Nachtarbeiter

Dieses Thema behandelt die Nachtarbeit im LHR Lohn.

Die Nachtarbeit wird im § 68 Abs. 6 EStG definiert. Der erhöhte Freibetrag gem. § 68 Abs. 6 EStG steht zu, wenn die Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum auf Grund der besonderen Beschaffenheit der Arbeit überwiegend in die Nachtzeit fällt.

Überwiegend bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Normalarbeitszeit im maßgeblichen Lohnzahlungszeitraum in die begünstigte Nachtzeit fällt. Da LHR Lohn keine Zeiterfassungssoftware ist, bestimmen Sie entweder manuell im LHR Lohn ob der Dienstnehmer in die Nachzeit fällt, oder Ihre Zeiterfassungssoftware liefert die Daten an LHR Lohn (über die Standard LHR Lohn Einleseschnittstelle "CatOra", Satzarten variabler Dienstnehmerstamm oder Lohnartenzuordnung - s. unten zwei Möglichkeiten).

 

Um den erhöhten Freibetrag gem. § 68 Abs. 6 EStG zu rechnen, haben Sie im LHR Lohn zwei Möglichkeiten:

Einstellung im variablen Dienstnehmerstamm

Handhabung über Lohnarten

Ausgabe der Nachtarbeit

Falls Sie die Nachtarbeit im Informationsteil des Lohn-/Gehaltszettels ausgeben möchten, setzen Sie diesen variablen Firmenparameter auf JA.

Parametername

Beschreibung des Parameters

Wert

LS: Abr_Form_Nachtarbeit

Mit diesem Parameter bestimmen Sie, ob am Lohn-/Gehaltszettel angegeben wird, ob der Dienstnehmer überwiegend in der Nacht arbeitet. Defaultmäßig ist dieser Parameter immer auf "J", bedeutet also, dass die Nachtarbeit defaultmäßig.

Hier geben Sie ein, ob die überwiegende Nachtarbeit im Fensterteil angedruckt wird (= "J" oder leer) oder nicht (= "N").

Am Lohn-/Gehaltszettel wird die Nachtarbeit wie folgt angedruckt:

 

Nachtschwerarbeit im ASVG

ELDA - Versichertenmeldungen: die Meldung der Felder "Nachtschicht" "Von" und "Bis" wird nun aufgrund dessen ermittelt, ob ein Nachschicht-Schwerarbeits-Beitrag (NB-Beitrag) abgeführt wird. Dies definieren Sie im variablen Firmenstamm über das Feld "SV-Pflichtigkeit".

 

Ab 01.01.2019 gilt für die Nachtarbeit im Sozialversicherungsbereich folgende Vorgehensweise:

  1. Entweder verwenden Sie die Registerkarte "SV-Ergänzungen" in der Maske die SV-Pflichtigkeiten,

  2. oder die Registerkarte "SV-Ergänzungen" im Variablen Dienstnehmerstamm.

 

In beiden Varianten tragen Sie folgende Ergänzung bzw. folgenden Zuschlag ein:

GKK: Ergänzung E01 - Nachtschwerarbeitsbeitrag

BVAEB: Zuschlag K27 - Nachtschwerarbeitsbeitrag

 

Fenster

SV-Pflichtigkeiten

Variable Dienstnehmerstamm - SV-Ergänzungen