Mutterschutz und Karenz, Bildungskarenz

In diesem Thema finden Sie alle Informationen über die Handhabung des Mutterschutzes (Wochengeld), Karenzurlaubs (Kinderbetreuungsgeld) und Bildungskarenz in der LHR Personalverrechnung.

Vorgehensweise

  1. In der LHR Personalverrechnung geben Sie in der Maske Eintrittsdaten die Unterbrechungsgründe Mutterschutz und Karenz (so bald bekannt) ein. Bei den Unterbrechungsgründen haben Sie die Möglichkeit, auch Gefährdungsmutterschutz, Mutterschutz mit Bezügen, Karenz mit Bezügen (beim neuen Dienstverhältnis während der Karenz) usw. einzugeben.
    Beim vorzeitigen Mutterschutz (Gefährdungsmutterschutz) können Sie in der Maske Eintrittsdaten den üblichen Mutterschutz eingeben, damit Sie richtige ELDA Meldungen erhalten, und zusätzlich den "sonstigen Unterbrechungsgrund ohne Überprüfung" - Gefährdungsmutterschutz, nur zur Information.

  2. Im Hintergrund erhalten Sie im Datenaustausch ELDA die dazugehörigen Versichertenmeldungen und eine Wochengeldbestätigung (Arbeits-/Entgeltsbestätigung für Wochengeld). Bei Versichertenmeldungen gibt es Unterschiede zwischen GKK und BVA Versicherten.
    Mehr zum Übermitteln dieser Meldungen lesen Sie unter Aufgaben - Periodische Aufgaben.

  3. Bei Dienstnehmerinnen, auf die die Abfertigung NEU Regelung zutrifft, wird im Mutterschutz der BVK-Beitrag gerechnet. Dazu legen Sie den Unterbrechungsgrund Mutterschutz so an, dass im Feld "Betriebliche Vorsorge" - "mit SV-Bemessung vor Unterbrechung (S)" hinterlegt ist.
    Bei Bediensteten bei den Gemeinden, auf die die Abfertigung NEU Regelung zutrifft, wird in der Karenz der BVK-Beitrag gerechnet. Dazu legen Sie den Unterbrechungsgrund Karenz so an, dass im Feld "Betriebliche Vorsorge" - "mit Tagsatz des Kinderbetreuungsgeldes (T)" hinterlegt ist.

  4. Bei 0 SV-Tagen, also in Unterbrechungsfällen wie Mutterschutz, Karenz, Unbezahlter Urlaub, Bundesheer usw. werden nur Lohnarten gerechnet, bei denen im Lohnartenstamm das Feld "Austr./Inaktiv" auf "abrechnen" gesetzt ist. Bei 0 SV-Tagen bzw. 0 LSt-Tagen wird keine SV und LSt für laufende Bezüge gerechnet, sondern nur für Sonderzahlung.

  5. Was Sie bei der Urlaubsverwaltung und Rückstellungen beachten müssen, lesen Sie weiter unten.

 

Anlage der Unterbrechungsgründe

Die meisten Unterbrechungsgründe erhalten Sie mit der Erstinstallation geliefert. Falls einige doch fehlen, legen Sie sie in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe wie folgt an:

Bei diesen Unterbrechungsgründen ist es wichtig, dass sie die laufende und eventuell auch sonstige Bezüge, sowie SV-Tage kürzen (= aktivierte Checkbox in Feldern "Aliquotierung lfd./SZ" und "SV-Tage"). Weiters ist es wichtig, dass der Unterbrechungsgrund Mutterschutz den Urlaubsanspruch nicht aliquotiert, aber der Unterbrechungsgrund Karenz sehr wohl (= im Feld "Aliquotierung Urlaub" ist ein "ja" hinterlegt).

Im Feld "Arbeitsbescheinigung" soll "Kennzeichnung für Mutterschutz" bzw. "Kennzeichnung für Karenz" hinterlegt sein, damit das Programm Datenaustausch ELDA die Unterbrechungsgründe richtig erkennt.

In der Maske Datenaustausch ELDA, Ausgabeart "Versichertenmeldungen" hinterlegen Sie im Button "Fremdschlüssel" die GKK/BVA Elda Fremdcodes für die Abmeldung wegen Karenz. Bei der GKK/BVA ist das der Code "07" und bei der BVA gibt es noch den Anmeldecode "02", Abmeldecodes "08" und "61", Beispiel1,  Beispiel 2

 

In der Maske Datenaustausch ELDA, Ausgabeart "Versichertenmeldungen" hinterlegen Sie im Button "Fremdschlüssel" die GKK/BVA Elda Fremdcodes für die Abmeldung wegen Bildungskarenz. Das ist der Code "23", Beispiel.

 

Bei der Handhabung des Mutterschutzes und Karenzurlaubs unterscheiden Sie zwischen GKK und BVA Meldewesen.

Meldewesen

bei Gebietskrankenkassen

Laut Gebietskrankenkasse (NÖDIS 8/2004, ARD Nr. 5525/10/2004) haben Sie zwei Möglichkeiten Versichertenmeldungen zu übermitteln. Beispiel:

  1. Hier haben Sie die Möglichkeit mit Beginn Karenz eine Abmeldung mit Abmeldegrund "07 - Karenzurlaub nach MSchG" zu übermitteln, auf der folgende Daten angeführt sind:

Dazu hinterlegen Sie beim Unterbrechungsgrund Mutterschutz im Feld "GKK-An-/Abmeldung" ein "nein". Der Datenaustausch ELDA erkennt den Mutterschutz durch die Aliquotierung der SV-Tage beim Unterbrechungsgrund (= aktiviertes Feld "SV-Tage") und im Feld "Arbeitsbescheinigung" ist "Kennzeichnung für Mutterschutz (I)" hinterlegt.. 1, Abmeldegrund ist 07

In der Maske Datenaustausch ELDA bezieht sich das Feld "Tagesdatum" auf Beginn Mutterschutz, auch wenn erst bei Beginn Karenz eine Abmeldung erzeugt wird. Das bedeutet, wenn Sie zB als Tagesdatum 30.12.2012 eingegeben haben, die Dienstnehmerin seit 01.10.2011 auf Mutterschutz und ab 15.01.2012 auf Karenz ist, dann wird die Abmeldung per 15.01.2012 trotzdem bereits im 12.2011 angezeigt.
Das Gleiche ist, wenn Sie den ELDA-Wächter in Verwendung haben. Hier wird auch in so einem Fall die zukünftige Meldung angezeigt.

