Aufgabe: Arbeits-/Entgeltbestätigung Krankengeld übermitteln

 

Menüaufruf: Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr/Datenaustausch ELDA oder Kommunikation/Allgemeine/Datenaustausch ELDA, Ausgabeart "Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld (täglich) (T)".

Voraussetzungen

Ihre Firmenstammdaten (Firmenstamm, Variabler Firmenstamm, Firmenparameter, evtl. die Maske Kunde und die Maske Systemsteuerung - Systemverewaltung/Sonstiges/Systemsteuerung - Feld Datenträger GKK Empfänger) müssen vollständig gefüllt sein!

 

Arbeits-/Entgeltbestätigungen für Krankengeld können nur an meldepflichtige Krankenversicherungsträger erstellt werden. Dies sind die Versicherungen mit den Versicherungsnummern: 1-11, 20, 25 und 28. Firmenversicherungen müssen zuvor im Stammdatenmenü/Firma/Versicherungen richtig angelegt sein.

 

Damit eine Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld für einen Dienstnehmer generiert und richtig übermittelt werden kann, muss der Dienstnehmer richtig angelegt sein: die Masken

In den Eintrittsdaten müssen die Krankheiten und Arbeitsunfälle mit eigenem Unterbrechungsgrund Krankheit bzw. Unfall eingegeben sein.

Die Entgeltfortzahlungsmasken müssen richtig gefüllt sein. Bitte lesen Sie dazu das Thema "Krankenstände und Entgeltfortzahlung".

Voraussetzung für Arbeits-/Entgeltbestätigungen für Krankengeld in LHR Personalverrechnung ist, dass sich der Dienstnehmer im weniger als 100%igen Krankengeldanspruch bei einem Krankenstand oder Arbeitsunfall befindet.

Eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld wird erst nach einer Echtabrechnung des Dienstnehmers generiert.

 

Diese Anleitung erklärt Ihnen wie Sie die Datenträger für Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld an die Krankenversicherungsträger in LHR Personalverrechnung erstellen. Meldungen werden nach der Satzaufbau-Beschreibung von Elda (www.elda.at) erstellt. Diese werden von der OÖ Gebietskrankenkasse vorgeschrieben. Folgende Meldungen erstellen Sie mit dieser Ausgabeart:

Abkürzung der Art im Datenaustausch ELDA

Meldung laut EDA

ENTGELTK

Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld

SENTGELTK

Storno Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld

 

Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte den Krankenversicherungsträger oder sehen Sie im GKK Arbeitsbehelf nach.

Bitte lesen Sie dazu auch die Maskenbeschreibung der Maske "Datenaustausch ELDA".

 

Vorgehensweise

Wie entstehen Arbeits-/Entgeltbestätigungen für Krankengeld

Arbeits-/Entgeltbestätigungen für Krankengeld werden nur generiert, wenn der Dienstnehmer im unter 100%igen EFZG-Anspruch ist. Der Krankenversicherungsträger benötigt diese um zu erkennen, welche Barleistungen bei Inanspruchnahme aus dem Versicherungsfall vom Krankenversicherungsträger zu leisten sind.

Eine Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld im 50%igen (49%igen, 33%igen für BVA) /25%igen EFZG Anspruch ist ab dem 4. Krankentag zu verschicken, außer es handelt sich um eine Folgeerkrankung.  Da der Dienstgeber nicht unbedingt mitgeteilt bekommt, ob es sich um eine Folgeerkrankung handelt oder nicht, sendet LHR Personalverrechnung auch bei Krankheiten bis zu 3 Tagen eine Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld. Es ist  laut Gebietskrankenkasse kein Fehler, wenn die Arbeits-/Entgeltbestätigung im 50%igen/25%igen Anspruch auch dann verschickt wird, wenn die Krankheit unter 4 Tage dauert, es wäre nur nicht zwingend notwendig.  

Erst nach einer Echtabrechnung des Dienstnehmers kann das Programm den EFZG-Anspruch berechnen und erst dann wird eine Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld generiert.

 

Erstellen des Datenträgers

1. In der Maske Datenaustausch ELDA

(Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr oder Kommunikation/Allgemeine) wählen Sie bitte die Ausgabeart "Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld (täglich) (T)".

