Hier tragen Sie ab 01.01.2008 die Schwerarbeitstätigkeiten für die Schwerarbeitsmeldungen ein.
Sobald Sie in dieser Maske Schwerarbeitstätigkeiten für Dienstnehmer eintragen, werden in der Maske Datenaustausch ELDA Schwerarbeitsmeldungen für die betroffenen Dienstnehmer erzeugt.
Schwerarbeitsmeldungen erstellen Sie erstmals ab 01.01.2008 für das Jahr 2007 in der Maske Datenaustausch ELDA mit der Ausgabeart "Schwerarbeitsmeldungen (1 x täglich) (S)". Mehr Informationen zu Schwerarbeitsmeldungen finden Sie im Internet unter: http://www.ooegkk.at
Voraussetzungen für Schwerarbeitsmeldungen in die LHR Lohn sind folgende:
die betroffenen Dienstnehmer sind keine geringfügig Beschäftigten,
männliche Versicherte haben bereits das 40. Lebensjahr vollendet,
weibliche Versicherte haben bereits das 35. Lebensjahr vollendet,
die untenstehende Maske ist gefüllt.
LHR Lohn weist den Benutzer auf bestimmte Eingabefehler hin, zB wenn ein Dienstnehmer das Mindestalter für Schwerarbeitsmeldungen unterschreitet, in diesem Zeitraum geringfügig beschäftigt oder inaktiv ist. Die LHR Lohn hindert Sie jedoch nicht daran, diese Eingaben zu tätigen.
In dieser Maske haben Sie auch die Möglichkeit, vom Programm einen Vorschlag für Schwerarbeitsmeldungen (Button "Vorschlag von Tätigkeiten") zu erhalten, den Sie bearbeiten, übernehmen oder verwerfen können. Dieser dient zur leichteren Erfassung der Schwerarbeitstätigkeiten.
Im Erkenntnis 10 ObS 98/20i, vom 15.12.2020 stellt der OGH fest, dass Zeiten des Bezugs von Krankengeld nach § 138 ASVG nicht als Schwerarbeitszeiten im Sinne der Schwerarbeitsverordnung qualifiziert werden können. Im LHR Lohn unterbrechen Sie den Zeitraum um diese Zeiten.
Beispiel:
Vorschlag mit dem Button "Vorschlag von Tätigkeiten".
Löschen Sie die Zeile, die um die Zeit des Krankengelds unterbrochen werden soll und tragen für den Dienstnehmer hier neue Zeilen ein.
Dienstnehmer 4 hatte vom 16.05.2021 bis 25.06.2021 einen Krankengeldbezug.
Löschen Sie die Zeile mit Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 ein und geben zwei neue Zeilen ein:
01.01.2021 bis 15.05.2021 und 26.06.2021 bis 31.12.2021.
Für den Vorschlag ist es notwendig, dass die Maske Berufe Schwerarbeits-Tätigkeiten und evtl. Geschlecht zugewiesen hat und die jährlichen Lohnzettel SV/Finanz bereits von der Eldaermittlung ermittelt wurden (Das bedeutet, das Monat Dezember wurde bereits abgerechnet und die jährlichen Lohnzettel wurden zur Uhrzeit in der Maske Systemverwaltung/Abfragen/Eldachecker ermittelt).
LHR Lohn unterstützt auch Schwerarbeitsmeldungen für die BVAEB.
Beinhaltet die Personalnummer (= Dienstnehmernummer) und den Namen des Dienstnehmers. Bereits angelegte Schwerarbeitstätigkeiten eines Dienstnehmers können Sie mit dem LOV oder mit den Symbolen bzw. Funktionstasten [Abfrage], [Personalnummer], [Ausführen] abfragen.
Wenn Sie Schwerarbeitstätigkeiten für einen Dienstnehmer neu anlegen wollen, fragen Sie den Dienstnehmer zuerst ab und tragen im unteren Bereich die Tätigkeiten ein. Die Felder "Dienstnehmer-Gruppe" und "Abteilung" werden aus dem Dienstnehmerstamm bzw. Variablen Dienstnehmerdaten herangezogen.
Hier sehen Sie die Dienstnehmergruppe des Dienstnehmers aus der Maske Stammdatenmenü/Personal/Variable Dienstnehmerdaten.
Hier sehen Sie die Abteilung des Dienstnehmers, falls ihm diese in der Maske Stammdatenmenü/Personal/Dienstnehmerstamm zugeordnet wurde.
