In diesem Topic wird beschrieben, wie Sie die tägliche Urlaubsverwaltung aktivieren und verwenden können.
Zusätzlich dazu haben Sie die Möglichkeit die LHR Zeit Diensträder mit der LHR Urlaubsverwaltung zu koppeln.
Damit die tägliche Berechnung aktiviert werden kann, setzen Sie den variablen Parameter "LS: Urlverw_taeglich" unter System-, Firmengruppen-, Firmenparameter (Stammdaten/Firma/Parameter).
Mit diesem Parameter steuern Sie, ob bei der Urlaubsermittlung zusätzlich ein täglich anwachsender Urlaubsanspruch berechnet werden soll.
Sie haben folgende Einstellungen zur Auswahl:
Der tägliche Urlaubsanspruch berechnet sich wie folgt:
Rest vor Urlaubsjahresbeginn
+ Anspruch vom Urlaubsjahresbeginn bis inklusive dem Berechnungstag (abzüglich Tage von Unterbrechungen bis inklusive dem Berechnungstag)
- Verbrauch bis inklusive dem Berechnungstag
Bei einer Unterbrechung, die einen Urlaub aliquotiert, erhöht sich der Anspruch für die Dauer nicht.
Beispiel ohne Unterbrechung:
Stichtag: 05.04.2015
Rundung: kaufmännisch auf 0,01
Urlaubsjahr: 01.02.2015 - 31.01.2016
Jährlicher Urlaubsanspruch: 25 Tage
Rest vor Urlaubsjahresbeginn: 10 Tage
Verbrauch zwischen 01.02.2015 und 05.04.2015: 15 Tage
Urlaubsanspruch bis Urlaubsjahresende: 10 Tage + 25 Tage - 15 Tage = 20 Tage
Anspruch bis 05.04.2015 10 Tage + (25/365 * 64) - 15 = - 00,62
Beispiel mit Unterbrechung:
Stichtag: 16.03.2016
Rundung: kaufmännisch auf 0,01
Urlaubsjahr: 01.02.2016 - 31.01.2017
Präsenzdienst: 06.03.2016 - 19.03.2016
Jährlicher Urlaubsanspruch: 25 Tage
Rest vor Urlaubsjahresbeginn: 0 Tage
Verbrauch zwischen 01.02.2016 und 16.03.2016: 5 Tage
Urlaubsanspruch bis Urlaubsjahresende: 0 Tage + 25 Tage - 5 Tage = 20 Tage
Anspruch bis 16.03.2016 0 Tage + (25/365 * 34) - 5 = - 2,67
In folgenden Fällen wird die tägliche Berechnung berücksichtigt:
Bei der Berechnung des täglichen Anspruches für Dienstnehmer mit reduziertem Beschäftigungsausmaß.
Am Gehaltszettel wird der tägliche Wert des Monatsletzten ausgegeben.
Am Urlaubsjahresbeginn wird der normale Resturlaub vom Vorjahr verwendet und wieder neu zu rechnen begonnen, um Rundungsdifferenzen einmal jährlich abzubauen.
Die tägliche Berechnung findet nur für Urlaube statt, nicht für Sonderurlaube und Fehlzeiten.
Beispiel 1:
Eintritt am 01.01.2016 mit 8 Tagen Rest, welche in der Anspruch Ersterfassung per 12.2015 eingetragen wurden.
Neuer Anspruch entsteht immer mit dem 10.01.
Die jährliche Berechnung findet im Monat 01.2016, 8 Tage Übertrag + 25 Tage Anspruch ab dem 10.01.
Die tägliche Berechnung nimmt für die Berechnung für den 01.01 die 8 Tage Übertrag, aber diese werden dann auch nochmal für den 10.01 verwendet. Wenn zwischen diesen Zeitraum Urlaubstage genommen wurden, wird in diesem Fall bei der täglichen Berechnung nicht berücksichtigt.
Wenn bei Ihnen daher der erneute Urlaubsanspruch im Monat mit Beginn der Urlaubsverwaltung beginnt, tragen Sie in der Anspruch Ersterfassungs-Maske bereits den Anspruch ein, welchen der Dienstnehmer mit Beginn des neuen Urlaubsjahres hat.
