E-Card Gebühr ab 11.2005

Gemäß § 31c Abs 3 Z 1 ASVG hat der Dienstgeber erstmals am 15.11.2005 für das Jahr 2006 für die zu diesem Stichtag bei ihm in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Personen und deren Angehörige ein Service-Entgelt in Höhe von je € 10,- einzuheben und an den Krankenversicherungsträger abzuführen.

 

Gesetzesänderung 2013:

Die E-Card-Gebühr wird mit Wirkung ab 01.01.2013 jährlich mit der Aufwertungszahl nach § 108a Abs 1 ASVG valorisiert. Die Gebühr wird daher im Jahr 2013 voraussichtlich 10,30 EUR betragen.

Im Jahr 2016 erhöht sich der Betrag auf € 11,10.

 

Das E-Card-Serviceentgelt entfällt mit Wirkung ab 01.01.2013 für anspruchsberechtigte Angehörige ( lt. § 31c Abs 3 ASVG, SVÄG 2012)

Betroffene Personen im LHR Lohn

 Bitte beachten Sie, dass das E-Card-Serviceentgelt mit Wirkung vom 01.01.2013 für anspruchsberechtigte Angehörige entfällt.

Die E-Card-Gebühr wird für folgende Dienstnehmer im LHR Lohn nicht eingehoben

 

Handhabung im LHR Lohn

Mit der Novemberabrechnung wird eine neue Lohnart E-Card Gebühr für oben genannte Dienstnehmer generiert. Diese neue Lohnart ist im Firmenparameter einmalig einzutragen.

Die E-Card Gebühr vermindert die Lohnsteuerbemessung. Diese unterliegt dem § 16 Abs 1 Z 4a EStG und ist am Lohnzettel-Finanz im Feld "Einbehaltene SV" auszuweisen. Für bereits in Vormonaten ausgetretenen Dienstnehmer, die eine Urlaubsersatzleistung haben die in den November hineinfließt, wird die E-Card Gebühr trotzdem für das Monat November generiert. Für solche Dienstnehmer vermindert sich dadurch die Lohnsteuerbemessung nicht.

Die generierte Lohnart kann von Ihnen in der Lohnartenzuordnung händisch übersteuert werden. In solchen Fällen ist in der Abrechnungsansicht beim Betrag der Lohnart ein "E" für händische Eingabe statt "B" für automatisch bewertet ersichtlich.

Vor der Novemberabrechnung kann unter Auswertungen/Personal/Sonstiges/E-Card Gebührenvorschau eine Kontrollliste ausgedruckt werden.

Dienstnehmer, die aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit weniger als die Hälfte ihres Entgelts fortgezahlt bekommen, sind auf dieser Liste nicht richtig berücksichtigt, weil das Programm für solche Dienstnehmer vorher eine Echtabrechnung benötigt!

Vorgehensweise

1. Es wird eine neue Lohnart für die E-Card Gebühr benötigt. Legen Sie diese wie folgt an:

Öffnen Sie abhängig von ihren Anforderungen den Lohnartenstamm auf der entsprechenden Ebene.

Suchen Sie sich eine freie Lohnartennummer. Sollten Sie mit Nummernkreisen arbeiten, wählen Sie eine freie Nummer in einem Bereich, in dem die Lohnart logisch passt.

Sie haben zwei Möglichkeiten, die Lohnart anzulegen:

Variante 1:

 

Für die Stundenbewertung ist der Wert „ECARD“ eingetragen. Dieser errechnet, ob ein Dienstnehmer E-Card pflichtig oder befreit ist und liefert somit den Wert 1 oder 0 zurück.

In der Satz-Bewertung wurde bis jetzt der Wert „10,000“ eingetragen. Ändern Sie diesen auf das neue Kennzeichen „ECARDWERT“.

 

In der Kennzahl „ECARDWERT“ wird automatisch der aktuelle Jahresbetrag ermittelt, der von der LHR gewartet wird.

Ändern Sie unbedingt beim „Ab-Datum“ in der Lohnart auf das Datum ab 2013 (zuerst Taste F6 und dann F4 klicken, dann Datum ändern und speichern), da bei einem älteren Datum auch die alten E-Card Gebühren der Vorjahre aufgerollt und mit dem aktuellen Wert abgerechnet werden könnten.

