Gewerkschaft
Sie haben die Möglichkeit Gewerkschaftsbeiträge über die Personalverrechnung einzubehalten.
Voraussetzungen
Sie benötigen die Berechtigung Lohnarten und Formeln im LHR Lohn anzulegen. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
Bevor Sie die Lohnart Gewerkschaftsbeitrag anlegen, sollte zumindest eine Grundbezugslohnart angelegt sein. Wenn Sie die Krankenstandsverwaltung über LHR Lohn automatisieren wollen, sollte auch diese bereits aktiviert sein.
Vorgehensweise
- Um dem Dienstnehmer die Gewerkschaft zuordnen zu können, legen Sie zuvor die Gewerkschaften mit der entsprechenden Bankverbindung oder Barauszahlung unter Stammdaten/Firma/Gewerkschaften an.

- Wenn Sie alle Einstellungen für die Gewerkschaften getroffen haben, legen Sie die notwendigen Lohnarten für die Abrechnung an.
Eine Anleitung für eine mögliche Anlage finden Sie unter Lohn- und Gehalt/Aufgaben/einmalige Aufgaben/Lohnarten anlegen/Gewerkschaftsbeitrag.
- Sobald die Lohnarten und die für die Berechnung relevanten Formeln angelegt wurden, tragen Sie diese Lohnarten, damit eine Automatisierung stattfinden kann, im Firmenparameter auf der Seite 1 im Bereich Betriebsratsumlage/Gewerkschaftsbeiträge ein.

- Um die Dienstnehmer, bei denen die Gewerkschaftsbeiträge berücksichtigt werden sollen, zu kennzeichnen, ist es notwendig, dass Sie im Variablen Dienstnehmerstamm folgende Felder füllen:
- Gew. Mitglied: Hier geben Sie ein, ob und von welchen Beiträge der Dienstnehmer Gewerkschaftsbeiträge bezahlt.
- Gewnr: Hier geben Sie die Mitgliedsnummer des Dienstnehmers bei der Gewerkschaft ein, damit der Gewerkschaftsdatenträger vollständig übermittelt werden kann.
- bei: Hier geben Sie die Gewerkschaft ein, der der Dienstnehmer angehört. Diese haben Sie zuvor unter Stammdatenmenü/Firma/Gewerkschaften angelegt.
Mehr dazu lesen Sie unter Lohn-und Gehalt/Fenster/Stammdaten/Personal/Variabler Dienstnehmerstamm.
Dann wird der Betrag automatisch berechnet.

Fenster
Variabler Dienstnehmerstamm - Seite 1
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Firmenparameter Seite 1
Aufgaben
Gewerkschaftsbeitrag