Dieses Thema behandelt die Nachtarbeit im LHR Lohn.
Die Nachtarbeit wird im § 68 Abs. 6 EStG definiert. Der erhöhte Freibetrag gem. § 68 Abs. 6 EStG steht zu, wenn die Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum auf Grund der besonderen Beschaffenheit der Arbeit überwiegend in die Nachtzeit fällt.
Überwiegend bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Normalarbeitszeit im maßgeblichen Lohnzahlungszeitraum in die begünstigte Nachtzeit fällt. Da LHR Lohn keine Zeiterfassungssoftware ist, bestimmen Sie entweder manuell im LHR Lohn ob der Dienstnehmer in die Nachzeit fällt, oder Ihre Zeiterfassungssoftware liefert die Daten an LHR Lohn (über die Standard LHR Lohn Einleseschnittstelle "CatOra", Satzarten variabler Dienstnehmerstamm oder Lohnartenzuordnung - s. unten zwei Möglichkeiten).
Um den erhöhten Freibetrag gem. § 68 Abs. 6 EStG zu rechnen, haben Sie im LHR Lohn zwei Möglichkeiten:
Sie aktivieren im variablen Dienstnehmerstamm das Feld "Nachtarbeit" für das Monat, in dem der Freibetrag § 68 (6) gerechnet werden soll.
Wenn Sie im Zeitraum, in dem die Nachtarbeit aktiviert ist, die Überstundenlohnarten, die einen Betragsteiler mit der Lohnsteuer nach § 68 (1) EStG abrechnen, dann wird der erhöhte Freibetrag gerechnet (540,-- Euro pro Monat statt 360,-- Euro).
Falls die Nachtarbeit regelmäßig variiert, haben Sie die Möglichkeit diese mit Lohnarten handzuhaben. Dazu verwenden Sie eine Durchläuferlohnart mit dem Betragsteiler 90035 Nachtdienste. Diese Lohnart kann zB als Folgelohnart von Nachtüberstunden oder Nachtdienstzulagen definiert werden. Hinter der Lohnart mit Betragsteiler 90035 sollte eine Formel liegen, welche bei überwiegenden Nachtdienst den Wert 1 liefert => erhöhter Freibetrag § 68/1 wird in so einem Fall gerechnet.
Dabei wird im Datenaustausch ELDA im Moment noch keine Änderungsmeldung mit der Nachtarbeit erzeugt.
Falls Sie die Nachtarbeit im Informationsteil des Lohn-/Gehaltszettels ausgeben möchten, setzen Sie diesen variablen Firmenparameter auf JA.
Parametername |
Beschreibung des Parameters |
Wert |
LS: Abr_Form_Nachtarbeit |
Mit diesem Parameter bestimmen Sie, ob am Lohn-/Gehaltszettel angegeben wird, ob der Dienstnehmer überwiegend in der Nacht arbeitet. Defaultmäßig ist dieser Parameter immer auf "J", bedeutet also, dass die Nachtarbeit defaultmäßig. |
Hier geben Sie ein, ob die überwiegende Nachtarbeit im Fensterteil angedruckt wird (= "J" oder leer) oder nicht (= "N"). |
Am Lohn-/Gehaltszettel wird die Nachtarbeit wie folgt angedruckt:
ELDA - Versichertenmeldungen: die Meldung der Felder "Nachtschicht" "Von" und "Bis" wird nun aufgrund dessen ermittelt, ob ein Nachschicht-Schwerarbeits-Beitrag (NB-Beitrag) abgeführt wird. Dies definieren Sie im variablen Firmenstamm über das Feld "SV-Pflichtigkeit ".
Ab 01.01.2019 gilt für die Nachtarbeit im Sozialversicherungsbereich folgende Vorgehensweise:
Entweder verwenden Sie die Registerkarte "SV-Ergänzungen" in der Maske die SV-Pflichtigkeiten,
oder die Registerkarte "SV-Ergänzungen" im Variablen Dienstnehmerstamm.
In beiden Varianten tragen Sie folgende Ergänzung bzw. folgenden Zuschlag ein:
GKK: Ergänzung E01 - Nachtschwerarbeitsbeitrag
BVAEB: Zuschlag K27 - Nachtschwerarbeitsbeitrag
Variable Dienstnehmerstamm - SV-Ergänzungen