Bauwirtschaft - Neuregelung der Direktverrechnung der Urlaubsentgelte

 

Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 4/April 2010

Mit 1.4.2010 tritt eine Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes - BUAG (BGBl. I Nr. 70/2009) - in Kraft. Dadurch wird unter anderem die Direktauszahlung des Urlaubsentgelts an Beschäftigte in der Bauwirtschaft neu strukturiert.

Unverändert bleibt das Prinzip, unter welchen Voraussetzungen die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) das Urlaubsentgelt direkt an die Dienstnehmer auszahlen kann.

Direktabfuhr der BUAK

Die BUAK berechnet nun das Netto-Urlaubsentgelt selbst. Dieses besteht bekanntlich aus dem Urlaubsgeld und dem Urlaubszuschuss (SZ). Nach der Auszahlung an den Arbeitnehmer führt die BUAK die auf das Urlaubsentgelt entfallende Lohnsteuer an das für die BUAK zuständige Finanzamt ab. Weiters überweist die BUAK den gesamten Dienstnehmeranteil und Dienstgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge vom Brutto-Urlaubsentgelt auf das Beitragskonto des Dienstgebers beim zuständigen Sozialversicherungsträger. Weitere lohnabhängige Abgaben - Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Kommunalsteuer, Wiener U-Bahn-Steuer werden ebenfalls von der BUAK überwiesen.

Die Beitragszahlung der BUAK ist für den Dienstgeber auf dem Beitragskontoauszug des Sozialversicherungsträgers ersichtlich.

INFO für die Lohnverrechnung

Die BUAK übermittelt dem Dienstgeber eine detaillierte Aufstellung über die Berechnung des Urlaubsentgelts und der SV-Beiträge. Die monatlichen Meldungen an die Sozialversicherung sind vom Dienstgeber (siehe nachfolgendes Beispiel) zu erstatten.

Beispiel zur Beitragsnachweisung
Angaben
Urlaub 16.4. - 19.4.2010 (2 Urlaubstage)
Bruttolohn 1.4. - 15.4.2010 und 20.4. - 30.4.2010: € 1.100,--
Beitragsgruppe: A1 ohne Schlechtwetterentschädigungsbeitrag
BUAK-Info
Brutto-Urlaubsgeld: € 211,66
Brutto-SZ: € 211,65
SV-Beiträge: € 140,53
Dienstnehmeranteil: € 68,57
Dienstgeberanteil: € 71,96 (17 % von € 211,66 + € 211,65)
Beitragsnachweisung 4/2010
allgemeine BGL in A1 (Lohn + Brutto-Urlaubsgeld): € 1.311,66
BGL SZ in A1 (Brutto-SZ): € 211,65
BGL Arbeiterkammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag: € 1.311,66
BGL Insolvenz-Entgeltsicherungszuschlag (Lohn + Brutto-Urlaubsgeld + Brutto-SZ): € 1.523,31
Verminderter Arbeitslosenversicherungsbeitrag: N25c € -1.311,66 (Lohn + Brutto-Urlaubsgeld) und N25a € -211,65 (Brutto-SZ)
Summe der Beiträge: € 585,16
noch zu leistende Zahlung an KV-Träger: € 444,63 (= € 585,16 minus BUAK-Zahlung von € 140,53)

Lohnzettel

Der sozialversicherungsrechtliche Teil des Lohnzettels ist ebenfalls vom Dienstgeber zu erstellen - auch dienen dazu die Daten aus der Information der BUAK. Für die verbrauchten Urlaubstage übermittelt die BUAK bis 31.1. des Folgejahres den lohnsteuerrechtlichen Teil des Lohnzettels an das zuständige Finanzamt.

 

Vorgehensweise

1. Dazu legen Sie neue Lohnarten für die Eingabe der durch die BUAK abgeführten SV-Beiträge

Bezeichnung

Aliquot.

Kz

Betragsteiler

VZ

Exekutions-

gruppe

Folgelohnart

Bewertung

Fibu-Konto

Kostenrechnung

BUAK Eingabe

N

0

N/D

U

Urlaubsentgelt

Betrag: EIN - Der Wert wird vom Benutzer eingetragen.

