Die Auszahlung der Reisekosten erfolgt für das Monat in dem Feld "Abrechnung " in den jeweiligen Reisekosten-Abrechnungs-Masken.
Beispielsweise in der Maske unter "Abrechnung/Reisekosten abrechnen" - Feld "Abrechnung".
Um Reisekosten auszuzahlen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Auszahlung per Paket Reisekosten – Überweisungsdatenträger Reisekosten Dienstnehmer.
Bei dieser erhalten Sie eine Überweisungsliste für Reisekostenauszahlungen, die gleich aussieht wie die Liste für Dienstnehmerüberweisungen.
Mit dieser Möglichkeit können Sie die Reisen täglich auszahlen.
Dazu benötigen Sie zwei bzw. drei Lohnarten im Personalverrechnungs-Modul:
Eine für die pflichtigen Reisekosten,
eine für die "DB,DZ, KommSt" (für freie Dienstnehmer) und
eine für die freien.
Diese werden mit der monatlichen Abrechnung im Personalverrechnungs-Modul fürs Lohnkonto und L16 abgerechnet.
Diese zwei bzw. drei Lohnarten - in diesem Beispiel die Lohnarten 411,413 und 412 weisen Sie dem Paket Reisekosten in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Reisekostenparameter zu.
Die Lohnarten legen Sie im Personalverrechnungs-Modul wie folgt an:
Bei diesen Lohnarten können Sie als Vorzeichen "D - Lohnart ist ein Durchläufer" oder "N - Lohnart ist ein Durchläufer, der nicht angedruckt wird" hinterlegen.
Wenn Sie als Vorzeichen "D" gewählt haben, können Sie im Bereich "Druck Gehaltszettel" - Feld "Stunden" "Betrag anstatt Stunden" wählen. So wird der Betrag der Lohnart am Gehaltszettel in der Spalte Stunden angedruckt, da er ja nicht zum Brutto dazu gezählt werden kann.
Ansonsten wird der Betrag von der freien Lohnart nicht angedruckt, der Betrag von der pflichtigen Lohnart scheint nur in der Spalte "SV-lfd." und "LSt-lfd." auf.
Die pflichtige Lohnart hat hier den Betragsteiler "75101" - normale laufende Bezüge, kein Vorzeichen", der gleich aufgebaut ist wie der Betragsteiler "11101 - normale laufende Bezüge". Begründung: Wenn ein Dienstnehmer in einem Monat eintritt und im gleichen Monat pflichtige Reisekosten hat, dann wird auf seiner GKK-Anmeldung das Feld "Sachbezug" nicht mit "J" gekennzeichnet, da pflichtige Reisekosten keine Sachbezüge sind, weil sie der Dienstnehmer nicht nur versteuert sondern auch ausbezahlt bekommt.
Der Unterschied zum Betragsteiler 11101 ist wirklich nur, dass der Datenaustausch ELDA und die 20% Sachbezugsregel (SV-DN Übernahme durch DG) den Betragsteiler 75101 nicht als Sachbezug ansehen.
Die DB, DZ, KommSt-pflichtige Lohnart hat hier den Betragsteiler "1101" - SV-freier Bezug (z.B. Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, Schmutzzulage)
Auszahlung im Personalverrechnungs-Modul mit der monatlichen Abrechnung.
Die Auszahlung erfolgt über eine Lohnart, die als Vorzeichen + hat.
Bei dieser Möglichkeit benötigen Sie dann drei Lohnarten im Personalverrechnungs-Modul:
Eine für die pflichtigen Reisekosten,
eine für die freien und
eine für die Auszahlung der Reisekosten.
Diese werden mit der monatlichen Abrechnung im Personalverrechnungs-Modul fürs Lohnkonto und L16 abgerechnet.
Diese drei Lohnarten - in diesem Beispiel die Lohnarten 190, 191 und 595 weisen Sie dem Paket Reisekosten in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Reisekostenparameter zu.
Die Lohnarten 190 und 191 legen Sie, so wie bei der Möglichkeit 1 an.
Die dritte Lohnart (= Auszahlungslohnart) legen Sie wie folgt an: