Nächtigungspauschale für Inlandsdienstreisen

Änderung bei der Vergütung des abgabenfreien pauschalen Nächtigungsgeldes für Inlandsdienstreisen

Da mit BGBl. I 2018/12, ausgegeben am 24. April 2018 die Anhebung des Umsatzsteuersatzes bei Nächtigungsumsätzen von 10 % auf 13 % für Sachverhalte, die nach dem 31. Oktober 2018 ausgeführt werden, wieder rückgängig gemacht wurde, bedeutet dies für das Herausrechnen der Vorsteuer aus dem pauschalen abgabenfreien Nächtigungsgeld für Inlandsdienstreisen (maximal € 15,00 pro Nacht) ebenfalls die entsprechende Anpassung.

 

In LHR sind folgende Einstellungen vorzunehmen:

  1. Eingabe von Hotelrechnungen
    Damit der Vorsteuersatz von 10% vorgeschlagen wird, ändern Sie ab dem 01.11.2018 die Parametereinstellungen "Vst-Abzug-Nacht" unter Firma/Parameter/Parameter Reisekosten auf 10% Vorsteuer.

    Bei der nächsten Erfassung einer Reise unter Reisen/Reisen erfassen oder Reisen/Reisen abrechnen oder Abrechnung/Reisen erfassen oder Abrechnung/Reisen abrechnen oder Reisen (klein)/Reisen erfassen oder Reisen (klein)/Reisen abrechnen  werden 10% Vorsteuer vorgeschlagen:


    Eine separate Erfassung der Verpflegung wird nicht mehr benötigt.

  2. Nächtigungspauschale
    Damit bei der gesamten Nächtigungspauschale von € 15,00 eine Vorsteuer von 10% berücksichtigt wird, ist folgende Änderung
    ab 01.11.2018 in der Maske "Kategoriereisesätze" unter Reisen/Reisesätze/Kategoriereisesätze notwendig:

    Somit wird die gesamte Nächtigungspauschale mit 10% Vorsteuer berechnet.

 

 

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