Hier tragen Sie Unterbrechungsgründe ein, die bei der Rückstellung nicht berücksichtigt werden sollen, wie zum Beispiel Karenz.
Die Verringerung der Dienstzeit darf
nur auf volle Dienstjahre erfolgen. Zudem werden die Dienstzeiten seit
dem letzten aktiven oder fiktiven Eintritt gezählt.
Hier geben Sie den Unterbrechungsgrund ein, welcher die Dienstzeit für die Jubiläumsrückstellung verringert, wie zum Beispiel Karenz usw.
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