Sollte sich das Beschäftigungsausmaß während eines Monats ändern und soll dieses genau berücksichtigt werden, so geben Sie in der Maske Abrechnungen/Urlaub/Abrechnen/Anspruchskürzungen eine Kürzung des Anspruchs ein, da die Wochenmodelle im LHR Lohn nur Monatsgetreu eingetragen werden können.
Sobald die Urlaubsverwaltung mit Diensträder (LS: Abr_Dienstrad) aktiviert ist, geht der Wechsel automatisch ohne Kürzung.
Beispiel mit Einstellung "Resturlaub inklusive Übertrag aus dem Vorjahr"
Aliquoter Resturlaubsstand per 01.08.2020 = 89 Stunden
nicht aufgebrauchter Übertrag aus Vorjahr = 30 Stunden
Urlaubsverbrauch: 03.07.2020 - 07.08.2020
Der Mitarbeiter hat bis 05.08.2020 folgendes Dienstrad:
1ne Woche MO - FR 12 Stunden (60h / Woche)
2te Woche MO - DI 10 Stunden (20h / Woche)
Der Mitarbeiter hat ab 06.08.2020 folgendes Dienstrad:
jede Woche MO - DO 5 Stunden (20h / Woche)
Beschäftigungsausmaß bis 05.08.2020, wenn Urlaub mit Stunden verwaltet wird:
60 Stunden + 20 Stunden = 80 Stunden / 2 Wochen = 40 Stunden pro Woche = 100%
Beschäftigungsausmaß ab 06.08.2020, wenn Urlaub mit Stunden verwaltet wird:
20 Stunden = 50%
01.08.2020 + Jahresanspruch 200 Stunden / Jahrestage 365 = 0,5479 = 89,0000 h + 0,5479 h = 89,5479 h
02.08.2020 + Jahresanspruch 200 Stunden / Jahrestage 365 = 0,5479 = 89,5479 h + 0,5479 h = 90,0958 h
03.08.2020 + Jahresanspruch 200 Stunden / Jahrestage 365 = 0,5479 = 90,0958 h + 0,5479 h = 90,6437 h - 8 h Verbrauch = 82,6437 h
04.08.2020 + Jahresanspruch 200 Stunden / Jahrestage 365 = 0,5479 = 82,6437 h + 0,5479 h = 83,1916 h - 8 h Verbrauch = 75,1916 h
05.08.2020 + Jahresanspruch 200 Stunden / Jahrestage 365 = 0,5479 = 75,1916 h + 0,5479 h = 75,7395 h - 8 h Verbrauch = 67,7395 h
Änderung des Beschäftigungsausmaßes mit 20h = 67,7395 h / 40 h * 20h = 33,8698 h
06.08.2020 + Jahresanspruch 200 Stunden / Jahrestage 365 = 0,2740 = 33,8698 h + 0,2740 h = 34,1438 h - 4 h Verbrauch = 30,1438 h
07.08.2020 + Jahresanspruch 200 Stunden / Jahrestage 365 = 0,2740 = 30,1438 h + 0,2740 h = 30,4178 h - 4h Verbrauch = 26,4178 h
08.08.2020 + Jahresanspruch 200 Stunden / Jahrestage 365 = 0,2740 = 26,4178 h + 0,2740 h = 30,6918 h
Beispiel mit Einstellung "Resturlaub exklusive Übertrag aus dem Vorjahr"
Aliquoter Resturlaubsstand per 01.08.2020 = 89 Stunden
nicht aufgebrauchter Übertrag aus Vorjahr = 30 Stunden
Urlaubsverbrauch: 03.07.2020 - 07.08.2020
Der Mitarbeiter hat bis 05.08.2020 folgendes Dienstrad:
1ne Woche MO - FR 12 Stunden (60h / Woche)
2te Woche MO - DI 10 Stunden (20h / Woche)
Der Mitarbeiter hat ab 06.08.2020 folgendes Dienstrad:
jede Woche MO - DO 5 Stunden (20h / Woche)
Beschäftigungsausmaß bis 05.08.2020, wenn Urlaub mit Stunden verwaltet wird:
60 Stunden + 20 Stunden = 80 Stunden / 2 Wochen = 40 Stunden pro Woche = 100%