  1. Als zweite Möglichkeit bietet Ihnen die Gebietskrankenkasse, gleich bei Beginn des Mutterschutzes abzumelden. Bei dieser Abmeldung wird nur das Ende des Entgeltanspruchs bekanntgegeben.
    Bei Beginn der Karenz wird eine Richtigstellung Abmeldung mit dem Ende des BVK-Beitrags übermittelt.

    Dazu hinterlegen Sie beim Unterbrechungsgrund Mutterschutz im Feld "GKK-An-/Abmeldung" ein "ja".

Meldewesen

bei BVA

Bei der BVA wird eine Abmeldung mit Beginn Karenz mit Abmeldegrund "07 - Karenzurlaub nach MSchG" erzeugt, auf der folgende Daten angeführt sind, oben angeführtes Beispiel:

Als Ende des Entgeltanspruchs ermittelt LHR Personalverrechnung bei der BVA immer den Beginn der Karenz, unabhängig davon ob Sie beim Unterbrechungsgrund Mutterschutz das Feld "GKK-An-/Abmeldung" auf "nein" oder "ja" gesetzt haben (siehe oben die 2 Möglichkeiten).

Bei der Abmeldung mit Mutterschutz (= Unterbrechungsgrund mit "GKK-An-/Abmeldung" Feld auf "ja") wird mit Beginn Karenz eine Richtigstellung Abmeldung erstellt.

Anmeldung mit sofortiger Unterbrechung an die BVA

Wenn bei einem Dienstnehmer ein Eintritt und eine sofort beginnende Unterbrechung vorkommen, dann wird nur mehr mit dem Ende der Unterbrechung angemeldet. Neu ist darin, dass mit dem Anmeldecode des Eintritts und nicht mit dem der Unterbrechung gemeldet wird.

Bei einer Richtigstellung Anmeldung wird der Anmeldecode an die BVA übermittelt.

Beispiel:

Eintritt 01.05.2013

Karenzurlaub zu Forschungszwecken 01.05.2013 bis 31.08.2013

Es darf nur eine Anmeldung mit 01.09.2013 erfolgen.

An die BVA wird ein Anmeldecode geliefert. Dabei soll der Anmeldecode des davor liegenden Eintritts erfolgen.

Väterkarenz

Das Kinderbetreuungsgeld wird aufgrund der letzten gesetzlichen Änderung öfter von den männlichen Dienstnehmern beantragt. In diesem Fall ist der Dienstgeber verpflichtet, die Arbeits-/Entgeltsbestätigung für die Ermittlung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes auszustellen (§ 32 Abs. 2 KBGG). Weiters soll beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes eine Abmeldung über ELDA erfolgen.

Die GKK schreibt vor, dass die Arbeits-/Entgeltsbestätigung wie folgt auszufüllen ist:

Für Väter können Sie den gleichen Unterbrechungsgrund "Karenz" wie für Mütter verwenden.

Für die Ausgabe der Bezüge können Sie die Liste Aufgliederung der Bezüge unter Auswertungen/Personal/Bestätigungen ausdrucken.

Falls Sie für Väter zusätzlich eine Arbeits-/Entgeltsbestätigung für Wochengeld benötigen, legen Sie einen eigenen Unterbrechungsgrund an (zB "VAKAR" - siehe oben), der gleich aufgebaut ist wie Karenz, nur dass im Feld "Arbeitsbescheinigung" -> "Kennzeichnung für Mutterschutz (I)" hinterlegt ist. Ändern Sie in dieser Arbeits-/Entgeltsbestätigung den Zeitraum und den Nettobetrag so, dass die letzten drei Kalendermonate vor Beginn der 8-Wochenfrist vor der Geburt des Kindes angeführt werden.

In der Maske Datenaustausch ELDA, Ausgabeart "Versichertenmeldungen" hinterlegen Sie im Button "Fremdschlüssel" die GKK/BVA Elda Fremdcodes für die Abmeldung wegen Karenz. Bei der GKK/BVA ist das der Code "07" und bei der BVA gibt es noch den Anmeldecode "02", Beispiel

 

Neues Dienstverhältnis während Mutterschutz oder Karenz oder Bildungskarenz

Geringfügige Beschäftigung während Mutterschutz oder Karenz oder Bildungskarenz

In diesem Fall verwenden Sie zwei Dienstnehmernummern, also legen den Dienstnehmer für das neue Dienstverhältnis neu an, damit das erste Monat BV-frei gerechnet werden und die Anmeldung für das neue Dienstverhältnis richtig erstellt werden kann.

Beispiel:

Der Dienstnehmer ist seit 01.2004 beschäftigt und geht für die Zeit vom 1.1.2010 bis 31.5.2010 in Bildungskarenz. Ab 11.1.2010 beginnt er beim selben Dienstgeber während der Bildungskarenz eine geringfügige Beschäftigung. Diese wird mit 28.5.2010 wieder beendet. Der Dienstgeber hat folgende Meldungen zu erstatten:

  1. Abmeldung wegen Bildungskarenz:

  2. Beginn der geringfügigen Beschäftigung mit 11.1. 2010 - Anmeldung:

  3. Ende der geringfügigen Beschäftigung mit 28.5.2010 - Abmeldung:

  4. Wiederaufnahme der Beschäftigung am 1.6.2010 - Anmeldung:

 

Mutterschutz/Karenz mit Bezügen

 

Mutterschutz für geringfügig beschäftigte Angestellte

Geringfügig beschäftigte Dienstnehmerinnen haben keinen Anspruch auf Wochengeld und da die Entrichtung des BV-Beitrags an den Bezug von Wochengeld geknüpft ist, hat der Dienstgeber nach dem Ende des Entgeltanspruches keine BV-Beiträge abzuführen.

