Datenschutzgrundverordnung DSGVO

Die DSGVO bestimmt, dass die Speicherung von Daten nur nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, der Zweckbindung und der Datenminimierung erfolgen darf.

Damit Sie diese Vorgaben erfüllen, erstellen Sie ein internes Löschkonzept, wie Sie mit den in LHR gespeicherten Daten langfristig umgehen.

 Bei einer GPLA-Prüfung werden SV- und steuerrechtliche Daten bis zu 7 Jahre in die Vergangenheit geprüft.

 Statt die Daten der ausgetretenen Dienstnehmer zu löschen ist eine mögliche Überlegung, dass Sie die persönlichen Daten stattdessen anonymisieren (tatsächlichen Dienstnehmer umbenennen und umnummerieren).

Allgemeine Informationen zum Thema Löschen von Dienstnehmern finden Sie unter Personalmanager/Bearbeitung/Löschen.

 

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