Beschäftigungsausmaß ab 06.08.2020, wenn Urlaub mit Stunden verwaltet wird:
20 Stunden = 50%
01.08.2020 + Jahresanspruch 200 Stunden / Jahrestage 365 = 0,5479 = 89,0000 h + 0,5479 h = 89,5479 h
02.08.2020 + Jahresanspruch 200 Stunden / Jahrestage 365 = 0,5479 = 89,5479 h + 0,5479 h = 90,0958 h
03.08.2020 + Jahresanspruch 200 Stunden / Jahrestage 365 = 0,5479 = 90,0958 h + 0,5479 h = 90,6437 h - 8 h Verbrauch = 82,6437 h
04.08.2020 + Jahresanspruch 200 Stunden / Jahrestage 365 = 0,5479 = 82,6437 h + 0,5479 h = 83,1916 h - 8 h Verbrauch = 75,1916 h
05.08.2020 + Jahresanspruch 200 Stunden / Jahrestage 365 = 0,5479 = 75,1916 h + 0,5479 h = 75,7395 h - 8 h Verbrauch = 67,7395 h
Änderung des Beschäftigungsausmaßes mit 20h = 67,7395 h - 6h (nicht aufgebrauchter Übertrag von den 30h aus Vorjahr) = 61,7395 h / 40 h * 20 h = 30,8698 h + 6h (nicht aufgebrauchter Übertrag von den 30h aus Vorjahr) = 36,8698 h
06.08.2020 + Jahresanspruch 200 Stunden / Jahrestage 365 = 0,2740 = 36,8698 h + 0,2740 h = 37,1438 h - 4 h Verbrauch = 33,1438 h
07.08.2020 + Jahresanspruch 200 Stunden / Jahrestage 365 = 0,2740 = 33,1438 h + 0,2740 h = 33,4178 h - 4h Verbrauch = 29,4178 h
08.08.2020 + Jahresanspruch 200 Stunden / Jahrestage 365 = 0,2740 = 29,4178 h + 0,2740 h = 33,6918 h
Wenn Sie den täglich anwachsenen Urlaubsanspruch bei Ihnen berechnen lassen, dann haben Sie die Möglichkeit auf diesen Wert auch in der Urlaubsrückstelllung zuzugreifen. Dafür gehen Sie unter "Abrechnungen/Urlaub/Jahresabschluss/Vorbereitung Rückstellung" für die Generierung der Persönlichen Sätze und aktivieren darin im Bereich "Welcher Resturlaub soll verwendet werden" die Einstellung "der täglich anwachsende Resturlaub (D)". Diese Werte werden dann bei den Mitarbeiter/innen wie bisher in den persönlichen Sätzen eingetragen.
Vorteil dieser Einstellung ist, dass Sie nicht mehr wie bisher das Geschäftsjahr anpassen und eine neuerliche Urlaubsanspruchsberechnung starten müssen, um auch unter dem Jahr Rückstellungen zu fahren.
In der LHR-Zeit haben Sie die Möglichkeit Diensträder festzulegen. Diensträder legen die Beschäftigungstage und -stunden wochenweise dar, wobei es auch mehrere hintereinander liegende Diensträder geben kann, die wochenweise abwechseln. Die Urlaubsverwaltung verwendet Tagesmodelle und Wochenmodelle und vergleicht diese mit Vollzeit-Wochenmodellen.
Beim Einsatz der LHR Zeit ersetzen nun die Diensträder die Tages- und Wochenmodelle. Der Vergleich der Vollzeitarbeitsstunden und Vollzeitarbeistage erfolgt weiterhin mit dem Urlaubswochenmodell (auf Dienstnehmergruppen- oder Firmenebene).
Damit Unterbrechungen richtig gekürzt werden, muss für die Verwendung der Diensträder aus der LHR Zeit, im LHR Lohn unter "Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung/Ansprüche pro Anspruchsnummer " die Aliquotierung "B" eingestellt sein.
