Höhe der Abgabe
Bis 31. Mai 2012 hat die Abgabe für jeden Dienstnehmer und für jede angefangene Woche (Teilwoche) eines bestehenden Dienstverhältnisses € 0,72 betragen (§ 5 Wr. DAG).
Gesetzliche Änderung:
Seit 01. Juni 2012 werden für jeden Dienstnehmer und für jede angefangene Woche (Teilwoche) eines bestehenden Dienstverhältnisses € 2,00 berechnet. (Dieser Wert wird von der Lohn & HR GmbH gewartet).
Übergangsregelung
Die U-Bahnsteuer wurde im Juni 2012 von € 0,72 auf € 2,00 pro (angefangene) Woche erhöht.
Ab welcher Kalenderwoche die Erhöhung gilt, hängt von dem Beginn des Dienstverhältnisses ab. Hierbei werden 3 verschiedene Fälle unterschieden:
Das Dienstverhältnis ist seit Freitag, dem 1. Juni 2012 aufrecht.
Hier muss der Steuersatz von € 2,00 bereits für die 22. Kalenderwoche verwendet werden.
Das Dienstverhältnis hat vor dem 1. Juni 2012 begonnen und endet in der 22. Kalenderwoche.
Es gilt der Steuersatz von € 0,72 für die 22. Kalenderwoche.
Das Dienstverhältnis besteht fortlaufend.
Für die 22. Kalenderwoche gilt hier ein Steuersatz v