mBGM Clearingmeldungen

 

Wenn Sie eine Clearingmeldung zu einer übermittelten mBG-Meldung erhalten, gehen Sie wie folgt vor:

 

  1. Kontrollieren Sie was genau auf der Clearingmeldung bemängelt wird:
    1. die Art der Meldung (zB kürzer als 1 Monat, fallweise Beschäftigte …),
    2. Verrechnungsgrundlage,
    3. Verrechnungsbeginn,
    4. Meldung doppelt übermittelt?
  2. Kontrollieren Sie danach die mBGM, die Stammdaten und die Abrechnungsdaten des Dienstnehmers:
    1. In der Maske Datenaustausch – Ausgabeart „mBGM (monatlich ab 01.01.2019) (N)“ rufen Sie im Button „mBGM Meldungen“ die betroffene mBGM auf. Dazu klicken Sie auf den Button „Alle anzeigen“ und fragen mit der Funktionstaste „F7“ den Dienstnehmer, das Monat und Funktionstaste „F8“ ab.
      Oft erhalten Sie bereits in der Clearingmeldung die Referenznummer von der betroffenen mBGM und wissen dann um welche mBGM es sich genau handelt.
    2. Kontrollieren Sie die Stammdaten des Dienstnehmers:
      1. Variabler Dienstnehmerstamm,
      2. Eintrittsdaten.
    3. Kontrollieren Sie die Abrechnungsdaten des Dienstnehmers:
      1. Abrechnungsansicht – Button „SV-Details“,
      2. Entgeltfortzahlungsansicht.
        Wenn der Dienstnehmer einen Krankenstand hatte, kontrollieren Sie die Arbeits-/Entgeltsbestätigung für Krankengeld und ob die ÖGK diese erhalten hat.
  3. Wenn die Stammdaten oder Lohnarten des Dienstnehmers falsch sein sollten, ändern Sie diese, Beispiele:
    1. Eintritts- oder Austrittsdatum war falsch -> ändern Sie diese in der Maske Eintrittsdaten
    2. Falsche gemeldeter Abschlag, Zuschlag oder Ergänzung -> ändern Sie diese in der Maske variabler Dienstnehmerstamm
    3. Geringfügigkeitsgrenze überschritten -> kontrollieren Sie die Lohnarten, kontrollieren Sie im variablen Dienstnehmerstamm ob die SV-Gruppenautomatik auf „ja“ gesetzt ist.
      Nach einer Echtabrechnung und Starten des Zahlungsvserkehrslaufs (bzw. der nächsten Batchabrechnung) wird die mBGM storniert und eine neuerliche erstellt.
  4. Wenn Ihnen unklar ist, warum die ÖGK eine Clearingmeldung geschickt hat, klären Sie den Fall direkt mit der ÖGK ab.

 

Die Art der Meldung (G1 monatliche BGM Selbstabrechner, G5 kürzer als 1 Monat mBGM), der Verrechnungsbeginn und die Verrechnungsgrundlage werden automatisch vom Programm eruiert.

Das Datenfeld Verrechnungsgrundlage gibt an, ob es zu einer mBGM im Beitragszeitraum eine Versicherungszeit gibt oder ob eine Verrechnung ohne Versicherungszeit vorliegt. Dabei wird auch unterschieden, welche Verrechnung (SV oder BV) mit oder ohne welche Versicherungszeit (SV oder BV) vorgenommen werden soll.

 

Hier sehen Sie wie die Verrechnungsgrundlage vom Programm ermittelt wird:

 

 

 Mehr Infos dazu finden Sie in der Onlinehilfe, indem Sie in der Maske Datenaustausch ELDA - Ausgabeart "mBGM (monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 01.01.2019) (N) auf den Button "mBGM Meldungen" klicken und hier STRG + H oder das Fragezeichen aufrufen.

 

mBGM doppelt übermittelt

 

FALL 1:

Wenn Sie einen mBGM Datenträger aus Versehen doppelt übermitteln, ist das kein Problem.

Dazu gibt es aus dem mBGM Fragen und Antworten Katalog diese Information:

 

Frage 5.16

Wir haben ein mBGM Paket irrtümlich ein zweites Mal

versendet. Die Referenzwerte des Paketes sowie die

Referenzwerte der einzelnen mBGM sind ident.

Wie ist weiter vorzugehen? Sind Storni zu übermitteln?

 

Wenn es zu sogenannten Mehrfachvorlagen kommt, also die mBGM oder ein Paket gleichen Inhaltes und mit dem selben Referenzwert übermittelt wird, erkennt das System ein Fehlverhalten und ein Clearingfall wird generiert.

Hierbei handelt es sich um einen Hinweis, da der Übermittler der Meldung nicht sinnvoll (zB mit einem Storno) auf den Clearingfall reagieren kann.

