In LHR-Zeit haben Sie die Möglichkeit Diensträder festzulegen. Mithilfe von Diensträdern definieren Sie die wöchentlichen Beschäftigungstage und -stunden eines Dienstnehmers. Es können auch mehrere aufeinanderfolgende Varianten hinterlegt werden, die sich wochenweise abwechseln.
Im Rahmen der Urlaubsverwaltung ersetzen die Diensträder die bisherigen Tages- und Wochenmodelle. Die Berechnung und Bewertung des Urlaubsanspruchs erfolgt weiterhin durch den Vergleich mit einem hinterlegten Vollzeit-Wochenmodell, das entweder auf Ebene der Dienstnehmergruppe oder der gesamten Firma definiert ist.
Aktivieren Sie den variablen Parameter ‚LS: Abr_Dienstrad‘ um die Diensträder aus LHR Zeit mit der Urlaubsverwaltung zu verknüpfen. Dieser Parameter sorgt dafür, dass die Daten aus dem Dienstrad anstatt der Wochenmodelle für die Anspruchsberechnung herangezogen werden.
Wenn der variable Parameter ‚LS: Abr_Dienstrad‘ aktiviert ist, werden für folgender Berechnungen die Daten aus dem Dienstrad herangezogen:
Bei einer 5-Tage-Woche werden für die Ende Entgelt Generierung 2 Tage
(Samstag, Sonntag) dazugerechnet. Wenn die Diensträder zB im Monat durchschnittlich
eine 3-Tage-Woche ergeben, werden für die Ende Entgelt Generierung pro
3 Tage immer 4 Tage dazugerechnet.
Das Programm rundet die Tage immer ab! Bei einer 3,67 Tage/Woche rechnet
das Programm mit 3 Tagen!
Hierbei ist zu beachten, dass die auftretenden "Kommatage" immer
gerundet werden, weshalb Bruchteile von Tagen bei der Berechnung der Verlängerung
der Pflichtversicherung unerheblich sind. Dies bringt den Vorteil mit
sich, dass der ausgeschiedene Dienstnehmer die Leistungen der Arbeitslosenverischerung
einen Tag früher beanspruchen kann.
Bei einer Urlaubsverwaltung in Stnden müssen Resturlaube in Tage umgerechnet
werden und dann in der Lohnartenzuordnung eingetragen werden!
Wenn Sie den Parameter mit "Z" gesetzt haben, so achtet das
Programm auf die Soll-Zeit aus den Zeitdaten um daraus den Urlaubsansspruch
zu ermitteln. Für die Ermittlung des Beschäftigungsausmaßen ist die Sollzeit
für das gesamte Urlaubsjahr nutwendig, um diese mit einem Vollzeitbeschäftigungsausmaß
vergleichen zu können und bei Teilzeit entsprechend den Jahres-Urlaubsanspruch
anzupassen bzw. zu kürzen. Falls Sie den Parameter mit "Z" setzen
wollen, so wenden Sie sich bitte an den Support.
Gibt es mehrwöchige Diensträder mit unterschiedlichen wöchentlichen Einstellungen, so wird der Schnitt aus Wochentagen oder -stunden für die Ermittlung des Beschäftigungsausmaßes herangezogen.
Beispiel - Zweiwöchiges
Dienstrad

1. Woche 50 Stunden auf 5 Tage verteilt
2. Woche 30 Stunden auf 3 Tage verteilt
Durchschnitt: 40 Stunden auf 4 Tage verteilt
Beispiel - Austritt mit Dienstrad und Weiterversicherung - Urlaubsverwaltung
in Tagen
Austritt per 31.03.2025 – Montag
Resturlaub per 03.2025 sind 7 Tage
Dienstrad mit 6 Wochen
Woche 1: MO / DI mit je 8 h
Woche 2: MO / DI / MI mit je 8 h
Woche 3: MI / DO / FR mit je 8 h und SA mit 6 h
Woche 4: DI / MI mit je 8 h
Woche 5: MO / DI / MI mit je 8 h
Woche 6: MO / DI / MI mit je 8 h und FR mit 6 h
Durchschnittliche Arbeitstage pro Woche laut Dienstrad: 3 Tage
Der Austritt ist ein Montag, Resturlaub sind 7 Tage und durchschnittlich
arbeitet der Mitarbeiter 3 Tage in der Woche.