Nein

Nein

BUAK Urlaubsentgelt

N

11101

+

L

Urlaubszuschuss

Betrag: Monatsbasis - Hier hinterlegen Sie die Monatsbasis in die der Wert der Eingabe fließt und unter Faktor hinterlegen Sie den Prozentsatz 0,50.  

Ja

Ja

BUAK Urlaubszuschuss

N

21101

+

13

 

Betrag: Monatsbasis - Hier hinterlegen Sie die Monatsbasis in die der Wert der Eingabe fließt und unter Faktor hinterlegen Sie den Prozentsatz 0,50.

Ja

Ja

Tragen Sie die Eingabelohnart Urlaubsentgelt (in diesem Fall die Lohnart 940) in die Lohnartenzuordnung ein. Bei der Anlage dieser Lohnart achten Sie darauf, das die Auszahlungslohnarten Urlaubsentgelt und Urlaubszuschuss (in diesem Fall die Lohnarten 150 und 501) als Folgelohnarten eingetragen werden. Durch die Folgelohnarten wird jeweils 50% für das Urlaubsentgelt und 50% für den Urlaubszuschuss berechnet.

Beispiel Lohnart 940

Beispiel Lohnart 150

Beispiel Lohnart 501

Damit nun auch die SV, welche von der BUAK abgezogen wird, berechnet wird, legen Sie folgende Lohnarten an:

Neue Lohnart zB 936 „BUAK SV lfd DN Direktauszahlung“ - Betragsteiler 91101

Neue Lohnart zB 937 „BUAK SV SZ DN Direktauszahlung“- Betragsteiler 91102

Neue Lohnart zB 938 „BUAK SV lfd DG Direktauszahlung“ - Betragsteiler 91103

Neue Lohnart zB 939 „BUAK SV SZ DG Direktauszahlung“- Betragsteiler 91104

Diese SV-Lohnarten erfassen Sie zusätzlich in der Lohnartenzuordnung mit den von der BUAG berechneten Beträgen.

2. Lohnarten, um die Lohnsteuerbemessung bei Direktauszahlung zu reduzieren

Neue Lohnart zB 159 „LSt-Bem. Urlaub lfd. BUAK Direktauszahlung“

Neue Lohnart zB 509 „LSt-Bem. Urlaub SZ BUAK Direktauszahlung“

(ähnlich Lohnart 501)

Werden die Lohnarten 936 bzw. 937 erfasst, werden automatisch die Lohnarten 159 und 509 als Folgelohnarten generiert.

Der Betrag der Lohnart 159 ermittelt sich wie folgt: Betrag der Lohnart 150 minus Betrag der Lohnart 936

Der Betrag der Lohnart 509 ermittelt sich wie folgt: Betrag der Lohnart 501 minus Betrag der Lohnart 937

Diese beiden Lohnarten reduzieren die Lohnsteuerbemessung, so wie es auf Folie 23 der BUAK angeführt ist.

3. Lohnarten, um die DB-/DZ- und Kommunalsteuerbemessung bei der Direktauszahlung zu reduzieren

Neue Lohnart zB Beispiel Lohnart 950

Neue Lohnart zB

Neue Lohnart zB

4. Beitragsnachweisung

Im Falle einer Direktauszahlung muss der Dienstgeber nicht den kompletten Betrag der monatlichen Beitragsnachweisung überweisen, da die BUAK bereits Beiträge überwiesen hat. Diese Beiträge werden vom Lohnverrechner mit den Lohnarten 936 bis 939 erfasst, dadurch werden diese Beiträge auf der Beitragsnachweisung als „Bereits durch BUAK überwiesen“ ausgewiesen werden, damit die Gesamtsumme reduziert wird, und der richtige Überweisungsbetrag ausgegeben wird. Das wird dann auch am Datenträger berücksichtigt werden.