Zusätzlich dazu benötigen Sie den variablen Parameter "LS: Abr_Dienstrad", welcher aktiviert werden muss, damit die Urlaubsverwaltung mit dem Schnitt eines Dienstrades aus der LHR ZEIT das Beschäftigungsausmaß ermittelt und dann für die Urlaubsverwaltung verwendet. Damit werden die Stunden des Dienstrades anstelle eines Wochenmodelles verwendet. Ein Dienstrad kann mehrere Wochen enthalten. In der Urlaubsverwaltung wird mit dem Durchschnitt eines Dienstrads das Beschäftigungsausmaß ermittelt und verwendet.
Bei folgenden Ermittlungen wird mit diesem Parameter auf das Dienstrad geachtet:
Ermittlung des Jahres-Urlaubsanspruches bei Veränderung des Beschäftigungsausmaßes im Laufe des Jahres
Ermittlung des Urlaubsanspruchs aufgrund des Beschäftigungsausmaßes im Monat
Ermittlung des monatlich anwachsenden Urlaubsanspruchs
Aliquotierung aller Kürzungen zu Beginn des Urlaubsjahres - tagesgenaue Berücksichtigung
Tagesgenaue Berücksichtigung bei der Resturlaubsaliquotierung
Tagesgenaue Berücksichtigung bei der Ermittlung des optional zu berechnenden täglich anwachsenden Urlaubsanspruches
Wenn Sie diesen Parameter auf "J" gesetzt haben und die LHR ZEIT in Verwendung ist, dann wird auch bei einem Austritt mit Weiterversicherung das Ende Entgelt mit Berücksichtigung der Diensträder richtig berechnet, nachdem Sie die Resturlaubstag bei den Urlaubsersatzleistungslohnarten eingegeben haben.
Bei einer 5 Tage Woche werden für die Ende Entgelt Generierung 2 Tage (Samstag, Sonntag) dazugerechnet. Wenn die Diensträder zB im Monat durchschnittlich eine 3 Tage Woche ergeben, werden für die Ende Entgelt Generierung pro 3 Tage immer 4 Tage dazugerechnet.
Das Programm rundet die Tage immer ab! Bei einer 3,67 Tage/Woche rechnet das Programm mit 3 Tagen!
Hierbei ist zu beachten, dass die auftretenden "Kommatage" immer abgerundet werden, weshalb Bruchteile von Tagen bei der Berechnung der Verlängerung der Pflichtversicherung unerheblich sind. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass der ausgeschiedene Dienstnehmer die Leistungen der Arbeitslosenversicherung einen Tag früher beanspruchen kann.
Bei einer Urlaubsverwaltung in Stunden müssen die Resturlaube in Tage umgerechnet und dann in der Lohnartenzuordnung eingetragen werden!
Wenn Sie den Parameter mit "Z" gesetzt haben, so achtet das Programm auf die Soll-Zeit aus den Zeitdaten um daraus den Urlaubsansspruch zu ermitteln. Für die Ermittlung des Beschäftigungsausmaßen ist die Sollzeit für das gesamte Urlaubsjahr nutwendig, um diese mit einem Vollzeitbeschäftigungsausmaß vergleichen zu können und bei Teilzeit entsprechend den Jahres-Urlaubsanspruch anzupassen bzw. zu kürzen. Falls Sie den Parameter mit "Z" setzen wollen, so wenden Sie sich bitte an den Support.
