Hier legen Sie Anspruchserhöhungen fest, die aufgrund eines Alters eintreten.
In dieser Maske können auch diese Regelungen abgedeckt werden:
Ein DN bekommt 200 Urlaubsstunden.
Wenn er 25 Jahre im Unternehmen ist, bekommt er 240 Urlaubsstunden.
Wenn er 50 Jahre alt wird, mindestens 10 Dienstjahre hat, und der DN
aber nur 200 Urlaubsstunden hat, dann bekommt er zusätzlich 40 Stunden,
also insgesamt 240 Stunden.
Wenn er 50 Jahre alt wird und schon 25 Jahre im Unternehmen ist, bekommt
er ebenfalls 240 Stunden (siehe 25 Dienstjahre), aber auf Grund des
Alters bekommt er keine zusätzlichen 40 Stunden dazu.
Dem Vertragsbediensteten gebührt ein Erholungsurlaub
in folgendem Ausmaß:
- bis zum vollendeten 35. Lebensjahr oder 10. Jahr ab dem Stichtag
200 Arbeitsstunden;
- vom vollendeten 35. Lebensjahr oder 10. Jahr ab dem Stichtag 216
Arbeitsstunden;
- vom vollendeten 43. Lebensjahr oder 18. Jahr ab dem Stichtag 232
Arbeitsstunden;
- vom vollendeten 25. Jahr ab dem Stichtag 240 Arbeitsstunden;
- vom vollendeten 50. Lebensjahr oder 30. Jahr ab dem Stichtag 248
Arbeitsstunden
Für Urlaubsansprüche ab 01.01.2016 gibt es im Bundesland
Salzburg eine Änderung der gesetzlichen Grundlage.
Auszug
aus dem LGBL:
§38
Abs. 2 lautet: „(2) Das Urlaubsausmaß beträgt in jedem Kalenderjahr
30 Werktage. Ein Urlaubsausmaß von 36 Werktagen gebührt erstmals in
jenem Jahr, in dem die oder der Vertragsbedienstete bis spätestens
30. Juni das 43. Lebensjahr vollendet, ansonsten im nächst folgenden
Jahr.“… oder in Stunden 240…bzw. Tagen von 25 auf 30..
Beispiel:
Beginn Urlaubsjahr 01.2016
Eingabe Feld Geb.bis 30.06.
DN Geburtstag 15.04. - Erhöhung mit 01.2016
DN Geburtstag 15.07. - Erhöhung mit 01.2017
Wird das Feld Geb.bis nicht gefüllt (leer)
DN Geburtstag 15.07. - Erhöhung um 6 ab dem Monat 07.2016
Auszug aus dem NÖ-GVBG
§ 31a - Ausmaß des Erholungsurlaubes
(1) Dem Vertragsbediensteten gebührt ein Erholungsurlaub in folgendem
Ausmaß:
a) bis zum vollendeten 35. Lebensjahr oder 10. Jahr ab dem Stichtag
200 Arbeitsstunden;
b) vom vollendeten 35. Lebensjahr oder 10. Jahr ab dem Stichtag 216
Arbeitsstunden;
c) vom vollendeten 43. Lebensjahr oder 18. Jahr ab dem Stichtag 232
Arbeitsstunden;
d) vom vollendeten 25. Jahr ab dem Stichtag 240 Arbeitsstunden;
e) vom vollendeten 50. Lebensjahr oder 30. Jahr ab dem Stichtag 248
Arbeitsstunden;
f) wenn er in der Entlohnungsgruppe 7 die Entlohnungsstufe 6, in der
Entlohnungsgruppe 6 oder E1 die Entlohnungsstufe 11 und in der Entlohnungsgruppe
mt1 die Entlohnungsstufe 14 erreicht, 264 Arbeitsstunden;
g) wenn er der Entlohnungsgruppe 7 angehört und eine Dienstzeit von
30 Jahren ab dem Stichtag zurückgelegt hat, 280 Arbeitsstunden.
--> Für diese Regelung treffen Sie zusätzlich noch Einstellungen
in der Maske Ansprüche pro Anspruchsnummer - pro Einstufung.
Die "Anspruchserhöhung" in Kombination mit
"Eintritt bis Monat" gilt nicht nur für die Anspruchserhöhung
bei Erreichen von Dienstjahren sondern auch bei Erreichen einer Altersgrenze.
--> Für diese Regelung treffen Sie zusätzlich noch Einstellungen
in der Maske Anspruchsübersicht im Feld "Alterserhöhung".