Hier sehen Sie, ob der Dienstnehmer zum Monat in der Einstiegsmaske aktiv ist (= Feld angehakt) oder nicht (= leeres Feld). Dieses Feld wird vom Programm automatisch gefüllt. Sie können es jedoch im Abfragemodus aktivieren, und erhalten somit nur aktive Dienstnehmer.
Hier wählen Sie das Jahr, für das Sie die Schwerarbeitstätigkeiten eintragen möchten. Es wird Ihnen das Jahr aus der Einstiegsmaske vorgeschlagen. Mit den Buttons daneben blättern Sie durch die Jahre.
Beachten Sie, dass Sie die Schwerarbeitstätigkeiten erst ab dem Jahr 2007 eingeben können.
Hier können Sie pro Mausklick jeweils um ein Jahr zurück blättern. Da die Meldepflicht erst ab dem Jahr 2007 besteht, können Sie nur bis zum Jahr 2007 zurückblättern.
Mit diesem Button kommen Sie zu dem Jahr zurück, das in der Einstiegsmaske angegeben ist.
Hier können Sie pro Mausklick jeweils um ein Jahr vor blättern.
Hier geben Sie das Von-Datum der Schwerarbeitstätigkeit ein.
Geben Sie immer den Ersten des Monats ein, in dem eine Schwerarbeitstätigkeit vorliegt. Ausnahme: wenn der Dienstnehmer während eines Monats mit Schwerarbeitstätigkeit eintritt, geben Sie das Eintrittsdatum ein.
Da in der Regel bei Schwerarbeitsmeldungen ganze Monate gemeldet werden sollen, überprüft die LHR Lohn folgende Gegebenheiten:
Ist das Datum nicht der Monatserste und es gibt keinen Eintritt im Von-Monat der Schwerarbeitstätigkeit, so fragt die LHR Lohn, ob das Von-Datum auf den Monatsersten geändert werden soll.
Ist das Datum nicht der Monatserste und es gibt in diesem Monat einen Eintritt vor dem Von-Datum, so fragt die LHR Lohn, ob das Von-Datum auf das Eintrittsdatum geändert werden soll
Ist das Datum nicht der Monatserste und das Von-Datum ist ident mit dem ersten Eintritt, dann wird keine Frage gestellt.
Auf jede dieser gestellten Fragen können Sie mit "Nein" antworten.
Hier geben Sie das Bis-Datum der Schwerarbeitstätigkeit ein.
Geben Sie immer den Letzten des Monats ein, in dem eine Schwerarbeitstätigkeit vorliegt. Ausnahme: wenn der Dienstnehmer während eines Monats mit Schwerarbeitstätigkeit austritt, geben Sie das Austrittsdatum ein.
Da in der Regel bei Schwerarbeitsmeldungen ganze Monate gemeldet werden sollen, überprüft die LHR Lohn folgende Gegebenheiten:
Ist das Datum nicht der Monatsletzte und es gibt keinen Austritt im Bis-Monat, so fragt die LHR Lohn, ob das Bis-Datum auf den Monatsletzten geändert werden soll.
Ist das Datum nicht der Monatsletzte und es gibt in diesem Monat einen Austritt nach dem Bis-Datum, so fragt die LHR Lohn, ob das Bis-Datum auf das Austrittsdatum geändert werden soll.
Ist das Datum nicht der Monatsletzte und das Bis-Datum ist ident mit dem letzten Austritt, dann wird keine Frage gestellt.
Auf jede dieser gestellten Fragen können Sie mit "Nein" antworten.
Hier geben Sie die Ziffer der Schwerarbeitsverordnung an, die auf der Schwerarbeitsmeldung angeführt werden soll bzw. wählen die Ziffer aus dem LOV aus. Nähere Informationen über die Tätigkeitsarten, die zu melden sind, finden Sie im Thema "Gesetzesänderungen 01.2008"
Mit diesem Button gelangen Sie in die Maske "Vorschlag von Tätigkeiten", in der Ihnen das Programm mit dem Button "Vorschlag für das Jahr erstellen" pro Jahr Dienstnehmer mit Zeitraum und Tätigkeiten für die Schwerarbeitsmeldungen vorschlägt.