Als Monat wird Ihnen das Monat aus der Einstiegsmaske vorgeschlagen. Wenn Sie ein Tagesdatum eingeben, werden alle Arbeits-/Entgeltbestätigungen für Krankengeld bis zu diesem Datum gemeldet.

 

2. Wenn Sie auf den Button "Krankengeldmeldungen" klicken, können Sie in der folgenden Maske Ihre offenen Krankengeldmeldungen kontrollieren.

Im Bereich "Datenträgerinhalt" können Sie alle blauen Felder händisch bearbeiten. Blaue Felder neben denen keine Checkbox vorhanden ist, wie zB "2. Name" oder "freiw. Entgelt" werden nämlich von LHR Personalverrechnung nicht automatisch ausgefüllt.

Klicken Sie auf den linken unteren Button "Alle anzeigen" wenn Sie alle Meldungen angezeigt haben wollen. Wenn Sie danach wieder auf "Nur Offene anzeigen" klicken, kehren Sie zur Ansicht zurück wo Sie nur die nicht gemeldeten Meldungen sehen.

Wenn Sie eine Meldung nicht erstellen wollen, können Sie die Zeile mit dem Button "Satz auf bearbeitet stellen" auf "erledigt = übermittelt" setzen. Sie können auch die Meldung vom Datenträger ausschließen, indem Sie die Checkbox "ausschließen" aktivieren.

Dadurch wird die Checkbox "Datenträger" deaktiviert, damit später erkennbar ist, ob die Meldung händisch auf bearbeitet gesetzt wurde.

Mit OK Button werden Ihre Eingaben übernommen und Sie kehren wieder zur vorherigen Maske zurück, in der Sie den Datenträger erstellen können.

 

3. Wenn Sie nicht die automatische ELDA-Übermittlung verwenden (Feld Elda-Übermittlung ist deaktiviert), wählen Sie ein Verzeichnis aus, wo der Datenträger erstellt werden soll. Zur Auswahl stehen:

"DATENBANK"

Datenträger wird in der Datenbank erzeugt und kann im Menüpunkt Kommunikation/Austausch/Datenträger aus Datenbank auslesen ausgelesen werden. Dies verwenden viele "Internet-Kunden" die keinen Zugriff auf das Eurolohn Verzeichnis haben.

"tmp"

Datenträger wird ins Eurolohn/tmp Verzeichnis erstellt.

"tmp2"

Datenträger wird ins Eurolohn/tmp2 Verzeichnis erstellt.

beliebiges Verzeichnis

Datenträger wird in ein beliebiges Verzeichnis erstellt. Dazu ist es notwendig "einen Kunden" in der Maske Kunde anzulegen (Stammdatenmenü/Allgemein/Kunde). Siehe dazu die Maskenbeschreibung "Kunde".

Datenträger, der im ausgewählten Verzeichnis erstellt wird, heißt dtgkk14*.dtr (für Gebietskrankenkassen) bzw. dtbva14* (BVA Versicherungen).dtr. Mit diesem wird auch die Protokolldatei gkkdtr.lst in der DATENBANK bzw. im Eurolohn/Work Verzeichnis erstellt.

Wenn Sie das Verzeichnis tmp, tmp2 oder ein beliebiges Verzeichnis wählen, wird ein neuer Datenträger immer an die vorhandene Datei dtgkk14.dtr bzw. dtbva14.dtr dazu geschrieben. Das heißt, wenn Sie einen Datenträger erstellen (zB für Beitragsnachweisungen) und danach einen neuen erstellen (zB für Versichertenmeldungen), dann wird der 2. Datenträger an den 1. angehängt und Sie erhalten 2 Datenträger in einem. Deswegen empfiehlt es sich, nach Erstellen und Übermitteln eines Datenträgers diesen entweder sofort umzubenennen oder in ein anderes Verzeichnis zu verschieben!

Füllen Sie alle weiteren Datenträgerkriterien nach Ihren Anforderungen aus.

Wir empfehlen das Feld "Abrechnen" zu aktivieren (Wert "ja"). Dadurch wird mit Erstellen eines Datenträgers im Hintergrund automatisch eine Probeabrechnung durchgeführt, damit das Programm gewisse Beträge (zB Brutto-SV-Bezug bei Anmeldung) errechnen und melden kann.

