Gesetzesänderungen 06.2012

U-Bahnsteuer (Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien)

 

Höhe der Abgabe

Bis 31. Mai 2012 hat die Abgabe für jeden Dienstnehmer und für jede angefangene Woche (Teilwoche) eines bestehenden Dienstverhältnisses € 0,72 betragen (§ 5 Wr. DAG).

 

Gesetzliche Änderung:

Seit 01. Juni 2012 werden für jeden Dienstnehmer und für jede angefangene Woche (Teilwoche) eines bestehenden Dienstverhältnisses € 2,00 berechnet. (Dieser Wert wird von der Lohn & HR GmbH gewartet).

 

Übergangsregelung

Die U-Bahnsteuer wurde im Juni 2012 von € 0,72 auf € 2,00 pro (angefangene) Woche erhöht.

 

Ab welcher Kalenderwoche die Erhöhung gilt, hängt von dem Beginn des Dienstverhältnisses ab. Hierbei werden 3 verschiedene Fälle unterschieden:

  1. Das Dienstverhältnis ist seit Freitag, dem 1. Juni 2012 aufrecht.

    Hier muss der Steuersatz von € 2,00 bereits für die 22. Kalenderwoche verwendet werden.

  2. Das Dienstverhältnis hat vor dem 1. Juni 2012 begonnen und endet in der 22. Kalenderwoche.

    Es gilt der Steuersatz von € 0,72 für die 22. Kalenderwoche.

  3. Das Dienstverhältnis besteht fortlaufend.

    Für die 22. Kalenderwoche gilt hier ein Steuersatz v

 

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U-Bahnsteuer