In diesen Feldern tragen Sie die Kennzeichen und die Beschreibung für Ihre Gesetzesdefinition ein.
Hier geben Sie die Anzahl der Stunden ein, die eine Reise überschreiten muss, damit steuerfreies Taggeld ermittelt wird. Tragen Sie hier nichts ein, dann wird mit 3 Stunden gerechnet.
Beispiel:
Reise Deutschland von 04:00 - 08:00
Es wird ein Taggeld von € 11,77 (€ 35,50 / 12 * 4) bezahlt. Da erst bei mehr als 5 Stunden ein steuerfreies Taggeld berechnet wird, sind die insgesamten € 11,77 pflichtig.
Mit diesem Feld legen Sie fest, wie das Taggeld berechnet werden soll. Nach Kalendertagen oder nach der 24-Regel.
Wählen Sie hier aus, für welche Kategorie (In-oder Ausland) die Gesetzdefinition gültig ist.
Hier geben Sie an, für welches Land, die unten angegebenen Bestimmung gültig ist. Die Gegend hat allerdings keine Auswirkung auf die Felder "Taggeldstunden", "Aliquotierung", "Kategorie" und auch keine Auswirkung auf den Registerreiter "Zwölfteldefinition".
Tragen Sie hier das Datum des Tages (TT.MM.JJJJ) ein, ab dem diese Gesetzesübersteuerung in Kraft treten soll. Dieser Eintrag ist dann für alle Reisen, die nach diesem Datum anfallen, gültig.
Hier tragen Sie die Gebührenstufe ein.
Hier tragen Sie die Nummer des Geschäftsfalles ein.
Hier geben Sie den Freibetrag ein, der den gesetzlichen Freibetrag übersteuert.
Beispiel:
In Deutschland kann ein Tagsatz von € 35,30 frei bleiben. Wird hier € 0,00 eingegeben, bedeutet dies, dass die gesamten € 35,30 steuerpflichtig sind.
Hier tragen Sie den Essensteiler bei einem Mittagessen ein.
Hier tragen Sie den Essensteiler beim einem Abendessen ein.
Hier tragen Sie den Essensteiler beim einem Mittagessen und Abendessen ein.
Mit diesem Drop-Down-Feld definieren Sie die Berechnungsart der Essenskürzung. Hier haben Sie zur Auswahl:
Abzug (A)
Kürzung auf (K)
firmeneigene Gesetzesdaten - Zwölfteldefinition