 

4. Erstellen Sie den Datenträger mit dem Druckersymbol . Die nachstehende Meldung

wird zur Kontrolle vom Programm aufgerufen. Bestätigen Sie diese mit OK. Wenn der Datenträger fertig erzeugt ist, wird ein LHR Personalverrechnung Protokoll am ausgewählten Drucker gedruckt. Bitte beachten Sie, dass dies nur ein LHR Personalverrechnung Protokoll zur Kontrolle ist, das keine Übermittlung an den Krankenversicherungsträger bestätigt!

Nach Erstellen des Datenträgers werden die offenen Meldungen mit Datum und Uhrzeit der Erstellung auf bearbeitet gestellt.

 

Wenn Sie die automatische Elda-Übermittlung verwenden (Feld Elda-Übermittlung ist aktiviert), können erstellte Datenträger sofort an das ELDA Programm zur Übertragung weitergeleitet werden.

Mehr dazu finden Sie im Thema "Automatische Elda-Übermittlung".

 

Wiederholen des Datenträgers

Wenn Sie mal einen Datenträger versehentlich gelöscht haben und Sie brauchen ihn jedoch wieder, führen Sie bitte die oberen Schritte bis zum Punkt 3 durch. Dann geben Sie das Datum der Nacherstellung im Feld "Datum Nacherstellung" für den bereits erstellten Datenträger ein und machen den Schritt 4.

Löschen des Datenträgers

Wenn Sie einen Datenträger aus Versehen erstellt haben, und Sie wollen dies wieder rückgängig machen, geben Sie bitte das betroffene Datum im Feld "Datum Nacherstellung" ein und klicken auf den Button "Datum rückstellen".

 

Sie können auch auf den Button "Arbeits-/Entgeltbestätigungen für Krankengeld" klicken und sich alle Meldungen anzeigen (Button "Alle anzeigen") lassen. Fragen Sie das betroffene Datum und die genaue Uhrzeit der Erstellung in der letzten Spalte mit [Abfrage starten] und [Abfrage ausführen] ab. Das genaue Datum und die Uhrzeit finden Sie im Feld "Datum Nacherstellung" wenn Sie auf das erste LOV klicken.

Nachdem Sie in dieser Maske die betroffenen Meldungen abgefragt haben, können Sie die Anzeige mit Button "Anzeige auf offen setzen" auf offen setzen und speichern. So werden die Meldungen wieder auf offen = nicht übermittelt gesetzt.

Beachten Sie, wenn Sie einen Datenträger nur aus dem Eurolohn/... Verzeichnis löschen, sind die Meldungen im LHR Personalverrechnung trotzdem immer noch auf "bearbeitet = übermittelt" gesetzt.

Übermitteln des datenträgers

Das Übermitteln des Datenträgers an den betroffenen Krankenversicherungsträger erfolgt im Regelfall über die Software Elda. Diese wird von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse zur Verfügung gestellt. Wie Sie die Software installieren,  finden Sie auf der Internetseite www.elda.at.

Wenn Sie nicht die automatische Elda-Übermittlung verwenden, müssen Sie den Datenträger händisch über die Elda Software übermitteln. Eine Beschreibung dazu finden Sie auch auf der Internetseite www.elda.at.

Nach der Übermittlung des Datenträgers gibt Elda ein Übermittlungsprotokoll (Meldebestätigung) aus. Auf diesem ist ersichtlich, ob alle Meldungen übermittelt wurden. Bei Fehlermeldungen und Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Elda Hotline.

Achten Sie darauf, dass Sie jeden erstellten Datenträger übermitteln! Im LHR Personalverrechnung ist es nicht vermerkt, ob Sie den Datenträger tatsächlich über die Elda Software übermittelt haben!

 

Krankenstand und Austritt

Bei einem Krankenstand und Austritt gibt es vier verschiedene Fälle, die berücksichtigt werden sollen:

Beispiele:

  1. Dienstnehmer ist vom 15.03.2007 laufend krank.
    Ende Krankengeldanspruch:  27.05.2007 (Ende EFZG-Satz in den Eintrittsdaten ist vorhanden)
    Austrittsdatum: 15.09.2007
    Die Krankheit können Sie mit 15.09.2007 beenden.

