Beim unbezahlten Urlaub ist im Bereich der Sozialversicherung zu unterscheiden, ob er bis zu einem Monat oder länger als einen Monat vereinbart wurde.
Bei einem vereinbarten unbezahlten Urlaub bis zu einem Monat besteht die Pflichtversicherung weiter (§ 11 (3) lit. a ASVG).
Der Dienstnehmer bleibt angemeldet.
Als allgemeine Beitragsgrundlage gilt der Betrag, der auf den der Dauer einer solchen Unterbrechung entsprechenden Zeitabschnitt unmittelbar vor der Unterbrechung entfiel (§ 47 lit. a ASVG).
Dabei sind vom Dienstnehmer zur Gänze folgende SV-Beiträge zu tragen: AV, KV, UV und PV-Beitrag.
Vom Dienstgeber sind zur Gänze zu tragen: IE-Zuschlag und Nachtschwerarbeits-Beitrag.
Nicht zu entrichten sind die KU und der WF-Beitrag.
Die berücksichtigte Beitragsgrundlage ist für die Dauer eines unbezahlten Urlaubs LSt-, DB-, DZ- und KommSt-frei zu behandeln.
zB
Unbezahlter Urlaub kürzer als ein Monat 18.08. – 15.09.
Unbezahlter Urlaub länger als ein Monat 18.08. – 18.09.
(Beim unbezahlten Urlaub länger als ein Monat wird der Dienstnehmer bei der Gebietskrankenkasse mit Ende Entgelt abgemeldet. In diesem Fall geben Sie eine sonstige Unterbrechung ein und geben in der Maske Datenaustausch ELDA im Button "Fremdschlüssel" den richtigen GKK-Abmeldecode ein.)
Falls der Unterbrechungsgrund für den unbezahlten
Urlaub bis zu einem Monat nicht angelegt ist, legen Sie diesen in
der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe
wie folgt an:
Das Kennzeichen und die Bezeichnung sind frei wählbar.
Dieser Unterbrechungsgrund aliquotiert die laufenden und sonstigen
Bezüge um die Unterbrechung, kürzt die SV-Tage und generiert keine Elda Meldungen. Durch die
"Unterbrechungsart"
"Unbezahlter Urlaub (U)" wird auf der Beitragsnachweisung
der unbezahlte Urlaub erkannt.
Für die Zeit des unbezahlten Urlaubs wird kein
MVK-Beitrag gerechnet.
Ein unbezahlter Urlaub unter 1 Monat bewirkt eine Anspruchskürzung
des Urlaubes, wenn im Unterbrechungsgrund das Feld "Aliquotierung
Urlaub" den Wert "ja" eingestellt hat.
Für die richtige Abfuhr der SV-Beiträge legen Sie
eine neue technische SV-Pflichtigkeit im Stammdatenmenü/Allgemein/Gesetz/SV-Pflichtigkeiten
an, falls diese noch nicht angelegt ist. Die SV-Erhöhung für diese
SV-Pflichtigkeit wird im Schritt 3 der Lohnart Unbezahlter Urlaub
zugewiesen.
Bei dieser SV-Pflichtigkeit ist hinterlegt, dass die AV, KV, UV und
PV vom Dienstnehmer, der IE-Zuschlag vom Dienstgeber zu übernehmen
sind und die KU und WF-Beitrag nicht zu tragen sind. Je nach Art Ihres
Unternehmers hinterlegen Sie hier ob der Nachtschicht-Schwerarbeiter-Beitrag
vom Dienstgeber oder gar nicht zu entrichten ist.
Für leitende Angestellte hinterlegen
Sie eine eigene SV-Pflichtigkeit (zB Nr. 52), bei der der IE-Zuschlag
nicht zu entrichten ist (= mit "N" hinterlegt ist).
Bei den Lohnarten geben Sie im Lohnartenstamm im Feld "SV-Pflicht-Erhöhung"
(s. Schritt 3) die Nummer der Erhöhung an, zB bei der Lohnart unbezahlter
Urlaub die Nummer 50, damit bei Dienstnehmern mit der SV-Pflichtigkeit
1 in der Maske variable Dienstnehmerdaten auf die SV-Pflichtigkeit
51 und bei den leitenden Angestellten auf die SV-Pflichtigkeit 52
zugegriffen wird.
SV-Pflichtigkeit laut variablen Dienstnehmerstamm, in diesem Beispiel 1 |
+ SV-Pflicht_Erhöhung bei der Lohnart, in diesem Beispiel 50 |
= SV-Pflichtigkeit für unbez.Urlaub, in diesem Beispiel 51 |
Legen Sie eine neue
Lohnart für den unbezahlten Urlaub wie folgt an:
Suchen Sie sich eine freie Lohnartennummer. Sollten Sie mit Nummernkreisen
arbeiten, wählen Sie eine freie Nummer in einem Bereich, in den die
Lohnart logisch passt.