Aufgrund einer Entscheidung des VwGH hat ab 01. Mai 2005 eine schwangere Angestellte bei aufrechtem Arbeitsverhältnis, die keinen Anspruch auf Wochengeld hat, nach der Entbindung für sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Dienstgeber (§ 8 Abs. 4 AngG).

Dienstnehmer, die geringfügig Beschäftigt sind, dürfen laut Ortner keine BVK während Mutterschutz bezahlen. Bei der GKK sowie der BVA gilt folgendes:

Der BVK-Beitrag ist für vollversicherte Dienstnehmerinnen bis zum Ende der Wochenhilfe weiter zu entrichten (BV-Ende = letzter Tag der Wochenhilfe).

Bei geringfügigen Dienstnehmerinnen endet die Betriebsvorsorge mit dem Ende des Entgeltes (BV-Ende = Ende Entgelt).

Hintergrund ist, dass der BV-Beitrag während des Bezuges von Wochengeld weiter zu bezahlen ist. Wochengeld erhalten aber nur vollversicherte Dienstnehmerinnen, nicht aber geringfügig Beschäftigte.

Diese Informationen finden Sie auch im Internet unter:

http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/content/contentWindow?contentid=10007.732681&action=2&viewmode=content

Dazu gehen Sie in LHR Personalverrechnung wie folgt vor:

  1. Verwenden Sie für den Mutterschutz den Unterbrechungsgrund Karenz.

  2. Diesen geben Sie für die ersten 8 Wochen im Mutterschutz (bis zur Entbindung) ein. Danach geben Sie für die 6 Wochen Entgeltfortzahlung entweder Mutterschutz für geringfügig Beschäftigte
    oder gar nichts ein.
    Danach für die weiteren zwei Wochen bzw. mit einem offenen Bis-Datum Karenz.
    Nur so können das Ende des Entgeltanspruchs und BVK-Beitrags richtig berechnet und gemeldet werden, Beispiel
    Mutterschutz von 01.08.2011 bis 21.11.2011
    Tag der Entbindung: 26.09.2011
    Bezüge und BVK-Beitrag werden vom 26.09.2011 bis 06.11.2011 weiter bezahlt.
    In LHR Personalverrechnung geben Sie dazu den Unterbrechungsgrund Karenz von 01.08.2011 bis 25.09.2011 ein.
    Für den Zeitraum 26.09.2011 bis 06.11.2011 geben Sie gar nichts oder Mutterschutz für geringfügig Beschäftigte ein.
    Für die Zeit ab 07.11.2011 geben Sie wieder Karenz ein.

  3. Auf der Abmeldung wird als Ende Entgelt 31.07.2011 und BVK-Bis-Datum 31.07.2011 angeführt.

  4. Danach wird der Dienstnehmer mit 26.09.2011 wieder angemeldet und per 06.11.2011 wieder mit Ende Entgelt 06.11.2011 und BVK-Bis-Datum 06.11.2011 abgemeldet.

  5. Auf den zwei Lohnzettel SV Teilen wird als Zeitraum 01 bis 07 und 09 bis 11 angeführt.

 

Sachbezug während der Karenzzeit

Wenn die Dienstnehmerin während der Karenzzeit Sachbezüge, wie z .B. Firmenauto beibehält, sind diese DB-, DZ-, KommSt-, LSt-pflichtig.

Dies handhaben Sie in der LHR Personalverrechnung so, dass Sie in der Lohnartenzuordnung bei der betroffenen Lohnart im BEREICH Zusatzangaben aktueller Satz im Feld "Pfl" eine SV-Pflichtigkeit wählen, die nicht SV-pflichtig ist (zB 999).

 

Austritt nach Karenz

  1. Nimmt die Dienstnehmerin das Beschäftigungsverhältnis nach der Karenz nicht mehr auf, beenden Sie den Unterbrechungsgrund Karenz und

  2. geben den Austrittsgrund mit Ende Karenz ein.

  3. Dabei erhalten Sie im Datenaustausch ELDA eine Richtigstellung Abmeldung mit dem Ende der Beschäftigung.
    Die Richtigstellung Abmeldung wird mit dem Datum der letzten Abmeldung generiert.

Beispiel:
Eine Dienstnehmerin geht am 01.11.2008 in die Karenz nach MSchG und wird per 31.10.2008 abgemeldet.
Datum der Abmeldung ist 31.10.2008.
Wenn die Dienstnehmerin nach der Karenz kündigt, zB am 31.10.2009. Dann wird eine Richtigstellung Abmeldung trotzdem mit dem Datum 31.10.2008 erzeugt. Das Feld Datum wird aber im Datenträger nicht ausgegeben, sondern ist nur ein internes LHR Personalverrechnung Feld. Der Datenträger wird richtig - mit dem arbeitsrechtlichem Ende 31.10.2009 gefüllt.

  1. Wenn die Dienstnehmerin noch Urlaubsersatzleistung bezieht, geben Sie die Lohnart im Austrittsmonat ein. Für die Urlaubsersatzleistung erhalten Sie eine Anmeldung mit dem Austrittsdatum und eine Abmeldung mit der Angabe der Urlaubsersatzleistung (siehe GKK Infos im Internet).