    Auf der GKK-Abmeldung sollte stehen: Austritt 15.09.2007, Ende Entgeltanspruch 27.05.2007
     

  2. Dienstnehmer ist vom 15.03.2007 laufend krank.
    Ende Krankengeldanspruch: 27.05.2007 (Ende EFZG-Satz in den Eintrittsdaten ist vorhanden)
    Austrittsdatum: 15.09.2007
    Urlaubsersatzleistung für 5 Arbeitstage (7 SV-Tage).
    Die Krankheit können Sie mit 15.09.2007 beenden.

    Auf der GKK-Abmeldung steht: Austritt 15.09., Ende Entgeltanspruch 22.09.2007, Feld Urlaubsersatzleistung von 16.09. bis 22.09.2007.
     

  3. Dienstnehmer ist vom 15.03.2007 laufend krank.
    Ende Krankengeldanspruch: 27.05.2007 (Ende EFZG-Satz in den Eintrittsdaten ist vorhanden)
    Austrittsdatum: 15.04.2007
    Die Krankheit können Sie später, entweder mit Ende Krankengeldanspruch, oder echtem Ende der Krankheit beenden.

    Auf der GKK-Abmeldung steht: Austritt 15.04., Ende Entgeltanspruch 27.05.2007.
     

  4. Dienstnehmer ist vom 15.03.2007 laufend krank.
    Ende Krankengeldanspruch: 27.05.2007 (Ende EFZG-Satz in den Eintrittsdaten ist vorhanden)
    Austrittsdatum: 15.04.2007
    Urlaubsersatzleistung für 5 Arbeitstage (7 SV-Tage).
    Die Krankheit können Sie später beenden, entweder mit Ende Krankengeldanspruch, oder echtem Ende der Krankheit. Ende Entgeltanspruch wird von der Abrechnung per 22.04.2007 generiert. Bitte korrigieren Sie händisch auf 04.06.2007!

    Auf der GKK-Abmeldung steht: Austritt 15.04., Ende Entgeltanspruch 04.06.2007, Feld Urlaubsersatzleistung vom 28.05.2007 bis 04.06.2007, Ende Krankengeldanspruch 27.05.2007.

 

Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld von freien Dienstnehmern

Für freie Dienstnehmer sind bei Versicherungsfällen, die nach dem 1. November 2010 eintreten, Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld auszustellen. Freie Dienstnehmer haben keinen Entgeltfortzahlungsanspruch. Auf der Arbeits-/Entgeltbestätigung sind für den Bezugszeitraum die letzten drei Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles anzuführen.

§ 125 Abs. 1 ASVG lautet:

„(1) Bemessungsgrundlage für das Krankengeld ist der für die Beitragsermittlung heranzuziehende und auf einen Kalendertag entfallende Arbeitsverdienst, der dem/der Versicherten in jenem Beitragszeitraum (§ 44 Abs. 2) gebührte, der dem Ende des vollen Entgeltanspruches voranging; bei freien Dienstnehmern/Dienstnehmerinnen ist die Bemessungsgrundlage aus dem Durchschnitt der drei letzten Beitragszeiträume zu bilden. Liegen solche Beitragszeiträume nicht vor, so ist der laufende Beitragszeitraum maßgebend. Lohn- und Gehaltserhöhungen auf Grund von Normen kollektiver Rechtsgestaltung sind zu berücksichtigen.“

 

Besonderheiten beim Ausfüllen der Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld

Beispiel:

Krank ab dem 03.03.2011

Entgelt bis 02.03.2011

berechnet nach wie bei Angestellten ausfüllen

Vorerkrankungen keine anführen

Sz.Kz. Anspruch auf Sonderzahlung „N“ein anführen

Anspr.Wo. Anspruch identisch mit Angestellten

 

Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld

 


 

 



Damit Krankheiten von freien Dienstnehmer (ohne Efz-Anspruch) ermittelt werden können, wird in Zukunft auch der Eintrag einer Krankheit eine Überprüfung auf eine Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld auslösen.