Achten Sie auch darauf, dass die Lohnarten am Lohn-/Gehaltszettel sortiert
nach Nummern ausgegeben werden.
Öffnen Sie abhängig von Ihren Anforderungen
den Lohnartenstamm auf der entsprechenden Ebene.
Legen Sie die Lohnart unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat mit diesen
Parametern an:
Aliquotierung: |
N |
keine Aliquotierung |
Vorzeichen: |
D oder N |
Bezug |
Exekutionsgruppe: |
U |
Die Lohnart ist nicht pfändbar |
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
SV-Pflichterhöhung |
50 |
Durch diese Erhöhung wird auf die SV-Pflichtigkeit 51 bzw. 52 zugegriffen. |
Betragsteiler: |
90006 |
Unbezahlter Urlaub. Dieser Betragsteiler ist LSt-, DB-, DZ- und KommSt-frei und durch diesen werden die ELDA Meldungen richtig ausgefüllt (zB Beitragsnachweisung). |
Betrags-Bewertungs-Art: |
EIN |
Den Gesamtbetrag können Sie entweder händisch in der Lohnartenzuordnung erfassen oder im Schritt 4 durch eine Formel berechnen lassen. |
FiBu: |
|
keines |
Kostenrechnung: |
A |
Die Abgaben der Lohnart fließen in die Kostenrechnung. |
Die restlichen Felder füllen Sie nach Bedarf aus und speichern Sie die Lohnart.
Beispiel:
Falls Sie den Betrag von der Lohnart unbezahlter Urlaub
automatisch berechnen lassen möchten, legen Sie eine Formel
(Stammdatenmenü/Lohnarten/Bewerten
...) an, die den Wert für die Zeit der Unterbrechung ausrechnet.
Syntax der Formel:
Formelwert |
laufende Bezüge (evtl. sonstige Bezüge) dividiert durch die Kalendertage und multipliziert mit den Tagen der Unterbrechung. |
Operator |
|
Bedingung |
|
Richtig |
|
Falsch |
|
Beispiel:
MBA106: In dieser Monatsbasis hinterlegen Sie alle Lohnarten, für die der
Dienstnehmer im unbezahlten Urlaub Abgaben zahlen sollte (zB Lohn, Gehalt)
KALTAGE: Ermittelt die Kalendertage eines Monats
TAGE(UNURL): Ermittelt die Tage der Unterbrechung "UNURL - unbezahlter
Urlaub".
Sie können die Lohnart unbezahlter Urlaub so automatisieren, dass sie bei der Eingabe der Unterbrechung (Maske Eintrittsdaten) automatisch in die Lohnartenzuordnung generiert wird, ohne dass Sie diese händisch erfassen müssen. Dazu geben Sie in der Maske Generierung pro Unterbrechungsgrund (Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges) beim unbezahlten Urlaub die Lohnart wie folgt ein:
Beispiel:
Beim
Unterbrechungsgrund unbezahlter Urlaub hinterlegen Sie die Lohnart unbezahlter
Urlaub im Feld "Lohnart". In den Feldern "Ab-" und
"Bis-Monat" hinterlegen Sie das Kennzeichen "VM - Von Monat",
das bedeutet, dass die Lohnart im Monat der Unterbrechung in die Lohnartenzuordnung
generiert wird.
Bei einem unbezahlten Urlaub länger als einen Monat endet die Pflichtversicherung und die Pflicht zur Beitragsleistung mit dem Ende des Entgeltanspruchs und beginnt danach wieder.
Der Dienstnehmer wird mit dem letzten entgeltpflichtigen Tag vor dem unbezahlten Urlaub beim zuständigen Sozialversicherungsträger abgemeldet und mit dem ersten entgeltpflichtigen Tag nach dem unbezahlten Urlaub wieder angemeldet.
Auf der ELDA Abmeldung bleibt das Feld "Arbeitsrechtliches Ende des Beschäftigungsverhältnisses" unausgefüllt.
In LHR Personalverrechnung gehen Sie dazu wie folgt vor:
Falls der Unterbrechungsgrund für den unbezahlten
Urlaub länger als einen Monat nicht angelegt ist, legen Sie diesen
in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe
wie folgt an:
Das Kennzeichen und die Bezeichnung sind frei wählbar.
Dieser Unterbrechungsgrund aliquotiert die laufenden und sonstige Bezüge
um die Unterbrechung, kürzt die SV- und LSt-Tage und generiert Elda Meldungen.
Kontrollieren Sie in der Maske Datenaustausch ELDA
im Button "Fremdschlüssel",
ob der Abmeldegrund für diese Unterbrechung richtig hinterlegt ist,
damit eine Abmeldung richtig erstellt werden kann. Der Abmeldecode
in der Spalte "Fremd-Code" für die Unterbrechung "UNURA
- unbezahlter Urlaub länger als ein Monat" sollte laut GKK 11
sein.