Austritt mit Urlaubsersatzleistung/ Wiedereintritt während der Weiterversicherung

Dieses Thema behandelt den Austrittsfall mit einer Urlaubsersatzleistung.

Wie Sie die Urlaubsersatzleistungslohnarten in LHR Personalverrechnung anlegen und die Urlaubsersatzleistung automatisieren lesen Sie unter Aufgaben - einmalige Aufgaben - Lohnarten anlegen.

 

Vorgehensweise

  1. Geben Sie den Austrittsgrund in der Maske Eintrittsdaten ein.

  2. Die Einheiten (= Resturlaubstage oder Resturlaubsstunden) von den Urlaubsersatzleistungslohnarten geben Sie manuell in der Lohnartenzuordnung ein, weil LHR Personalverrechnung diese nicht selbst berechnet.

Für die richtige Aufteilung der Sozialversicherung, haben Sie zwei Möglichkeiten in LHR Personalverrechnung:

  1. Sie können die Urlaubsersatzleistungslohnarten mit Stunden/Resturlaubstagen in der Lohnartenzuordnung eingeben. LHR Personalverrechnung ermittelt aufgrund des Urlaubswochenmodells nach der Abrechnung wie lange eine Weiterversicherung besteht, und generiert den Grund "Ende Entgeltanspruch" in die Maske Eintrittsdaten.
    Haben Sie kein Urlaubswochenmodell (Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung) hinterlegt, nimmt LHR Personalverrechnung automatisch eine 5-Tage-Woche an und berechnet aufgrund dieser das Ende des Entgeltanspruches.

  2. Sie können in der Lohnartenzuordnung den Gesamtbetrag der Urlaubsersatzleistung ohne Stunden/Resturlaubstagen eingeben, und in der Maske Eintrittsdaten selber den Grund "Ende Entgeltanspruch" eingeben.

Das Datum des Ende Entgeltanspruches in der Maske Eintrittsdaten ist unter anderem auch für die Elda Abmeldung relevant.

Fälle die nicht automatisiert sind

Wenn Sie in einem Monat zwei Austritte - beide mit einer Urlaubsersatzleistung haben, dann geben Sie für den 2. Austritt die Urlaubsersatzleistungslohnarten und das 2. Ende Entgelt manuell ein. Ende Entgelt wird nur für den 1. Austritt automatisch vom Programm generiert.

Überschreitung der SV Höchstbemessung

für die Sonderzahlung bei der Urlaubsersatzleistung

Wenn die Überschreitung der SV Höchstbemessung für die Sonderzahlung (im Jahr 2008: 7.860,00 Euro) genau bei der Urlaubsersatzleistung für die Sonderzahlung erfolgt, wird der Rest der Höchstbemessung auf die Weiterversicherungsmonate aufgeteilt.

Beispiel:

Austritt             20.10.2008

Ende Entgelt  15.12.2008

Bereits erhaltene Urlaubsremuneration: 4.000,00 Euro

Im 10.2008 - Weihnachtsremuneration: 2.700,00 Euro

und Urlaubsersatzleistung für Sonderzahlung: 1.800,00 Euro.

Die Urlaubsersatzleistung für laufende Bezüge ist bei diesem Beispiel nicht relevant.

Überprüfung ob die SV SZ Höchstbemessung überschritten wurde:

Aufteilung der SV SZ Bemessung

für die Urlaubsersatzleistung für Sonderzahlung:

E-Card Gebühr während der Weiterversicherung

Falls der Dienstnehmer vor November austritt und bis 15.11. oder später weiterversichert ist, wird die Lohnart E-Card Gebühr trotzdem im November gerechnet und auf der Beitragsnachweisung vom November angeführt. Damit die E-Card-Gebühr

wird das Monat November automatisch von LHR Personalverrechnung mit einer Gegenlohnart (= Pluslohnart) ausgeglichen und das Austrittsmonat wird um den E-Card-Gebühr-Betrag vermindert (= mit einer Minuslohnart, die lohnsteuerfrei § 16 Z 1 ist). Dies passiert mit den Folgelohnarten von der Urlaubsersatzleistung für laufende Bezüge. Diese Folgelohnarten von der Urlaubsersatzleistung sind bei Ihnen bereits angelegt!

Beispiel:
Austritt:            15.08.2007
Ende Entgelt : 16.11.2007
Dienstnehmer ist ein Angestellter (18% SV DN-Anteil im 2007).

Monat 11.2007:

In diesem Beispiel wird die Lohnart 124 Korr. Ersatzleistung SV + beim Betrag um 10 Euro erhöht:
SV Bemessung für 11.2007: 1565,22 * 18% SV = 281,70 Euro SV-Beitrag
Zu den 281,70 Euro kommen noch 10 Euro an E-Card Gebühr dazu => 291,70 Euro.
Somit wird der Netto-Betrag auf 0 gesetzt und dem Dienstnehmer wird die E-Card Gebühr im Austrittsmonat abgezogen und nicht drei Monate nach dem Austritt.

Monat 08.2007:

Im Austrittsmonat wird die Lohnart Korr. Ersatzleistung SV -, in diesem Beispiel die Lohnart 126, um 10 Euro vermindert:
SV-Bemessung für 08.2007: 7.532,63 * 18% SV = 1.355,87 Euro SV-Beitrag
Zu den 1.355,87 Euro kommen noch 10 Euro an E-Card Gebühr dazu =>1.365,87 Euro.
 

 

 

 

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