Gesetzesänderungen 07.2014

 

Sozialversicherung

UV-Beitrag Senkung

Aufgrund eines gesetzlichen Initiativantrags wurde vom Nationalratsplenum am 27.03.2014 die Senkung des Beitrags zur Unfallversicherung und des Zuschlags nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) beschlossen. Der UV-Beitrag beträgt ab 01.07.2014 1,30% (bis 07.2014 1,40%), der IESG-Beitrag ab 01.01.2015 0,45% (bis 01.2015: 0,55%).

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diese Werte mit den Updates ab 05.2014.

Neue Verrechnungsgruppe für geringfügig Beschäftigte C14

Von 07.2014 bis 12.2014 gibt es die neue Verrechnungsgruppe C14 mit -0,10% UV-Beitrag für geringfügig Beschäftigte, unabhängig davon ob diese monatlich oder jährlich abgeführt werden.

Geringfügig Beschäftigte werden im ersten Schritt mit 1,40% UV-Beitrag abgerechnet und danach wird der UV-Beitrag ab 07.2014 um 0,10% mit der Verrechnungsgruppe C14 verringert.

Am Lohnkonto mit SV-Details wird die Verminderung des UV-Beitrags durch "C14" als "UR" - Unfallversicherung Rückverrechnung 07.2014 bis 12.2014 - ersichtlich.

Betroffene SV-Gruppen sind: 'L14', 'M24', 'N14', 'N24', 'N72a', 'N72d', 'N72m', 'N72l'

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diese Werte mit den Updates ab 07.2014.

Falls Sie geringfügig Beschäftigte für 07.2014 bereits abgerechnet haben, werden diese automatisch aufgerollt. Die UV-Beiträge von diesen DN werden sich nicht ändern, weil sie bereits mit letzten Update vermindert wurden. Es ändert sich lediglich die Beitragsnachweisung.

Falls Sie Beiträge für geringfügig Beschäftigte jährlich abführen, sind keine Aktionen notwendig.

INFO von ELDA:

Auf Grund von unterschiedlichen Releasezyklen kommt es bei Übermittlungen der neuen Verrechnungsgruppen (z.B. C14) via ELDA im Juli noch zu einer Warnung!

Die Übermittlungen werden aber selbstverständlich an die Träger weitergeleitet.

Ab August 2014 wird diese Warnung zur Beitragsgruppe dann nicht mehr aufscheinen.

Über den genauen Einsatztermin wird ELDA in einer weiteren Aussendung noch informieren.

Unbezahlter Urlaub kürzer als ein Monat

Wenn Sie geringfügig Beschäftigte haben, die zwischen 07.2014 und 12.2014 auf unbezahlten Urlaub < 1 Monat gehen, tragen Sie in die SV-Pflichtigkeiten vom unbezahlten Urlaub die neue Beitragsart "UR"  - Unfallversicherung Rückverrechnung 07.2014 bis 12.2014 mit "DN" im Feld "Pflichtig" ein, Beispiel:

Neue SV-Gruppen

Seit 01.07.2014 gibt es 4 neue Beitragsgruppen für Lehrlinge in der Land- und Forstwirtschaft. Diese wurden im LHR Lohn inkl. der SV-Gruppenautomatik eingepflegt.

D8l - Angestelltenlehrlinge in land(forst)wirtschaftlichen Betrieben im 1. oder 2. Lehrjahr

D7l - Angestelltenlehrlinge in land(forst)wirtschaftlichen Betrieben im 1. oder 2. Lehrjahr, sofern nicht das letzte LJ

D4l - Angestelltenlehrlinge in land(forst)wirtschaftlichen Betrieben im 3.Lehrjahr, sofern nicht das letzte LJ

D3l - Angestelltenlehrlinge in land(forst)wirtschaftlichen Betrieben im 3. oder letztem Lehrjahr.