Beispiel 1 - Beschäftigungsausmaßwechsel mit Dienstrad:
November 2020
Woche 1: 5 Tage mit 48 Stunden
Woche 2: 4 Tage mit 32 Stunden
Beschäftigungsausmaß 11.2020, wenn Urlaub in Tage verwaltet wird:
4 Tage + 5 Tage = 9 Tage / 2 Wochen = 4,5 Tage
100% Vollzeit / 5 Tage Vollzeit * 4 ,5 Tage Dienstrad = 90% Beschäftigungsausmaß
Beschäftigungsausmaß 11.2020, wenn Urlaub in Stunden verwaltet wird:
48 Stunden + 32 Stunden = 80 Stunden / 2 Wochen = 40 Stunden
100% Vollzeit / 40 Stunden Vollzeit * 40 Stunden Dienstrad = 100% Beschäftigungsausmaß
Beispiel 2 - Austritt mit Dienstrad und Weiterversicherung - Urlaubsverwaltung in Tagen
Austritt per 28.02.22 - Montag
Resturlaub per 02.2022 sind 8 Tage
Dienstrad mit 6 Wochen
Woche 1: MO / DI mit je 8 h
Woche 2: MO / DI / MI mit je 8 h
Woche 3: MI / DO / FR mit je 8 h und SA mit 6 h
Woche 4: DI / MI mit je 8 h
Woche 5: MO / DI / MI mit je 8 h
Woche 6: MO / DI / MI mit je 8 h und FR mit 6 h
Durchschnittliche Arbeitstage pro Woche laut Dienstrad: 3 Tage
Durchschnittliche Arbeitsstunden pro Woche laut Dienstrad: 23,33 h
Der Austritt ist ein Montag, Resturlaub sind 8 Tage und durchschnittlich arbeitet der Mitarbeiter 3 Tage in der Woche.
Die Berechnung wird dann wie folgt durchgeführt: 8 Tage Resturlaub / 3 durchschnittliche Arbeitstage pro Woche = 2,66 Wochen --> dieser Wert wird abgerundet, also auf 2 Wochen
Somit ergeben diese 8 Tage zwei Wochen Weiterversicherung.
28.02.2022 + 2 Tage Resturlaub + 4 Tage aufgefüllt bis Sonntag = 06.03.2022
+ 3 Tage Resturlaub + 4 Tage aufgefüllt bis Sonntag = 13.03.2022
+ 3 Tage Resturlaub = 16.03.2022 Ende der Weiterversicherung
Diese Berechnung kommt dann zur Anwendung, wenn in der Anspruchsübersicht im Bereich "Beschäftigungsausmaß" die Einstellung "Urlaubsanspruch" gesetzt ist.
Wechsel des Dienstrades unter dem Monat
Ab 10.11.2020 wird von Vollzeit auf das folgende Dienstrad gewechselt:
Woche 1: 4 Tage mit 32 Stunden
Woche 2: 5 Tage mit 32 Stunden
Woche 3: 4 Tage mit 32 Stunden
9 Tage Vollzeit 100% mit 5 Tage und 40 Stunden (vom 01.11.2020 - 09.11.2020)
21 Tage Teilzeit 86,60% mit 4,33 Tage und 32 Stunden (vom 10.11.2020 - 30.11.2020)
Berechnung: ( 4 + 5 + 4 = 13 Tage / 3 Wochen = 4,33 Tage & 32 + 32 + 32 = 96 Stunden / 3 Wochen = 32 Stunden )
Beschäftigungsausmaß 11.2020, wenn Urlaub in Tage verwaltet wird:
( 5 Tage * 9 Tage im Monat = 45 Arbeitstage 01.11 - 09.11) + (4,33 Tage * 21 Tage im Monate = 90,93 Arbeitstage 10.11 - 30.11) = 135,93 Arbeitstage / 30 Kalendertage im Monat = 4,53 Tage
100% Vollzeit / 5 Tage Vollzeit * 4,53 Tage Dienstrad (Schnitt) = 90,60% Beschäftigungsausmaß
Beschäftigungsausmaß 11.2020, wenn Urlaub in Stunden verwaltet wird:
( 40 Stunden * 9 Tage im Monat = 360 Arbeitsstunden 01.11 - 09.11) + (32 Stunden * 21 Tage im Monat = 672 Arbeitsstunden 10.11 - 30.11) = 1.032 Arbeitsstunden / 30 Kalendertage im Monat = 34,40 Stunden
100% Vollzeit / 40 Stunden Vollzeit * 34,40 Stunden Dienstrad (Schnitt) = 86,00% Beschäftigungsausmaß
Für die Resturlaubsaliquotierung wird ohne Dienstrad das aktuelle Beschäftigungsausmaß mit jenem im Vormonat verglichen.
