EFZ-Berechnung für Orchester-KV Neu § 79(7): In dieser Registerkarte können Sie einen Zusatzanspruch für variables Teilentgelt bei Folgeerkrankungen definieren.
Beispiel:
Der benutzerdefinierte EFZ-Anspruch ist so definiert: Zuerst 100% Anspruch, danach 25% variables Teilentgelt, danach 18% variables Teilentgelt.
Wenn der Dienstnehmer in den 25%igen EFZ-Anspruch über geht, stehen ihm 3 Tage 100%igen Wiedererkrankungszusatz-Anspruch zu. Wenn er in den 18%igen EFZ-Anspruch über geht, stehen ihm 3 Tage 90%igen Wiedererkrankungszusatz-Anspruch zu (ähnlich wie bei Lehrlingen mit der Folgeerkrankung). Dies decken Sie in dieser Registerkarte wie unten angeführt ab.
Im ersten Feld vergeben Sie eine freie fortlaufende Nummer, welche Sie dann in variablen Dienstnehmerdaten (Stammdaten/Personal/Variable Dienstnehmerdaten) den Dienstnehmern zuordnen.
Hier geben Sie eine Bezeichnung des Anspruches ein.
Mit diesem Feld übersteuern Sie den Anspruch der Dienstnehmerart im variablen Dienstnehmerstamm. Zum Beispiel: Ein Dienstnehmer hat im variablen Dienstnehmerstamm die Dienstnehmerart "AR - Arbeiter" oder "LG - Lehrling" und einen benutzerdefinierten EFZ-Anspruch, und Sie möchten dass er trotzdem einen Krankenentgeltfortzahlungsanspruch vom Angestellten erhält, - dann geben Sie in diesem Feld die Dienstnehmerart "AN - Angestellter" und unten die Ansprüche für den Angestellten ein.
Bei Aktivierung dieser Checkbox wird ein Freizeitunfall (= Unterbrechungen mit Unterbrechungsart "Freizeitunfall (i)") vom Unfallanspruch abgezogen.
Mit dieser Checkbox definieren Sie, ob Sie beim benutzerdefiniertem EFZ-Anspruch den ursächlichen Zusammenhang bei neuen Krankheiten (=> Folgeerkrankungen aufgrund der ersten Krankheit) nutzen möchten (= aktivierte Checkbox) oder nicht (= deaktivierte Checkbox). Dies hat besonders auf die Krankenstandsberechnung von Angestellten Auswirkungen.
Wenn diese Checkbox aktiviert ist, können Sie in der Eintrittsmaske eine neue Krankheit einer alten Krankheit als "Folgeerkrankung" zuweisen. Der Krankenentgeltanspruch dieser Krankheiten wird dann "zusammengerechnet" und nicht für jede Krankheit neu vergeben.
Beispiel:
Ohne aktivierter Checkbox würde die Krankenstandsberechnung von einem Angestelltem wie folgt aussehen:
Der Angestellte erhält 6 Wochen á 7 Tage zu 100% und 4 Wochen á 7 Tage zu 50% ausbezahlt.
1. Krankheit vom 15.01.2007 bis 26.01.2007
2. Krankheit vom 04.02.2007 bis 16.02.2007
3. Krankheit vom 20.02.2007 bis 30.03.2007
Krankenstandsberechnung:
Vom 15.01.2007 bis 26.01.2007 - 12 Tage zu 100%
Vom 04.02.2007 bis 16.02.2007 - 13 Tage zu 100%
Vom 20.02.2007 bis 08.03.2007 - 17 Tage zu 100%
Summe 100% 42 Tage
Vom 09.03.2007 bis 30.03.2007 - 22 Tage zu 50%
Mit aktivierter Checkbox würde der Dienstnehmer pro Krankheit 6 Wochen á 7 Tage zu 100% und 4 Wochen á 7 Tage zu 50% ausbezahlt bekommen (also alle oberen 3 Krankheiten wären dann zu 100% Grundanspruch), außer Sie "hängen" die Krankheiten in der Eintrittsmaske so zusammen, dass sie zur 1. Krankheit dazu gehören.
Durch Aktivieren dieser Checkbox definieren Sie, dass bei Krankheiten oder Unfällen, die über ein Jahr dauern, kein neuer Krankenentgeltanspruch gerechnet wird. (Beachten Sie auch die OGH Entscheidung, dass bei Arbeitern allerdings ein neuer Anspruch gerechnet werden muss).
Durch Aktivieren dieser Checkbox wird bei den Angestellten der halbe Grundanspruch laut § 8 Abs. 2 AnG berücksichtigt. Für das Entgeltfortzahlungsgesetz und Berufsausbildungsgesetz hat dieses Feld keine Bedeutung.
Hier tragen Sie den EFZ-Anpruch bzw. den Namen des EFZ-Typ ein, für den bei Folgeerkrankungen ein Zusatzanspruch besteht.
Hier geben Sie das Monat ein, ab dem der EFZ-Anspruch, für die Folgeerkrankung, gültig ist.
Tragen Sie hier den EFZ-Prozentsatz ein, für den ein Zusatzanspruch besteht.
Tragen Sie hier den EFZ-Prozentsatz des Zusatzanspruches ein. Dieser muss immer höher sein, als der Anspruchs-Prozentsatz, da dieser zusätzlich vergütet wird.
Tragen Sie hier die Anzahl der Tage ein, für die der zusätzliche Anspruch besteht.