Ein Dienstnehmer wechselt mit 01.12.2012 per Konzernübertritt die Firma.

Der Unterbrechungsgrund für die Beendigung sollte folgendermaßen aufgebaut sein:

Die Einstellung „Aliquotierung Urlaub“ wirkt sich nur auf Unterbrechungsgründe aus. Bei einem Austritt wird immer aliquotiert. Bei Verwendung einer Urlaubsverwaltung nach Geschäftsjahr oder Kalenderjahr ist die Berechnung der Aliquotierung anders. Hier sollte keine Aliquotierung für den Austritt stattfinden. Der Dienstnehmer sollte mit seinem normalen Rest so stehen bleiben. Eine Abrechnung bzw. Urlaubsermittlung nach seinem Austritt erfolgt bereits jetzt keine mehr.
Um eine Aliquotierung bei einem Eintritt zu verhindern, wurde in den Ein-/Austritts- und Unterbrechungsgründen eine neue Einstellung hinzugefügt.

Sollen die Urlaubsansprüche bei diesem Unterbrechungsgrund aliquotiert werden bzw. Kennzeichnung Ein- oder Austritt bei Konzernübertritt? Die Einstellung „Konzernübertritt“ kann man nur bei Ein- oder Austritten zuweisen. (Auswahl von „ja“, „nein“ und „Konzernübertritt“)
Ein solcher Unterbrechungsgrund kann auch dazu herangezogen werden, dass vor dem letzten Monat mit einem solchen Unterbrechungsgrund keine Urlaubsverwaltung mehr für den Dienstnehmer gestartet werden kann. Die Urlaubsverwaltung führt keine Abläufe mehr für Monate vor diesem Unterbrechungsgrund aus.
Dieser Fall beschreibt, ob das Urlaubsjahr
in der Quell- und Zielfirma ident ist. Sollte das Urlaubsjahr abweichen,
muss eine manuelle Umrechnung stattfinden und die Differenz als Plus-
oder Minus-Kürzung eingetragen werden.