Hier geben Sie die Nummer des Anspruchs ein, für welchen die Ansprüche festgelegt werden. Diese Nummer legen Sie zuvor im Menü Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung/Anspruchsarten und Anspruchsübersicht an.
Hier sehen Sie die Einheiten (Tage oder Stunden), die Sie zuvor im Menü Anspruchsübersicht für den ausgewählten Anspruch definiert haben.
Die Sidebar ist eine Übersicht mit allen Gültigkeitsdatums-Angaben. Beim Anlegen eines neuen Stammes wird das neue Ab-Datum sofort in die Sidebar eingetragen. Hier können Sie auch nach dem Ab-Datum abfragen. Auch haben Sie die Möglichkeit, alle Ab-Monate eines Grundes im Überblick zu sehen. Dieser Satz ist solange gültig, bis der selbe Satz mit einem neuen Gültigkeitsdatum eingetragen wird.
Mit Klick auf das gewünschte Ab-Datum in der Sidebar gelangen Sie in den ausgewählten Datensatz.
Hier geben Sie die Nummer des Anspruchs ein, den Sie zuvor im Menü Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung/Anspruchsarten und Anspruchsübersicht angelegt haben.
Hier sehen Sie die Einheiten (Tage oder Stunden), die Sie zuvor im Menü Anspruchsübersicht definiert haben.
Hier wählen Sie die Anspruchsart. Dies kann ein Urlaub, eine eigenständige Art (Behördengang) oder ein Topf sein. Ein Topf kann mehrere Unterbrechungsarten (Urlaub oder Fehlzeiten) beinhalten. Diese Unterbrechungsgründe können zwar einzeln erfaßt werden, aber im Topf werden sie gemeinsam behandelt.
Hier geben Sie das Alter ein, ab dem eine Anspruchserhöhung stattfinden soll.
Bei der Überprüfung des Alters wird die Einstellung "Alterserhöhung" aus der Maske Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung/Ansprüchsübersicht berücksichtigt. Mit der Einstellung "im Urlaubsjahr (Beginn), in dem das Alter erreicht wird", wird zum Urlaubsjahresbeginn immer mit dem Alter gerechnet, dass im Laufe des Urlaubsjahres erreicht wird.
Hier kann ein Datum eingegeben werden, bis wann der Geburtstag beim Erreichen des Ab-Alters eintreffen muss, um bereits im 1. Jahr den erhöhten Anspruch zu erhalten.
Hier geben Sie die Anzahl der Dienstjahre ein, ab welchen der Anspruch seine Gültigkeit erlangt.
Mit dieser Checkbox definieren Sie, ob für die Ermittlung der Dienstjahre (Option „Von Dienstjahr“) der aktive (=deaktivierte Checkbox) oder der fiktive Eintritt (=aktivierte Checkbox) herangezogen werden soll.
Hier definieren Sie, wie hoch der Anspruch der Anspruchsnummer sein darf, damit der Dienstnehmer die Erhöhung erhält.
Hier geben Sie den Wert ein, um den der Jahresanspruch beim Erreichen des Alters erhöht werden soll.
Hier definieren Sie, ob der erhöhte Wert auf das Beschäftigungsausmaß angepasst werden soll (=aktivierte Checkbox) oder nicht (=deaktivierte Checkbox).Standardmäßig ist die Checkbox aktiviert.
Bei der Berücksichtigung der Erhöhungen laut Beschäftigungsausmaß wird
mit deaktivierter Checkbox immer die volle Erhöhung hinzugerechnet. Die
weitere Berechnung mit Aliquotierungen durch Ein- / Austritt oder Unterbrechungen
bleibt unverändert bzw. wird weiterhin durchgeführt.
Regelung 1
Anspruch |
Alter |
Ab Dienstjahr |
fiktiver oder aktiver Eintritt |
maximaler Anspruch |
Anspruchserhöhung |
1 Urlaub |
50 |
10 |
"N" - aktiver |
200 |
40 |
Regelung 2
Anspruch |
Alter |
Ab Dienstjahr |
fiktiver oder aktiver Eintritt |
maximaler Anspruch |
Anspruchserhöhung |
1 Urlaub |
35 |
0 |
"J" - fiktiver |
200 |
16 |
|
43 |
0 |
"J" - fiktiver |
216 |
16 |
|
50 |
0 |
"J" - fiktiver |
240 |
8 |
maximaler Anspruch
Für die Überprüfung des maximalen Anspruches wird der Grundanspruch herangezogen.
Eventuelle Erhöhungen pro Dienstnehmer im variablen Dienstnehmerstamm werden zwar hinzugerechnet, aber in der Überprüfung nicht berücksichtigt.