31.03.2025 + 2 Tage Resturlaub + 4 Tage aufgefüllt bis Sonntag = 06.04.2025
+ 3 Tage Resturlaub + 4 Tage aufgefüllt bis Sonntag = 13.04.2025
+ 2 Tage Resturlaub = 15.04.2025 Ende der Weiterversicherung
Diese Berechnung kommt dann zur Anwendung, wenn
in der Anspruchsübersicht im Bereich "Beschäftigungsausmaß"
die Einstellung "Urlaubsanspruch" gesetzt ist.

Wechsel des Dienstrades
während des Monats
Urlaubsanspruch (A oder leer)
Eintritt per 01.01.2025
Urlaubsjahr = Kalenderjahr
Vollzeit = Jahresanspruch 200 h, 5 Tage mit 8h (40 / Woche)
Ab 17.07.2025 wechselt der Mitarbeiter in eine Teilzeitbeschäftigung mit
folgendem Dienstrad
1. Woche: 4 Tage
mit jeweils 5 Stunden (20 Wochenstunden)
2. Woche: 2 Tage
mit jeweils 10 Stunden (20 Wochenstunden)
Urlaubsverwaltung in Stunden:
200 - (200 * 0,5 / 365 * 167) = 154,25 ≈ 154
Standardfall ohne Dienstrad: Die Berechnung der Resturlaubsaliquotierung erfolgt durch den Vergleich des aktuellen Beschäftigungsausmaßes mit jenem des Vormonats.
Sonderfall bei Dienstradwechsel innerhalb eines Monats: Bei einem Wechsel des Dienstrades während eines laufenden Monats entfällt die Monatsbetrachtung. Stattdessen wird der Durchschnitt des neuen Dienstrades herangezogen. Der Resturlaub wird taggenau zum Beginn des neuen Dienstrades aliquotiert. Eine präzise tagesgenaue Berechnung ist erforderlich, um den korrekten Resturlaubsanspruch zum Zeitpunkt des Dienstradwechsels zu ermitteln.
Weitere Sonderfälle: Die tageweise Betrachtung ist ebenfalls notwendig in folgenden Szenarien:
Folgende Berechnung kommt dann zur Anwendung, wenn in der Anspruchsübersicht im Bereich "Beschäftigungsausmaß" die Einstellung "Resturlaub exklusive oder inklusive Übertrag aus dem Vorjahr" gesetzt ist.

Beispiel 1:
Resturlaubsstand per 01.08.2025: 200 Stunden
Urlaubsverbrauch: 04.08 - 08.08.2025
Der Mitarbeiter hat bis 06.08.2025 folgendes Dienstrad:
Woche 1: 5 Tage (MO - FR) zu 12 Stunden (60h / Woche)
Woche 2: 2 Tage (MO - DI) zu 10 Stunden (20h / Woche)
Der Mitarbeiter hat ab 07.08.2025 folgendes Dienstrad:
Woche 1: 4 Tage (MO - DO) zu 5 Stunden (20h / Woche)
Beschäftigungsausmaß bis 06.08.2025, wenn Urlaub mit Stunden verwaltet
wird:
60 Stunden + 20 Stunden = 80 Stunden / 2 Wochen = 40 Stunden pro Woche
= 100%
In der Woche ab 04.08.2025 befindet sich der Dienstnehmer in der 60h Woche.
200 Stunden Resturlaub
- 36 Stunden Verbrauch (04.08. - 06.08 á 12h * 3 Tage)
164 Stunden Resturlaub per 05.08, dieser wird nun auf 20 Stunden umgerechnet
= 164 Stunden / 40 Stunden * 20 Stunden
= 82 Stunden umgerechneter Resturlaub per 06.08
- 10 Stunden Verbrauch (07.08. - 08.08 á 5h * 2 Tage)
= 72 Stunden Resturlaub per 08.08.2025
Beispiel 2:
Resturlaubsstand per 01.08.2025: 102,5 Stunden
Urlaubsverbrauch: 04.08 - 87.08.2025
Der Mitarbeiter hat bis 06.08.2025 folgendes Dienstrad:
Woche 1: 5 Tage (MO - FR) zu 5 Stunden (25h / Woche)
Woche 2: 2 Tage (MO - DI) zu 8 Stunden (16h / Woche)
Der Mitarbeiter hat ab 07.08.2025 folgendes Dienstrad:
Woche 1: 4 Tage (MO - DO) zu 5 Stunden (20h / Woche)
Beschäftigungsausmaß bis 06.08.2025, wenn Urlaub mit Stunden verwaltet
wird:
25 Stunden + 16 Stunden = 41 Stunden / 2 Wochen = 20,5 Stunden pro Woche
100% / 40 Stunden Vollzeit * 20,5 Stunden Dienstrad = 51,25% Beschäftigungsausmaß
In der Woche ab 04.08.2025 befindet sich der Dienstnehmer in der 25h Woche.