Für diesen Vorschlag definieren Sie bei den Berufen (Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Berufe) ob es sich um Schwerarbeitstätigkeiten handelt. Hier können Sie auch ein Geschlecht zuweisen, da gewisse Berufe nur für Frauen Schwerarbeitstätigkeiten bedeuten.
Weiters ist es für den Vorschlag notwendig, dass die jährlichen Lohnzettel SV/Finanz bereits von der Eldaermittlung ermittelt wurden (das bedeutet, das Monat Dezember wurde bereits abgerechnet und die jährlichen Lohnzettel wurden zur Uhrzeit in der Maske Systemverwaltung/Abfragen/Eldachecker ermittelt).
Den Vorschlag können Sie natürlich bearbeiten, übernehmen oder löschen (ändern, neue Sätze einfügen, Sätze löschen).
Zusätzlich gibt es noch eine Steuerung pro Datensatz, ob dieser in die Schwerarbeits-Tätigkeiten übernommen werden soll. Wird ein Vorschlag übernommen, bleibt dieser trotzdem vorhanden. So haben Sie die Möglichkeit, den Vorschlag historisch immer wieder abzufragen.
Hier wählen Sie das Jahr, für das Sie einen Vorschlag für Schwerarbeitstätigkeiten erstellen können. Es wird Ihnen das Jahr aus der Einstiegsmaske vorgeschlagen. Mit den Buttons daneben blättern Sie durch die Jahre.
Beachten Sie, dass Sie die Schwerarbeitstätigkeiten erst ab dem Jahr 2007 eingeben können.
Hier können Sie pro Mausklick jeweils um ein Jahr zurück blättern. Da die Meldepflicht erst ab dem Jahr 2007 besteht, können Sie nur bis zum Jahr 2007 zurück blättern.
Mit diesem Button kommen Sie zu dem Jahr zurück, das in der Einstiegsmaske angegeben ist.
Hier können Sie pro Mausklick jeweils um ein Jahr vor blättern.
Mit dieser Checkbox entscheiden Sie, ob alle Dienstnehmer, die das entsprechende Alter erreichen, in den Vorschlag mit aufgenommen werden, auch wenn diese keinen Beruf mit einer ELDA-Tätigkeit ausüben. Den Vorschlag können Sie anschließend bearbeiten. Als Tätigkeit wird für diese Dienstnehmer "99" eingetragen.
Wenn Sie diese Option verwenden möchten, aktivieren Sie die Checkbox bevor Sie auf den Button "Vorschlag für das Jahr erstellen" klicken.
Hier sehen Sie die Dienstnehmernummer und den Namen des Dienstnehmers. Bei einer Eingabe wird geprüft, ob der Dienstnehmer das notwendige Alter erreicht hat.
Hier sehen Sie das Von-Datum der Schwerarbeitstätigkeit bzw. geben dieses ein.
Bei einer Eingabe tragen Sie immer den Ersten des Monats ein, in dem eine Schwerarbeitstätigkeit vorliegt. Ausnahme: wenn der Dienstnehmer während eines Monats mit Schwerarbeitstätigkeit eintritt, geben Sie das Eintrittsdatum ein.
Da in der Regel bei Schwerarbeitsmeldungen ganze Monate gemeldet werden sollen, überprüft die LHR Lohn folgende Gegebenheiten:
Ist das Datum nicht der Monatserste und es gibt keinen Eintritt im Von-Monat der Schwerarbeitstätigkeit, so fragt die LHR Lohn, ob das Von-Datum auf den Monatsersten geändert werden soll.
Ist das Datum nicht der Monatserste und es gibt in diesem Monat einen Eintritt vor dem Von-Datum, so fragt die LHR Lohn, ob das Von-Datum auf das Eintrittsdatum geändert werden soll
Auf jede dieser gestellten Fragen können Sie mit "Ja" oder "Nein" antworten.
Ist das Datum nicht der Monatserste und das Von-Datum ist ident mit dem ersten Eintritt, dann wird keine Frage gestellt.
Hier sehen Sie das Bis-Datum der Schwerarbeitstätigkeit bzw. geben dieses ein.
Bei einer Eingabe tragen Sie immer den Letzten des Monats ein, in dem eine Schwerarbeitstätigkeit vorliegt. Ausnahme: wenn der Dienstnehmer während eines Monats mit Schwerarbeitstätigkeit austritt, geben Sie das Austrittsdatum ein.
