Gesetzesänderungen 09.2009

Aufstellung der Gesetzesänderungen ab 09.2009

im Zusammenhang von Lohn-/Gehaltsabrechnungen

 

Sozialversicherung

AV-BEITRAG ENTFALL AB VOLLENDUNG DES 58. LEBENSJAHRES

Bisher entfällt der gesamte AV-Beitrag (6 %) für Personen, die das 57. Lebensjahr vollendet haben. Ab 1.9.2009 gilt diese Regelung erst ab Vollendung des 58. Lebensjahres.

Die Neuregelung lautet:

Für Personen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben oder das 57. Lebensjahr vor dem 1.9.2009 vollendet haben, entfällt der AV-Beitrag ab dem Beginn des auf die Erreichung des jeweiligen Lebensalters folgenden Kalendermonates.

Das bedeutet: Vollendet jemand noch am 30.8.2009 das 57. Lebensjahr, kann der AV-Beitrag ab 1.9.2009 entfallen. Wird das 57. Lebensjahr dagegen erst am 1.9.2009 vollendet, muss noch ein Jahr "gewartet" werden.

Umsetzung im LHR Lohn

BONUS-MALUS-SYSTEM FÄLLT WEG

Das Bonus-Malus System entfällt mit Wirkung ab 01.09.2009.

Bonus-Fälle mit Einstellung bis einschließlich 31.08.2009 wirken für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses fort.

Grundsätzlich ist ab 1.9.2009 ein Malus nicht mehr möglich. In Fällen mit Freisetzung bis 31.8.2009 und Zusage einer Wiedereinstellung wird ein "rückwirkender" Malus bei Nichteinhaltung der Wiedereinstellung fällig. Vergessen Sie bei diesen Fällen nicht, die Lohnart Malus in die Lohnartenzuordnung mit einem Wert einzugeben.

 Umsetzung im LHR Lohn

    1. Kontrollieren Sie in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges/Generierung pro Unterbrechungsgrund, ob bei den Austritten die Lohnart Malus eingetragen ist. Wenn ja, löschen Sie nach 1.9.2009 diese Lohnart bei jedem Austritt in jeder Firma.

    2. Sie haben auch die Möglichkeit, direkt bei allen Malus-Lohnarten ab 09.2009 bei der Betragsbewertungsart "NUM" und im Feld "Wert" 0 einzutragen. Dies handhaben Sie in der Maske Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-, Firmen- bzw. Dienstnehmergruppenlohnarten. Hier können Sie bei den Malus Lohnarten mit den Funktionstasten F6 F4 ab 09.2009 einen neuen Satz eintragen.