Sie benötigen die Berechtigung Lohnarten und Formeln im LHR Lohn anzulegen. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator. Um die Lohnarten Honorar, Umsatzsteuer und SV Basis freier Dienstnehmer anzulegen, sind ansonsten keine Voraussetzungen notwendig.
Für die richtige Abrechnung freier Dienstnehmer legen Sie die freien Dienstnehmer richtig an. Mehr dazu lesen Sie im Thema Beschäftigungsarten - freie Dienstverträge.
1. Suchen Sie sich eine freie Lohnartennummer. Sollten Sie mit Nummernkreisen arbeiten, wählen Sie eine freie Nummer in einem Bereich, in den die Lohnart logisch passt.
Achten Sie auch darauf, dass die Lohnarten am Lohn-/Gehaltszettel sortiert nach Nummern ausgegeben werden.
2. Öffnen Sie abhängig von Ihren Anforderungen den Lohnartenstamm auf der entsprechenden Ebene.
3. Legen Sie die neue Lohnart mit folgenden Werten an:
Lohnart Entgelt/Honorar: Freie Dienstnehmer sollten lohnsteuerpflichtige Lohnarten echtabgerechnet haben, damit das Entgelt am E18 richtig ausgewiesen wird. (Dass keine Lohnsteuer gerechnet wird, wird in der Lohnsteuergruppe hinterlegt). Sie haben die Möglichkeit bei dieser Lohnart
das Entgelt exklusive Umsatzsteuer oder
das Entgelt inklusive Umsatzsteuer einzugeben. Dafür muss die Lohnart Umsatzsteuer richtig angelegt sein.
Lohnart
1. Möglichkeit - Entgelt wird exklusive Umsatzsteuer eingegeben - In diesem Fall sollte die Lohnart Umsatzsteuer als Vorzeichen + und Betragsteiler 1 lohnsteuer-pflichtig haben, damit sie am E18 richtig ausgewiesen wird, Beispiel.
2. Möglichkeit - Entgelt wird inklusive Umsatzsteuer eingegeben - In diesem Fall sollte die Lohnart Umsatzsteuer als Vorzeichen "D - Durchläufer" oder "N - Durchläufer der nicht angedruckt wird" haben, und Betragsteiler 0 Durchläufer, damit sie am E18 richtig ausgewiesen wird, Beispiel.
In beiden Fällen ist bei dieser Lohnart der Betrag der Umsatzsteuer einzugeben/berechnen zu lassen (zB 20% von der Monatsbasis, in die der Wert des Entgelts fließt).
Honorar:
Aliquotierung: |
N |
keine Aliquotierung |
Vorzeichen: |
+ |
Bezug |
Exekutionsgruppe: |
L |
Beschränkt pfändbare laufende Bezüge |
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
Betragsteiler: |
1 oder 11101 |
1 nur LSt-pflichtig bei Verwendung der Maske freie Dienstverträge ansonsten 11101 normal laufende Bezüge. (Durch die Lohnsteuergruppe "WV" im variablen Dienstnehmerstamm wird trotz eines lohnsteuerpflichtigen Betragsteilers keine Lohnsteuer abgeführt. |
Betrags-Bewertungs Art: |
EIN |
Den Gesamtbetrag erfassen Sie händisch in der Lohnartenzuordnung. |
FiBu: |
|
Tragen Sie das Aufwandskonto für die Honorare ein. |
J/S |
J = In die Kostenstellenaufteilung |
Die restlichen Felder füllen Sie nach Bedarf aus und speichern Sie die Lohnart.
Beispiel für Honorar:
1. Möglichkeit - Entgelt wird exklusive Umsatzsteuer eingegeben
Lohnart Umsatzsteuer:
Aliquotierung: |
N |
keine Aliquotierung |
Vorzeichen: |
+ |
Bezug |
Exekutionsgruppe: |
L |
Beschränkt pfändbare laufende Bezüge |
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
Betragsteiler: |
1 oder 11101 |
1 nur LSt-pflichtig bei Verwendung der Maske freie Dienstverträge ansonsten 11101 normal laufende Bezüge. (Durch die Lohnsteuergruppe "WV" im variablen Dienstnehmerstamm wird trotz eines lohnsteuerpflichtigen Betragsteilers keine Lohnsteuer abgeführt. |
Betrags-Bewertungs Art: |
EIN |
Den Gesamtbetrag erfassen Sie händisch in der Lohnartenzuordnung. |
FiBu: |
|
Tragen Sie das Aufwandskonto für die Honorare ein. |
Kostenrechnung: |
J/S |
J = In die Kostenstellenaufteilung |
Beispiel für Umsatzsteuer:
2. Möglichkeit - Entgelt wird inklusive Umsatzsteuer eingegeben
Lohnart Umsatzsteuer:
Aliquotierung: |
N |
keine Aliquotierung |
Vorzeichen: |
N oder D |
Lohnart ist ein Durchläufer, der nicht angedruckt wird |
Exekutionsgruppe: |
U |
Unpfändbar |
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
Betragsteiler: |
0 |
Durchläufer |
Betrags-Bewertungs Art: |
EIN |
Den Gesamtbetrag können Sie entweder händisch in der Lohnartenzuordnung erfassen oder im Schritt 4 durch eine Formel berechnen lassen |
FiBu: |
|
Keines |
Kostenrechnung: |
N |
Fließt nicht in die Kostenrechnung (da das Entgelt bereits in die Kostenrechnung fließt) |
Für Maske freie Dienstverträge: