U-Bahnsteuer (Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien)

In diesem Thema finden Sie alles über die Handhabung der U-Bahnsteuer in der LHR Personalverrechnung

Rechtsgrundlage

Die Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien (U-Bahn-Steuer) wird auf Grund der Bestimmungen des Landesgesetzes für Wien (Wiener Dienstgeberabgabengesetz - Wr. DAG) vom 24. April 1970, LGBl 1970/17, in der jeweils geltenden Fassung, erhoben.

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/f3000000.htm

Abgabebefreiungen

  1. Gebietskörperschaften mit Ausnahme der von ihnen verwalteten Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds;

  2. Dienstverhältnisse, bei denen der Dienstnehmer das 55. Lebensjahr überschritten hat;

  3. Dienstverhältnisse im Sinne des § 18 Abs. 3 und 4 des Behindertengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 16/1986 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 42/1993, des § 6 Z 4 des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/1999 und des § 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 106/1999;

  4. Lehrverhältnisse im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/ 69, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/1998;

  5. Dienstverhältnisse, bei denen die vom Dienstnehmer zu leistende Arbeitszeit wöchentlich das Ausmaß von zehn Stunden nicht übersteigt;

  6. Dienstverhältnisse mit Hausbesorgern;

  7. Dienstverhältnisse während der Zeit, für die ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter und ein gesetzliches Beschäftigungsverbot nach der Entbindung besteht. Ebenso Dienstverhältnisse während der Zeit, für die ein auf einem gesetzlichen Anspruch beruhender Karenzurlaub gewährt wird.

  8. Dienstverhältnisse während der Zeit, in der der Dienstnehmer den ordentlichen oder außerordentlichen Präsenzdienst leistet.

(§ 3 Wr. DAG)

Höhe der Abgabe

Die Abgabe beträgt

Gesetzliche Änderung: ab 01.06.2012 wird für jeden Dienstnehmer und für jede angefangene Woche (Teilwoche) eines bestehenden Dienstverhältnisses € 2,00 berechnet. (Dieser Wert wird von der Lohn & HR GmbH gewartet).

 

Abrechnungszeiträume

Für die Berechnung der Dienstgeberabgabe gelten jeweils vier- bzw. fünfwöchentliche Abrechnungszeiträume. Der jeweilige Abrechnungszeitraum umfasst

Ein Kalenderjahr beträgt 52 U-Bahn-Wochen (im Schaltjahr sind auch 53 U-Bahn-Wochen möglich), die auf die Monate aufgeteilt sind, zum Beispiel im Jahr 2010:

Monat    U-Bahn-Wochen

-------- ---------------

01.01.10               5

01.02.10               4

01.03.10               4

01.04.10               4

01.05.10               5

01.06.10               4

01.07.10               4

01.08.10               5

01.09.10               4

01.10.10               5

01.11.10               4

01.12.10               4

Summe: 52

 

Jahr 2011:

Monat    U-Bahn-Wochen  

-------- --------------- -

01.01.11               5        

01.02.11               4        

01.03.11               4        

01.04.11               4        

01.05.11               5        

01.06.11               4        

01.07.11               5        

01.08.11               4        

01.09.11               4        

01.10.11               5        

01.11.11               4        

01.12.11               4        

Summe: 52

 

Jahr 2012 - Schaltjahr:

Monat    U-Bahn-Wochen

-------- ---------------

01.01.12               5

01.02.12               4

01.03.12               4

01.04.12               5

01.05.12               4

01.06.12               4

01.07.12               5

01.08.12               4

01.09.12               5

01.10.12               4

01.11.12               4

01.12.12               5

Summe: 53

 

Die U-Bahn-Steuer wird pro angefangene Woche gerechnet. So gibt es Verschiebungen der U-Bahn-Wochen, wenn ein Dienstnehmer austritt.

Beispiel:
Wenn ein Dienstnehmer am 29.11.2010 austritt, dann wird die letzte November Woche in den November verschoben und so hat der November 2010 5 U-Bahnwochen anstatt wie oben angeführt 4.

