Abkürzungen:
„AB“ – bedeutet allgemeine Beitragsgrundlage auf der mBGM
„BV“ – bedeutet betriebliche Vorsorge Beitragsgrundlage auf der mBGM
Beispiel 1:
Eintritt 01.01. - Abfertigung NEU
Mutterschutz ab 15.05.
Lösung Monat 05
Verrechnungsbeginn 01
Verrechnungsgrundlage AB: 1
Verrechnungsgrundlage BV: 1
Beispiel 2:
Eintritt 01.12.2003 - Abfertigung ALT
Mutterschutz ab 15.05.
Lösung Monat 05
Verrechnungsbeginn 01
Verrechnungsgrundlage AB: 2
Beispiel 3:
Eintritt 01.01.2019 - Abfertigung NEU
Mutterschutz von 15.05. bis 17.07.
Lösung Monat 07
Verrechnungsbeginn 18
Verrechnungsgrundlage AB: 1
Verrechnungsgrundlage BV: 1
Beispiel 4:
Eintritt 01.12.2003 - Abfertigung ALT
Mutterschutz von 15.05. bis 17.07.
Lösung Monat 07
Verrechnungsbeginn 18
Verrechnungsgrundlage AB: 2
Beispiel 5:
Truppenübung ab 15.08. - Abfertigung NEU
Lösung Monat 08
Verrechnungsbeginn 01
Verrechnungsgrundlage AB: 1
Verrechnungsgrundlage BV: 1
Beispiel 6:
Truppenübung von 10.05. - 20.05., Abfertigung NEU
Lösung Monat 05
Verrechnungsbeginn 01
Verrechnungsbeginn 21
Verrechnungsgrundlage AB: 1
Verrechnungsgrundlage BV: 1 --> Die BV-Beitragsgrundlage für den Zeitraum
der Truppenübung ist dem ersten Tarifblock zuzuweisen.
Falls Entgelte nicht eindeutig einem Tarifblock zugeordnet werden können,
können diese auch auf den Zeitraum gleichmäßig verteilt werden, wie z.B:
Sonderzahlung oder Überstunden
Beispiel 7:
Mutterschutz von 10.05. - 20.05., Abfertigung NEU
Lösung Monat 05
Verrechnungsbeginn 01
Verrechnungsgrundlage AB: 1
Verrechnungsgrundlage BV: 1
Beispiel 8:
Geringfügiger Beschäftigter (GKK) fällt aus dem Entgeltfortzahlungsanspruch
vom 01.07. bis 20.07.
9
Lösung Monat 07
Verrechnungsbeginn 21
Verrechnungsgrundlage AB: 1
Verrechnungsgrundlage BV: 1
Beispiel 9:
Geringfügiger Beschäftigter (GKK) fällt aus dem Entgeltfortzahlungsanspruch
vom 01.07.bis 20.07. - keine BVK
Lösung Monat 07
Verrechnungsbeginn 21
Verrechnungsgrundlage AB: 2
Beispiel 10:
Mutterschutz mit BVK bis 06.06.
Urlaub vom 07.06. - 10.06.
Karenz ab 11.06.
Lösung Monat 06
Verrechnungsbeginn 07
Verrechnungsgrundlage AB: 1
Verrechnungsgrundlage BV: 1
Beispiel 11:
Karenz nach Mutterschutzgesetz im ganzen Monat 07.
Auszahlung der Sonderzahlung im Monat 07.
Lösung Monat 07
Verrechnungsbeginn 01
Verrechnungsgrundlage SZ: 6
Verrechnungsgrundlage BV: 6
Beispiel 12:
Beispiel 34 aus DM-Organisationsbeschreibung
Mutterschutz bis 10.09.
Karenz ab 11.09.
Auszahlung der Geburtenhilfe im Beitragszeitraum
Lösung Monat 09
Verrechnungsbeginn 01
Verrechnungsgrundlage AB: 4
Verrechnungsgrundlage BV: 4
Beispiel 13:
Karenz bis 01.01.
Neuerlicher Mutterschutz ab 02.01.
Lösung Monat 01
Verrechnungsbeginn 02
Verrechnungsgrundlage BV: 3
Beispiel 14:
Dienstnehmer ist bis 06.01. im Teilentgelt (25%)
Lösung Monat 01
Verrechnungsbeginn 07
Verrechnunsgrundlage AB: 2
Beispiel 15:
Dienstnehmer ist bis 15.01. im 0%-igem Entgelt
Lösung Monat 01
Verrechnungsbeginn 16
Verrechnungsgrundlage AB: 1
Verrechnungsgrundlage BV: 1
Beispiel 16:
Dienstnehmer ist
im 02.2019 im 49%-igen Teilentgelt, er erhält aber weiterhin einen SV-pflichtigen
Sachbezug oder Sonderzahlung
Lösung Monat 02
Verrechnungsbeginn 01
Verrechnungsgrundlage AB: 4
Beispiel 17:
Karenz bis 31.01.
