Mit dieser Funktion löschen Sie Dienstnehmer.
Voraussetzung dafür ist, dass für diesen Dienstnehmer keine Auszahlungen von Gehältern vorhanden sind. Falls Auszahlungen vorhanden sind, stellen Sie diese unter der Beachtung der DSGVO und Ihres internen Löschkonzeptes zurück.
Falls dem Mitarbeiter ein Benutzer
zugeordnet ist (Dienstnehmerstamm - Seite 2), heben Sie zuvor diese Zuordnung
zum Benutzer auf.
Sie
haben die Möglichkeit, Dienstnehmer ohne überweisende Bank oder mit einer
Barauszahlungsbank im Personalmanager mit Button „Dienstnehmer löschen“
zu löschen, sofern diese keine Auszahlungen der Gehälter erhalten haben.
Vor dem Löschen werden Sie trotzdem gefragt, ob Sie den Dienstnehmer wirklich
löschen möchten.
Um
zu vermeiden, dass Dienstnehmer ohne Auszahlungen aus Versehen gelöscht
werden, haben Sie die Möglichkeit im Feld „Überweisende Bank“ im Dienstnehmerstamm
eine Bank als Defaultwert zu hinterlegen, die keine Barauszahlungsbank
ist.

Wenn Sie eine Abteilung löschen wollen, geben Sie im Feld "Von Abteilungsnummer" und "Bis Abteilungsnummer" die entsprechende Nummer ein.
Wenn Sie einen Dienstnehmer löschen wollen, geben Sie im Feld "Von Dienstnehmer" und "Bis Dienstnehmer" die entsprechende Nummer ein.
Mit diesem Button starten Sie den Löschvorgang.
Bevor Sie endgültig löschen, kontrollieren
Sie alles nochmals genau! Der Löschvorgang kann nicht rückgängig gemacht
werden!
Mit diesem Button brechen Sie den Löschvorgang ab.