Dieses Thema behandelt speziell Bauarbeiter in der Bauwirtschaft und wie in diesem Fall eine Schlechtwetterentschädigung abzurechnen ist.
Aliquotierung: |
N |
keine Aliquotierung |
Vorzeichen: |
N oder D |
Lohnart ist ein Durchläufer |
Exekutionsgruppe: |
U |
Unpfändbar |
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
BV-Pflicht |
ja |
BV-pflichtig |
10000 |
nur SV-pflichtig (z.B. Hinzurechnung Trinkgeld) |
|
Betrags-Bewertungs Art: |
EIN |
Eingabe des Wertes |
FiBu: |
|
Es wird kein Fibukonto benötigt |
A |
Die Abgaben fließen in die Kostenrechnung |
Bei der Lohnart "BUAG Differenz für die Schlechtwetterentschädigung" mit Teiler 10000 nur sv-pflichtig hinterlegen Sie im Register "SV-Ergänzungen" den Zuschlag Z06.
Beim SV-Ausschluss geben Sie die betroffene ÖGK ein und setzen Sie alle Beitragsarten bis auf den KV-Beitrag auf 0.
(Sie können auch eine neue SV-Pflichtigkeit zuweisen, bei der alle Beitragsarten bis auf den KV-Beitrag auf "NN" sind).
Schlechtwetterentschädigung 60%
Aliquotierung: |
N |
keine Aliquotierung |
Vorzeichen: |
+ |
Lohnart ist eine Bezugslohnart |
Exekutionsgruppe: |
L |
Pfändbar |
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
BV-Pflicht |
ja |
BV-pflichtig |
Betragsteiler: |
11020 |
SEG-Zulage SV-pflichtig, LSt §68(1) |
Betrags-Bewertungs Art: |
EIN |
Eingabe des Wertes |
FiBu: |
|
Es wird das Fibukonto für Entschädigungen / Bezüge benötigt |
Kostenrechnung: |
J |
Die Beträge fließen nicht in die Kostenrechnung |
Für Bauarbeiter geben Sie im variablen Dienstnehmerstamm folgende Einstellungen ein:
im Feld "Gesetzl. Grundlage" die gesetzliche Grundlage "21 - Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG)",
bei der SV-Pflichtigkeit wählen Sie eine Pflichtigkeit aus, die den Schlechtwetterentschädigungs-Beitrag rechnet,
auf der Seite 1 im Feld "Abfertigungsregel" wählen Sie "keine" aus.
Für die Abrechnung der Schlechtwetter Entschädigung legen Sie eine Lohnart an, die als Betragsteiler "90001 - Schlechtwetterentschädigung" hat. Wenn diese Lohnart abgerechnet ist, wird auf der Beitragsnachweisung die Beitragsgruppe "A13" mit dem Betrag der Lohnart gefüllt.
Variabler Dienstnehmerstamm - Seite 1