Da in der Regel bei Schwerarbeitsmeldungen ganze Monate gemeldet werden sollen, überprüft die LHR Lohn folgende Gegebenheiten:
Ist das Datum nicht der Monatsletzte und es gibt keinen Austritt im Bis-Monat, so fragt die LHR Lohn, ob das Bis-Datum auf den Monatsletzten geändert werden soll.
Ist das Datum nicht der Monatsletzte und es gibt in diesem Monat einen Austritt nach dem Bis-Datum, so fragt die LHR Lohn, ob das Bis-Datum auf das Austrittsdatum geändert werden soll.
Ist das Datum nicht der Monatsletzte und das Bis-Datum ist ident mit dem letzten Austritt, dann wird keine Frage gestellt.
Auf jede dieser gestellten Fragen kann mit "Nein" geantwortet werden.
Hier geben Sie die Ziffer der Schwerarbeitsverordnung an, die auf der Schwerarbeitsmeldung angeführt werden soll bzw. wählen die Ziffer aus dem LOV aus. Nähere Informationen über die Tätigkeitsarten, die zu melden sind, finden Sie im Thema "Gesetzesänderungen 01.2008"
In dieser Checkbox sehen Sie, ob der Vorschlag von einem Benutzer geändert wurde (= aktivierte Checkbox) oder nicht (= deaktivierte Checkbox).
Nach einer Vorschlagserstellung durch den Button "Vorschlag für das Jahr erstellen" wird diese Checkbox bei Dienstnehmern die das Alter erreicht und einen Schwerarbeitsberuf zugewiesen haben, automatisch aktiviert, was bedeutet, dass die Zeile in die Schwerarbeitstätigkeiten übernommen werden soll.
Wenn Sie die Zeile nicht in die Schwerarbeitstätigkeiten übernehmen möchten, deaktivieren Sie die Checkbox.
Die Checkbox ist bei Dienstnehmern nicht aktiviert, die nur durch die Checkbox "alle Dienstnehmer" entstanden sind, also Dienstnehmer die das Alter erreicht haben, aber keinen Schwerarbeitsberuf zugewiesen haben.
Mit diesem Button gelangen Sie in die Maske Lohnartenzuweisungen, in der Sie Lohnarten für Schwerarbeitstätigkeiten zuweisen. Dazu geben Sie im Feld "Ausgabeart" "schwernacht" ein und im Feld "Lohnart " wählen Sie die Lohnart aus.
Aus dieser Lohnart werden für den Vorschlag die Einheiten gelesen. In Monaten, in denen die Einheit 5 Tage übersteigt, wird die Tätigkeit „1“ vorgeschlagen – Beispiel:
Beschäftigt das gesamte Jahr 2009 als Krankenschwester (Tätigkeit „4“ im Beruf).
In den Monaten 05, 06, 07 übersteigen die Einheiten der Lohnart für Nachtschicht-/Schwerarbeitstätigkeit die 5 Tage.
Meldung: 01.01.2009-30.04.2009 mit der Tätigkeit 4,
01.05.2009-31.07.2009 mit der Tätigkeit 1,
01.08.2009-31.12.2009 mit der Tätigkeit 4.
Mit diesem Button wird Ihnen ein Vorschlag für Schwerarbeitstätigkeiten angezeigt.
Bei der Erstellung des Vorschlags wird auf folgende Merkmale geprüft:
Es wird für Dienstnehmer eine Schwerarbeitsmeldung erzeugt, die einen Beruf mit einer Schwerarbeitstätigkeit zugewiesen haben.
Das Alter des männlichen Dienstnehmers muss über 39 Jahren, des weiblichen Dienstnehmers über 34 Jahren liegen.
Optional (Checkbox "alle Dienstnehmer") werden alle weiteren Dienstnehmer, die das notwendige Alter erreicht haben und keinen Beruf mit einer Schwerarbeitstätigkeit zugewiesen haben, mit der Tätigkeitsnummer „99“ übernommen. Die Checkbox „Üb“ für die Übernahme ist für diese Sätze deaktiviert. Diese Fälle werden eingetragen, um am Jahresende einen Überblick zu erhalten, um Dienstnehmer heraus zu finden, die im laufenden Jahr eine Schwerarbeitstätigkeit ausgeführt hatten, und aktuell einen Beruf ohne Schwerarbeitstätigkeit zugewiesen haben.
