kopieren Sie nach der Echtabrechnung in der Ursprungsfirma den Dienstnehmer in die Zielfirma neu. Dabei werden nur folgende Teile kopiert:
- Exekutionszahlungen
- Vordienstzeiten
- Durchschnitte
- Krankenstandsinformationen.
Für die Monate ab dem Übertrittsdatum werden in der Zielfirma Aufrollungen eingetragen.
Die Übernahme muss immer am Monatsersten durchgeführt werden.
Bsp.: Übertrittsdatum 01.03.2013
Austritt in alter Firma: 28.02.2013
Eintritt in neuer Firma: 01.03.2013
In der Eintrittsmaske wird für betroffene Dienstnehmer der angegebene Austrittsgrund z.B. „UMME“ mit dem Übertrittsdatum (minus 1 Tag) eingetragen.
Im Datenaustausch ELDA wird automatisch eine Abmeldungen mit ELDA-Austritts-Code 12 ohne arbeitsrechtliches Ende erstellt. Außerdem wird nach einer Echtabrechnung ein Lohnzettel SV/Finanz mit Arbeitsstättenmeldung bei Austritt erzeugte Zielfirma. In der Eintrittsmaske wird für betroffene Dienstnehmer der angegebene Eintrittsgrund z. B. „EINUM“ eingetragen. Im Kommentarfeld wird vermerkt, aus welcher Firma der Dienstnehmer übergetreten ist.
Dabei werden alle Stammdaten kopiert.
Es wird ein neuer variabler Dienstnehmerstamm ab dem Übertrittsmonat angelegt, der gleich ist, wie der letzte Satz.
Lohnartenzuordnung – Hinweis auf automatisierte generierte Lohnarten: In die Zielfirma werden alle Lohnarten übernommen, die kein Bis-Datum eingetragen haben oder deren Bis-Datum größer gleich dem Übertrittsdatum ist.
Für Dienstnehmer wird in der Zielfirma über die neue Protokolltabelle eine Abrechnungssperre für den Monat vor dem Übertrittsmonat gesetzt, damit die Schnitte nicht geändert werden.
In der Eintrittsmaske wird zusätzlich mit dem Eintritt aus der Ursprungsfirma ein „Ersteintritt für Lohn-/Gehaltszettel“ eingetragen. Oder, wenn dieser Grund in der Ursprungsfirma bereits vorhanden ist (mehrmaliger Konzernwechsel), dann wird dieses Datum übernommen.
Versichertenmeldungen:
Dabei erstellt der Datenaustausch ELDA automatisch Anmeldungen mit diesem Datum. Wenn diese Anmeldungen nicht gewünscht sind, setzen Sie diese manuell auf bearbeitet (Button „Satz auf bearbeitet stellen“ oder „Anzeige auf bearbeitet stellen“ im Datenaustausch ELDA).
Dienstnehmer können auch mit der gleichen Dienstnehmernummer per Konzernübertritt in die Zielfirma, welche schon einmal die Ursprungsfirma (Quellfirma) war, übertreten.
In der Quell- bzw. neuen Zielfirma stehen alle Daten sämtlicher Dienstzeiten zur Verfügung.
Exekutionen mit bereits bezahlten Beträgen werden kopiert. Beim Gläubigerabgleich wird überprüft, ob der Gläubiger in der Zielfirma bereits angelegt ist (mit der Bankverbindung/Bankkonto).
Es wird über den Namen des Gläubigers gesucht. Wenn der Gläubiger nicht gefunden wird, wird die Logik von oben für die Neuanlage verwendet. Da „Gläubiger / Rechtsanwälte / div. Empfänger“ in einer Maske verwaltet werden, gibt es eine entsprechende Nummer.
Direkt bei der Durchschnitsbasen bzw. Jahresbasen Anlage bestimmen Sie welche Basen mitkopiert werden. Dazu gibt es in den jeweiligen Erfassungsmasken (Stammdatenmenü/Lohnarten/Bezeichnungen/Jahresbasen oder Durchschnitte) eine Checkbox zur Berücksichtigung.
Das laufende Jahr wird kopiert, soweit schon Daten in der Ursprungsfirma vorhanden sind. Zusätzlich wird ein neuer Satz erstellt (Ermittlung wie am Lohnzettel Finanz).
Der Eintritt für Entgeltfortzahlung wird mit Ersteintritt erfasst. Ausnahme: Ein vorhandener Eintritt für Entgeltfortzahlung in der Ursprungsfirma wird übernommen. Krankenstände und Unfälle in der Maske Eintrittsdaten werden kopiert. Diese kopierten Sätze werden „markiert“ und sind nicht änderbar.
Hat der DN ein Efzg-Wochenmodell , dann wird auch dieses kopiert.
Der Eintritt für Urlaub wird mit Ersteintritt erfasst. Ausnahme: Ein vorhandener Eintritt für Urlaub in der Ursprungsfirma wird übernommen. Alle Urlaubstabellen (= auch Resturlaubsanspruch) werden in die Zielfirma kopiert. Wenn der Urlaubsanspruch nach Arbeitsjahr gerechnet wird, dann wird das „Urlaubsanspruchsmonat“ in der Eintrittsmaske erfasst. Hat der DN ein Urlaubs-Wochenmodell wird auch dieses kopiert
Eintritte für Jubiläums-, Abfertigungs- und Urlaubsrückstellungen werden mit dem Ersteintritt erfasst. Es sei denn, es gibt für diese einen bereits vorhandener Eintritt, dann wird dieses Datum übernommen.
Reisekosten werden nicht kopiert.
Buchhaltungsschnittstellen werden nicht kopiert.
Abgerechnete Lohnarten werden nicht kopiert.
Die Sachmittelverwaltung wird beim Konzernübertritt nicht berücksichtigt.