Dieses Thema behandelt speziell Lehrlinge.
Für Lehrlinge hinterlegen Sie in der Maske Variable Dienstnehmerdaten im Feld "SV-Gruppe" die richtige SV-Gruppe. Wenn Sie viele Lehrlinge haben, können Sie für Lehrlinge eine eigene Dienstnehmergruppe anlegen und Vorgabewerte pro Dienstnehmergruppe hinterlegen (Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges/Vorgabewerte DN-Gruppe).
Hinterlegen Sie in der Maske Variable Dienstnehmerdaten
- Seite 2 im Feld "SV-Gruppenautomatik Aktion" - "durchführen
(J)", damit das Erreichen des nächsten Lehrjahrs und die SV-Gruppenänderung
vorgenommen werden können. Dies passiert über die monatliche Abrechnung
oder über die SV-Gruppenautomatik.
Mehr dazu lesen Sie im Thema SV-Gruppenautomatik.
Wenn in der Maske Variable Dienstnehmerdaten bei der SV-Automatik "durchführen" eingerichtet ist,
werden Lehrlinge, die das nächste Lehrjahr erreichen, auf die neue SV-Gruppe
umgestellt und im Datenaustausch ELDA wird automatisch eine Änderungsmeldung
erstellt.
Am Ende der Lehrzeit erfolgt aber nur
ein Hinweis im Änderungsprotokoll, zB eine Änderung auf A1 oder
D1 erfolgt nicht automatisch, unabhängig davon was in der Maske Variable
Dienstnehmerdaten eingetragen ist!
Bei den Lehrlingen ist immer wichtig was überwiegend ist, zB wenn ein
Lehrling am 5.9.2006 in das nächste Lehrjahr kommt -> werden die Variablen
Dienstnehmerdaten ab 09.2006 geändert. Wenn ein Lehrling am 16.09.2006
in das nächste Lehrjahr kommt -> dann werden die Variablen Dienstnehmerdaten
erst ab 10.2006 auf die neue SV-Gruppe geändert.
Die Lehrzeit wird automatisch mit 3 Jahren angenommen.
Wenn die Lehrzeit nicht 3 Jahre dauert, hinterlegen Sie in der Maske Eintrittsdaten das Ende der Lehrzeit
mit diesem Informationsgrund. So kann das Ende der Lehrzeit auf der GKK-Meldung
richtig berücksichtigt werden und die SV-Gruppenautomatik kann das Erreichen
des nächsten Lehrjahres automatisch erkennen.
Das Kennzeichen und die Bezeichnung sind frei wählbar.
Falls das Eintrittsdatum vom Beginn
der Lehrzeit abweicht, zB weil dem Dienstnehmer Vordienstzeiten
angerechnet werden, hinterlegen Sie mit diesem Informationsgrund den Beginn
der Lehrzeit:
Das Kennzeichen und die Bezeichnung sind frei wählbar.
So werden auf Versichertenmeldungen der Beginn und das Ende der Lehrzeit
richtig angeführt und so kann die SV-Gruppenautomatik das Erreichen des
nächsten Lehrjahres eruieren.
Übertritt in
ein Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis
Wird ein Lehrling nach Beendigung des Lehrverhältnisses vom Dienstgeber
als Arbeiter weiter beschäftigt,
beginnt der Entgeltfortzahlungsanspruch gem. § 2 EFZG mit dem Zeitpunkt
des Übertritts in das Arbeiterdienstverhältnis. Der erste Tag des Arbeiterdienstverhältnisses
gilt als erster Tag des Arbeitsjahrs. Dies gilt auch, wenn die Lehrzeit
keine vollen Jahre (zB 3,5 Jahre) gedauert hat (HV-SVT-Protokoll, April
2009).
Wird ein Lehrling nach Beendigung des Lehrverhältnisses vom Dienstgeber
als Angestellter weiter beschäftigt,
beginnt der Entgeltfortzahlungsanspruch gem. § 8 Abs. 1 AngG mit dem Zeitpunkt
des Übertritts in das Angestelltendienstverhältnis. Der erste Krankenstand
als Angestellter gilt demnach als "Ersterkrankung".
Wenn eine Krankheit zB am 20.3.2011 beginnt und der Lehrling am 23.3.2011
zum Arbeiter wird, geben Sie im variablen Dienstnehmerstamm die Dienstnehmerart
"AR" und die SV-Gruppe "A1 für Arbeiter" ab 04.2011
ein. Die LHR Personalverrechnung rechnet dann ab 01.04.2011 einen neuen
Anspruch nach Arbeitsjahr für das Arbeiterdienstverhältnis. Dies wird
aber mit der neuen Erweiterung "Tagesdatum im variablen Dienstnehmerstamm"
optimiert, sodass die Entgeltfortzahlung auf den Tag genau gerechnet wird.
Darstellung von Übertritten:
Lehrling |
Arbeiter |
|
|
krank
Anspruch laut BAG |
Beginn eines neuen Arbeitsjahres Anspruch laut EFZG |
|
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Lehrling |
Angestellter |
|
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krank
Anspruch laut BAG |
"Ersterkrankung" Anspruch laut AngG |
|
|
Anrechnung der Vordienstzeit:
Bei Wechsel von Lehrlingen zu Arbeitern muss
die Dienstzeit des Lehrverhältnisses
angerechnet werden. Das ist im § 2 Abs. 3, 3a EFZG festgelegt. Bei Angestellten
muss die Dienstzeit als Lehrling nicht angerechnet werden, außer im Kollektivvertrag
anders angegeben.
Die LHR Personalverrechnung rechnet die Dienstzeiten in beiden Fällen an,
was bei Angestellten, die vorher Lehrlinge waren, falsch ist. Weiters
stimmt das Arbeitsjahr bei Arbeitern, die vorher Lehrlinge waren, trotzdem
nicht. Dies alles wird noch Ende 2014 geändert.
Wenn ein Lehrling das nächste Lehrjahr erreicht und die SV-Gruppe geändert wird (zB von A7y auf A8y, von D7b auf D8b), dann möchte die OÖ Gebietskrankenkasse keine Änderungsmeldung erhalten, da sie die Änderung selbst intern vornimmt. Die LHR Personalverrechnung generiert in so einem Fall trotzdem eine Änderungsmeldung, weil dies von anderen Gebietskrankenkassen (zB Steiermärkische) gewünscht ist!
Wenn zB ein Arbeiter Lehrling zum Arbeiter wird, dann ändert sich durch die neue Arbeiter SV-Gruppe (A1) auch die SV-Pflicht (= der Fondschlüssel). In so einem Fall wird eine Änderungsmeldung mit der Änderung des Fondschlüssels und der SV-Gruppe erzeugt.
Wenn sich ein Lehrling im Teilentgelt-Anspruch befindet, wird das Feld "Teilentgelt Prozentsatz" mit mit "99 für Teilentgelt" gefüllt (= ELDA Vorgabe!).
Endet eine vorangehende Lehrzeit nicht genau mit 3 Jahren (=> Ende der Lehrzeit ist in der Eintrittsmaske eingegeben), wird nun der 1. Tag der Gesellenzeit im Feld "Beschäftigt seit" angegeben. Ist der Dienstnehmer ein Arbeiter, wird nun in diesem Fall die Lehrzeit als "Vordienstzeit Von" und "Vordienstzeit Bis" angegeben.