Derzeit werden solche Meldungen bei einer Entgeltfortzahlungs-Teilentgelt-Berechnung und bei einem Austritt ausgelöst.

Datum                                   Beginn der Krankheit

letzter Arbeitstag                 Der Wochentag laut Wochenmodell vor Beginn der Krankheit

Entgelt bis                            Der Tag vor Beginn der Krankheit

Anspr.Wo                             Angabe des Wochen-Anspruches eines Angestellten

Vorerkrankungen                Keine Angabe von Vorerkrankungen

Teilentgelt                            Keine Angabe von Prozentsatz und Zeitraum

Sz.Kz.                                   Fix mit „N“ein ausgeben.

In Zukunft werden immer 3 Monate für den Bezugszeitraum vor der Krankheit angeführt, sofern der freie Dienstnehmer diese 3 Monate davor beschäftigt ist (bei Meldungen ab Herbst 2011).

Diese neue Regelung wird nur bei Krankheiten angewendet, die nach dem 1. November 2010 beginnen.

In der LHR Personalverrechnung wird diese Regelung im Herbst 2011 umgesetzt. Meldungen aus früheren Zeiträumen müssen über ELDAWIN erfolgen.

 

Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld mit 100% bei Austritt

Wenn ein Dienstverhältnis während einer Krankheit durch

beendet wird, erstellt die LHR Personalverrechnung eine Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld, weil in diesem Fall die GKK die Entgeltfortzahlung weiter zahlt.

 

Folgende Fälle werden somit abgedeckt:

Beispiel 1:

Eintritt 01.06.2010

Ende Probezeit 01.07.2010

Krankenstand ab 08.08.2010 Anspruch EFZ 100%

Abmeldung mit 12.08.2010 Zeitablauf

      (Krankengeld wird von der GKK weiterbezahlt)

Arbeits-und Entgeltbestätigung ist mit 12.08.2010 auszufüllen

Angabe „Entgelt bis“ 12.08.2010

 

Beispiel 2:

Eintritt 01.06.2010

Kündigung am 06.06.2010 ausgesprochen

Ende Probezeit 01.07.2010

Krankenstand ab 08.08.2010 Anspruch EFZ 100%

Abmeldung mit 20.08.2010 Kündigung durch DG

      (Krankengeld wird von der GKK weiterbezahlt)

Arbeits-und Entgeltbestätigung ist mit 20.08.2010 auszufüllen

Angabe „Entgelt bis“ 20.08.2010

 

Beispiel 3:

Eintritt 01.01.2011

Krankenstand ab 08.08.2011 laufend, Anspruch EFZ 100%

Abmeldung mit 20.08.2011 Zeitablauf

(Bei Austritt durch Zeitablauf, zahlt die GKK das Krankengeld für die Krankheit fort).

In der LHR Personalverrechnung beenden Sie den Krankenstand per 20.08.2011, weil der Dienstgeber die Entgeltfortzahlung nicht weiter zahlt.

Arbeits-und Entgeltbestätigung ist mit 20.08.2011 auszufüllen

Angabe „Entgelt bis“ 20.08.2011

Kurzfassung:

Bei einem Austritt im Krankenstand ist eine Arbeits- und Entgeltbestätigung generell bereits mit 100% Anspruch zu melden.

Wenn während des Krankenstandes ein Wechsel in ein Teilentgelt stattfindet, erfolgt eine Meldung ausschließlich mit dem Beginn des Teilentgelts.

 

Wann findet derzeit eine Krankengeldmeldung statt

 

Wann findet eine Meldung mit 100%-Anspruch statt

 

Keine Meldung mit 100%-Anspruch erfolgt bei folgenden Ausnahmen. Die Meldung erfolgt mit Beginn des Teilentgelt-Anspruches:

 

 

In diesen beiden Fällen erfolgt ausschließlich die Teilentgelt-Meldung.

Es wird mit Beginn der Krankheit eine 100%-Meldung erstellt, wenn während der Krankheit ein Austritt (einer der vier Austrittsgründe) stattfindet.

Fällt der Dienstnehmer während der Krankheit in ein Teilentgelt, wird die 100%-Meldung storniert und eine Teilentgeltmeldung erstellt (selbe Logik, wenn Austritt während einer Krankheit mit 100%-Meldung stattfindet).