 

Mutterschutz - Karenz - Mutterschutz

Wenn die Dienstnehmerin nach der Karenz wieder auf Mutterschutz geht, beachten Sie folgendes:

  1. Für die Zeit eines zweiten Mutterschutzes nach einem Karenzurlaub ist eine An- und Abmeldung erforderlich auf der NUR das "BVK-Beitragszahlung ab" Datum gefüllt ist. Es ist also keine "echte" Anmeldung, weil die Dienstnehmerin ja nicht wirklich zum Arbeiten kommt. Abgemeldet wurde die Dienstnehmerin bei der Geburt des ersten Kindes.

  2. Für den Zeitraum eines Mutterschutzes mit BV-Beiträgen zwischen zwei Karenzzeiten wird in der LHR Personalverrechnung ab 01.01.2013 eine Meldung erzeugt. Mit Beginn des Mutterschutzes wird eine Anmeldung mit BV-Ab-Datum und mit Ende des Mutterschutzes eine Abmeldung mit BV-Bis-Datum erzeugt (nur bei Abfertigung neu).
    Auf dieser Anmeldung wird die SV-Gruppe "N98" angeführt.

  3. Eine Arbeits-/Entgeltbestätigung für Wochengeld ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn in den letzten 3 Monaten vor Beginn der Wochenhilfe tatsächlich Einkünfte erzielt wurden. In so genannten Schutzfristfällen (Beschäftigung zu Beginn der Schwangerschaft, DV ohne Verschulden der Dienstnehmerin gelöst) und bei geringfügigen Beschäftigungen (wenn gleichzeitig eine Vollversicherung vorliegt) wird von der GKK gezielt eine Arbeits- und Entgeltbestätigung angefordert. Deswegen generiert LHR Personalverrechnung in diesem Fall eine Arbeits-/Entgeltbestätigung. Falls Sie diese nicht benötigen, setzen Sie diese im Datenaustausch ELDA manuell auf bearbeitet.

Mutterschutz - Karenz - Mutterschutz - Karenz (Wochengeldfalle)

Wenn eine weibliche Angestellte keinen Anspruch auf Wochengeld hat, dann hat sie laut § 8 Abs. 4 AngG für sechs Wochen nach Niederkunft Anspruch auf Entgelt vom Dienstgeber.

 

Wenn Sie bereits eine Anmeldung nach der ersten Karenz für den neuerlichen Mutterschutzes mit N98 übermittelt haben, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Löschen Sie den neuerlichen Mutterschutz aus den Eintrittsdaten.
  2. Damit Sie nun die An-und Abmeldungen mit den richtigen Daten erhalten, müssen Sie zwei neue Unterbrechungsgründe anlegen (Sie haben freie Wahl für die Bezeichnung)

Diesen Grund benötigen Sie, da der Dienstgeber auch für den Zeitraum des Mutterschutzes bis zur Niederkunft keine BVK zahlen muss.

Diesen Unterbrechungsgrund benötigen Sie für die 6-Wochen der Entgeltfortzahlung nach der Niederkunft.

4.  Weisen Sie nun den Grund Mutterschutz ohne BVK den Fremdschlüssel im Datenaustausch ELDA zu. Von der GKK wird hier der Grund "07 - Karenzurlaub nach MSchG" verlangt.

5.  Nun geben Sie in den Eintrittsdaten das Beschäftigungsverbot nach der Karenz, in dem die Dienstnehmerin keinerlei Bezüge erhält, ein. In unserem Fall wäre dies der Grund "MUBVK".

6.  Dann geben Sie in den Eintrittsdaten den Zeitraum für die Weiterzahlung - die 6 Wochen nach der Geburt - ein. In unserem Fall wäre dies der Grund "MUEFZ".

7.  Sobald diese Gründe eingetragen sind, geben Sie in der Lohartenzuordnung eventuell die Lohnarten ein, die für die 6 Wochen abzurechnen sind und starten Sie eine Abrechnung.

8.  Im Datenaustausch ELDA sollte es nun eine Änderungsmeldung mit dem Tag der Geburt und der jeweiligen SV-Gruppe (D1 oder N24) geben und mit dem Ende der 6 Wochen Weiterzahlung eine Abmeldung.

Beispiel:
Eintritt am    01.01.2011
1. Mutterschutz (MUSCH)              04.04.2013 - 22.07.2013
1. Karenz (KAREN)                        23.07.2013 - 21.03.2015
2. Mutterschutz (MUBVK) Zeitraum des Beschäftigungsverbotes: 22.03.2015 - 18.05.2015
Geburt des 2. Kindes                     18.05.2015
2 Mutterschutz (MUEFZ) Zeitraum der Entgeltfortzahlung:              19.05.2015 - 30.06.2015
2. Karenz (KAREN)                        01.07.2015

Mutterschutz - Urlaub - Karenz

Wenn die Dienstnehmerin nach dem Mutterschutz den Urlaub in Anspruch nimmt, beachten Sie folgendes:

  1. Damit die Dienstnehmerin in so einem Fall richtig ab- und angemeldet wird, verwenden Sie den Unterbrechungsgrund Mutterschutz, der erst mit Beginn Karenz mit Datum des Mutterschutzes abmeldet (=> beim Unterbrechungsgrund Mutterschutz ist das Feld "GKK-An-/Abmeldung" auf "nein" gesetzt, siehe oberes Beispiel bei Gebietskrankenkassen => 1. Möglichkeit). Die Abmeldung muss laut GKK so aussehen:

  1. Die Arbeits-/Entgeltbestätigung für Wochengeld und Lohnzettel SV werden in diesem Fall auch richtig erzeugt. Beispiele für Lohnzettel SV finden Sie unten bei Beispiele "Lohnzettel SV Mutterschutz-Urlaub-Karenz-SZ".