Bei einem Wechsel des Dienstrades unter dem Monat gibt es jedoch keine Monatsbetrachtung. Es wird der Durchschnitt des neuen Dienstrades verwendet und taggenau der Resturlaub zu dem Beginn des neuen Dienstrades aliquotiert. Dazu ist es notwendig, diesen taggenau zu berechnen, um den Resturlaub zu dem Tag des Dienstradwechsels zu erhalten.
Diese tageweise Betrachtung ist auch notwendig, um einen mehrfachen Dienstradwechsel im Monat und ein neues Urlaubsjahr unter einem Monat unterstützen zu können.
Und ebenso bei Unterbrechungen, die einen Urlaub kürzen.
Diese Berechnung kommt dann zur Anwendung, wenn in der Anspruchsübersicht im Bereich "Beschäftigungsausmaß" die Einstellung "Resturlaub exklusive oder inklusive Übertrag aus dem Vorjahr" gesetzt ist.
Beispiel 1:
Resturlaubsstand per 01.08.2020: 200 Stunden
Urlaubsverbrauch: 03.08 - 07.08.2020
Der Mitarbeiter hat bis 05.08.2020 folgendes Dienstrad:
Woche 1: 5 Tage (MO - FR) zu 12 Stunden (60h / Woche)
Woche 2: 2 Tage (MO - DI) zu 10 Stunden (20h / Woche)
Der Mitarbeiter hat ab 06.08.2020 folgendes Dienstrad:
Woche 1: 4 Tage (MO - DO) zu 5 Stunden (20h / Woche)
Beschäftigungsausmaß bis 05.08.2020, wenn Urlaub mit Stunden verwaltet wird:
60 Stunden + 20 Stunden = 80 Stunden / 2 Wochen = 40 Stunden pro Woche = 100%
In der Woche ab 03.08.2020 befindet sich der Dienstnehmer in der 60h Woche.
200 Stunden Resturlaub
- 36 Stunden Verbrauch (03.08. - 05.08 á 12h * 3 Tage)
164 Stunden Resturlaub per 05.08, dieser wird nun auf 20 Stunden umgerechnet = 164 Stunden / 40 Stunden * 20 Stunden
= 82 Stunden umgerechneter Resturlaub per 06.08
- 10 Stunden Verbrauch (06.08. - 07.08 á 5h * 2 Tage)
= 72 Stunden Resturlaub per 07.08.2020
Beispiel 2:
Resturlaubsstand per 01.08.2020: 102,5 Stunden
Urlaubsverbrauch: 03.08 - 07.08.2020
Der Mitarbeiter hat bis 05.08.2020 folgendes Dienstrad:
Woche 1: 5 Tage (MO - FR) zu 5 Stunden (25h / Woche)
Woche 2: 2 Tage (MO - DI) zu 8 Stunden (16h / Woche)
Der Mitarbeiter hat ab 06.08.2020 folgendes Dienstrad:
Woche 1: 4 Tage (MO - DO) zu 5 Stunden (20h / Woche)
Beschäftigungsausmaß bis 05.08.2020, wenn Urlaub mit Stunden verwaltet wird:
25 Stunden + 16 Stunden = 41 Stunden / 2 Wochen = 20,5 Stunden pro Woche
100% / 40 Stunden Vollzeit * 20,5 Stunden Dienstrad = 51,25% Beschäftigungsausmaß
In der Woche ab 03.08.2020 befindet sich der Dienstnehmer in der 25h Woche.