Aus diesem Grund wird dieser Hinweis auch nach einer gewissen Zeit aus dem Clearingsystem genommen.

 

FALL 2:

Es kommt jedoch auch vermehrt vor, dass Clearingfälle von der ÖGK geschickt werden, in denen darauf verwiesen wird, dass die monatliche BGN doppelt übermittelt wurde und die ÖGK eine Storno dafür erhalten möchte.

Wenn Sie in der Maske Datenaustausch ELDA einen bereits übermittelten Datenträger mit „Datum für Nacherstellung“ nacherstellen und nochmals übermitteln, bekommt das ganze Paket eine neue Referenznummer, was zu einer Sperrung der mBGM führt. In diesem Fall möchte die ÖGK eine Storno der ersten mBGM, was aber mit der Software nicht mehr möglich ist, weil es die ursprüngliche Referenznummer nicht mehr gibt.

Fragen Sie in diesem Fall die ÖGK, dass sie die ursprünglich übermittelte mBGM storniert. Dieser Fall wird im LHR Lohn demnächst programmiert, dass bei einer mBGM Nacherstellung nicht mehr eine neue Referenznummer vergeben wird, sodass die Ausgangssituation wie im Fall gegeben ist.

 

FALL 3:

Wenn Sie von der ÖGK Clearingfälle bekommen, in denen darauf verwiesen wird, dass die monatliche BGN doppelt übermittelt wurde, die ÖGK eine Storno dafür erhalten möchte und Sie jedoch die mBGM nicht doppelt geschickt sondern korrigiert haben.

 

Beispiel:

 

In diesem Fall gehen Sie wie folgt vor:

  1. Kontrollieren Sie im Datenaustausch ELDA die mBGM des betroffenen Dienstnehmers für das betroffene Monat.
    (In diesem Beispiel 07.2020)

  2. Schauen Sie sich beide mBGM mit den betroffenen Referenznummern an.
    (In diesem Beispiel XY001 und XY002)

  3. Kontrollieren Sie dann, ob es für die mBGM mit der Refrenznummer "XY001" (also die mBGM welch laut der ÖGK bereits übermittelt wurde) eine Storno Meldung gibt und wann diese übermittelt wurde.

  4. Wenn eine vorhanden ist und diese laut dem LHR Programm übermittelt wurde, klären Sie mit der ÖGK ob diese die Storno erhalten und verarbeitet haben.
    Am besten schauen Sie noch nach (wenn die automatische ELDA-Übermittlung aktiviert ist), ob Sie die zugehörige Meldebestätigung finden.

 

mBGM mit SV-Nummer 00000000000

Übermittlung mit Referenznummer der Versicherungsnummer-Anforderung

Wenn ein Dienstnehmer keine SV-Nummer im Dienstnehmerstamm eingetragen hat und Sie rechnen diesen dann ab, wird mit dem nächsten Zahlungsverkehrlauf (oder Batchlauf in dem der Zahlungsverkehr gestartet wird) eine mBGM mit der SV-Nummer 0000000000 erstellt. Wenn Sie diese so übermitteln, erhalten Sie von der ÖGK/BVAEB eine Clearingmeldung.

Tragen Sie die korrekte SV-Nummerso bald Sie diese haben, im Dienstnehmerstamm ein.

 

Lösung ÖGK:

Die ÖGK wünscht in diesem Fall keine Storno und neuerliche mBGM mit der richtigen SV-Nummer.

Sollte in diesem Fall trotzdem eine Storno und Neumeldung erstellt und verschickt werden, klären Sie diesen mit der ÖGK.

Lösung BVAEB:

Die BVAEB wünscht in diesem Fall eine Storno und neuerliche mBGM mit der richtigen SV-Nummer. In diesem Fall tragen Sie die SV-Nummer ein, rechnen das betroffene Monat ab und starten den Zahlungsverkehr für das betroffene Monat neu (oder warten auf den nächsten Batchlauf, in dem der Zahlungsverkehr gestartet wird). Dann erhalten Siee die gewünschte Storno und neuerliche mBGM.

 

Übermittlung ohne Referenznummer der Versicherungsnummer-Anforderung

Wenn ein Dienstnehmer keine SV-Nummer im Dienstnehmerstamm eingetragen hat und Sie rechnen diesen dann ab, wird mit dem nächsten Zahlungsverkehrlauf (oder Batchlauf in dem der Zahlungsverkehr gestartet wird) eine mBGM mit der SV-Nummer 0000000000 erstellt. Wenn Sie diese so übermitteln, erhalten Sie eine Clearingmeldung mit dem Fehlercode "MW0116 - Im Feld Versicherungsnummer wurden keine Daten angegeben. Die Meldung wurde nicht verarbeitet".

 

Lösung:

  1. Tragen Sie im Dienstnehmerstamm die richtige SV-Nummer ein, falls dies durch die Einspielung der VS-Nr. Anforderung noch nicht passiert ist.

