Zwölfteldefinitionen

In dieser Maske übersteuern Sie die Zwölfteldefinition. Einträge in diesem Register sind allerdings unabhängig vom Reiter Geschäftsfälle. Es kann somit nicht eine Zwölfteldefinition pro Land definiert werden.

 

Die Zwölfteldefinition ist ab 1 Minute anzulegen, um die Tagesgelder für Dienstreisen, die über einen Tag dauern, richtig abzurechnen.

Dass das Tagesgeld erst ab der 3. Stunde bezahlt wird, wird von Lohn & HR GmbH gewartet.

Der Betrag von 26,40 pro Tag an Inlandstaggeld, Auslandsreisesätze sowie Nächtigungsgelder und Essenskürzungen nach der Reisegebührenvorschrift werden auch von Lohn & HR GmbH gewartet.

Übergreifende Felder

BEREICH Gesetzdefinition

Gesetzdefinition

In diesen Feldern tragen Sie die Kennzeichen und die Beschreibung für Ihre Gesetzesdefinition ein.

Taggeldstunden

Hier geben Sie die Anzahl der Stunden ein, die eine Reise überschreiten muss, damit steuerfreies Taggeld ermittelt wird. Tragen Sie hier nichts ein, dann wird mit 3 Stunden gerechnet.

Beispiel:
Reise Deutschland von 04:00 - 08:00
Es wird ein Taggeld von € 11,77 (€ 35,50 / 12 * 4) bezahlt. Da erst bei mehr als 5 Stunden ein steuerfreies Taggeld berechnet wird, sind die insgesamten € 11,77 pflichtig.

Aliquotierung

Mit diesem Feld legen Sie fest, wie das Taggeld berechnet werden soll. Nach Kalendertagen oder nach der 24-Regel.

Kategorie

Wählen Sie hier aus, für welche Kategorie (In-oder Ausland) die Gesetzdefinition gültig ist.

 

BEREICH Zwölfteldefinition

von - bis

Geben Sie hier ein, ab und bis wann die Zwölfteldefinition gültig sein soll (TT.MM.JJJJ)

Tage

Hier haben Sie die Möglichkeit auszuwählen, für welche Tage die Zwölfteldefinition gültig ist.

Zwölfteldefinition

Tragen Sie hier die Zwölfteldefinition ein, die Sie zuvor in Reisekosten/Zwölfteldefinitionen angelegt haben.

 

Fenster

Reisen - Arbeitsrecht/Abgabenrecht

firmeneigene Gesetzesdaten - Geschäftsfälle