Es wird im Zeitraum für das ausgewählte Jahr auf die Beschäftigung geachtet – Beispiele:
Beschäftigt: 15.01.2021–15.03.2021 und 15.05.2021-15.07.2021
Meldung: 15.01.2021–15.03.2021 und 15.05.2021-15.07.2021
Es wird im Zeitraum auf einen Wechsel zwischen einer vollen Beschäftigung und einer geringfügigen Beschäftigung geachtet – Beispiel:
Vollbeschäftigung 01-05.2021, geringfügige Beschäftigung 06-07.2021, Vollbeschäftigung 08-12.2021
Meldung: 01.01.2021-31.05.2021, 01.08.2021-31.12.2021
Findet eine sonstige Unterbrechung oder ein unbezahlter Urlaub statt, die den Bezug aliquotiert (außer Krankheit), wird auch der Zeitraum unterbrochen - Beispiel:
Beschäftigt das gesamte Jahr 2021:
Präsenzdienst: 04.05.2021-08.05.2021
Meldung: 01.01.2021-03.05.2021 und 09.05.2021-31.12.2021
Seit der OGH-Entscheidung per 15.12.2020 (10 OBS 98/20i) sind Zeiten des Bezugs von Krankengeld keine Schwerarbeitszeiten. Unterbrechen Sie den Zeitraum um diese Zeiten.
In der Lohnartenzuweisung definieren Sie mit der Art „schwernacht“ die Lohnart(en) für die Nachtschicht-/Schwerarbeitszulage. Aus dieser werden die Einheiten gelesen. In Monaten, in denen die Einheit 5 Tage übersteigt, wird die Tätigkeit „1“ vorgeschlagen – Beispiel:
Beschäftigt das gesamte Jahr 2021 als Krankenschwester (Tätigkeit „4“ im Beruf).
In den Monaten 05,06,07 übersteigen die Einheiten der Lohnart für Nachtschicht-/Schwerarbeitstätigkeit die 5 Tage.
Meldung: 01.01.2021-30.04.2021 mit der Tätigkeit 4,
01.05.2021-31.07.2021 mit der Tätigkeit 1,
01.08.2021-31.12.2021 mit der Tätigkeit 4.
Da die Berufe nicht historisch abgelegt sind, wird der im Dienstnehmerstamm zugewiesene Beruf für das ganze Jahr angenommen. Deswegen wird folgender Fall nicht automatisch abgewickelt und muss manuell geregelt werden, Beispiel:
1. Dienstverhältnis von 01.2021 bis 05.2021 -> Schwerarbeitstätigkeit liegt vor.
2. Dienstverhältnis von 06.2021 bis 11.2021 –> es liegt keine Schwerarbeitstätigkeit vor, im Dienstnehmerstamm ist ein Beruf ohne Schwerarbeitstätigkeit hinterlegt.
Am Jahresende kann kein Vorschlag für eine Schwerarbeitstätigkeit hinterlegt werden, weil im Dienstnehmerstamm aktuell ein Beruf ohne Schwerarbeitstätigkeit hinterlegt ist.
In diesem Fall geben Sie die Schwerarbeitstätigkeit für die Schwerarbeitsmeldung manuell ein.
Ist bereits ein Vorschlag vorhanden, erscheint der Hinweis „Es gibt bereits einen Vorschlag. Soll dieser überschrieben werden?“. Wird diese Frage mit „Ja“ beantwortet, wird der bestehende Vorschlag gelöscht und neu erstellt. Dabei werden auch durch den Benutzer bearbeitete Sätze gelöscht und neu ermittelt.
Mit diesem Button übernehmen Sie Tätigkeiten, die in weitere Folge die Schwerarbeitsmeldung auslösen.
Sind bereits Schwerarbeits-Tätigkeiten in diesem Jahr vorhanden, erfolgt der Hinweis „Sollen bestehende Schwerarbeits-Tätigkeiten vor der Übernahme gelöscht werden?“.
Mit „Ja“ erreichen Sie, dass versehentlich erfasste Tätigkeiten gelöscht werden.
Mit „Nein“ erhalten Sie einen Hinweis, falls sich Tätigkeiten aus dem Vorschlag mit erfassten Tätigkeiten überschneiden (Von- und Bis-Datum sind nicht identisch, überschneiden sich aber). Kontrollieren Sie anschließend solche Dienstnehmer.
Mit diesem Button kehren Sie zur Anzeige der Schwerarbeits-Tätigkeiten pro Dienstnehmer zurück.