  2. Klicken Sie bei der mBGM unten auf den Button „mBGM wurde abgelehnt“. So wird die mBGM wieder auf „offen“ gesetzt.

  3. Mit dem nächsten Zahlungsverkehrslauf wird die SV-Nummer bei der mBGM gefüllt und Sie können die mBGM neu übermitteln.

 

Um solche Fälle zu vermeiden, gehen Sie vor der Übermittlung der mBGM wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie den Datenaustausch ELDA, wechseln Sie in die Ausgabeart mBGM und öffnen Sie dort die aktuell offenen Meldungen, welche Sie als nächstes übermitteln möchten.

  2. Fragen Sie sich dort ab, ob es eine mBGM mit der SV-Nummer "0000000000" gibt.

    1. Klicken Sie in der Maske "F7".

    2. Stellen Sie sich in das Feld "SV-Nummer" und tragen Sie dort 10 Mal die 0 ein.

    3. Klicken Sie in der Maske "F8".

  3. Wenn es eine mBGM mit dieser SV-Nummer gibt, dann führen Sie folgende Schritte aus, sofern die korrekte SV-Nummer schon bekannt ist:

    1. Korrigieren Sie die SV-Nummer im Dienstnehmerstamm.

    2. Rechnen Sie alle Monate neu ab, in denen der Mitarbeiter bereits ein Abrechnungsergebenis hat. Achtung es muss jeder Monat einzeln abgerechnet werden, da durch die Anpassung der SV-Nummer keine Aufrollung eingetragen wird.

    3. Starten Sie manuell den Zahlungsverkehr nur für die betroffenen Monat mit aktivierter Checkbox "Abgaben" (Abrechnungen/Abrechnen/Zahlungsverkehr).

    4. Und erst jetzt, nachdem sich die mBGM korrigiert hat (nochmals abfragen, ob diese mBGM verschwunden ist) erstellen Sie den Datenträger für die mBGM.

 

mBGM beim Tod des Dienstnehmers

Damit die mBGM im Monat des Todes des Dienstnehmers richtig erstellt wird, geben Sie alle sv-pflichtigen Lohnarten in der Lohnartenzuordnung bis zum Datum des Austritts (des Todes) ein, auch die Sonderzahlung. Beachten Sie, dass für den Dienstnehmer nach dem Tod keine SV-Pflicht besteht. Bei Urlaubsersatzleistung folgen Sie den Schritten in der Onlinehilfe unter Themen/Ende des Dienstverhältnisses/Beendigung durch Tod des Dienstnehmers.

Achten Sie auch darauf, dass der Dienstnehmer nach dem Tod keine Unterbrechung mehr hat.

 

mBGM mit Parallelen Dienstverhältnissen

Wenn es in einem Monat zwei parallele Dienstverhältnisse gibt, stellen Sie sicher, dass beide für das gleiche Monat echt-abgerechnet werden, bevor die mBGM übermittelt wird.

 

Folgende Konstellation wird vom Programm nicht automatisch unterstützt:
Beispiel:

Ein Dienstnehmer mit der Dienstnehmernummer 1, SV-Nummer 1231010101 hat ein karenziertes Dienstverhältnis.

Der gleiche Dienstnehmer hat ein geringfügiges Dienstverhältnis mit der Dienstnehmernummer 1001, gleiche SV-Nummer.

 

  1. DN 1 kommt aus der Karenz zurück und wird für 01.2022 echt-abgerechnet.

  2. Die mBGM für diese Dienstnehmer-Nummer wird übermittelt.

  3. Das geringfügige Dienstverhältnis mit der DN-Nr 1001 wurde per 31.12.2021 beendet. Jetzt wird für 12.2021 eine Urlaubsersatzleistung eingetragen, die in das Monat 01.2022 reicht und dadurch wird 01.2022 echt-abgerechnet.

  4. Danach wird der Zahlungsverkehr für 02.2022 gestartet.

 

Der Zahlungsverkehr erstellt eine neue mBGM für den DN 1001 für 01.2022 und die alte mBGM (vom DN Nr. 1) wird nicht storniert.

Lösung:

Starten Sie den Zahlungsverkehr für 01.2022.

 

mBGM bei geringfügigen Beschäftigten mit Dienstgeber-Zuschlag (Z01)

Wenn Sie bei geringfügig Beschäftigten freien Dienstnehmern mit Z01 DAG Zuschlag eine Clearingmeldung erhalten, dass der Verrechnungsbasis-Typ „AB – allgemeine Beitragsgrundlage“ auf einer „G1 – mBGM“ doppelt ist und das Dienstverhältnis ist kürzer als 1 Monat, klären Sie diese Punkte ab:

  1. Wenn das Dienstverhältnis tatsächlich kürzer als 1 Monat ist, geben Sie den sonstigen Unterbrechungsgrund „Befristung“ mit dem Austrittsdatum ein. Rechnen Sie danach den Dienstnehmer neu ab und starten den Zahlungsverkehr. Danach wird die „G1“ mbgm storniert und eine neuerliche „G5 – kürzer als 1 Monat“ mBGM erzeugt.

