Dieses Thema behandelt die Sonderregelung "Übernahme des Sozialversicherungsbeitrags".
Als Sonderregelung für den Fall der Gewährung von Sachbezügen bestimmt das ASVG:
Der den Dienstnehmer belastende Teil der allgemeinen Beiträge (Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag) darf 20% seiner Geldbezüge (der laufenden Geldbezüge) nicht übersteigen. Den übersteigenden Betrag hat der Dienstgeber zu tragen (vgl. § 53 Abs. 1 ASVG).
Beispiel 1
Ein Arbeiter erhält im Monat:
Geldbezug (Monatslohn): € 1.800,00
Sachbezug im Wert von € 540,00
Allgemeine Beitragsgrundlage € 2.340,00
Dienstnehmeranteil für den SV-Beitrag 17,20 % von € 2.340,00 € 402,48
Anteil KU und WF 1 % von € 2.340,00 € 23,40
Gesamt € 425,88
Dem Dienstnehmer darf abgezogen werden:
SV-Beitrag (20% von € 1.800,00) € 360,00
KU und WF € 23,40
Gesamt € 383,40
Der Dienstgeber hat zu tragen:
SV-Beitrag € 402,48
20 % der Geldbezüge (20 % von € 1.800,00) - € 360,00
Gesamt € 42,48
Beispiel 2
Angestellter
Behandlung einer Einmalprämie
Eine Einmalprämie (SV laufend) erhöht die SV-Bemessung sowie die Summe der Geldbezüge.
Geldbezug (Monatsgehalt): € 1.000,00
Sachbezug im Wert von € 2.000,00
Geldbezug (Einmalige Prämie (SV lfd.)) € 1.000,00
Allgemeine Beitragsgrundlage € 4.000,00
Dienstnehmeranteil für den SV-Beitrag 17,07 % von € 4.000,00 € 682,80
Anteil KU und WF 1 % von € 4.000,00 € 40,00
Gesamt € 722,80
Dem Dienstnehmer darf abgezogen werden:
SV-Beitrag (20% von 2.000,00) € 400,00
KU und WF € 40,00
Gesamt € 440,00
Der Dienstgeber hat zu tragen:
SV-Beitrag € 682,80
20 % der Geldbezüge (20 % von € 2.000) - € 400,00
Gesamt € 282,80
Beispiel 3
Angestellter mit ATZ zu 50% - Beginn 01.03.2020
Monatslohn € 2.500,00
ATZ Höherversicherung € 625,00
Geldbezug (Monatsgehalt): € 1.875,00 (€ 2.500,00 * 0,5 + € 2.500,00 * 0,25)
Sachbezug im Wert von € 500,00
Allgemeine Beitragsgrundlage € 2.375,00
Dienstnehmeranteil für den SV-Beitrag 17,12 % von € 2.375,00 € 406,60
Anteil KU und WF 1 % von € 2.375,00 € 23,75
Gesamt € 430,35
Dem Dienstnehmer darf abgezogen werden:
SV-Beitrag (20% von 1.875,00) € 375,00
KU und WF € 23,75
Gesamt € 398,75
Der Dienstgeber hat zu tragen:
SV-Beitrag von € 2.375,00 € 406,60
20 % der Geldbezüge (20 % von € 1.875,00) - € 375,00
Gesamt € 31,60
SV-Beitrag lfd. DG 2.375,00 * 21,23% € 504,21
SV-Beitrag von Höherversicherung DG € 132,69
SV-Beitrag von Höherversicherung DN € 107,00 (kein WF und KU also 17,12%)
Übernahme Diff. für Sachbezug € 31,60
Gesamt € 775,50
Um diese Regelung zu verwenden, setzen Sie den variablen Parameter "LS: Abr_SachbezugSV_Uebernahme" in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Variabler Firmengruppen- oder Firmenparameter ab dem gewünschten Monat auf "J".
Als Sachbezüge zählen alle Lohnarten mit dem Vorzeichen „D“ und „N“, die Sv-pflichtig sind. Lohnarten mit einem Betragsteiler 75xxx (zB pflichtige Reisekosten/Diäten) zählen nicht als Sachbezug, sondern als Geldbezug.
Diese Automatisierung wird nur für laufende Bezüge durchgeführt, jedoch nicht für Sonderzahlungen.