5. Kommunalsteuer Erklärung

Im Falle einer Direktauszahlung muss der Dienstgeber nicht den kompletten Betrag der monatlichen Kommunalsteuererklärung überweisen, da die BUAK bereits Beiträge überwiesen hat. Hier erfassen Sie eine Lohnart 935 mit dem Betragsteiler 91105 „BUAK KommSt Direktauszahlung. In der LHR Lohn werden die Beiträge dieser Lohnarten auf der Kommunalsteuererklärung als „Bereits durch BUAK überwiesen“ ausgewiesen und die Gesamtsumme reduziert, damit der richtige Überweisungsbetrag ausgegeben wird. Dies gilt auch für Überweisungsdatenträger.

durch BUAK ausbezahlt                           200,00       409.443.51

durch BUAK ausbezahlt                           200,00       409.443.51

 

Da eine durch die BUAK bezahlte Kommunalsteuer keinen Einfluss auf die Verbuchung hat, stehen in der Buchhaltung die vollen Kommunalsteuerbeträge. In dem jährlichen Kommunalsteuerdatenträger werden die Jahressummen an Bemessung und Abgabebeträgen übermittelt. Da die durch die BUAK überwiesenen Abgaben keinen Einfluss auf die darin gemeldeten Beträge haben, bleibt dieser Datenträger unverändert. Wurde durch die BUAK eine Kommunalsteuer ausbezahlt, dann wird je Monat eine zweite Zeile auf der Kommunalsteuer-Jahreserklärung ausgegeben.!!!!

 

In der Liste Abstimmung Abgaben werden die abgerechneten Dienstgeberanteile, mit den monatlichen Abgabensummen, den ausbezahlten Abgabensummen und den verbuchten Dienstgeberanteilen abgeglichen. In dieser Liste werden weiterhin die vollen Abgabenbeträge abgeglichen.

In der Zahlungsaufschlüsselung von Kommunalsteuerabgaben wird in der Spalte „Bezahlt“ die durch die BUAK bezahlte Kommunalsteuer reduziert.

6. Abfuhrliste Finanzamt

Im Falle einer Direktauszahlung muss der Dienstgeber nicht den kompletten Betrag des monatlichen DB und DZ überweisen, da die BUAK bereits Beiträge überwiesen hat. Legen Sie hier zwei neue Lohnarten mit den Betragsteilern 91106 „BUAK DB“ und 91107 „BUAK DZ“ an, um Zahlungen durch die BUAK zu kennzeichnen.

In der LHR Lohn werden die mit dieser Lohnart erfassten Beiträge auf der Abfuhrliste Finanzamt als „Bereits durch BUAK überwiesen“ ausgewiesen und damit die Gesamtsumme reduziert, damit der richtige Überweisungsbetrag ausgegeben wird. Das wird auch am Datenträger berücksichtigt.

       

                                                                     durch BUAK ausbezahlt                                                      200,00

     Zahlungsbetrag: (Auszahlung per Datenträger)                                                                                     7.829.250,50

 

Da durch die BUAK bezahlte DB- oder DZ-Beiträge keinen Einfluss auf die Verbuchung haben, ändert sich diesbezüglich nichts in der Verbuchung. In der Buchhaltung stehen die vollen Beträge.

Auf der Liste Abstimmung Abgaben werden die abgerechneten Dienstnehmer- und Dienstgeberanteile, mit den monatlichen Abgabensummen, den ausbezahlten Abgabensummen und den verbuchten Dienstnehmer- und Dienstgeberanteilen abgeglichen.

In dieser Liste werden weiterhin die vollen Abgabenbeträge abgeglichen. In der Zahlungsaufschlüsselung Abgaben an Finanzämter wird in der Spalte „Bezahlt" die durch die BUAK bezahlte Kommunalsteuer reduziert.

7. Lohnzettel Finanz

Dieser muss laut Vorgaben von WIKU angepasst werden.
Der Betrag der Lohnart 937 - SV SZ DN-Anteil soll bei den Kennziffern 220 und 225 abgezogen und bei den Kennziffern 226 und 243 addiert werden.
Dazu wird es für die Lohnarten 936 bis 939 neue Betragsteiler geben, damit sie gekennzeichnet werden