Die Familienhospizkarenz gibt ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, sich für die Begleitung sterbender Angehöriger oder schwersterkrankter Kinder bei aufrechtem Arbeitsverhältnis vorübergehend karenzieren zu lassen, die Arbeitszeit zu verkürzen oder die Lage der Arbeitszeit zu ändern.
Die Sterbebegleitung kann für nahe Angehörige in Anspruch genommen werden. Als nahe Angehörige gelten Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten, Kinder, Wahl- oder Pflegekinder, (Ur-) Enkel, Eltern und (Ur-) Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder, Wahl- und Pflegeeltern sowie leibliche Kinder des Ehegatten, des Lebensgefährten und des eingetragenen Partners. Es muss kein gemeinsamer Haushalt gegeben sein.
Die Familienhospizkarenz in Form der Begleitung schwerst erkrankter Kinder, Wahl- und Pflegekinder sowie leiblicher Kinder des anderen Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.
Ab 01.01.2014 können Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Voraussetzung für Familienhospizkarenz Meldungen in LHR Lohn ist, dass der Dienstnehmer in der Maske Eintrittsdaten einen der folgenden Unterbrechungsgründe eingegeben hat.
Familienhospizkarenz gegen Entfall des Entgelts – bis 31.12.2013
Familienhospizkarenz bei Reduzierung der Arbeitszeit – bis 31.12.2013
Ab dem 01.01.2014 haben Personen, die eine Familienhospizkarenz vereinbart haben, einen Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Über Gewährung, Entziehung oder Neubemessung eines Pflegekarenzgeldes entscheidet das Sozialministeriumservice.
Familienhospizkarenz gegen Entfall des Entgelts - ab 01.01.2014
Pflegekarenz gegen Entfall des Entgelts - ab 01.01.2014
Familienhospizkarenz mit Herabsetzung des Entgelts unter die Geringfügigkeitsgrenze - ab 01.01.2014
Pflegeteilzeit mit Herabsetzung des Entgelts unter die Geringfügigkeitsgrenze - ab 01.01.2014
Merkmale |
Die Arbeitszeit wird auf "Null" reduziert, aber das Dienstverhältnis bleibt arbeitsrechtlich weiterhin aufrecht. |
Meldung des DG |
Es ist eine Anmeldung mittels Pflegekarenz-/Familienhospizkarenz-Meldung notwendig. |
Beträge |
Es sind keine Beträge zur Sozialversicherung bzw. zur Betrieblichen Vorsoge zu entrichten |
Der Unterbrechungsgrund Familienhospizkarenz gegen Entfall des Entgelts - bis 31.12.2013 muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein- / Aus-/Unterbrechungsgründe richtig angelegt sein:
Feld "Unterbrechungsart" sollte "Sonstiger Unterbrechungsgrund (S)" sein
Feld "GKK-An-/Abmeldung" muss mit "Familienhospizkarenz gegen Entfall des Entgelts – bis 31.12.2013" gefüllt werden
Der Unterbrechungsgrund Familienhospizkarenz gegen Entfall des Entgelts - ab 01.01.2014 muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein- / Aus-/Unterbrechungsgründe richtig angelegt sein:
Feld "Unterbrechungsart" sollte "Sonstiger Unterbrechungsgrund (S)" sein
Feld "GKK-An-/Abmeldung" muss mit "Familienhospizkarenz gegen Entfall des Entgelts – ab 01.01.2014" gefüllt werden
Feld "Betriebliche Vorsorge" sollte "nein (=leer)" oder "leer" sein
Der Unterbrechungsgrund Pflegekarenz gegen Entfall des Entgelts - ab 01.01.2014 muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein- / Aus-/Unterbrechungsgründe richtig angelegt sein:
