Geringfügig Beschäftigte

Dieses Thema behandelt speziell geringfügig beschäftigte Dienstnehmer.

Merkmale eines geringfügig Beschäftigten in der LHR Personalverrechnung

  1. Für geringfügig Beschäftigte entscheiden Sie zuerst, ob Sie die Sozialversicherungsbeiträge von geringfügig Beschäftigten einmal am Jahresende oder monatlich entrichten. Die Beiträge sind im Regelfall nach Ablauf des Kalenderjahres fällig, können aber nach Vereinbarung mit dem Sozialversicherungsträger monatlich entrichtet werden.
    In LHR Personalverrechnung finden Sie diese Einstellung direkt bei der Versicherung in der Maske Versicherungen - Checkbox "Monatsdatenträger" (Stammdatenmenü/Firma/Versicherungen).
    Falls Sie die Abgaben der geringfügig Beschäftigten am Jahresende abführen möchten, legen Sie eine eigene Versicherung für geringfügig Beschäftigte an und deaktivieren Sie die Checkbox "Monatsdatenträger". Da die BVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte trotzdem monatlich abzuführen sind, legen Sie eine zusätzliche Versicherung nur wegen den BVK-Beiträgen an, die gleich aufgebaut ist wie die Versicherung für geringfügig Beschäftigte, aber die Checkbox "Monatsdatenträger" aktiviert hat. Diese Versicherung ist dann nur eine fiktive Versicherung mit der die BVK-Beiträge abgeführt werden. Diese weisen Sie im variablen Dienstnehmerstamm nicht zu. (Das Programm verwendet nämlich für die BVK-Beiträge für geringfügige die Versicherung mit der gleichen Beitragskontonummer und aktivierte Checkbox "Monatsdatenträger").

  2. Für geringfügig Beschäftigte hinterlegen Sie in der Maske Variable Dienstnehmerdaten die richtige Versicherung und eine SV-Gruppe für geringfügig Beschäftigte.
    Übersteigt die Summe der monatlichen allgemeinen Beitragsgrundlagen (ohne Sonderzahlungen) aller geringfügig Beschäftigten im Kalendermonat das Eineinhalbfache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze ( 2009: 536,61 Euro, 2010: 549,50 Euro), so hat der Dienstgeber zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag eine pauschalierte Abgabe zu entrichten.

In LHR Personalverrechnung hinterlegen Sie in so einem Fall in der Maske Variable Dienstnehmerdaten die "interne LHR Personalverrechnung Beitragsgrupppe" für pauschalierte geringfügige Beschäftigte, die mit "N72" bzw. "N74" anfängt. Diese interne Beitragsgruppe wird auf allen ELDA Meldungen und auf der Beitragsnachweisung auf die richtige SV-Gruppe umgeschlüsselt, zB N72a wird auf Versichertenmeldungen auf N14 umgeschlüsselt und auf der Beitragsnachweisung auf N72.

Folgende SV- bzw. Beitragsgruppen sind in LHR Personalverrechnung für geringfügig Beschäftigte in Verwendung:

 

Beachten Sie, dass bei BVA Versicherungen für 60jährige geringfügig Beschäftigte trotzdem ein Unfallversicherungsbeitrag zu entrichten ist und deswegen keine eigene SV-Gruppen für 60jährige zu verwenden sind.

  1. SV-Gruppenautomatik:

 

Elda Meldungen

Versichertenmeldungen

Durch eine Änderung einer SV-Gruppe für geringfügig Beschäftigte auf eine Beitragsgruppe für Pauschalierung oder umgekehrt bei der gleichen Versicherung entsteht keine Änderungsmeldung im Datenaustausch ELDA. Bei einer Änderung der geringfügigen Beschäftigung auf eine Vollbeschäftigung oder umgekehrt entsteht eine Änderungsmeldung im Datenaustausch ELDA.

 

Bei geringfügig beschäftigten Dienstnehmern wird auf Grund langer Krankheit mit Ende Entgeltfortzahlung automatisch eine Abmeldung mit Ende Entgelt erzeugt.

Der Abmeldegrund wurde für alle Versichertenmeldungen ab 01.09.2014 von "00 - Efz ausgeschöpft" auf "29 SV-Ende – Beschäftigung aufrecht“ geändert.

Beitragsnachweisung

Bei der jährlichen Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten Sie monatlich eine Beitragsnachweisung für geringfügige Beschäftigte mit kumulierten Summen. Der BVK-Beitrag wird trotzdem monatlich entrichtet (siehe oben Punkt 1).

Lohnzettel SV

Mitarbeitervorsorge-Beitrag bei Wechsel der Beschäftigung

Wechselt ein Dienstnehmer während des Kalenderjahres von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung und umgekehrt, sind die Beitragsgrundlagen und Sonderzahlungen jeweils in einem eigenen Lohnzettel SV anzuführen. Hingegen sind sämtliche Daten zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge gesamt auf dem letzten Lohnzettel SV anzugeben. Hier ist keine Teilung der MV-Daten vorzunehmen.

Beispiel:
SV-Gruppe D1 Angestellter:                            von 15.01.2007 bis 30.06.2007
SV-Gruppe N24 geringfügiger Angestellter: von 01.07.2007 bis 30.09.2007
SV-Gruppe D1 Angestellter:                            von 01.10.2007 bis 31.12.2007
Lösung:
Der Lohnzettel SV 2007 wird von 01.2007 bis 06.2007 und von 10.2007 bis 12.2007 für die Vollbeschäftigung und  von 07.2007 bis 09.2007 für die geringfügige Beschäftigung erstellt. Der Mitarbeitervorsorge-Zeitraum ist auf dem letztem Lohnzettel SV für den Zeitraum 02.2007 bis 12.2007 anzugeben.
Lohnzettel Finanz 2007 wird von 01.2007 bis 12.2007 mit der sozialen Stellung "3 - Angestellte/Angestellter" anzugeben, da der Dienstnehmer in diesem Jahr überwiegend vollbeschäftigt war.

Mutterschutz für geringfügig beschäftigte Angestellte

Für die BVA gilt das gleiche wie für die GKK. Hintergrund ist, dass der BV-Beitrag während des Bezuges von Wochengeld weiter zu bezahlen ist. Wochengeld erhalten aber nur vollversicherte Dienstnehmerinnen, nicht aber geringfügig Beschäftigte.

Mehr dazu finden Sie im Internet unter:

http://www.ooegkk.at/portal27/portal/ooegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_tabid=3&p_menuid=68785&action=2&p_pubid=130060

 

 

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