102,5 Stunden Resturlaub
- 15 Stunden Verbrauch (04.08. - 06.08 á 5h * 3 Tage)
87,5 Stunden Resturlaub per 06.08, dieser wird nun auf 20 Stunden umgerechnet
= 87,5 Stunden / 20,5 Stunden * 20 Stunden
= 85,37 Stunden umgerechneter Resturlaub per 07.08
- 10 Stunden Verbrauch (07.08. - 08.08 á 5h * 2 Tage)
= 75,37 Stunden Resturlaub per 08.08.2025
Beispiel 3:
Urlaubsbeginn per 01.01.2025
Übertrag aus dem Vorjahr 32 Stunden
Vollzeit: 5 Tage (MO - FR) zu 40 Stunden
Unbezahlter Urlaub vom 20.11 - 30.11.2025
Dienstrad bis 15.01.2025
Woche 1: 4 Tage (MO - DO) mit 32 Stunden
Woche 2: 5 Tage (MO - FR) mit 32 Stunden
Woche 3: 4 Tage (MO - DO) mit 32 Stunden
Dienstrad ab 16.01.2025
Woche 1: 4 Tage (MO - DO) mit 20 Stunden
Dienstrad ab 15.12.2025
Woche 1: 5 Tage (MO - FR) mit 40 Stunden
15 Tage Teilzeit 86,60% mit 4,33 Tage und 32 Stunden (vom 01.01.2025 -
15.01.2025)
Berechnung: (4 + 5 + 4 = 13 Tage / 3 Wochen = 4,33 Tage &
32 + 32 + 32 = 96 Stunden / 3 Wochen = 32 Stunden)
16 Tage Teilzeit 80,00% mit 4 Tage und 20 Stunden (vom 16.01.2025 - 31.01.2025)
Berechnung mit Einstellung Resturlaub inklusive Übertrag aus dem
Vorjahr (V):
32 Stunden Resturlaub (Übertrag aus dem Vorjahr)
+ 160 Stunden neuerlicher Anspruch per 01.01.2025 = 200h * 0,8 (es wird
der Anspruch zum 01.01.2025 verwendet 100% / 40h * 32h aus Dienstrad =
80%)
- 3,01 Kürzung unbezahlter Urlaub (100h / 365 Tage im Jahr
* 11 Tage unbezahlter Urlaub --> hier wird der Anspruch berechnet zum
19.11 genommen 200h Anspruch / 40 h Vollzeit * 20h Dienstrad)
= 188,99 h Resturlaub per 01.01.2025 -> per 16.01.2025 (Wechsel Dienstrad)
werden die Stunden umgerechnet ((188,99h Rest + 3,01h Kürzung) / 32h *
20h)
= 120,00 h
- 3,01 h Kürzung
= 116,99 h Resturlaub per 16.01.2025 --> per 15.12.2025 (Wechsel Dienstrad)
werden die Stunden umgerechnet (116,99h Rest / 20h * 40h )
= 233,98 h Resturlaub per 15.12.2025
Berechnung mit Einstellung Resturlaub exklusive Übertrag aus dem
Vorjahr (R):
32 Stunden Resturlaub (Übertrag aus dem Vorjahr)
+ 160 Stunden neuerlicher Anspruch per 01.01.2025 = 200h * 0,8 (es wird
der Anspruch zum 01.01.2025 verwendet 100% / 40h * 32h aus Dienstrad =
80%)
- 3,01 Kürzung unbezahlter Urlaub (100h / 365 Tage im Jahr
* 11 Tage unbezahlter Urlaub --> hier wird der Anspruch berechnet zum
19.11 genommen 200h Anspruch / 40 h Vollzeit * 20h Dienstrad)
= 188,99 h Resturlaub per 01.01.2025 -> per 16.01.2025 (Wechsel Dienstrad)
werden die Stunden umgerechnet
(((188,99h - 32h Übertrag aus dem Vorjahr + 3,01 Kürzung unbezahlter
Urlaub) / 32h aus Dienstrad * 20h aus Dienstrad) - 3,01 Kürzung unbezahlter
Urlaub) + 32h Übertrag aus dem Vorjahr)
= 128,99 h Resturlaub per 16.01.2025 --> per 15.12.2025 (Wechsel Dienstrad)
werden die Stunden umgerechnet
(((128,99h - 32h Übertrag aus dem Vorjahr) / 20 * 40) + 32 h Übertrag
aus dem Vorjahr)
= 225,98 h Resturlaub per 15.12.2025