Dieses Thema behandelt speziell geringfügig beschäftigte Dienstnehmer.
Für geringfügig Beschäftigte entscheiden Sie zuerst,
ob Sie die Sozialversicherungsbeiträge von geringfügig Beschäftigten einmal
am Jahresende oder monatlich entrichten.
Die Beiträge sind im Regelfall nach Ablauf des Kalenderjahres fällig,
können aber nach Vereinbarung mit dem Sozialversicherungsträger monatlich
entrichtet werden.
In LHR Personalverrechnung finden Sie diese Einstellung direkt bei
der Versicherung in der Maske Versicherungen - Checkbox "Monatsdatenträger"
(Stammdatenmenü/Firma/Versicherungen).
Falls Sie die Abgaben der geringfügig Beschäftigten am Jahresende abführen
möchten, legen Sie eine eigene Versicherung für geringfügig Beschäftigte
an und deaktivieren Sie die Checkbox "Monatsdatenträger". Da
die BVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte trotzdem monatlich abzuführen
sind, legen Sie eine zusätzliche Versicherung
nur wegen den BVK-Beiträgen an, die gleich aufgebaut ist wie die
Versicherung für geringfügig Beschäftigte, aber die Checkbox "Monatsdatenträger"
aktiviert hat. Diese Versicherung ist dann nur eine fiktive Versicherung
mit der die BVK-Beiträge abgeführt werden. Diese weisen Sie im variablen
Dienstnehmerstamm nicht zu. (Das Programm verwendet nämlich für die BVK-Beiträge
für geringfügige die Versicherung mit der gleichen Beitragskontonummer
und aktivierte Checkbox "Monatsdatenträger").
Für geringfügig Beschäftigte hinterlegen Sie in
der Maske Variable Dienstnehmerdaten die richtige Versicherung
und eine SV-Gruppe für geringfügig
Beschäftigte.
Übersteigt die Summe der monatlichen allgemeinen Beitragsgrundlagen
(ohne Sonderzahlungen) aller geringfügig Beschäftigten im Kalendermonat
das Eineinhalbfache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze ( 2009: 536,61
Euro, 2010: 549,50 Euro), so hat der Dienstgeber zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag
eine pauschalierte Abgabe zu entrichten.
In LHR Personalverrechnung
hinterlegen Sie in so einem Fall in der Maske Variable
Dienstnehmerdaten die "interne LHR Personalverrechnung Beitragsgrupppe"
für pauschalierte geringfügige
Beschäftigte, die mit "N72" bzw. "N74" anfängt. Diese
interne Beitragsgruppe wird auf allen ELDA Meldungen und auf der Beitragsnachweisung
auf die richtige SV-Gruppe umgeschlüsselt, zB N72a wird auf Versichertenmeldungen
auf N14 umgeschlüsselt und auf der Beitragsnachweisung auf N72.
Folgende SV- bzw. Beitragsgruppen sind in LHR Personalverrechnung für geringfügig Beschäftigte in Verwendung:
Versicherungen 1 bis 10 - Gebietskrankenkassen und Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
SV-Gruppe |
Bezeichnung |
Beitragsgruppe bei Pauschalierung |
Bezeichnung |
N14 |
Geringfügig Beschäftigter - Arbeiter |
N72a |
Geringfügig Beschäftigter - Arbeiter - pauschaliert |
N14u |
Geringfügig Beschäftigter - Arbeiter - nach Vollendung des 60. Lebensjahres |
N74a |
Geringfügig Beschäftigter - Arbeiter - nach Vollendung des 60. Lebensjahres - pauschaliert |
N24 |
Geringfügig Beschäftigter - Angestellte |
N72d |
Geringfügig Beschäftigter - Angestellte - pauschaliert |
N24u |
Geringfügig Beschäftigter - Angestellter - nach Vollendung des 60. Lebensjahres |
N74d |
Geringfügig Beschäftigter - Angestellter - nach Vollendung des 60. Lebensjahres - pauschaliert |
L14 |
Geringfügig freier DN, der der Pensionsversicherung der Arbeiter angehört |
N72l |
Geringfügig freier DN, der der Pensionsversicherung der Arbeiter angehört - pauschaliert |
L14u |
Geringfügig freier DN, Arbeiter, nach Vollendung des 60. Lebensjahres |
N74l |
Geringfügig freier DN, Arbeiter, nach Vollendung des 60. Lebensjahres - pauschaliert |
M24 |
Geringfügig freier DN, der der Pensionsversicherung der Angestellten angehört |
N72m |
Geringfügig freier DN, der der Pensionsversicherung der Angestellten angehört - pauschaliert |
M24u |
Geringfügig freier DN, Angestellter, nach Vollendung des 60. Lebensjahres |
N74m |
Geringfügig freier DN, Angestellter, nach Vollendung des 60. Lebensjahres - pauschaliert |
Versicherung 11 Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
SV-Gruppe |
Bezeichnung |
N24b |
Geringfügig Beschäftigt - Beamte |
N24m |
Geringfügig Beschäftigt - Mandatare |
Versicherung 25 BVA Vertragsbedienstete
SV-Gruppe |
Bezeichnung |
Beitragsgruppe bei Pauschalierung |
Bezeichnung |
N14 |
Geringfügig Beschäftigter - Arbeiter |
N72a |
Geringfügig Beschäftigter - Arbeiter - pauschaliert |
N24 |
Geringfügig Beschäftigter - Angestellte |
N72d |
Geringfügig Beschäftigter - Angestellte - pauschaliert |
Versicherung 28 Kranken u Unfallfürsorge f. OÖ Vertragsbedienstete
SV-Gruppe |
Bezeichnung |
N24b |
Geringfügig Beschäftigt - Beamte |
N24m |
Geringfügig Beschäftigt - Mandatare |
Beachten Sie, dass bei BVA Versicherungen für 60jährige geringfügig Beschäftigte trotzdem ein Unfallversicherungsbeitrag zu entrichten ist und deswegen keine eigene SV-Gruppen für 60jährige zu verwenden sind.