 

Handhabung in der LHR Personalverrechnung

In der LHR Personalverrechnung definieren Sie im variablen Dienstnehmerstamm, ob für den Dienstnehmer U-Bahn-Steuer abgeführt werden soll. Voraussetzung für die U-Bahn-Steuer Abfuhr des Dienstnehmers ist, dass im Dienstnehmerstamm ein Geburtsdatum eingetragen ist, dem Dienstnehmer eine Kommunalsteuergemeinde in Wien zugewiesen ist, das Alter von 55 Jahren noch nicht erreicht ist und dem Dienstnehmer keine Dienstnehmerart zugewiesen ist, die von der U-Bahn-Steuer befreit ist (s. unten Schritt 2).

Es wird ab der Woche, nachdem der Dienstnehmer 55 Jahre alt geworden ist, keine U-Bahn-Steuer gerechnet.

Beispiel:
Wenn ein Dienstnehmer am 4.12.2010 55 Jahre alt wird, dann ist die 1. Woche bis 5.12.2010 noch im Dezember und u-bahnsteuer-pflichtig. Die letzten drei Dezember Wochen sind nicht mehr u-bahnsteuer-pflichtig.

Vorgehensweise

  1. Legen Sie im Stammdatenmenü/Firma/Gemeinden die Gemeinde(n) Wien mit der Kassenzahl für die U-Bahn-Steuer an. In der Registerkarte Kundendaten haben Sie die Möglichkeit, das Kundendatenfeld im Überweisungsdatenträger mit der Kassenzahl und Auszahlungsmonat/Jahr zu füllen. Mögliche Platzhalter für das Auszahlungsmonat sind "M", "MM", für das Jahr "J", "JJ", "JJJJ", zum Beispiel:
    00003151MMJJ
    Bei dieser Eingabe wird am Datenträger im Kundendatenfeld im Monat 02.2010 folgendes ausgegeben:
    000031510210

  2. Im variablen Dienstnehmerstamm (Stammdatenmenü/Personal/Variabler Dienstnehmerstamm) hinterlegen Sie im Feld "UBahn", ob der Dienstnehmer u-bahnsteuerpflichtig ist (= Feld auf "J") oder nicht (= Feld auf "N")
    Für Dienstnehmer mit der Dienstnehmerart

  1. Kontrollieren Sie im Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe, ob die Checkbox "U-Bahn-Abgabe" überall richtig gesetzt ist. Bei den Ein- und Austrittsgründen sollte die Checkbox aktiviert sein, damit die U-Bahn-Steuer bei Ein- und Austritt richtig aliquotiert wird. Bei den Unterbrechungsgründen wie Mutterschutz, Karenz, Bundesheer sollte die Checkbox auch aktiviert sein.
    Information zum Krankenstand:
    Für Dienstnehmer im Krankenstand wird die U-Bahn-Steuer abgeführt, unabhängig davon, in welchem Entgeltfortzahlungsanspruch sich der Dienstnehmer befindet. (Das Programm bezieht sich dabei auf die Lohnsteuertage.)

  2. Für die Berechnung der U-Bahnsteuer gibt es noch einen variablen Firmenparameter "LS: U-Bahn_Besch_LANR" ( Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Variable ...), dem Sie eine Lohnart zuweisen können, welche das Beschäftigungsausmaß bestimmt. Ergibt diese Lohnart den Wert 1, so wird die U-Bahn-Steuer wie bisher berechnet, ist der Wert nicht 1, so wird die U-Bahn-Steuer fix nicht gerechnet. Ist dieser neue Parameter nicht vorhanden oder bei einem Dienstnehmer die Lohnart nicht generiert, so wird die U-Bahn-Steuer wie bisher ermittelt.

  3. Monatliche U-Bahn-Steuer Erklärung finden Sie unter Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr/U-Bahnsteuer Erklärung und die jährliche unter Auswertungen/Jährlich/Jahresabschluss/U-Bahnsteuer Jahreserklärung.

 

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