Gesetzesänderungen 06.2025

Aufstellung der Gesetzesänderungen gültig ab Juni 2025 im Zusammenhang von Lohn-/Gehaltsabrechnungen.

 

Sozialversicherung

Erhöhung des KV-Beitrags ab 06.2025

Versicherung Beschäftigtengruppen Bis 05.2025 Ab 06.2025
11 - Öffentlich Bedienstete G009 bis G020 4,90% 6,00%
33 - Pensionsversicherungsanstalt abgetretene Pensionen
99 - ASVG Pensionen
PVA
 
P- nicht abzuführende KV-Anteile
5,10% 6,00%
1 bis 9 Gesundheitskassen B903 BezieherInnen der Sozialhilfe/Bedarfsorientierten Mindestversicherung (BMS) 9,08% 10,68%

Umsetzung im LHR Lohn

 

 

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