Diese Sonderregelung betrifft nur ÖGK-Versicherte.
Diese Automatisierung wird nur durchgeführt, wenn alle SV-Arten (Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung) dieselbe Bemessung haben.
Zusätzlich müssen der Dienstgeber sowie der Dienstnehmer von der gleichen Bemessung die Beiträge zahlen und darf nicht über der SV-HB verdienen.
Wird keine Sachbezugsberechnung durchgeführt (zB weil der Mitarbeiter über der SV-Höchstbeitragsgrundlage verdient) erscheint folgende Warnung in der warnung.lst sowie im Trace-Modul von LHR Lohn:
Tue Jun 29 11:11:32 - abrechnung /sel_sv Plan 0 - DN LA 0
... - Sachbezugsregel: es erfolgt keine Berechnung aufgrund
unterschiedlicher Bemessungen.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Differenz für die Umbuchung mittels einer Lohnart einzugeben/zu übersteuern. Wenn Sie diese Zusatzoption nutzen möchten, legen Sie eine Lohnart mit dem neuen Betragsteiler "90042 - SV-Beitrag durch Dienstgeber übernommen".
Die Lohnart mit diesem Betragsteiler können Sie auch ohne Setzen des variablen Parameters "LS: Abr_SachbezugSV_Uebernahme" für die SV-DN-Übernahme durch den Dienstgeber in sonstigen Fällen verwenden.
Protokollierung in der Protokolldatei „abrechnung.lst“ und im Tracemodul
Bei einer automatischen Berechnung:
Sachbezugsregel:
Geldbezuege 1800.00
Sachbezug 540.00
Prozentsatz Sachbezugsregel 20.00
SV (ohne KU, WF) 402.48
20.00 Prozent der Geldbezuege 360.00
Differenz auf DG buchen 42.48
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Bei einer Übersteuerung durch einen Betragsteiler:
Sachbezugsregel:
Manuelle Uebersteuerung durch Lohnart
Differenz auf DG buchen 42.48
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1. Um diese Regelung zu verwenden, setzen Sie den variablen Parameter "LS: Abr_SachbezugSV_Uebernahme" in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Variabler Firmengruppen- oder Firmenparameter ab dem gewünschten Monat auf "J".
2. Damit die Automatisierung einwandfrei funktioniert, kontrollieren Sie ihre Lohnarten mit Vorzeichen „D“ oder „N“, die sv-pflichtig sind (= Betragsteiler 11101 oder 10000 haben). Falls Sie pflichtige Reisekosten/Diäten oder Hilfslohnarten haben, die keine Sachbezüge darstellen, ändern Sie den Betragsteiler auf
75000 nur SV-pflichtig, aber kein Sachbezug (für Vorzeichen „D“ oder „N“) oder
75101 normal laufende Bezüge, kein Sachbezug (für Vorzeichen „D“ oder „N“).
3. Zusatzoption mit Betragsteiler
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Differenz für die Umbuchung mittels einer Lohnart einzugeben/zu übersteuern. Wenn Sie diese Zusatzoption nutzen möchten, legen Sie eine Lohnart mit dem neuen Betragsteiler "90042 - SV-Beitrag durch Dienstgeber übernommen".
Legen Sie die Lohnart mit folgenden Werten an:
Aliquotierung: |
N |
keine Aliquotierung |
Vorzeichen: |
D oder N |
Durchläufer oder wird am Gehaltszettel nicht angedruckt |
Exekutionsgruppe: |
U oder leer |
nicht pfändbar |
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
Betragsteiler: |
90042 |
SV-Beitrag durch Dienstgeber übernommen |
Betrags-Bewertungs Art: |
EIN |
Eingabe oder Sie hinterlegen eine Formel |
Druck Gehaltszettel Stunden |
Betrag anstatt Stunden |
Wenn das Vorzeichen "D" ist, wenn Sie den Wert am Gehaltszettel andrucken wollen |
FiBu: |
leer |
Dieses Feld kann leer gelassen werden. Die Lohnart ist ein Durchläufer |
A |
A = Abgabenbeträge in die Kostenrechnung |
Ausnahmefälle, die durch die Automatisierung nicht abgedeckt werden (zB Monatsentgelt über HB), übersteuern Sie händisch mit Formeln und dem neuen Betragsteiler.
Der neue Betragsteiler ist ab 01.2010 verwendbar.