Feld "Unterbrechungsart" sollte "Sonstiger Unterbrechungsgrund (S)" sein
Feld "GKK-An-/Abmeldung" muss mit "Pflegekarenz gegen Entfall des Entgelts– ab 01.01.2014" gefüllt werden
Feld "Betriebliche Vorsorge" sollte "nein (=leer)" oder "leer" sein
Der Unterbrechungsgrund Familienhospizkarenz bei Reduzierung der Arbeitszeit - bis 31.12.2013 muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein- / Aus-/Unterbrechungsgründe richtig angelegt sein:
Feld "Unterbrechungsart" sollte "Sonstiger Unterbrechungsgrund (S)" sein
Feld "GKK-An-/Abmeldung" muss mit "Familienhospizkarenz bei Reduzierung der Arbeitszeit - bis 31.12.2013" gefüllt werden
Meldung des DG |
Es ist keine Meldung zu erzeugen. Außer Vorschreibebetriebe müssen eine Änderungsmeldung hinsichtlich der Entgelthöhe übermitteln. |
Beträge |
Die Beträge zur Sozialversicherung erfolgen vom verminderten Entgelt. Die Beträge zur Betrieblichen Vorsorgekasse müssen jedoch von der Beitragsgrundlage vor Herabsetzten des Entgeltes erfolgen. Damit die Beträge der Betrieblichen Vorsorgekasse richtig gerechnet werden, tragen Sie eine Hilfslohnart ein, um die Bemessung zu übersteuern. |
Soziale Absicherung |
Der Dienstnehmer bleibt daher auch kranken-,pensions- und unfallversichert. |
Der Unterbrechungsgrund Familienhospizkarenz mit Herabsetzung des Entgelts unter die Geringfügigkeitsgrenze - ab 01.01.2014 muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein- / Aus-/Unterbrechungsgründe richtig angelegt sein:
Feld "Unterbrechungsart" sollte "Sonstiger Unterbrechungsgrund (S)" sein
Feld "GKK-An-/Abmeldung" muss mit "Familienhospizkarenz mit Herabsetzung des Entgelts unter die Geringfügigkeitsgrenze– ab 01.01.2014" gefüllt werden
Der Unterbrechungsgrund Pflegeteilzeit mit Herabsetzung des Entgelts unter die Geringfügigkeitsgrenze - ab 01.01.2014 muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein- / Aus-/Unterbrechungsgründe richtig angelegt sein:
Feld "Unterbrechungsart" sollte "Sonstiger Unterbrechungsgrund (S)" sein.
Feld "GKK-An-/Abmeldung" muss mit "Pflegeteilzeit mit Herabsetzung des Entgelts unter die Geringfügigkeitsgrenze– ab 01.01.2014" gefüllt werden.
Meldung des DG |
Es ist eine Anmeldung mittels Pflegekarenz-/Familienhospizkarenz-Meldung sowie eine Änderungsmeldung hinsichtlich der Beitragsgruppe (Entgelthöhe) notwendig. |
Beträge |
Die Beträge zur Sozialversicherung erfolgen vom verminderten Entgelt. Die Beträge zur Betrieblichen Vorsorgekasse müssen jedoch von der Beitragsgrundlage vor Herabsetzten des Entgeltes erfolgen. |
Soziale Absicherung |
Der Dienstnehmer bleibt (trotz geringfügigen Beschäftigungsverhältnis) nicht nur unfall-, sonder auch kranken- und pensionsversichert. |
Der Unterbrechungsgrund Pflegeteilzeitkarenz/Familienhospizteilzeitkarenz muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein- / Aus-/Unterbrechungsgründe richtig angelegt sein:
Feld "Unterbrechungsart" sollte "Sonstiger Unterbrechungsgrund ohne Prüfung (W)" sein.
Feld "GKK-An-/Abmeldung" muss mit "Nein" gefüllt werden.
Feld "Betriebliche Vorsorge" muss mit "Bemessung laufend vor Bildungsteilzeit (B)" gefüllt werden.
Familienhospizkarenz Datenträger