Austritt 31.01. mit Urlaubsersatzleistung
Lösung Monat 01
Verrechnungsbeginn: 01
Verrechnungsgrundlage: 6
Damit die UE SZ im 01.2019 auch in der Karenz gerechnet wird, aktivieren
Sie bei der Lohnart die
Checkbox "Abrechnen bei U-Unterbrechung".
Lösung Monat 02
Verrechnungsbeginn: 01
Verrechnungsgrundlage: 1
Beispiel 18:
Bildungskarenz bis 15.05.
Austritt am 15.05. (ohne Auflösungsabgabe) - mit Urlaubsersatzleistung
bis 29.05.
Lösung Monat 05
Verrechnungsbeginn: 16
Verrechnungsgrundlage: 1
Beispiel 19:
Mutterschutz bis 23.09.
Austritt am 23.09. (ohne Auflösungsabgabe) - mit Urlaubsersatzleistung
bis 30.09.
Lösung Monat 09
Verrechnungsbeginn: 24
Verrechnungsgrundlage: 1
Geben Sie in diesem Fall für eine korrekte
Abrechnung 7 SV-Tage
ein
Lösung Monat 10
Verrechnungsbeginn: 1
Verrechnungsgrundlage: 1
Beispiel 20:
12.01. bis 07.04. Krank
01.04. bis 07.04. 0% Entgeltfortzahlung
08.04. Mutterschutz
01.04. bis 30.04. Urlaubszuschuss (Sonderzahlung)
Lösung Monat 04
Verrechnungsbeginn: 01
Verrechnungsgrundlage: 4
Beispiel 21:
15.01. bis 31.05. Krank
01.05. bis 31.05. 0% Entgeltfortzahlung
31.05. Kündigung durch Dienstgeber
01.05. bis 31.05. Urlaubszuschuss (Sonderzahlung) und Urlaubsersatzleistung
14.06. Ende Entgelt
Lösung Monat 05
Verrechnungsbeginn: 01
Verrechnungsgrundlage: 4
Beispiel 22:
Ende EFZ-Anspruch vor Austritt
Ende EFZ-Anspruch 15.04.2019
Austritt 31.05.2019
BV-Bis-Datum 31.05.2019
Abmeldung
Ende Entgelt 15.04.2019
Austritt 31.05.2019
BV-Bis-Datum 31.05.2019
mBGM 05.2019
Verrechnungsbeginn: 01
Verrechnungsgrundlage: 3
Beispiel 23:
Ende EFZ-Anspruch vor Austritt und der Dienstnehmer erhält eine Urlaubsersatzleistung
Ende EFZ-Anspruch 15.04.2019
Austritt 31.05.2019
BV-Bis-Datum 31.05.2019
Ende Entgelt 15.06.2019
Abmeldung
Ende Entgelt 15.06.2019
BV-Bis-Datum 15.05.2019
Ende Beschäftigung 31.05.2019
Urlaubsersatzleistung 01.06.2019 bis 15.06.2019
mBGM 05.2019
Verrechnungsbeginn: 01
Verrechnungsgrundlage: 3
mBGM 06.2019
Verrechnungsbeginn: 01
Verrechnungsgrundlage: 1
Beispiel 24:
Ende EFZ-Anspruch liegt nach dem Austritt
Ende EFZ-Anspruch 15.04.2019
Austritt 31.03.2019
BV-Bis-Datum 15.04.2019
Abmeldung
Ende Entgelt 15.04.2019
Austritt 31.03.2019
BV-Bis-Datum 15.04.2019
mBGM 04.2019
Verrechnungsbeginn: 01
Verrechnungsgrundlage: 3
Beispiel 25:
Ende EFZ-Anspruch liegt nach dem Austritt und der Dienstnehmer erhält eine
Urlaubsersatzleistung
Ende EFZ-Anspruch 15.04.2019
Austritt 31.03.2019
BV-Bis-Datum 05.05.2019
Ende Entgelt 05.05.2019
Abmeldung
Ende Entgelt 05.05.2019
Ende Beschäftigung 31.03.2019
BV-Bis-Datum 05.05.2019
Urlaubsersatzleistung 16.04.2019 bis 05.05.2019
mBGM 04.2019
Verrechnungsbeginn: 01
Verrechnungsgrundlage: 1
mBGM 05.2019
Verrechnungsbeginn: 01
Verrechnungsgrundlage: 1
Beispiel 26:
Versichert bei der BVA (Versicherung 25)
Karenz nach KBG mit KV-Beitrag bis 15.05.2019
Lösung 01.2019:
Verrechnungsbeginn: 01
Verrechnungsgrundlage: 2
Beispiel 27:
Karenz im gesamten Monat 05.2021 oder Krankenstand zu 49% oder 0% UND eine Auszahlung eines Sachbezuges
oder einer Sonderzahlung ohne
BVK:
Zeit in der SV: nein
Zeit in der BV: nein
Abrechnung in der SV: ja
Abrechnung in der BV: nein
Ergebnis = Verrechnungsgrundlage 4
Beispiel 28:
Karenz im gesamten Monat 05.2021 oder Krankenstand zu 49% oder 0% UND eine Auszahlung eines Sachbezuges
oder einer Sonderzahlung mit BVK:
Zeit in der SV: nein
Zeit in der BV: nein
Abrechnung in der SV: ja
Abrechnung in der BV: ja
Ergebnis = Verrechnungsgrundlage 6
Beispiel 29:
Wenn ein vollversicherter Dienstnehmer
(zB Besch.gruppe B002 Ang.) aufgrund langer Krankheit für einige Monate
0% Entgeltfortzahlungsanspruch hat, am 9.1.2023 stirbt und im 01.2023
Überstunden auszuzahlen sind, sind die Überstunden nicht im Austrittsmonat
zu zahlen, sondern in dem Monat in dem sie angefallen sind. Bei
diesem Mitarbeiter darf es keine laufende Sozialversicherung geben!
