Lehrlinge

Dieses Thema behandelt speziell Lehrlinge.

Merkmale eines Lehrlings in der LHR Personalverrechnung

  1. Für Lehrlinge hinterlegen Sie in der Maske Variable Dienstnehmerdaten im Feld "SV-Gruppe" die richtige SV-Gruppe. Wenn Sie viele Lehrlinge haben, können Sie für Lehrlinge eine eigene Dienstnehmergruppe anlegen und Vorgabewerte pro Dienstnehmergruppe hinterlegen (Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges/Vorgabewerte DN-Gruppe).

  2. Hinterlegen Sie in der Maske Variable Dienstnehmerdaten - Seite 2 im Feld "SV-Gruppenautomatik Aktion" - "durchführen (J)", damit das Erreichen des nächsten Lehrjahrs und die SV-Gruppenänderung vorgenommen werden können. Dies passiert über die monatliche Abrechnung oder über die SV-Gruppenautomatik. Mehr dazu lesen Sie im Thema SV-Gruppenautomatik.
    Wenn in der Maske Variable Dienstnehmerdaten bei der SV-Automatik "durchführen" eingerichtet ist, werden Lehrlinge, die das nächste Lehrjahr erreichen, auf die neue SV-Gruppe umgestellt und im Datenaustausch ELDA wird automatisch eine Änderungsmeldung erstellt.
    Am Ende der Lehrzeit erfolgt aber nur ein Hinweis im Änderungsprotokoll, zB eine Änderung auf A1 oder D1 erfolgt nicht automatisch, unabhängig davon was in der Maske Variable Dienstnehmerdaten eingetragen ist!
    Bei den Lehrlingen ist immer wichtig was überwiegend ist, zB wenn ein Lehrling am 5.9.2006 in das nächste Lehrjahr kommt -> werden die Variablen Dienstnehmerdaten ab 09.2006 geändert. Wenn ein Lehrling am 16.09.2006 in das nächste Lehrjahr kommt -> dann werden die Variablen Dienstnehmerdaten erst ab 10.2006 auf die neue SV-Gruppe geändert.

  3. Die Lehrzeit wird automatisch mit 3 Jahren angenommen. Wenn die Lehrzeit nicht 3 Jahre dauert, hinterlegen Sie in der Maske Eintrittsdaten das Ende der Lehrzeit mit diesem Informationsgrund. So kann das Ende der Lehrzeit auf der GKK-Meldung richtig berücksichtigt werden und die SV-Gruppenautomatik kann das Erreichen des nächsten Lehrjahres automatisch erkennen.
    Das Kennzeichen und die Bezeichnung sind frei wählbar. 
    Falls das Eintrittsdatum vom Beginn der Lehrzeit abweicht, zB weil dem Dienstnehmer Vordienstzeiten angerechnet werden, hinterlegen Sie mit diesem Informationsgrund den Beginn der Lehrzeit:
    Das Kennzeichen und die Bezeichnung sind frei wählbar. 
    So werden auf Versichertenmeldungen der Beginn und das Ende der Lehrzeit richtig angeführt und so kann die SV-Gruppenautomatik das Erreichen des nächsten Lehrjahres eruieren.
     

  4. Übertritt in ein Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis
    Wird ein Lehrling nach Beendigung des Lehrverhältnisses vom Dienstgeber als Arbeiter weiter beschäftigt, beginnt der Entgeltfortzahlungsanspruch gem. § 2 EFZG mit dem Zeitpunkt des Übertritts in das Arbeiterdienstverhältnis. Der erste Tag des Arbeiterdienstverhältnisses gilt als erster Tag des Arbeitsjahrs. Dies gilt auch, wenn die Lehrzeit keine vollen Jahre (zB 3,5 Jahre) gedauert hat (HV-SVT-Protokoll, April 2009).
    Wird ein Lehrling nach Beendigung des Lehrverhältnisses vom Dienstgeber als Angestellter weiter beschäftigt, beginnt der Entgeltfortzahlungsanspruch gem. § 8 Abs. 1 AngG mit dem Zeitpunkt des Übertritts in das Angestelltendienstverhältnis. Der erste Krankenstand als Angestellter gilt demnach als "Ersterkrankung".

    Wenn eine Krankheit zB am 20.3.2011 beginnt und der Lehrling am 23.3.2011 zum Arbeiter wird, geben Sie im variablen Dienstnehmerstamm die Dienstnehmerart "AR" und die SV-Gruppe "A1 für Arbeiter" ab 04.2011 ein. Die LHR Personalverrechnung rechnet dann ab 01.04.2011 einen neuen Anspruch nach Arbeitsjahr für das Arbeiterdienstverhältnis. Dies wird aber mit der neuen Erweiterung "Tagesdatum im variablen Dienstnehmerstamm" optimiert, sodass die Entgeltfortzahlung auf den Tag genau gerechnet wird.
    Darstellung von Übertritten:

Lehrling

Arbeiter

 

 

krank

Anspruch laut BAG

Beginn eines neuen Arbeitsjahres Anspruch laut EFZG

 

 

 

Lehrling

Angestellter

 

 

krank

Anspruch laut BAG

"Ersterkrankung" Anspruch laut AngG

 

 

Anrechnung der Vordienstzeit:

Bei Wechsel von Lehrlingen zu Arbeitern muss die Dienstzeit des Lehrverhältnisses angerechnet werden. Das ist im § 2 Abs. 3, 3a EFZG festgelegt. Bei Angestellten muss die Dienstzeit als Lehrling nicht angerechnet werden, außer im Kollektivvertrag anders angegeben.
Die LHR Personalverrechnung rechnet die Dienstzeiten in beiden Fällen an, was bei Angestellten, die vorher Lehrlinge waren, falsch ist. Weiters stimmt das Arbeitsjahr bei Arbeitern, die vorher Lehrlinge waren, trotzdem nicht. Dies alles wird noch Ende 2014 geändert.
 

 

Elda Meldungen

Besonderheiten Versichertenmeldungen

Wenn ein Lehrling das nächste Lehrjahr erreicht und die SV-Gruppe geändert wird (zB von A7y auf A8y, von D7b auf D8b), dann möchte die OÖ Gebietskrankenkasse keine Änderungsmeldung erhalten, da sie die Änderung selbst intern vornimmt. Die LHR Personalverrechnung generiert in so einem Fall trotzdem eine Änderungsmeldung, weil dies von anderen Gebietskrankenkassen (zB Steiermärkische) gewünscht ist!

Wenn zB ein Arbeiter Lehrling zum Arbeiter wird, dann ändert sich durch die neue Arbeiter SV-Gruppe (A1) auch die SV-Pflicht (= der Fondschlüssel). In so einem Fall wird eine Änderungsmeldung mit der Änderung des Fondschlüssels und der SV-Gruppe erzeugt.

Besonderheiten Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld

Wenn sich ein Lehrling im Teilentgelt-Anspruch befindet, wird das Feld "Teilentgelt Prozentsatz" mit  mit "99 für Teilentgelt" gefüllt (= ELDA Vorgabe!).

Endet eine vorangehende Lehrzeit nicht genau mit 3 Jahren (=> Ende der Lehrzeit ist in der Eintrittsmaske eingegeben), wird nun der 1. Tag der Gesellenzeit im Feld "Beschäftigt seit" angegeben. Ist der Dienstnehmer ein Arbeiter, wird nun in diesem Fall die Lehrzeit als "Vordienstzeit Von" und "Vordienstzeit Bis" angegeben.

 

 

Themen

SV-Gruppenautomatik - Erreichen des nächsten Lehrjahres