In dieser Maske legen Sie den Lohnartenstamm an bzw. fragen vorhandene Lohnartenstämme ab. Dieser bestimmt die genauere Bewertung der Lohnart , ihre Auswirkung auf die Buchhaltung , Kostenrechnung und auf andere Programmbereiche.
Mit Hilfe des SV-Ausschlusses können Sie die Berechnung von einzelnen SV-Beitragssätzen abändern.
Im öffentlichen Bereich unterscheidet man in gewissen Fällen zwischen Pensionsbeiträgen für laufende Bezüge und Pensionsbeiträgen für Nebengebühren.
Bei den Nebengebühren kann man mit Hilfe dieser Maske die Berechnung von laufenden Beiträgen unterdrücken. Bei laufenden Bezügen die Berechnung von Nebengebühren-Pensionsbeiträgen beachten.
Die Sidebar ist eine Übersicht mit allen Gültigkeitsdatums-Angaben. Beim Anlegen einer neuen Lohnart wird die Lohnart mit dem neue Ab-Datum sofort in die Sidebar eingetragen. Hier können Sie auch nach der Lohnartennummer oder dem Ab-Datum abfragen. Auch haben Sie die Möglichkeit, alle Lohnarten im Überblick zu sehen.
Mit Klick auf das gewünschte Ab-Datum in der Sidebar gelangen Sie in den ausgewählten Datensatz.
Geben Sie im ersten Feld die Lohnartennummer und im zweiten Feld die Bezeichnung der Lohnart ein.
Hier geben Sie das Monat ein, ab welchem die Lohnart gültig ist. Drücken Sie die NACH_UNTEN/OBEN-Taste, um durch die einzelne Gültigkeits-Monate zu blättern. Näheres dazu finden Sie unter Grundlagen und Allgemeines/Grundlegende Konzepte/Gültigkeitskonzepte.
Dieses Gültig-Ab Monat hat unter anderem auch für Fibu-Kontenänderungen ab einem bestimmten Datum Bedeutung.
Hier geben Sie die Versicherungsanstalt an, die vom Ausschluss betroffen ist. Dieses Feld bezieht sich auf die in den Gesetzesdaten von LHR Lohn hinterlegten Versicherungen.
Wählen Sie hier die Beitragsart, welche Sie verändern wollen.
Hier tragen Sie gegebenenfalls den Prozentsatz ein, mit welchem gerechnet werden soll. Wollen Sie eine Beitragsart bei dieser Lohnart ausschließen, dann geben Sie ,00 ein.
Die Kinderzulage ist grundsätzlich laufend SV-pflichtig.
Beim Gemeindeverband für das Pensionsrecht der Tiroler Gemeindebeamten müssen für diese Lohnart keine Pensionsbeiträge abgeführt werden.
Bei der Lohnart wird also die Versicherung (Nummer aus den Gesetzesdaten) mit den beiden möglichen Beitragsarten und dem Prozentsatz 0,00 eingetragen.
Einmalige Aufgaben - Lohnarten anlegen