In diesem Abschnitt wird die tägliche Urlaubsverwaltung beschrieben. Es handelt sich hierbei um eine optionale Einstellung, die es Ihnen ermöglich, den täglich anwachsenden Urlaubsanspruch zu ermitteln und in weiteren Anwendungen auszugeben.
Um die tägliche Berechnung zu aktivieren, setzen Sie den variablen Parameter
"LS: Urlverw_taeglich"
je nach Anforderung unter variable System-, Firmengruppen-, Firmenparameter
(Stammdaten/Firma/Parameter).
Mit diesem Parameter steuern Sie, ob bei der Urlausermittlung zusätzlich
ein täglich anwachsender Urlaubsanspruch berechnet werden soll.
Dabei stehen Ihnen folgende Einstellung zur Verfügung:
J
- Ja
Damit wird die tägliche Urlaubsberechnung aktiviert und der berechnete,
monatliche REstwert wird am Gehaltszettel angeführt.
N
- Nein (=Default)
Damit wird die tägliche Urlaubsberechnung deaktiviert und der Resturlaub
wird bis zum Ende des Urlaubsjahres am Gehaltszettel ausgewiesen.
B
- berechnen, aber nicht ausgeben
Damit wird die tägliche Urlaubsberechnung zwar aktiviert, jedoch wird
der Resturlaub am Gehaltszettel bis zum Ende des Urlaubsjahres ausgewiesen.
Ausgabe des Resturlaubsstandes am Gehaltszettel.
Ausgabe des Resturlaubsstandes im Planer.
Urlaubsrückstellung.
Detaillierte Auswertungen des Resturlaubs (zB täglich, monatlich, quartalsweise, ...) in People Analytics.
Eine tägliche Berechnung ist nur
für normale Urlaubsansprüche möglich. Sonderurlaubs- und Fehlzeitstände
können nicht täglich berechnet werden.
In der Maske Urlaub und Fehlzeiten oben rechts befindet sich ein Button mit Pfeilsymbol - klicken Sie auf diesen, um die Maske mit den Tageswerten des markierten Monats zu öffnen.
Der tägliche Urlaubsanspruch berechnet sich wie folgt:
Urlaubsrest vor Urlaubsjahresbeginn
+ Anspruch ab Urlaubsjahresbeginn bis inklusive dem Berechnungstag (abzüglich Tage von Unterbrechungen bis inklusive dem Berechnungstag)
- Verbrauch bis inklusive dem Berechnungstag
- Verbrauch bis inklusive dem Berechnungstag
Mit jedem Urlaubsjahresbeginn wird der täglich anwachsende Anspruch auf die Berechnung vom Jahresurlaubsanspruch zurückgesetzt. Dadurch wird sichergestellt, dass potenzielle Abweichungen zwischen der kumulierten Tagesberechnung und dem Gesamtjahresanspruch nicht fortlaufend anwachsen und die Konsistenz der Daten erhalten bleibt.
Beispiel täglicher
Anspruch ohne Unterbrechung:
Stichtag: 13.03.2025
Rundung: kaufmännisch auf 1,00
Urlaubsjahr: 01.01.2025 - 31.12.2025
Jährlicher Urlaubsanspruch: 25 Tage
Rest vor Urlaubsjahresbeginn: 5 Tage
Verbrauch zwischen 01.01.2025 und 13.03.2025: 8 Tage

Anspruch bis 13.03.2025 5 Tage + (25/365 * 72) - 8 = 1,9315 ~ 2
Bei einer Unterbrechung, die einen Urlaub aliquotiert, erhöht sich der
Anspruch für die Dauer nicht.
Beispiel täglicher Anspruch
mit Unterbrechung:
Stichtag: 13.03.205
Rundung: kaufmännisch auf 1,00
Urlaubsjahr: Kalenderjahr
Familienhospizkarenz: 06.03.2025 - 13.03.2025
Jährlicher Urlaubsanspruch: 25 Tage
Rest vor Urlaubsjahresbeginn: 5 Tage
Verbrauch zwischen 01.01.2025 und 05.03.2025: 8 Tage
Urlaubsanspruch bis Urlaubsjahresende: 5 Tage + 25 Tage - 5 Tage ~ 22 Tage

(1) Aufgrund der Unterbrechung ab 06.03.2025
wird der Anspruch nicht mehr erhöht. Dies ist in der Spalte "Kürzung"
durch den Wert "1" gekennzeichnet.
(2) Der Konsum des Urlaubs von 04.03.2025 bis 05.03.2025 wird in der Spalte
"Konsum" dargestellt und in der Berechnung des Rests berücksichtigt.
(3) Der Anspruch bis 13.03.2025 errechnet sich folgendermaßen: 5 Tage +
(25 / 365 * 64) - 8 = 1,3836 ~ 1
Die Wochenmodelle
in LHR Lohn berücksichtigen nur ganze Monate. Wenn sich das Beschäftigungsausmaß
während eines Monats ändert und sich diese Änderung taggenau in der Anspruchsanziege
wiederspiegeln soll, muss die Kürzung manuell erfasst werden. Dafür geben
Sie in der Maske Abrechnungen/Urlaub/Abrechnen/Anspruchskürzungen
eine Kürzung des Anspruchs ein.
Wenn Sie LHR Zeit verwenden und die Urlaubsverwaltung mit Diensträdern
(LS: Abr_Dienstrad) aktiviert
ist, wird die untermonatige Änderung taggenau berücksichtigt.