SV-Gruppenautomatik:
In LHR Personalverrechnung haben Sie die Möglichkeit, mit dem Programm "SV-Gruppenautomatik", die Änderung der SV-Gruppe, bei Erreichen des 60. Lebensjahres, zu automatisieren. Dies erspart Ihnen die händische Eingabe in der Maske Variable Dienstnehmerdaten. Lesen Sie dazu das Thema "SV-Gruppenautomatik".
Weiters können Sie mit dem Programm SV-Gruppenautomatik monatlich überprüfen, ob der Dienstnehmer die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt und kein geringfügig Beschäftigter mehr ist, oder ob ein Vollbeschäftigter unter der Geringfügigkeitsgrenze verdient. Die Überprüfung wird von LHR Personalverrechnung wie folgt vorgenommen:
Der Dienstnehmer ist ein fallweise Beschäftigter (im variablen Dienstnehmerstamm hat er die Bezugsart "6 - Zeitlohn") -> hier wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze kontrolliert.
Der Dienstnehmer ist kein fallweiser Beschäftigter und das Dienstverhältnis unbefristet oder für mindestens einen Monat befristet (Bezugsart "4 - Monatslohn" im variablen Dienstnehmerstamm) -> hier wird die monatliche Geringfügigkeitsgrenze kontrolliert, bzw. bei Eintritt während des Monats wird der SV-Bezug des Dienstnehmers auf 30 SV-Tage hochgerechnet.
Der Dienstnehmer ist kein fallweiser Beschäftigter, aber das Dienstverhältnis auf eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat befristet (Bezugsart "5 - Dienstverhältnis kürzer als 1 Monat" im variablen Dienstnehmerstamm) -> hier wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze kontrolliert.
Sie können mit dem Programm SV-Gruppenautomatik die Kontrolle der eineinhalbfachen Geringfügigkeitsgrenze vornehmen und gegebenenfalls die Änderung der SV-Gruppe beim Übersteigen automatisieren.
Durch eine Änderung einer SV-Gruppe für geringfügig Beschäftigte auf eine Beitragsgruppe für Pauschalierung oder umgekehrt bei der gleichen Versicherung entsteht keine Änderungsmeldung im Datenaustausch ELDA. Bei einer Änderung der geringfügigen Beschäftigung auf eine Vollbeschäftigung oder umgekehrt entsteht eine Änderungsmeldung im Datenaustausch ELDA.
Bei geringfügig beschäftigten Dienstnehmern wird auf Grund langer Krankheit mit Ende Entgeltfortzahlung automatisch eine Abmeldung mit Ende Entgelt erzeugt.
Der Abmeldegrund wurde für alle Versichertenmeldungen ab 01.09.2014 von "00 - Efz ausgeschöpft" auf "29 SV-Ende – Beschäftigung aufrecht“ geändert.
Bei der jährlichen Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten Sie monatlich eine Beitragsnachweisung für geringfügige Beschäftigte mit kumulierten Summen. Der BVK-Beitrag wird trotzdem monatlich entrichtet (siehe oben Punkt 1).
Wechselt ein Dienstnehmer während des Kalenderjahres von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung und umgekehrt, sind die Beitragsgrundlagen und Sonderzahlungen jeweils in einem eigenen Lohnzettel SV anzuführen. Hingegen sind sämtliche Daten zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge gesamt auf dem letzten Lohnzettel SV anzugeben. Hier ist keine Teilung der MV-Daten vorzunehmen.
Beispiel:
SV-Gruppe D1 Angestellter: von
15.01.2007 bis 30.06.2007
SV-Gruppe N24 geringfügiger Angestellter: von 01.07.2007 bis 30.09.2007
SV-Gruppe D1 Angestellter: von
01.10.2007 bis 31.12.2007
Lösung:
Der Lohnzettel SV 2007 wird von 01.2007 bis 06.2007 und von 10.2007 bis
12.2007 für die Vollbeschäftigung und von
07.2007 bis 09.2007 für die geringfügige Beschäftigung erstellt. Der Mitarbeitervorsorge-Zeitraum
ist auf dem letztem Lohnzettel SV für den Zeitraum 02.2007 bis 12.2007
anzugeben.
Lohnzettel Finanz 2007 wird von 01.2007 bis 12.2007 mit der sozialen Stellung
"3 - Angestellte/Angestellter" anzugeben, da der Dienstnehmer
in diesem Jahr überwiegend vollbeschäftigt war.
Für die BVA gilt das gleiche wie für die GKK. Hintergrund ist, dass der BV-Beitrag während des Bezuges von Wochengeld weiter zu bezahlen ist. Wochengeld erhalten aber nur vollversicherte Dienstnehmerinnen, nicht aber geringfügig Beschäftigte.
Mehr dazu finden Sie im Internet unter:
http://www.ooegkk.at/portal27/portal/ooegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_tabid=3&p_menuid=68785&action=2&p_pubid=130060