Hier geben Sie Reisegebiete des Dienstnehmers für die Legaldefinition ein. Diese legen Sie zuvor in der Maske Reisekosten/Reisegebiet an.
Bei Dienstreisen zu wechselnden Einsatzorten im Nahbereich (1. Tatbestand) können Tagesgelder nur dann (bzw. solange) steuerfrei gewährt werden, wenn (als) kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Die Begründung eines weiteren Mittelpunkts der Tätigkeit ist anzunehmen, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Als Einsatzort gilt grundsätzlich die politische Gemeinde.
Von einem längeren Zeitraum ist in folgenden Fällen auszugehen:
Der Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort durchgehend tätig und die Anfangsphase von fünf Tagen wird überschritten. Erfolgt innerhalb von sechs Kalendermonaten kein Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit, ist mit der Berechnung der "Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen.
Der Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich) tätig und die Anfangsphase von fünf Tagen wird überschritten. Erfolgt innerhalb von sechs Kalendermonaten kein Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit, ist mit der Berechnung der "Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen.
Der Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig und überschreitet dabei eine Anfangsphase von 15 Tagen im Kalenderjahr. Die Anfangsphase von 15 Tagen steht pro Kalenderjahr zu.
Tagesgelder können daher nur für die Anfangsphase von fünf bzw. 15 Tagen steuerfrei gewährt werden. Diese Regelung wird von Lohn & HR GmbH unterstützt.
Um die Legaldefinition zu verwenden, gehen Sie wie folgt vor:
Die Legaldefinition hinterlegen Sie pro Kollektivvertrag in der Maske Firma/Kollektivverträge - Checkbox "Legaldefinition".
In der Maske Reisekosten/Reisegebiet hinterlegen Sie die Reisegebiete (wie zB PONGAU, PINZGAU). Ein Reisegebiet wird dann als ein Einsatzort gewertet.
In der Maske Reisekosten/Reiseziel weisen Sie den betroffenen Orten die Reisegebiete zu. Die Reiseziele sind wiederum in der Reisekostenabrechnungsmaske - Registerkarte Inland einzugeben (= Pflichtfeld !).
Weisen Sie die Reisegebiete den betroffenen Dienstnehmern in der Maske Dienstnehmer/Dienstnehmerstamm - Registerkarte Reisegebiet zu.
Hier geben Sie die Personalnummer des Dienstnehmers ein.
Klicken Sie auf das LOV (List of Values) „Auswahl von Dienstnehmern“ () ,um Ihre Dienstnehmer abzufragen.
Hier geben Sie den akademische Titel oder Amtstitel des Dienstnehmers ein. Titel legen Sie zuvor im Firma/Titelbezeichnungen an.
Hier geben Sie den internen Titel des Dienstnehmers hier ein.
Beispiele hierfür sind interne Titel, die auf Funktionen innerhalb des Unternehmens hinweisen ("Qualitätsbeauftragter",...) oder auch Künstlernamen. Falls gewünscht, können sie diesen internen Titel auch auf dem Lohn-/Gehaltszettel, auf Auswertungen und in den LOVs ausgeben. Stellen Sie dazu im LHR Lohn unter Stammdaten/Firma/Parameter/Firmenparameter, im Bereich Drucksteuerung das Feld "Namensdruck“ auf „Interner Name“.
Falls Sie den internen Titel nur am Lohn-/Gehaltszettel und nicht auf anderen Auswertungen und LOVs haben möchten, dann setzen Sie den Parameter LS: Abr_Form_IntTitel in der Maske Variabler Firmenparameter auf "J". Mehr dazu lesen Sie im Thema interner Titel/Name, Diensttitel.
Hier geben Sie das Standard-Verkehrsmittel des Dienstnehmers ein, das Sie zuvor in der Maske Reisekosten/Verkehrsmittel angelegt haben. . Dieses Verkehrsmittel wird bei der Eingabe einer Reise für diesen Dienstnehmer in der Maske Reisekostenabrechnung - Registerkarte Fahrgeld automatisch vorgeschlagen.
Tragen Sie hier das Reisegebiet ein, indem Sie das LOV öffnen und ein von Ihnen vorher angelegtes Reisegebiet auswählen.