Mit der Urlaubsrückstellung im LHR Lohn haben Sie die Möglichkeit, die lit. HGB für offene Resturlaube rückzustellende Werte zu ermitteln.
Die Resturlaubstage können bei Verwendung der Urlaubsverwaltung im LHR Lohn direkt von dort übernommen werden. Die Urlaubsverwaltung ermittelt jedes Monat im Hintergrund neben dem Resturlaubsstand auch den fiktiven Resturlaubsstand zu Geschäftsjahresende bei Mitarbeitern deren Urlaubsjahr von dem Geschäftsjahr abweicht. Das Geschäftsjahr wird dabei aus der Maske Stammdaten/Firma/Parameter/variabler Firmenparameter gelesen.
Urlaubsrückstellung
mit aliquoten Resturlauben zu einem anderen Termin als dem Geschäftsjahresende
sind derzeit nicht im Standard integriert.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter ist am 15.09.2003 eingetreten. Er hat einen Jahresurlaubsanspruch
von 25 Tagen.
Mit 14.09.2007 hat er einen Resturlaub von 3 Tagen, den er in das neue
Urlaubsjahr mitnimmt. Zwischen 15.09.2007 und 31.12.2007 konsumiert er
15 Urlaubstage:
Resturlaub aus Vorjahren 3
Tage
+ Aliquot. Urlaub 15.09. - 31.12. 8
Tage
- Konsum zw. 15.09. 31.12 15
Tage
Urlaubsvorgriff 4
Tage
In der Urlaubsverwaltung hat der Mitarbeiter zwar einen Resturlaub von
13 Tagen am 31.12.2007, für die Urlaubsrückstellung wird jedoch wie oben
angegeben gerechnet.
Für die Rückstellung werden Resturlaube und Urlaubsvorgriffe in zwei unterschiedlichen persönlichen Sätzen und anschließend in der Rückstellung auch in zwei getrennten Summen verwaltet, da der Urlaubsvorgriff im Regelfall für die Rückstellung nicht eingerechnet wird, aber für die interne Auswertung durchaus interessant ist.
Für die Berechnung wird der oben beschriebene Resturlaub mit dem, je Dienstnehmer ermittelten Tagsatz multipliziert.
Für die Tagsatzermittlung werden als ersten Schritt alle Lohnarten erst auf Grund der Hochrechnungsart ermittelt und anschließend mit dem Faktor zu einem Jahreswert hochgerechnet.
Beispiel:
In den Rückstellungslohnarten ist folgendes eingetragen:
Lohnart Art
Faktor
1 - Grundgehalt A
14,00
100 - Personalzulage A
12,00
250 - Prämie W 1,00
Für die Lohnart 1 und 100 wird also der aktuelle Wert der Lohnart im Rückstellungsmonat
herangezogen. Für die Lohnart 250 wird die Summe des aktuellen Geschäftsjahres
durch 12 dividiert.
Der Mitarbeiter hat ein Grundgehalt von € 1850,00 und eine Personalzulage
in Höhe von € 250,00. Im letzten Geschäftsjahr hat er insgesamt €452,72
mit der Lohnart 250 Prämie ausbezahlt bekommen.
LA 1 1850,00
x 14 = 25.900,00
LA 100 250,00
x 12 = 3.000,00
LA 250 452,72
/ 12 = 37,73 x 1 = 37,73
Jahresbezug 28.937,73
Dieser Jahresbezug wird um die Lohnnebenkosten erhöht und anschließend durch die Jahresarbeitstage dividiert.
Im Firmensatz Jahresarbeitstage ist 260 eingetragen.
Die Lohnnebenkosten des Mitarbeiters sind 28,43 %
Jahresbezug 28.937,73
+ Lohnnebenkosten 28,43 % 8.227,00
Gesamtkosten 37.164,73
dividiert durch 260 Tage 142,94
je Tag
Bei 13 Resturlaubstagen ergibt dies also eine Rückstellung in Höhe von
€ 1858,24 (= 142,94 * 13)
Grundsätzlich wählen Sie bei jeder Berechnung, ob mit oder ohne Lohnnebenkosten gerechnet werden soll. Dies steuern Sie über die Checkbox Lohnnebenkosten in der Maske Auswertungen/Jährlich/Berechnung Urlaubsrückstellung. Ist die Checkbox aktiviert, werden Lohnnebenkosten berücksichtigt. Als erstes wird überprüft, ob der Dienstnehmer den im Feld Lohnnebenkosten eingetragenen persönlichen Satz hat. Ist kein persönlicher Satz vorhanden, wird in der Maske Stammdaten/Firma/Firmentexte/Dienstnehmergruppen überprüft ob für diese Dienstnehmergruppe ein Prozentsatz vorgegeben wird. Ansonsten wird auf Grund des im Rückstellungsmonats aktuellem variablen Stammdaten (Stammdaten/Personal/Dienstnehmer/variable Stammdaten) errechnet, welcher LNK-Prozentsatz verwendet wird.
In
der Urlaubsrückstellung wird die SV-Höchstbemessung mit dem Faktor 14
von einem Monats- auf einen Jahreswert hochgerechnet. Dieser Wert wird
verwendet, um die SV-Lohnnebenkosten zu ermitteln, wenn der Jahresbezug
diese SV-Jahres-Höchstbemessung übersteigt.
Bei Vertragsbediensteten in Tirol und Salzburg ist es so, dass bei einer
eventuellen Urlaubsersatzleistung kein Sonderzahlungsanzeil bezahlt wird
(verankert in den jeweiligen Vertragsbediensteten-Gesetzen).
Um dieses Fall zu unterstützen, haben Sie die Möglichkein mit dem Parameter
"LS:UrlRckst_Faktor_Hoechstbem" firmen- firmengruppen- und dienstnehmergruppenweit
den Faktor zu übersteuern, mit dem die monatliche SV-Höchstbemessung auf
einen Jahreswert gerechnet wird. Für diesen Fall wird der Faktor 12 verwendet.
Für die Jubiläumsrückstellung hat dieser Parameter keine Auswirkung, da
in dieser mit Monats- anstatt mit Jahresbezügen gerechnet wird.
Damit die Urlaubsrückstellung im LHR Lohn automatisch berechnet werden kann, führen Sie
einmalige
laufende und
jährliche Aufgaben durch.
Festlegen der Lohnnebenkosten
Festlegen der Lohnarten für die Jahresbezugsermittlung
Festlegen der Jahrestage über Firmensatz oder persönliche Sätze
Definition der Resturlaubs- und Urlaubsvorgriffstage
Starten der Urlaubsrückstellungsberechnung
Ausdrucken der Urlaubsrückstellungslisten
Kontrolle der gestarteten Urlaubsrückstellung
Urlaubsrückstellung einrichten