Dieses Thema behandelt speziell freie Dienstnehmer.
Pro Leistung = 1 Dienstnehmernummer: Pro Leistung ist in LHR Personalverrechnung ein Dienstnehmer anzulegen! Die Überprüfung der Entgeltgrenze pro Leistung für die Mitteilung § 109a EStG (E18) erfolgt pro Sozialversicherungsnummer des Dienstnehmers.
Für freie Dienstnehmer hinterlegen Sie in der Maske Variable Dienstnehmerdaten im Feld "Lohnsteuergruppe" "WV - freie Dienstverträge/Werkverträge".
Diese Lohnsteuergruppe bestimmt, dass beim Dienstnehmer keine Lohnsteuer gerechnet wird!
In der Maske Variable Dienstnehmerdaten wählen Sie im Feld "Dienstnehmerart" zwischen folgenden Arten des freien Dienstvertrags:
"FD - Freie Dienstvertrag"
"FU - Funktionär (§29 Z 4 EStG)"
"MR - Mgl. Aufsichts-/Verwaltungsrat"
"VT - Vortragender, Lehrender"
Die Dienstnehmerart bestimmt, wie die Art der erbrachten Leistung auf der Mitteilung § 109a EStG (E18) ausgewählt wird.
Dabei ist laut Finanzamt zu beachten, dass für ein Kalenderjahr pro Auftraggeber, Auftragnehmer und Leistungsart nur eine Mitteilung übermittelt werden darf (bei mehrmaliger Tätigkeit bzw. Art der erbrachten Leistung mit summierten Beträge).
Werden für einen Auftragnehmer mehrere Mitteilungen mit gleicher Leistungsart gesandt, so können diese nicht ordnungsgemäß verarbeitet werden.
Lohnart Entgelt/Honorar: Freie Dienstnehmer sollten Lohnsteuer-pflichtige Lohnarten echtabgerechnet haben, damit das Entgelt am E18 richtig ausgewiesen wird. (Dass keine Lohnsteuer gerechnet wird, wird in der Lohnsteuergruppe hinterlegt, siehe Punkt 1). Sie haben die Möglichkeit bei dieser Lohnart
das Entgelt exklusive Umsatzsteuer oder
das Entgelt inklusive Umsatzsteuer einzugeben. Dafür muss die Lohnart Umsatzsteuer richtig angelegt sein.
Lohnart
Möglichkeit - Entgelt wird exklusive Umsatzsteuer eingegeben - In diesem Fall sollte die Lohnart Umsatzsteuer als Vorzeichen + und Betragsteiler 1 Lohnsteuer-pflichtig haben, damit sie am E18 richtig ausgewiesen wird, Beispiel.
Möglichkeit - Entgelt wird inklusive Umsatzsteuer eingegeben - In diesem Fall sollte die Lohnart Umsatzsteuer als Vorzeichen "D - Durchläufer" oder "N - Durchläufer der nicht angedruckt wird" haben, und Betragsteiler 0 Durchläufer, damit sie am E18 richtig ausgewiesen wird, Beispiel.
In beiden Fällen ist bei dieser Lohnart der Betrag der Umsatzsteuer einzugeben/berechnen zu lassen (zB 20% von der Monatsbasis, in die der Wert des Entgelts fließt).
Die Lohnart Umsatzsteuer hinterlegen Sie in der Maske Datenaustausch ELDA im Button "Lohnartenzuordnung" bei der Ausgabeart "e18ust - E18 - Umsatzsteuerlohnart" hinterlegt ist.
Im Dienstnehmerstamm - Seite 2 können Sie das zuständige Finanzamt vom freien Dienstnehmer mit der Steuernummer für die Ausgabe am E18 eingeben, Beispiel:
Ein E18 ist für freie Dienstnehmer immer am Jahresende in der Maske Datenaustausch ELDA zu erstellen, auch für während des Jahres ausgetretene freie Dienstnehmer.
Ein Lohnzettel SV ist für freie Dienstnehmer, die Sozialversicherung zahlen, bei Austritt zu erstellen, bzw. für die am 31.12. aktive Dienstnehmer am Jahresende.
Besonderheit auf der Liste Invalidenausgleichstaxe: Bei der "Anzahl der beschäftigten Dienstnehmer" werden freie Dienstnehmer nicht berücksichtigt, weil diese keine Dienstnehmer nach dem BEinstG sind.