 

Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld mit 100% bei Austritt – Ermittlung des Beitragszeitraums

Findet nach dem Austritt eine Urlaubsersatzleistung statt, dann wird als Bezugszeitraum das Monat nach dem Austritt angegeben.

Beispiel 1:

Eintritt 01.01.2011

Krankenstand ab 01.04.2011 bis 05.05.2011

Abmeldung mit 30.04.2011 Zeitablauf

Ende Entgelt 15.05.2011

Arbeits-und Entgeltbestätigung ist mit 30.04.2011 auszufüllen

Angabe „Entgelt bis“ 15.05.2011

Bezugszeitraum 01.05.2011-15.05.2011

 

Beispiel 2:

Eintritt 01.01.2011

Krankenstand ab 01.04.2011 bis 01.06.2011

Abmeldung mit 30.04.2011 Kündigung durch Dienstgeber

Ende Entgelt 15.06.2011

Arbeits-und Entgeltbestätigung ist mit 30.04.2011 auszufüllen

Angabe „Entgelt bis“ 15.06.2011

Bezugszeitraum 01.05.2011-31.05.2011

 

Beispiel 3:

Eintritt 01.01.2011

Krankenstand ab 01.04.2011 bis 08.05.2011

Abmeldung mit 03.05.2011 Zeitablauf

Ende Entgelt 15.05.2011

Arbeits-und Entgeltbestätigung ist mit 03.05.2011 auszufüllen

Angabe „Entgelt bis“ 15.05.2011

Bezugszeitraum 01.05.2011-15.05.2011

 

Beispiel 4:

Eintritt 01.01.2011

Krankenstand ab 01.04.2011 bis 08.05.2011

Abmeldung mit 03.05.2011 Kündigung durch Dienstgeber

Ende Entgelt 15.06.2011

Arbeits-und Entgeltbestätigung ist mit 03.05.2011 auszufüllen

Angabe „Entgelt bis“ 15.06.2011

Bezugszeitraum 01.05.2011-31.05.2011

Wann findet eine Meldung mit 100%-Anspruch statt

Details zur Meldung mit einem 100%-Anspruch

 

Besonderheiten, bei einer Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld bei einem 100% Anspruch (Beispiel aus dem Jahr 2008 mit Zeitablauf während einer Krankheit ohne Teilentgeltanspruch):

Datum  - Das Datum ist bei den 100%-Anspruchsmeldungen immer der Austritt

letzter Arbeitstag - Letzter Arbeitstag vor Beginn der Krankheit.

Besch.gelöst - „G“ für gelöst

Besch.Ende - Datum des Austritts

Entgelt bis - Austrittsdatum

Anspr.Wo - Anspruch in Wochen (diese Information ist laut OÖ Gkk zu füllen)

Teilentgelt - Keine Angaben von Prozentsatz und Zeitraum

Vorerkrankungen - Von- und Bis-Datum der Krankheit, die vor dem Austrit begonnen hat und eventuelle Vorerkrankungen im selben EFZ-Jahr.

Beträge ab - Keine Urlaubsersatzleistung nach dem Austritt:

                        Bezüge von dem Monat, in dem die Krankheit beginnt

                        Eine Urlaubsersatzleistung nach dem Austritt:

                        Bezüge von dem Monat nach dem Austritt. *1

*1

Beispiele:

Austritt                           30.04.2011

Urlaubsersatzleistung  15.05.2011

Bezugszeitraum           01.05.2011 – 15.05.2011

 

Austritt                           30.04.2011

Urlaubsersatzleistung  15.06.2011

Bezugszeitraum           01.05.2011 – 31.05.2011

 

Austritt                           03.05.2011

Urlaubsersatzleistung  15.05.2011

Bezugszeitraum           01.05.2011 – 15.05.2011 (da Betrag unabhängig vom Austritt abgespeichert)

 

Austritt                           03.05.2011

Urlaubsersatzleistung  15.06.2011

Bezugszeitraum           01.05.2011 – 31.05.2011 (da Betrag unabhängig vom Austritt abgespeichert)

 

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