 

1. Mutterschutz - (Urlaub) - 1. Karenz - 2. Mutterschutz - Urlaub - 2. Karenz

  1. Wenn die Dienstnehmerin nach der 1. Karenz gleich wieder auf Mutterschutz geht und anschließend auf Urlaub, dann ist mit Beginn des Urlaubs eine Anmeldung zu übermitteln. Diese erhalten Sie nur wenn Sie für den 2. Mutterschutz (der gleich nach der Karenz beginnt) den Unterbrechungsgrund Mutterschutz verwenden, bei dem das Feld "GKK-An-/Abmeldung" auf "ja" gesetzt ist.

 

Unbezahlter Urlaub < 1 Monat - Bildungskarenz - Austritt

1. Wenn der/die Dienstnehmer/Dienstnehmerin auf unbezahlten Urlaub < 1 Monat geht und gleich darauf auf Bildungskarenz wird das Bis-Datum der BV-Vorsorge in der Abmeldung korrigiert.

Beispiel:
Eine Dienstnehmerin geht am 23.04.2014 - 04.05.2014 auf unbezahlten Urlaub < 1 Monat. Danach folgt die Bildungskarenz vom 05.05.2014 - 19.06.2014.
Die Dienstnehmerin wird per 04.05.2014 abgemeldet, wobei das BV-Vorsorge Bis-Datum mit 23.04.2014 ausgewiesen wird.
Folgt hier jedoch gleich nach der Bildungskarenz ein Austritt, wird eine Richtigstellung der Abmeldung erzeugt. Das BV-Vorsorge Bis-Datum bleibt jedoch per 23.04.2014 bestehen.

Auszahlung der Gehälter/Sonderzahlung im Mutterschutz/Karenz-Fall

Laufende und sonstige Bezüge werden in Unterbrechungen wie Mutterschutz, Karenz, Bundesheer, unbezahlter Urlaub aufgrund 0 SV-/0 LSt-Tagen nicht gerechnet.

  1. Falls Ihr Unternehmen im Mutterschutz/Karenz laufende oder sonstige Bezüge auszahlen möchte, setzen Sie bei der gewünschten Lohnart im Lohnartenstamm (Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-/Firmen- oder Dienstnehmergruppenlohnarten) das Feld "Austr./Inaktiv" auf "abrechnen", damit die Lohnart im Unterbrechungsfall gerechnet wird.

  2. Beachten Sie dabei, dass für laufende Bezüge in so einem Fall aufgrund 0 SV-/0 LSt-Tagen keine SV bzw. LSt gerechnet wird. Bei einer Auszahlung der laufenden Bezüge geben Sie noch zusätzlich die Lohnarten SV-/LSt-Tage in der Lohnartenzuordnung ein. Für Sonderzahlungen wird auch bei 0 SV-/LSt Tagen die SV und LSt gerechnet.

  3. Kontrollieren Sie den BVK-Beitrag und korrigieren Sie ihn gegebenenfalls mit entsprechenden Lohnarten.

  4. Der Lohnzettel SV/Finanz wird in diesem Fall auch richtig erzeugt. Beispiele für Lohnzettel SV und Auszahlung der Sonderzahlung finden Sie Beispiele "Lohnzettel SV Mutterschutz-Urlaub-Karenz-SZ".

 

BVK-Beitragszahlung im Mutterschutz

Bis 31.12.2007

Ab 01.01.2008

BVA Arbeitnehmer der Universitäten

Bedienstete bei NÖ GEmeinden und Gemeindeverbänden

Sonderzahlungen

Um die BVK-Bemessung im Mutterschutz richtig zu berücksichtigen, muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe - beim Unterbrechungsgrund Mutterschutz im Feld "Mitarbeitervorsorge" - "Mit SV-Bemessung vor Unterbrechung" eingestellt sein, Beispiel: Mutterschutz.

 

BVK-Beitragszahlung in Karenz bei Gemeinden

Bei Gemeinden und Gemeindeverbänden und Land muss der Dienstgeber den BVK-Beitrag während Kinderbetreuungsgeld-Bezugs, Bildungskarenz und Familienhospizkarenz weiter entrichten (gilt für GKK und KFG-Versicherte, siehe § 205 a OÖ Gemeinde-, Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002). Als Bemessungsgrundlage für den BVK-Beitrag gilt das Kinderbetreuungsgeld, derzeit täglich 14,53 Euro.

  1. Dazu verwenden Sie einen eigenen Unterbrechungsgrund für Karenz mit BVK-Beitragszahlung, der im Feld "Betriebliche Vorsorge" -> "Mit Tagsatz des Kinderbetreuungsgeldes (T)" eingetragen hat, Beispiel.
    So werden die BVK-Beiträge im Karenz automatisch gerechnet.

  2. Ab 01.2008 gibt es für Karenz nach MSchG eine Wahlmöglichkeit für Frauen, ob sie die lange Karenzdauer (2 Jahre) oder die kurze Karenzdauer (1,5 Jahre) in Anspruch nehmen. Bei der kurzen Karenzdauer wird das doppelte Kinderbetreuungsgeld für die BVK-Beitragszahlung herangezogen. Da diese Möglichkeit im Programm nicht implementiert ist, übersteuern Sie dazu die BVK-Bemessung mit einer Lohnart, die Ihnen den richtigen Betrag ausrechnet.

  3. Alle Versichertenmeldungen und Lohnzettel SV/Finanz werden bei BVK-Beitragszahlung in Karenz richtig erzeugt. (Diese wurden nach Unterlagen von OÖ GKK programmiert).

Neues Dienstverhältnis während der Karenz

Bei einem neuen Dienstverhältnis während der Karenz können Sie bei bestehender Dienstnehmernummer den Unterbrechungsgrund Karenz mit Bezügen in der Eintrittsmaske verwenden. Sie müssen die Dienstnehmerin nicht ein zweites Mal anlegen. Die Meldungen werden auch in diesem Fall richtig erzeugt.

