Seit dem 01.04.2017 haben Sie die Möglichkeit Unfallmeldungen auch per ELDA zu übermitteln. In dieser Maske haben Sie die Möglichkeit alle Angaben eines Unfallberichts an die AUVA zu erfassen. Diese erfassten Meldungen versenden Sie dann über den Datenaustausch ELDA.
Zivildiener mit den Beschäftigtengruppen "B902" dürfen nicht mitgezählt werden.
Die Sidebar ist eine Übersicht mit allen Unfallangaben. Beim Anlegen eines neuen Unfallberichts wird das neue Datum sofort in die Sidebar eingetragen. Hier können Sie auch nach der Dienstnehmernummer oder dem Datum abfragen. Mit Klick auf das gewünschte Ab-Datum in der Sidebar gelangen Sie in den ausgewählten Datensatz.
Hier tragen Sie den Dienstnehmer ein, für den ein Unfallbericht erstellt werden soll.
Hier tragen Sie das Datum des Unfalles ein.
Hier tragen Sie die Uhrzeit des Unfalles ein.
Alle anderen Angaben entstammen aus dem Unfallbericht an die AUVA.
Hier wird Ihnen der Beruf aus den Dienstnehmerstammdaten vorgeschlagen.
Hier wird Ihnen die Versicherungsart aus dem Dienstnehmerstammdaten vorgeschlagen.
Die neue Unfallmeldung (Version 04) ist ab 01.12.2023 gültig und ab 01.02.2024 verpflichtend. Es gibt eine neue Erstellvorschrift für den Wohnort (verpflichtend, wenn im Ausland). Außerdem entfällt der bisherige Inhalt der Versicherungsart. Stattdessen gibt es nur noch eine Mitteilung über Leiharbeit. Zusätzlich sind einige Felder nicht mehr erforderlich. Die entfallenen Felder sind in der Erfassungmaske auf der Seite 3 und in der Detailansicht der Meldung in die Rubrik "Angaben bis 01.12.2023" verlagert worden.
Wenn Sie die Adresse eintragen, dann wird Ihnen im darunterliegendem Feld angezeigt, wie die Adresse auf die drei benötigten Angaben aufgeteilt wird.
Wenn Sie die Adresse des Überlasser eintragen, dann wird Ihnen im darunterliegendem Feld angezeigt, wie die Adresse auf die drei benötigten Angaben aufgeteilt wird.