Es kann vorkommen, dass ein Dienstnehmer knapp über der Geringfügigkeitsgrenze verdient und aufgrund von 50 %igem Entgelts während des Krankenstandes unter die Geringfügigkeitsgrenze fällt. Für diese Dienstnehmer sollte keine geringfügige SV-Gruppe vorgeschlagen werden.
Bei der Kontrolle auf die Geringfügigkeitsgrenze zur SV-Bemessung im Falle einer Krankheit wird der Betrag addiert, der dem Dienstnehmer auf Grund einer längeren Krankheit nicht mehr bezahlt wird. Das heißt, die SV-Bemessung wird erhöht, wenn ein Dienstnehmer Bezüge zwischen 50 % und 99 % Teilentgelt erhält. Somit wird bei der Kontrolle auf Geringfügigkeit die Krankheit berücksichtigt.
Dieser Fall kann nur bei Bezugsart 4
„Monatslohn“ im variablen Dienstnehmerstamm auftreten, da eine Reduktion
bei Krankheit nur bei längeren Beschäftigungsverhältnissen auftritt.
Voraussetzung für die richtige Prüfung
ist, dass die Lohnart Krankenentgelt zu 50% inklusive Feiertage zu 50%
eine Formel beim Satz hinterlegt hat. Dies ist sowieso für das Feld "Teilentgelt"
am Lohnzettel SV L16 notwendig - Mehr dazu lesen Sie unter Themen - Krankenstände,
Unfälle und Entgeltfortzahlung.
Fall 1
Gehalt: 2000,00 SV-BEM
15 Tage zu 50 %
30 SV-Tage
Schritt 1 – Lohnart Gehalt um die Hälfte kürzen, und 50%iges Entgelt dazurechnen
SV-Bem: 1500,00
Keine eigene Lohnart für 50%iges Entgelt
Fall 2
Gehalt: 2000,00 SV-BEM
15 Tage 25 %
15 SV-Tage
Schritt 1 – Lohnart Gehalt um die Hälfte kürzen, da er nur das halbe Monat gesund ist.
SV-Bem: 1000,00
Lohnart SV-frei für 25%iges Entgelt: 250 (2000/2 da nur das halbe Monat krank * 0,25)
Fall 3
Gehalt: 2000 SV-BEM
15 Tage 0 %
15 SV-Tage
Schritt 1 – Lohnart Gehalt um die Hälfte kürzen, da er nur das halbe Monat gesund ist.
SV-Bem: 1000,00
Keine eigene Lohnart für 0%iges Entgelt, da kein Betrag ausbezahlt wird.
Beispiel:
Gehalt: 400 Euro
März 2012:
Krankenentgelt 9 Tage zu 100 %: 400 / 22 * 9 |
= 63,64 Euro |
Krankenentgelt 13 Tage zu 50 %: 400 / 22 * 13 / 2 |
= 118,18 Euro |
Gehalt gesamt: 163,64 + 118,18 |
= 281,82 Euro |
Das Abrechnungsprogramm erkennt den 50%igen Krankenstand und stellt den Dienstnehmer weder um, noch wird er protokolliert.
Krankenentgelt 9 Tage zu 100 %: 400 / 22 * 9 |
= 163,64 Euro |
Krankenentgelt 13 Tage zu 50 %: 400 / 22 * 13 / 2 * 2 |
= 236,36 Euro |
Gehalt gesamt: 163,64 + 236,36 |
= 400,00 Euro |
Juni 2012:
Krankenentgelt 18 Tage zu 50 %: 400 / 21 * 18 / 2 |
= 171,43 Euro |
Krankenentgelt 3 Tage zu 25 %: 400 / 21 * 3 / 4 |
= 14,29 Euro |
Gehalt gesamt: 171,43 + 14,29 |
= 185,71 Euro |
Das Abrechnungsprogramm erkennt den 50%igen und den 25%igen Krankenstand und stellt den Dienstnehmer weder um, noch wird er protokolliert.
Krankenentgelt 18 Tage zu 50 %: 400 / 21 * 18 / 2 *2 |
= 342,86 Euro |
Krankenentgelt 3 Tage zu 25 %: 400 / 21 * 3 / 4 *4 |
= 57,14 Euro |
Gehalt gesamt: 342,86 + 57,14 |
= 400,00 Euro |