Ende Dienstverhältnis während der Karenz

Wenn das Dienstverhältnis während der Karenz beendet wird, muss der Dienstgeber trotzdem bis zum Ende der Karenz BVK-Beiträge entrichten. Dazu gehen Sie in LHR Personalverrechnung wie folgt vor:

  1. Beenden Sie die Karenz mit dem Austrittsdatum, obwohl die Karenz weiterhin besteht.

  2. Geben Sie das Austrittsdatum ein.

  3. Damit der BVK-Zeitraum auf der ELDA Versichertenmeldung (Abmeldung) richtig angeführt werden kann, verwenden Sie den neuen Informationsgrund "Betrieblicher Vorsorgebeitrag-Bis-Datum"

  4. Für die Abrechnung der BVK-Beiträge nach dem Austritt bis zum Ende der Karenz geben Sie mit der Lohnart BVK-Bemessung die BVK-Bemessung in der Lohnartenzuordnung für die Monate nach dem Austritt bis zum Ende der Karenz ein und rechnen den Dienstnehmer für diese Monate ab. So wird auch der Lohnzettel SV den BVK-Beitrag richtig berücksichtigen.

 

BVA Karenz nach § 7 Abs 2 Z 2 B-KUVG

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde § 7 Abs 2 Z 2 B-KUVG dahingehend geändert, dass bei Versicherten der BVA während einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz 1979 oder dem Väter-Karenzgesetz die Krankenversicherung bis zum 2. Lebensjahr des Kindes aufrecht bleibt, sofern kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wird.

Gleiches gilt im Fall eines aufgeschobenen Karenzurlaubes gemäß § 15b MSchG bzw. § 4 VKG auch über das 2.Lebensjahr des Kindes hinaus.

Wenn Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, hat die/der Versicherte einen Krankenversicherungsschutz aufgrund des Kinderbetreuungsgeldes, die Krankenversicherung beim Dienstgeber ist unterbrochen.

Für den Dienstgeber bedeutet dies folgendes:

Beiträge:

Für den Zeitraum der aufrechten Krankenversicherung gilt als Beitragsgrundlage die letzte Beitragsgrundlage vor der Karenz.

Zu bezahlen ist nur der Krankenversicherungsbeitrag.

Die Beiträge (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile) sind zur Gänze vom Dienstgeber zu entrichten.

In der LHR Personalverrechnung lösen Sie dies mit zwei Unterbrechungsgründen:

Beim zweiten Unterbrechungsgrund mit KV-Beitrag lassen Sie eine Lohnart für die KV-Bemessung generieren. Als SV-Pflichtigkeit geben Sie eine SV-Pflichtigkeit ein, bei der nur der KV-Beitrag auf "DG" eingestellt ist. Als Betragsteiler geben Sie 10000 ein und aktivieren die Checkbox "Abrechnen bei U-Unterbrechung".

Als Formel können Sie entweder eine Monatsbasis heranziehen, in der Sie alle relevanten SV-pflichtigen Lohnarten hinterlegen, oder Sie lassen den Betrag manuell eingeben.

Formel mit der Monatsbasis:

Formelwert: TAGE(UnterbrechungsgrundKZ)

Operator: >

Bedingung: 30 (oder KALTAGE)

Richtig: MBAxxx

Falsch: MBAxxx * TAGE(UnterbrechungsgrundKZ) / 30 (oder KALTAGE)

Formel mit der manuellen Eingabe des Betrags:

Formelwert: TAGE(UnterbrechungsgrundKZ)

Operator: >

Bedingung: 30 (oder KALTAGE)

Richtig: PARAMETER1

Falsch: PARAMETER1 * TAGE(UnterbrechungsgrundKZ) / 30 (oder KALTAGE)

Die Generierung hinterlegen Sie unter Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges/Generierung pro Unterbrechungsgrund.

Meldungen:

Fällt das Kinderbetreuungsgeld vor dem 2. Lebensjahr des Kindes weg und besteht die Mutter-/Väterkarenz weiter fort, so hat eine Anmeldung zur Krankenversicherung zu erfolgen.

Mit dem Erreichen des 2.Lebensjahres des Kindes ist die/der Versicherte abzumelden.

Für die An- und Abmeldung wurden eigene Meldecodes in der ELDA-Organisationsbeschreibung vorgesehen.

Mit dem Dienstantritt erfolgt die Anmeldung zur Vollversicherung.

Die Information über den Wegfall des Kinderbetreuungsgeldes ist von dem/der Versicherten einzuholen.

Beispiel für Meldungen:

Mutterschutz 01.01.2012-31.01.2012

Kinderbetreuungsgeld 01.02.2012-05.03.2012

Karenz 06.03.2012-14.04.2012 (hier wird KV vom Dienstgeber bezahlt)

Meldewesen:

31.01. ABMELDUNG mit Abmeldegrund 07 und BV-Bis-Datum

06.03. ANMELDUNG (NEU) mit Anmeldegrund 08 mit Nur-KV-Pflicht - BV-Von-Datum ist leer

14.04. ABMELDUNG (NEU) mit Abmeldegrund 61 - BV-Bis-Datum ist leer

15.04. ANMELDUNG mit Anmeldegrund 02 und BV-Von-Datum

Besonderheiten: Datum = Von-Datum der Unterbrechung, Anmeldecode = 08 für Beginn Krankenversicherung gem. § 7 Abs. 2 Zi. 2 B-KUVG, Betriebsvorsorge-Von-Datum bleibt leer, Fondschlüssel ist fix 'N', bis auf die Position KV

Mit dem Bis-Datum dieses Unterbrechungsgrundes wird nun eine Abmeldung erstellt - Besonderheiten: Datum = Bis-Datum der Unterbrechung, Anmeldecode = 61 für Beginn Krankenversicherung gem. § 7 Abs. 2 Zi. 2 B-KUVG, Betriebsvorsorge-Bis-Datum bleibt leer

 

Urlaubstage:

Kürzung von Urlaubsansprüchen durch Karenzzeiten werden laut Gesetz immer auf ganze Tage abgerundet. Bei Karenzbeginn wird ein eventueller Urlaubsvorgriff auf 0 gesetzt, da dieser laut Gesetz nicht rückgefordert werden kann.