Beispiel mit Einstellung
Urlaubsanspruch (A oder leer)
Eintritt
per 01.01.2025
Urlaubsjahr = Kalenderjahr
Berechnung nach Stunden, Beschäftigungsausmaß = Urlaubsanspruch, Beschäftigungsaliquotierung
= B (Beginn Urlaubsjahr)
Rundung: kaufmännisch auf 1,00
Vollzeit = Jahresanspruch 200 h, 5 Tage mit 8h (40 / Woche)
Ab 05.07.2025 wechselt der Mitarbeiter in eine Teilzeitbeschäftigung von
4 Tagen mit 5h ( 20h / Woche).
Monatsberechnung: 200 – (200 * 0,5 / 365 * 179) = 150,96≈ 151
– 16 h Verbrauch = 135
Tägliche Berechnung:
01.07.2025
+ Jahresanspruch 200/365 Tage = 0,5479 = 99,7261 h + 0,548 = 100,2741
02.07.
2025 + Jahresanspruch 200/365 Tage = 0,5479 = 100,2741 + 0,548 = 100,8220
– 8 h Verbrauch = 92,8220
03.07.
2025 + Jahresanspruch 200/365 Tage = 0,5479 = 92,8220 + 0,548 = 93,3700
– 8 h Verbrauch = 85,3700
04.07.2025
+ Jahresanspruch 100/365 Tage = 0,2739 = 85,3700 + 0,274 = 85,6440
05.07.
2025 + Jahresanspruch 100/365 Tage = 0,2739 = 85,6640 + 0,274 = 85,9179
Beispiel mit Einstellung
"Resturlaub exklusive Übertrag aus dem Vorjahr (R)"
Eintritt
per 01.01.2024
Urlaubsjahr = Kalenderjahr
Berechnung nach Stunden, Beschäftigungsausmaß = Urlaubsanspruch, Beschäftigungsaliquotierung
= B (Beginn Urlaubsjahr)
Rundung: kaufmännisch auf 1,00
Vollzeit = Jahresanspruch 200 h, 5 Tage mit 8h (40 / Woche)
Ab 03.01.2025 wechselt der Mitarbeiter in eine Teilzeitbeschäftigung von
4 Tagen mit 5h ( 20h / Woche).
Tägliche Berechnung:
31.12.2024
+ Jahresanspruch 200/365 Tage = 0,5479 = 72 h + 0,5479 = 72,5479
01.01.
2025 + Jahresanspruch 200/365 Tage = 0,5479 = 72,5479 + 0,5478 = 73,0958
02.01.
2025 + Jahresanspruch 100/365 Tage = 0,2739 = 73,0958+ 0,273 9 = 73,3697
Änderung
des Beschäftigungsausmaßes mit 20h = 73,3697 h - 72h (nicht aufgebrauchter
Übertrag aus Vorjahr) = 1,3697h / 40 h * 20 h = 0,68485 h + 72h (nicht
aufgebrauchter Übertrag aus Vorjahr) = 72,68485 h
03.01.2025
+ Jahresanspruch 100/365 Tage = 0,2739 =
72,68485
+ 0,2739 =
72,95875
04.01.
2025 + Jahresanspruch 100/365 Tage = 0,2739 = 72,95875+ 0,2739 = 73,23265
Beispiel mit Einstellung
"Resturlaub inklusive ÜBertrag aus Vorjahr (R)"
Eintritt
per 01.01.2024
Urlaubsjahr = Kalenderjahr
Berechnung nach Stunden, Beschäftigungsausmaß = Urlaubsanspruch, Beschäftigungsaliquotierung
= B (Beginn Urlaubsjahr)
Rundung: kaufmännisch auf 1,00
Vollzeit = Jahresanspruch 200 h, 5 Tage mit 8h (40 / Woche)
Ab 03.01.2025 wechselt der Mitarbeiter in eine Teilzeitbeschäftigung von
4 Tagen mit 5h ( 20h / Woche).
Tägliche Berechnung:
31.12.2024
+ Jahresanspruch 200/365 Tage = 0,5479 = 72 h + 0,5479 = 72,5479
01.01.
2025 + Jahresanspruch 200/365 Tage = 0,5479 = 72,5479 + 0,5478 = 73,0958
02.01.
2025 + Jahresanspruch 100/365 Tage = 0,2739 = 73,0958+ 0,273 9 = 73,3697
Änderung
des Beschäftigungsausmaßes mit 20h = 73,3697 h / 40 h * 20 h = 36,68485
h
03.01.2025
+ Jahresanspruch 100/365 Tage = 0,2739 =
36,68485+
0,2739 =
36,95875
04.01.
2025 + Jahresanspruch 100/365 Tage = 0,2739 = 36,95875+ 0,2739 = 37,23265
Wenn Sie den täglich anwachsenden Resturlaub in die Urlaubsrückstellung integrieren möchten, wählen Sie unter Abrechnungen/Urlaub/Jahresabschluss/Vorbereitung Rückstellung im Abschnitt ‚Welcher Resturlaub soll verwendet werden‘ die Option ‚der täglich anwachsende Resturlaub (D)‘ aus.
Die so ermittelten Werte werden wie gewohnt in den
persönlichen Sätzen der Mitarbeiter hinterlegt und für die Rückstellungsberechnung
herangezogen.
Vorteil: Durch diese Einstellung entfällt die Notwendigkeit, das Geschäftsjahr manuell anzupassen oder eine separate Urlaubsanspruchsberechnung durchzuführen, um unterjährig Rückstellungen bilden zu können.
Variable Firmengruppenparameter
Ansprüche pro Anspruchsnummer - pro Dienstjahr