  2. Wenn das Dienstverhältnis für länger als 1 Monat vereinbart wurde und der Dienstnehmer vorher austritt, müsste sein sv-pflichtiges Entgelt hochgerechnet werden. Wenn nach einer Hochrechnung die Geringfügigkeitsgrenze überschritten ist, ändern Sie die Beschäftigtengruppe auf eine vollbeschäftigte Beschäftigtengruppe.

 

Beispiel:
In diesem Beispiel ist der Dienstnehmer am 20.6.2024 beschäftigt und wurde als B061 geringfügig beschäftigter freier Dienstnehmer – Angestellter mit 480,-- Euro für den 20.6. angelegt und abgerechnet.
Das tatsächlich SV-pflichtige Entgelt ist auf die tägliche SV Höchstbemessung begrenzt: Im Jahr 2024 für freie DN € 7.070,00 / 30 = 235,67. Davon ist die Unfallversicherung zu rechnen.
Der Dienstgeberabgabe-Zuschlag "Z01" mit 19,40 % AV, KV und PV-Beitrag ist immer von der vollen SV-Bemessung zu rechnen – von den 480,00 Euro.


Lösung:
Wenn das Dienstverhältnis für kürzer als 1 Monat vereinbart wurde, geben Sie den sonstigen Grund „Befristung“ per 20.6. in den Eintrittsdaten ein.
Wenn das Dienstverhältnis für länger als 1 Monat vereinbart wurde, müsste das Entgelt von 480,-- Euro für 30 Tage hochgerechnet und der Dienstnehmer nicht als geringfügig Beschäftigter angelegt werden. Legen Sie den Dienstnehmer mit einer vollbeschäftigten Beschäftigtengruppe an.

 

mBGM für geringfügig Beschäftigte über 60, wenn SV Höchstbeitrag überschritten wurde

Bei folgenden Fall erhalten Sie eine Clearingmeldung seitens ELDA:

  1. Ein Dienstnehmer ist geringfügig beschäftigt (Beschäftigtengruppe B030) und über 60 Jahre alt.
  2. Die SV-Höchstbemessung für Sonderzahlungen wurde bereits bei einem früheren Dienstverhältnis beim gleichen Dienstgeber zur Gänze ausgeschöpft.
  3. Die 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze ist überschritten, sodass der Zuschlag Z01 auch von der Sonderzahlung zu zahlen ist (beim Dienstgeberabgabengesetz gibt es keine SV-Höchstbemessung laut § 1 Abs. 3 DAG + Arbeitsbehelf Seite 88).

Die Clearingmeldung lautet:

Wenn Sie diese Konstellation mit einer Dienstnehmernummer abwickeln, so muss die Sonderzahlung trotzdem gemeldet werden.

Lösung:

Entweder Sie legen für das zweite Dienstverhältnis den Dienstnehmer mit einer zweiten Dienstnehmernummer an oder Sie gehen wie folgt vor:

  1. Der Dienstnehmer hat sein vorheriges Dienstverhältnis mit 11.2023 beendet. Den Monat 11.2023 korrigieren Sie so, dass die Sonderzahlung bis 11.2023 11.699,99 Euro beträgt. Anschließend führen Sie eine Echtabrechnung durch. Wenn Sie das Lohnkonto von 01.2023 bis 11.2023 drucken, so muss dort für die SV-Sonderzahlung der Betrag von 11,699,99 Euro aufgeführt sein.

  2. Rechnen Sie den Monat 12.2023 per Echtabrechnung ab. Wenn Sie nun das Lohnkonto von 01.2023 bis 12.2023 drucken, so muss dort für die SV-Sonderzahlung der Betrag von 11.700,00 Euro angeführt sein.

  3. Starten Sie den Zahlungsverkehr nur für den Monat 12.2023:

  4. Nun muss die richtige mBGM für 12.2023 vorhanden sein. Bei der Sonderzahlung werden 0,01 Cent aufgeführt und bei Z01 die volle Bemessungsgrundlage. Diese mBGM übermitteln Sie.

  5. Den Monat 11.2023 wieder so wiederherstellen, dass beim Netto keine Änderung erfolgt.

  6. Im Dienstnehmerstamm, Seite 2 hinterlegen Sie bei dem Dienstnehmer eine Abrechnungssperre für den 12.2023.

 

 

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Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) ab 2019

Themen

Beendigung durch Tod des Dienstnehmers

Gesetzesänderungen 01.2019 - mBGM