 

Anrechnung der Karenz

Die erste Karenz im Dienstverhältnis wird für die Bemessung

jedoch bis zum Höchstausmaß von zehn Monaten angerechnet.

In LHR Personalverrechnung steuern Sie dies mit den Informationsgründen

Diese geben Sie nach dem Eintrittsdatum so ein, dass Sie von der Karenzzeit 10 Monate abziehen und die Differenz auf die restliche Karenz zum Eintrittsdatum dazurechnen. Beim Urlaubsanspruch haben Sie sonst noch die Möglichkeit die Urlaubskürzungen über die Maske Abrechnungen/Urlaub/Abrechnen/Anspruchskürzungen vorzunehmen.

(Durch die Eingabe des fiktiven Eintritts für den Urlaubsanspruch ändert sich nicht das Urlaubsanspruchsmonat! Bei einem Arbeitsjahr ist das immer das Eintrittsmonat, bei einem Kalenderjahr ist es der Jänner. Das Urlaubsanspruchsmonat können Sie auch mit einem fiktiven Informationsgrund übersteuern.).

Beispiel:
Eintritt : 02.01.1982
Karenz: 15.05.2005 - 09.11.2006
Urlaubsberechnung: nach Arbeitsjahr und Arbeitstagen
Urlaubsanspruch generell:

Da die Dienstnehmerin per 02.01.2007 bereits 25 Jahre im Betrieb ist, würde sich der Urlaub ohne Karenzzeiten per 02.01.2007 um 5 Arbeitstage erhöhen.
Entgeltfortzahlungsanspruch generell:

Der Entgeltfortzahlungsanspruch erhöht sich ab dem 26. Arbeitsjahr auf 12 Wochen volles Entgelt (4 Wochen halbes Entgelt bleibt). Ohne Karenzzeiten wäre dieser Stichtag am 02.01.2008.

Lösung:

Da die Dienstnehmerin aber länger als 10 Monate in der Karenz war, wird die Karenzzeit von 10 Monaten angerechnet. Die Differenz auf die restliche Karenz ist 7 Monate und 24 Tage (10. Monat nach 15.05.2005 ist 03.2006, von 16.03.2006 bis 09.11.2006 sind es 7 Monate und 24 Tage)
In LHR Personalverrechnung geben Sie dazu einen fiktiven Eintritt für Entgeltfortzahlung und einen fiktiven Eintritt Urlaubsanspruch per  25.08.1982 (7 Monate und 24 Tage nach dem tatsächlichen Eintritt) ein.

Für Berechnungen vor dem 01.01.2015 verwenden Sie die Variante mit den Informationsgründen in den Eintrittsdaten. Für Fälle ab 01.01.2015 wird bei der EFZ-Anspruchsermittlung die erste Karenz mit maximal 10 Monaten automatisch angerechnet. Nachfolgende Karenzen werden nicht mehr berücksichtigt. Bildungskarenzen werden nicht auf die Arbeits-/Dienstjahre angerechnet.  

Sollte es bezüglich der Anzahl der anrechenbaren Monate eine abweichende Regelung im Kollektivvertrag geben, kann dies unter Stammdaten/Allgemein/Gesetz/Kollektivverträge hinterlegt werden:

Bei Vertragsbediensteten wird jede Karenzzeit (auch eine zweite oder dritte Karenz sowie eine Bildungskarenz) voll angerechnet.

 

Beispiel 1 (Angestellter):
15.06.2004                          Eintritt für Entgeltfortzahlung
01.09.2004                          Eintritt
15.06.2012 - 19.11.2013     Karenz
10.04.2015 - 11.04.2016     Karenz
01.07.2016 - 10.07.2016     Krank


Für die Krankheit wird die Karenz vom 10.04.2015 - 11.04.2016 nicht angerechnet, da der DN davor schon einem in Karenz war.
Die Berechnung der Dienstjahre ist daher wie folgt:
15.06.2004 - 01.07.2016 = 144,53 Monate

                                        -    12,03 Monate Karenz
                                Gesamt 132,5 / 12 = 11,04
Es werden daher 11 Jahre angerechnet.

Beispiel 2 (Angestellter):
15.06.2004                          Eintritt für Entgeltfortzahlung
01.09.2004                          Eintritt
10.04.2015 - 11.04.2016     Karenz
01.07.2016 - 10.07.2016     Krank


Da es sich bei der Karenz vom 10.04.2015 - 11.04.2016 um die erste Karenz handelt, dürfen davon 10 Monate angerechnet werden.
Die Berechnung der Dienstjahre ist daher wie folgt:
15.06.2004 - 01.07.2016 = 144,53 Monate

                                 
       -    12,03 Monate Karenz
                                       +    10,00 Monate Anrechnung             
                                Gesamt 142,5 / 12 = 11,88
Es werden daher 11 Jahre angerechnet.

Beispiel 3 (Angestellter):
Im KV ist hinterlegt, dass max. 22 Monate angerechnet werden dürfen.
15.06.2004                          Eintritt für Entgeltfortzahlung
01.09.2004                          Eintritt
10.04.2015 - 11.04.2016     Karenz
01.07.2016 - 10.07.2016     Krank


Da es sich bei der Karenz vom 10.04.2015 - 11.04.2016 um die erste Karenz handelt, dürfen davon 10 Monate angerechnet werden.
Die Berechnung der Dienstjahre ist daher wie folgt:

15.06.2004 - 01.07.2016 = 144,53 Monate
                                 
       -    12,03 Monate Karenz
                                       +    12,03 Monate Anrechnung             
                                Gesamt 144,53 / 12 = 12,04
Es werden daher 12 Jahre angerechnet.