Menüaufruf: Stammdatenmenü/Personal/Sonstiges/Freie Dienstverträge/Werkverträge oder Onlineabrechnung/Stammdaten/Werkverträge
In der Maske freie Dienstverträge/Werkverträge verwalten Sie Ihre Dienstverträge und Honorar-Zahlungen. Weiters werden Ihnen in jedem Zahlungsmonat die Lohnart Honorar-Zahlung generiert und die SV wird auf den Zeitraum des Vertrags mit der SV-Lohnart aufgeteilt. Somit ist keine Eingabe dieser Lohnarten in der Lohnartenzuordnung nötig.
Lohnarten für diese Maske legen Sie wie folgt an, Beispiel:
Honorar-Zahlungslohnart : Vorzeichen "+", Betragsteiler "1 - Lohnsteuer-pflichtig", Betrags-Bewertungs-Art "EIN".
SV-Lohnart : Vorzeichen "N" oder "D", Betragsteiler "75000 nur sv-pflichtig, aber kein Sachbezug", Betrags-Bewertungs-Art "EIN".
Freie Dienstnehmer haben ab dem vierten Tag einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld. Daher sind in einem solchen Fall vom Dienstgeber, bei einem aufrechten, freien Dienstverhältnis, für die Dauer des Krankengeldbezuges nach § 7 Abs. 3 BMSVG BVK-Beiträge zu entrichten. (Die Krankheit geben Sie nach wie vor ganz normal, also nicht erst ab dem 4. Tag, ein).
Um die fiktive Beitragsgrundlage zu bilden, wählen Sie in der Maske „Ein- / Austritt- / Unterbrechungsgründe“ im Feld "Betriebliche Vorsorge" die Option „mit halber SV-Bemessung vor Unterbrechung (s)“ für die passende Berechnungsmethode aus:
Krankenstand freie Dienstnehmer - mit halber BVK-Bemessung vor Unterbrechung
Rechenbeispiel:
Krank 12.05.2014 – 23.05.2014
Bemessungsgrundlage 04.2014 = 1864,29 / 30 SV-Tage = 62,14 / 2 (halbe Bemessung)
= 31,07 * 12 Krankenstandstage
= 372,84 BVK-Bemessungsanteil für den Krankenstand
Dieser Betrag wird in der Protokolldatei abrechnung.lst bei der Berechnung BVK unter Mutterschutz ausgegeben, weil dieselbe Berechnung für die Bemessung aus Vormonaten verwendet wird.
Dazu wird dann die laufende BVK (05.2014) Bemessung addiert 2204,29 + 372,84 = 2577,13 Gesamtbemessung BVK.
Seit 11.2010 wird mit dem Beginn einer Krankheit für freie Dienstnehmer eine Arbeits-/Entgeltbestätigung Krankengeld erstellt, auf der das Entgelt der letzten 3 Monate vor dem Eintritt des Krankenstands angeführt ist.
Lohnzettel SV für freie Dienstnehmer, die Sozialversicherung zahlen, erstellen Sie in der Maske Datenaustausch ELDA
bei Austritt mit der Ausgabeart "Lohnzettel SV und Finanz (monatlich bei Austritt) (G)", bzw.
am Jahresende mit der Ausgabeart "Lohnzettel SV und Finanz mit E18 (Jahresübermittlung 1x jährlich) (J)".
Bei Änderung der Sozialversicherung im Nachhinein wird der bereits übermittelte Lohnzettel SV Teil storniert und ein neuerlicher erzeugt. Beim E18 ändert sich nichts.
Die Mitteilung § 109a EStG (E18) für freie Dienstnehmer kann nur am Jahresende erstellt werden, unabhängig davon, ob der Dienstnehmer während des Jahres ausgetreten ist oder nicht. Diese erstellen Sie am Jahresende mit der Ausgabeart "Lohnzettel SV und Finanz mit E18 (Jahresübermittlung 1x jährlich) (J)".
Für das Entgelt ohne Umsatzsteuer werden nur lohnsteuerpflichtige Lohnarten herangezogen. Das bedeutet, dass die ganze Sozialversicherung mit dem Lohnzettel SV-Teil übermittelt wird. Bei Änderung der Sozialversicherung im Nachhinein wird kein E18 erstellt!
Damit die Umsatzsteuerlohnart am E18 richtig angeführt wird, hinterlegen Sie diese in der Maske Datenaustausch ELDA mit Button "Lohnartenzuweisungen".
Damit die Lohnarten für Aufwandspauschale (zB Reisekosten § 26 EStG) richtig berücksichtigt werden, hinterlegen Sie diese auch in der Maske Datenaustausch ELDA mit Button "Lohnartenzuweisungen".