102,5 Stunden Resturlaub
- 15 Stunden Verbrauch (03.08. - 05.08 á 5h * 3 Tage)
87,5 Stunden Resturlaub per 05.08, dieser wird nun auf 20 Stunden umgerechnet = 87,5 Stunden / 20,5 Stunden * 20 Stunden
= 85,37 Stunden umgerechneter Resturlaub per 06.08
- 10 Stunden Verbrauch (06.08. - 07.08 á 5h * 2 Tage)
= 75,37 Stunden Resturlaub per 07.08.2020
Beispiel 3:
Urlaubsbeginn per 01.01.2021
Übertrag aus dem Vorjahr 32 Stunden
Vollzeit: 5 Tage (MO - FR) zu 40 Stunden
Unbezahlter Urlaub vom 20.11 - 30.11.2021
Dienstrad bis 15.01.2021
Woche 1: 4 Tage (MO - DO) mit 32 Stunden
Woche 2: 5 Tage (MO - FR) mit 32 Stunden
Woche 3: 4 Tage (MO - DO) mit 32 Stunden
Dienstrad ab 16.01.2021
Woche 1: 4 Tage (MO - DO) mit 20 Stunden
Dienstrad ab 15.12.2021
Woche 1: 5 Tage (MO - FR) mit 40 Stunden
15 Tage Teilzeit 86,60% mit 4,33 Tage und 32 Stunden (vom 01.01.2021 - 15.01.2021)
Berechnung: (4 + 5 + 4 = 13 Tage / 3 Wochen = 4,33 Tage & 32 + 32 + 32 = 96 Stunden / 3 Wochen = 32 Stunden)
16 Tage Teilzeit 80,00% mit 4 Tage und 20 Stunden (vom 16.01.2021 - 31.01.2021)
Berechnung mit Einstellung Resturlaub inklusive Übertrag aus dem Vorjahr (V):
32 Stunden Resturlaub (Übertrag aus dem Vorjahr)
+ 160 Stunden neuerlicher Anspruch per 01.01.2021 = 200h * 0,8 (es wird der Anspruch zum 01.01.2021 verwendet 100% / 40h * 32h aus Dienstrad = 80%)
- 3,01 Kürzung unbezahlter Urlaub (100h / 365 Tage im Jahr * 11 Tage unbezahlter Urlaub --> hier wird der Anspruch berechnet zum 19.11 genommen 200h Anspruch / 40 h Vollzeit * 20h Dienstrad)
= 188,99 h Resturlaub per 01.01.2021 -> per 16.01.2021 (Wechsel Dienstrad) werden die Stunden umgerechnet ((188,99h Rest + 3,01h Kürzung) / 32h * 20h)
= 120,00 h
- 3,01 h Kürzung
= 116,99 h Resturlaub per 16.01.2021 --> per 15.12.2021 (Wechsel Dienstrad) werden die Stunden umgerechnet (116,99h Rest / 20h * 40h )
= 233,98 h Resturlaub per 15.12.2021
Berechnung mit Einstellung Resturlaub exklusive Übertrag aus dem Vorjahr (R):
32 Stunden Resturlaub (Übertrag aus dem Vorjahr)
+ 160 Stunden neuerlicher Anspruch per 01.01.2021 = 200h * 0,8 (es wird der Anspruch zum 01.01.2021 verwendet 100% / 40h * 32h aus Dienstrad = 80%)
- 3,01 Kürzung unbezahlter Urlaub (100h / 365 Tage im Jahr * 11 Tage unbezahlter Urlaub --> hier wird der Anspruch berechnet zum 19.11 genommen 200h Anspruch / 40 h Vollzeit * 20h Dienstrad)
= 188,99 h Resturlaub per 01.01.2021 -> per 16.01.2021 (Wechsel Dienstrad) werden die Stunden umgerechnet
(((188,99h - 32h Übertrag aus dem Vorjahr + 3,01 Kürzung unbezahlter Urlaub) / 32h aus Dienstrad * 20h aus Dienstrad) - 3,01 Kürzung unbezahlter Urlaub) + 32h Übertrag aus dem Vorjahr)
= 128,99 h Resturlaub per 16.01.2021 --> per 15.12.2021 (Wechsel Dienstrad) werden die Stunden umgerechnet
(((128,99h - 32h Übertrag aus dem Vorjahr) / 20 * 40) + 32 h Übertrag aus dem Vorjahr)
= 225,98 h Resturlaub per 15.12.2021
Variable Firmengruppenparameter
Ansprüche pro Anspruchsnummer - pro Dienstjahr