Familienhospizkarenz

 

Die Familienhospizkarenz gibt ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, sich für die Begleitung sterbender Angehöriger oder schwersterkrankter Kinder bei aufrechtem Arbeitsverhältnis vorübergehend karenzieren zu lassen, die Arbeitszeit zu verkürzen oder die Lage der Arbeitszeit zu ändern.

Die Sterbebegleitung kann für nahe Angehörige in Anspruch genommen werden. Als nahe Angehörige gelten Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten, Kinder, Wahl- oder Pflegekinder, (Ur-) Enkel, Eltern und (Ur-) Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder, Wahl- und Pflegeeltern sowie leibliche Kinder des Ehegatten, des Lebensgefährten und des eingetragenen Partners. Es muss kein gemeinsamer Haushalt gegeben sein.

Die Familienhospizkarenz in Form der Begleitung schwerst erkrankter Kinder, Wahl- und Pflegekinder sowie leiblicher Kinder des anderen Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.

Ab 01.01.2014 können Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Voraussetzung für Familienhospizkarenz Meldungen in LHR Lohn ist, dass der Dienstnehmer in der Maske Eintrittsdaten einen der folgenden Unterbrechungsgründe eingegeben hat.

 

Ab dem 01.01.2014 haben Personen, die eine Familienhospizkarenz vereinbart haben, einen Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Über Gewährung, Entziehung oder Neubemessung eines Pflegekarenzgeldes entscheidet das Sozialministeriumservice.

 

Pflegevollzeitkarenz bzw. Familienhospizkarenz

Merkmale

Die Arbeitszeit wird auf "Null" reduziert, aber das Dienstverhältnis bleibt arbeitsrechtlich weiterhin aufrecht.

Meldung des DG

Es ist eine Anmeldung mittels Pflegekarenz-/Familienhospizkarenz-Meldung notwendig.

Beträge

Es sind keine Beträge zur Sozialversicherung bzw. zur Betrieblichen Vorsoge zu entrichten

 

Der Unterbrechungsgrund Familienhospizkarenz gegen Entfall des Entgelts - bis 31.12.2013 muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein- / Aus-/Unterbrechungsgründe richtig angelegt sein:

 

Der Unterbrechungsgrund Familienhospizkarenz gegen Entfall des Entgelts - ab 01.01.2014 muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein- / Aus-/Unterbrechungsgründe richtig angelegt sein:

 

Der Unterbrechungsgrund Pflegekarenz gegen Entfall des Entgelts - ab 01.01.2014 muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein- / Aus-/Unterbrechungsgründe richtig angelegt sein:

 

Pflegeteilzeitkarenz bzw. Familienhospizteilzeitkarenz

Der Unterbrechungsgrund Familienhospizkarenz bei Reduzierung der Arbeitszeit - bis 31.12.2013 muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein- / Aus-/Unterbrechungsgründe richtig angelegt sein:

 

Das Entgelt des Dienstnehmers sinkt auf bzw. unter die Geringfügigkeitsgrenze

Meldung des DG

Es ist keine Meldung zu erzeugen.

Außer Vorschreibebetriebe müssen eine Änderungsmeldung hinsichtlich der Entgelthöhe übermitteln.

Beträge

Die Beträge zur Sozialversicherung erfolgen vom verminderten Entgelt.

Die Beträge zur Betrieblichen Vorsorgekasse müssen jedoch von der Beitragsgrundlage vor Herabsetzten des Entgeltes erfolgen.

Damit die Beträge der Betrieblichen Vorsorgekasse richtig gerechnet werden, tragen Sie eine Hilfslohnart ein, um die Bemessung zu übersteuern.

Soziale Absicherung

Der Dienstnehmer bleibt daher auch kranken-,pensions- und unfallversichert.

 

Der Unterbrechungsgrund Familienhospizkarenz mit Herabsetzung des Entgelts unter die Geringfügigkeitsgrenze - ab 01.01.2014 muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein- / Aus-/Unterbrechungsgründe richtig angelegt sein:

 

Der Unterbrechungsgrund Pflegeteilzeit mit Herabsetzung des Entgelts unter die Geringfügigkeitsgrenze - ab 01.01.2014 muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein- / Aus-/Unterbrechungsgründe richtig angelegt sein:

 

Das Entgelt des Dienstnehmers bleibt über der Geringfügigkeitsgrenze

Meldung des DG

Es ist eine Anmeldung mittels Pflegekarenz-/Familienhospizkarenz-Meldung sowie eine Änderungsmeldung hinsichtlich der Beitragsgruppe (Entgelthöhe) notwendig.

Beträge

Die Beträge zur Sozialversicherung erfolgen vom verminderten Entgelt.

Die Beträge zur Betrieblichen Vorsorgekasse müssen jedoch von der Beitragsgrundlage vor Herabsetzten des Entgeltes erfolgen.

Soziale Absicherung

Der Dienstnehmer bleibt (trotz geringfügigen Beschäftigungsverhältnis) nicht nur unfall-, sonder auch kranken- und pensionsversichert.

 

Der Unterbrechungsgrund Pflegeteilzeitkarenz/Familienhospizteilzeitkarenz muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein- / Aus-/Unterbrechungsgründe richtig angelegt sein:

 

Fenster

Familienhospizkarenz Datenträger

Familienhospizkarenzmeldungen

 

Aufgaben

Unterbrechungsgründe anlegen