Das Entgelt ohne Umsatzsteuer am E18 wird um die E-Card Gebühr nicht vermindert!
Eine Erstellung des E18 muss gemäß RZ 8312 unterbleiben, wenn
weder das insgesamt geleistete (Netto) Entgelt ohne USt einschließlich allfälliger Reisekostenersätze 900 € im Kalenderjahr übersteigen noch
das (Netto)Entgelt ohne USt einschließlich allfälliger Reisekostenersätze für jede einzelne Leistung mehr als 450 Euro im Kalenderjahr betragen.
Die Meldung ist also dann zu erstatten, wenn entweder der Gesamtbetrag von 900 € oder die Einzelleistung den Beitrag von 450 € übersteigt. Diese Beurteilung muss man aber auch auf die einzelne Kategorie abstellen.
In LHR Personalverrechnung vergeben Sie dazu pro Leistung eine eigene Dienstnehmernummer. Die Überprüfung der Leistungsgrenzen erfolgt pro SV-Nummer des Dienstnehmers.
Für die Erstellung der E18-Meldungen werden die Dienstnehmer auf Grund der (eindeutigen) SV-Nummer zusammengefasst und gemeinsam dahingehend überprüft, ob eine Übermittlung der Werte an das Finanzamt nötig ist.
Die Dienstnehmerart in der Maske Variable Dienstnehmerdaten bestimmt, wie die Art der erbrachten Leistung auf der Mitteilung § 109a EStG (E18) ausgewählt wird.
Beispiele
1. Ein Dienstnehmer hat drei Leistungen als Funktionär von öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Er wird drei mal (mit drei Dienstnehmernummer) mit der Dienstnehmerart "FU" angelegt. |
Meldung |
DN Nr. 1, Leistung: 400,00 Euro |
ja |
DN Nr. 2, Leistung: 400,00 Euro |
ja |
DN Nr. 3, Leistung: 200,00 Euro |
ja |
Summe: 1.000,00 Euro |
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2. Ein Dienstnehmer hat drei sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden und der Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 4 ASVG unterliegen. Er wird drei mal (mit drei Dienstnehmernummer) mit der Dienstnehmerart "FD" angelegt. |
Meldung |
DN Nr. 1, Leistung: 451,00 Euro |
ja |
DN Nr. 2, Leistung: 300,00 Euro |
ja |
DN Nr. 3, Leistung: 500,00 Euro |
ja |
Summe: 1.251,00 Euro |
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3. Ein Dienstnehmer hat drei sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden und der Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 4 ASVG unterliegen. Er wird drei mal (mit drei Dienstnehmernummer) mit der Dienstnehmerart "FD" angelegt. |
Meldung |
DN Nr. 1, Leistung: 300,00 Euro |
nein |
DN Nr. 2, Leistung: 300,00 Euro |
nein |
DN Nr. 3, Leistung: 200,00 Euro |
nein |
Summe: 800,00 Euro |
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4. Ein Dienstnehmer hat eine Leistung als Mitglied des Aufsichtsrates. Er wird einmal mit der Dienstnehmerart "MR" angelegt. |
Meldung |
DN Nr. 1, Leistung: 600,00 Euro |
ja |
Summe: 600,00 Euro |
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5. Ein Dienstnehmer hat eine Leistung als Mitglied des Aufsichtsrates. Er wird einmal mit der Dienstnehmerart "MR" angelegt. |
Meldung |
DN Nr. 1, Leistung: 500,00 Euro |
ja |
DN Nr. 2, Leistung: 300,00 Euro |
nein |
Summe: 800,00 Euro |
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6. Ein Dienstnehmer hat zwei Leistungen. Eine als Mitglied des Aufsichtsrates und eine Funktionär. Er wird einmal mit der Dienstnehmerart "MR" und einmal mit der Dienstnehmerart "FU" angelegt. |
Meldung |
DN Nr. 1, Dienstnehmerart "MR", Leistung: 450,00 |
nein |
DN Nr. 2, Dienstnehmerart "FU", Leistung: 500,00 |
ja |
Diese Leistungen sind nicht zu summieren. Die Summe ist pro Leistung zu beurteilen. |
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Lohnzettel SV und Finanz (Monatlich) Datenträger
Lohnzettel SV und Finanz mit E18 (Jahresübermittlung 1x jährlich)
Lohnarten Honorar, Umsatzsteuer und SV-Basis fr.Dienstvertr. anlegen