 

Variante 2

 

Die E-Card kann ebenfalls über eine Formel ermittelt werden, die in der Betrags-Bewertung eingetragen wird. Die Formel sollte wie folgt aussehen:

Falls Sie in der Formel irgendwo den Wert € 10,00 eingetragen haben, so ersetzen Sie diesen bitte durch die Kennzahl „ECARDWERT“

Achten Sie auch hier unbedingt wieder auf ein gültiges „Ab-Datum“ in der Formel als auch in der Lohnart, um unerwünschte Aufrollungen zu vermeiden.

2. Tragen Sie die neue E-Card Lohnart in den Firmenparameter auf der Seite 2 im Menüpunkt Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter - Seite 2 ein:

 

 

E-Card Gebührenvorschau Liste

Im Menüpunkt Auswertungen/Personal/Sonstiges/ E-Card Gebühr Vorschauliste können Sie vor einer Echtabrechnung vom Monat November überprüfen, für welche Dienstnehmer die E-Card Gebühr abgezogen wird.

Beachten Sie: Dienstnehmer, die aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit weniger als die Hälfte ihres Entgelts fortgezahlt bekommen, sind auf dieser Liste nicht richtig berücksichtigt, weil das Programm für solche Dienstnehmer vorher eine Echtabrechnung benötigt!

 

E-Card Gebührenvorschau Liste in den Batchlauf einbauen

Diese Liste können Sie auch in den Batchlauf einbauen. Zuerst in der Aufrufverwaltung (Abrechnungen/Batchabrechnen/Verwaltung/Aufrufverwaltung) die Liste mit folgenden Parametern einbauen:

Die Nummer und die Bezeichnung der Liste ist frei wählbar.

 

Die Liste können Sie im Menüpunkt Abrechnungen/Batchabrechnen/Verwaltung/Standardauswertungen in den beliebigen Batchlauf einbauen.

Beitragsnachweisung

Die E-Card Gebühr wird auf der Beitragsnachweisung in einer eigenen Zeile ausgegeben. Die Beitragsnachweisung kann laut Elda Software ab 11.2005 übermittelt werden.

 

E-Card Gebühr während der Weiterversicherung

Falls der Dienstnehmer vor November austritt und bis 15.11. oder später weiterversichert ist, wird die Lohnart E-Card Gebühr trotzdem im November gerechnet und auf der Beitragsnachweisung vom November angeführt. Damit die E-Card-Gebühr

wird das Monat November mit einer Gegenlohnart (= Pluslohnart) ausgeglichen und das Austrittsmonat wird um den E-Card-Gebühr-Betrag vermindert (= mit einer Minuslohnart, die lohnsteuerfrei § 16 Z 1 ist). Dies passiert mit den Folgelohnarten von der Urlaubsersatzleistung für laufende Bezüge.

Beispiel:
Austritt:          15.08.2016
Ende Entgelt : 21.11.2016
Dienstnehmer ist ein Angestellter ( 18,12% SV DN-Anteil im 2016).

Monat
11.2016:
In diesem Beispiel wird die Lohnart 124 Korr. Ersatzleistung SV + beim Betrag um 11,10 Euro erhöht:
SV Bemessung für 11.2016: 1704,53 * 18,12% SV = 308,86 Euro SV-Beitrag
Zu den 308,86 Euro kommen noch 11,10 Euro an E-Card Gebühr dazu => 319,86 Euro.


Somit wird der Netto-Betrag auf 0 gesetzt und dem Dienstnehmer wird die E-Card Gebühr im Austrittsmonat abgezogen und nicht drei Monate nach dem Austritt.



Monat
08.2016:
Im Austrittsmonat wird die Lohnart Korr. Ersatzleistung SV -, in diesem Beispiel die Lohnart 126, um11,10 Euro vermindert:
SV-Bemessung für 08.2016: 6.655,82 * 18,12% SV = 1.206,03 Euro SV-Beitrag
Zu den 1.206,03 Euro kommen noch 11,10 Euro an E-Card Gebühr dazu =>1.217,14 Euro.