Bevor Sie in der LHR Personalverrechnung in einem neuen Kalenderjahr abzurechnen beginnen, führen Sie den Jahresabschluss durch. Dieser stellt sicher, dass
Forderungen an Dienstnehmer, die als Minusbeträge auf der Barauszahlungsliste aufscheinen, nicht verloren gehen sondern ins nächste Jahr übernommen werden,
Freibeträge aus dem alten Jahr nicht irrtümlich in das neue Kalenderjahr übernommen werden,
Vorschüsse inklusive Zinsberechnungen in das neue Jahr übernommen werden,
ein neuer bereinigter (LSt-Freibeträge, ...) variabler Dienstnehmerstamm für jeden Dienstnehmer erstellt wird.
Beachten Sie, dass folgende Schritte beim Jahresabschluss in der LHR Personalverrechnung sind:
Vorarbeiten
Überleiten der offenen Minus-Beträge in das nächste Jahr (Nicht notwendig wenn Sie die Nachzahlung aus Vorjahr im Einsatz haben)
Starten der Jahresüberleitung
Eventuell die neue Maske "Lohnzettel Finanz Zusatzerfassungen" für die neue Lohnzettelart 24 (Stammdatenmenü/Personal/Sonstiges) ausfüllen (ab 2014)
Lohnzettel SV Finanz mit Arbeitsstättenmeldungen (ab 2008) und E18
Schwerarbeitsmeldungen ab 2007
Kommunalsteuerjahreserklärung Datenträger (ab 2005)
Nacharbeiten + Umstellungen fürs neue Jahr