Beispiel
30:
Wenn ein Lehrling aufgrund einer Krankheit im ganzen Monat sv-freies Teilentgelt
nach BAG erhält und in dem Monat ein Feiertag ist (zB 01.2023), dann bekommt
der Lehrling für den Feiertag 100% Entgelt vom Arbeitgeber ausbezahlt.
Wenn ein Dn im 1 bis 49% EFZ-Anspruch
ist und in diesem Monat ein Feiertag ist, steht auf der mBGM beim Verrechnungsbeginn
der Feiertag und dieser zählt als „Zeit in der SV“.
In diesem Fall müssen Sie SV-Tage für den Feiertag eintragen, damit dieser
SV-pflichtig abgerechnet werden kann.
Beispiel 31:
Arbeiter, Beschäftigungsgruppe B001 ist im Präsenzdienst bis 03.04.
Ab 04.04 ist der Mitarbeiter wieder da und arbeitet als Angestellter mit
B002 weiter.
Es soll eine mBGM mit Von-Datum 05 mit der Beschäftigtengruppe B002, Allgemeiner
Beitragsgrundlage, Sonderzahlung und BV-Beitrag erstellt werden, inklusive
des BV-Beitrags für den Präsenzdienst.
Dieser Fall wird nicht automatisch unterstützt.
Lösung:
Da es hier keine Unterbrechung der Versicherungszeit im Beitragszeitraum
April gibt, beginnt die SV-Versicherungszeit am 04.04. und läuft ohne
Unterbrechung über das Ende des Aprils.
Verrechnungsbeginn: 04
Verrechnungsgrundlage AB: 1 SV-Verechnung und BV-Verrechnung mit Zeit in
der SV und BV
Umsetzung im LHR LOHN:
1. Ändern Sie den variablen Dienstnehmerstamm in diesem Fall bereits ab
01.04. auf die Beschäftigtengruppe "B002!, damit die mBGM richtig
erstellt wird.
2. Der Dienstnehmer wird dann trotzdem per 04.04. abgemeldet.
Beispiel 32:
Angestellter, Beschäftigungsgruppe B002 ist im Präsenzdienst von 01.04.
- 31.12.
Ab 05.04 befindet sich der Dienstnehmer in einem Parallel-Dienstverhältnis
als Angestellter, Beschäftigungsgruppe B002.
Es soll eine mBGM mit Von-Datum 05 mit der Beschäftigtengruppe B002, Allgemeiner
Beitragsgrundlage, Sonderzahlung und BV-Beitrag erstellt werden, inklusive
des BV-Beitrags für den Präsenzdienst.
Lösung Monat 04:
Zwei Tarifblöcke mit Verrechnungsbeginn 1 und Verrechnungsbeginn 5
Verrechnungsgrundlage 1
Beispiel 33:
Angestellter, Beschäftigungsgruppe B002 ist im Präsenzdienst von 01.04.
- 31.12.
Ab 05.04 befindet sich der Dienstnehmer in einem Parallel-Dienstverhältnis
als Angestellter, Beschäftigungsgruppe B002.
Es soll eine mBGM mit Von-Datum 05 mit der Beschäftigtengruppe B002, Allgemeiner
Beitragsgrundlage, Sonderzahlung und BV-Beitrag erstellt werden, inklusive
des BV-Beitrags für den Präsenzdienst.
Lösung Monat 04:
Zwei Tarifblöcke mit Verrechnungsbeginn 1 und Verrechnungsbeginn 5
Verrechnungsgrundlage 1
Beispiel 34:
Dienstnehmerin ist in Abfertigung ALT
Karenz bis 22.09.
Geringfügiges Dienstverhältnis während der Karenz mit BV
Löung Monat 09:
Verrechnungsbeginn: 01 (für geringfügiges DV)
Verrechnungsgrundlage: 1
Verrechnungsbeginn: 23 (für vollversichertes DV)
Verrechnungsgrundlage: 1
(eine mBGM )