Rückstellungen

Beispiel:  

 

Generierung der Lohnarten

Generierung bei sonstigen Unterbrechungen wie Mutterschutz, Karenz, Bundesheer ...

Bei sonstigen Unterbrechungen bei denen SV- und/oder LSt-Tage gekürzt werden, rechnet LHR Personalverrechnung nur Lohnarten mit diesen Betragsteilern und nur, wenn sie in der Lohnartenzuordnung ein Bis-Datum eingegeben haben (Achtung: Diese Logik wurde ab 01.2012 geändert: Ab 01.2012 ist kein Bis-Datum mehr notwendig, sondern die Checkboxen "Abrechnen bei" "U" ist ausschlaggebend):

Ob es aber eine Probe- bzw. Abrechnungsansicht bei 0 SV-Tagen gibt, hängt davon ab, ob der Dienstnehmer in der Abfertigung NEU Regelung ist oder nicht und ob es Lohnarten gibt, bei denen die Checkbox "Abrechnungssatz" gesetzt ist - s. Punkt 3!

  1. Falls Ihr Unternehmen im Mutterschutz/Karenz laufende oder sonstige Bezüge auszahlen möchte, setzen Sie bei der gewünschten Lohnart im Lohnartenstamm (Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-/Firmen- oder Dienstnehmergruppenlohnarten) aktivieren Sie die Checkbox "Abrechnen bei U", damit die Lohnart im Unterbrechungsfall gerechnet wird.
    Beachten Sie bei der Lösung mit aktivierter Checkbox "Abrechnen bei U", dass für laufende Bezüge in so einem Fall aufgrund 0 SV-/0 LSt-Tagen keine SV bzw. LSt gerechnet wird. Bei einer Auszahlung der laufenden Bezüge geben Sie noch zusätzlich die Lohnarten SV-/LSt-Tage in der Lohnartenzuordnung ein. Für Sonderzahlungen werden auch bei 0 SV-/LSt Tagen die SV und LSt gerechnet.

  2. Kontrollieren Sie den BVK-Beitrag und korrigieren Sie ihn gegebenenfalls mit entsprechenden Lohnarten.

Falls Sie bei 0 % Entgeltfortzahlungsanspruch einen "0 Lohn-/Gehaltszettel" für den Dienstnehmer erhalten möchten, aktivieren Sie im Lohnartenstamm die Checkbox "Abrechnungssatz" von Lohnarten Lohn, Gehalt, Lehrlingsentschädigung.

Wenn der Dienstnehmer bei der Abfertigung NEU Regelung ist, dann wird automatisch ein "Abrechnungssatz" erzeugt und ein 0 Lohn-/Gehaltszettel erzeugt, an dem der BVK-Beitrag angeführt ist.

 

Im Updatebrief vom Update V4.062.01 vom Juni war dieser Text zu lesen:

Abrechnung - Berechnung der Lohnart im Unterbrechungsfall wie Mutterschutz, Karenz:

Wenn man zB die Lohnart Sonderzahlung im Mutterschutz abrechnen möchte, sind folgende Einstellungen notwendig:

1. Bei der Lohnart Sonderzahlung muss im Lohnartenstamm im alten Feld "Austr./Inaktiv" "abrechnen" eingegeben sein (=> neue Checkbox "Abrechnen bei" -> "U").

2. In der Lohnartenzuordnung muss die Lohnart trotzdem mit einem Bis-Datum erfasst werden.

Ab 01.2012 brauchen diese Lohnarten kein Bis-Datum in der Lohnartenzuordnung zu haben und werden im Unterbrechungsfall abgerechnet, sobald bei der Lohnart im Lohnartenstamm die Checkbox "U" bei "Abrechnen bei" aktiviert ist.

Korrekturhinweis: Bei einem Mutterschutz ist ab 01.2012 nun keine zusätzliche Zeile mit einem Bis-Datum mehr nötig. Kontrollieren Sie diese Fälle ab 01.2012. In Zukunft würden hier sonst Lohnarten doppelt gerechnet werden.

Die Lohnart Sonderzahlung ist hier nur ein Beispiel. Dieses Konzept wurde auch am Kundentag vorgestellt.

Im Mutterschutz, Karenz, Bundesheer wurden solche Lohnarten immer nur gerechnet wenn in der Lohnartenzuordnung ein Bis-Datum war. Das sind Lohnarten wie Durchläufer (Vorzeichen +, - , D/N und Teiler 0), BVK-Bemessung Betragsteiler wie 900029, Lohnarten mit Vorzeichen + und einem sv-/lst-pflichtigen Betragsteiler bei denen die Checkbox „Austr/Inaktiv“ auf abrechnen gesetzt war. Dieses Konzept wurde im 06.2011 mit Update V4.062.01 mit Ab-Datum 01.2012 geändert, weil es unlogisch war.

Ab 01.2012 werden diese Lohnarten auch ohne Bis-Datum gerechnet (das ist diese Änderung vom 06.2011).

Mit dem Jahresupdate wurden nur die Checkboxen bei „Abrechnen bei“ „K/U/A“ bei den Durchläuferlohnarten gesetzt, damit auch Durchläuferlohnarten ohne Bis-Datum in der Lohnartenzuordnung beim Unterbrechungsfall gerechnet werden.

Natürlich können Sie diese Checkboxen entfernen, wenn diese Logik für Sie nicht passt und Sie nach wie vor mit „Bis-Datum“ in der Lohnartenzuordnung arbeiten möchten. Wir empfehlen allerdings bei „K – Krankheit“ die Checkbox zu lassen, weil hier kein Bis-Datum in der Lohnartenzuordnung notwendig war und diese Lohnarten im 0%igen EFZ-Anspruch vor 2012 auch schon gerechnet wurden.

 

Beispiele

BVK-Bemessung im Mutterschutz ab 01.2008

Lohnzettel SV Mutterschutz-Urlaub-Karenz-SZ