Aufstellung der Gesetzesänderungen für das Jahr 2006
im Zusammenhang von Lohn-/Gehaltsabrechnungen
Werden vom Programm wie folgt ermittelt:
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Werte 2005 |
Werte 2006 |
Höchstbeitragsgrundlage täglich |
121,00 |
125,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich |
3.630,00 |
3.750,00 |
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen |
7.260,00 |
7.500,00 |
Geringfügigkeitsgrenze täglich |
24,84 |
25,59 |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich |
323,46 |
333,16 |
Bei der Versicherung 25 BVA Vertragsbedienstete und 11 Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter entfällt die Mindestbemessung.
Stattdessen gibt es geringfügig Beschäftigte. Diese sind unter SV-Gruppen
Versicherung 25:
N14 Geringfügig Beschäftigt - Arbeiter
N24 Geringfügig Beschäftigt – Angestellte
Versicherung 11:
N24 Geringfügig Beschäftigt - Beamte
angelegt.
Für die BVA-Dienstgeberabgabe, die auf der Beitragsnachweisung unter "DAG" angeführt wird, gibt es folgende neue SV-Gruppen:
N72a geringf. Arbeiter - pauschaliert ab 01.2006
N72d geringf. Angestellte - pauschaliert ab 01.2006
Wenn die Summe der monatlichen allgemeinen Beitragsgrundlagen bei der BVA Versicherten die 1 1/2 fache Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, tragen Sie bei Ihren Geringfügig Beschäftigten bei der BVA im Variablen Dienstnehmerstamm diese neuen SV-Gruppen ein!
Die SV-Gruppenautomatik überprüft die 1 1/2 fache Geringfügigkeitsgrenze bei der Vers. 25 und 11.
Bisher waren Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische Tätigkeit ausübten, sofern diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienst- oder Lehrverhältnisses ausgeübt wurde, vollversichert. Diese Rechtsgrundlage laut § 4 Abs. 1 Z 11 ASVG ent-fällt rückwirkend ab 01.09.2005.
Das bedeutet, dass die SV-Gruppe D2p AN o. Entgelt, Vorstandsmitgl., Ferialpr., D1p AltPens, entfällt. Ob die SV-Gruppe D2pV Vorstandsmitglieder 50:50 (SV-Gruppe auf der Beitragsnachweisung ist D2p) entfällt, ist noch unklar.
Ab dem Beitragszeitraum 1. Jänner 2006 besteht für den Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit, die Abfertigungsbeiträge aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen entweder monatlich oder jährlich zu überweisen. Bei einer jährlichen Zahlungsweise für geringfügig Beschäftigte sind zusätzlich 2,5% vom zu leistenden Beitrag gleichzeitig mit diesem Beitrag an den zuständigen Krankenversicherungsträger zur Weiterleitung an die MV-Kasse zu überweisen.
Diese Möglichkeit der Abfuhr besteht im LHR Lohn nicht, weil dies derzeit noch von keinen Kunden benötigt wurde.
Mit dem BGBI I 2005/12, ausgegeben am 16.08.2005, wurde das IESG dahingehend geändert, dass leitende Angestellte und handelsrechtliche Geschäftsführer, wenn sie in einem Dienstverhältnis zur Gesellschaft stehen, in den Kreis der Anspruchsberechtigten auf IAG einbezogen werden. Mit dieser Änderung besteht auch endgültig die Verpflichtung zur Entrichtung des IESG-Zuschlags ab 01.01.2006.
In LHR Lohn legen Sie dazu unter Stammdatenmenü/Allgemein/Gesetz/SV-Pflichtigkeiten eine neue SV-Pflichtigkeit an, die IE-pflichtig ist und ändern Sie in variablen Dienstnehmerdaten ab 01.2006 die SV-Pflichtigkeit von betroffenen Dienstnehmern.
Der Dienstgeber kann die Anmeldeverpflichtung so erfüllen, dass er in zwei Schritten meldet:
Spätestens bei Arbeitsantritt die Beitragskontonummer, die Namen und Versicherungsnummern bzw. die Geburtsdaten der beschäftigten Personen sowie Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme (Aviso-Meldung). Dafür verwendet die Aviso-Meldung Daten aus der Maske Dienstnehmerstamm und Eintrittsmaske (Eintritt). Der Beschäftigungsort des Dienstnehmers ist die Abteilung aus dem Dienstnehmerstamm. Ist die Abteilung nicht gefüllt, wird die Adresse der Firma gemeldet.
Die noch fehlenden Angaben innerhalb von 7 Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung (vollständige Anmeldung)
Zuerst wird im Burgendland ein Feldversuch laufen, der bereits mit 1.1.2006 startet und alle meldepflichtigen Dienstgeber mit Betriebssitz im Burgendland betrifft.
Die generelle Wirksamkeit für alle Dienstgeber österreichweit soll frühestens mit 1.1.2007 eintreten.
In LHR Lohn können Sie für Aviso-Meldungen ganz normal wie für Versichertenmeldungen einen Datenträger im DatenaustauschGKK (Auswertungen/Monatlich/DatenaustauschGKK oder Kommunikati-on/Allgemeine/Datenaustausch ELDA) mit der Ausgabeart „Aviso-Meldungen“ erstellen.
Folgende neue Angaben erfolgen auf dem Lohnkonto (Auswertungen/Jährlich/Jahresabschluß/Lohnkonto) und der Datei für Prüfer (Kommunikation/Allgemeine/Export-Dateien für Prüfer)
Es wird eine Kurzbezeichnung des Sozialversicherungsträgers ausgegeben. Diese Angabe kann so wie alle anderen Angaben auch auf Seite 2 der Aufrufmaske Lohnkonto ein- und ausge-schalten werden
In den Firmenparametern (Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter) gibt es ein neues Feld "Fambeih. § 46 FLAG". Wenn dieses aktiviert ist, wird am Lohnkonto der Punkt "Fambeih. §46 FLAG" mit "JA" ausgegeben. Diese Angabe bedeutet, dass der Aufwand an Familienbeihilfe aus eigenen Mitteln getragen wird. Die Angabe kann auf Seite 2 der Aufrufmaske Lohnkonto ein- und ausgeschalten werden.
Es wird unter dem Netto der Zahltag angeführt. Der Zahltag ist das erste Überweisungsdatum des Dienstnehmers im Monat.
Wenn das Paket Reisekosten implementiert ist, werden nur mehr die steuerfreien Leistungen gemäß § 26 Z 4 1988 EStG, soweit es sich um Tagesgelder, Kilometergelder und pauschale Nächtigungsgelder handelt, mit der Lohnart steuerfreie Reisekosten (Betragsteiler 12) angeführt. Die freien gekennzeichneten Nebengebühren und Hotelrechnungen sind nicht mehr in dieser Lohnart enthalten.
Für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. 12. 2005 enden, wird das Pendlerpauschale generell um 10 % erhöht (§ 16 Abs 1 Z 6 lit b und lit c, § 124b Z 126 EStG):
Kleines Pendlerpauschale |
2005 |
2006 |
20 - 40 km jährlich |
450,00 |
495,00 |
40 - 60 km jährlich |
891,00 |
981,00 |
über 60 km jährlich |
1.332,00 |
1.467,00 |
Großes Pendlerpauschale |
2005 |
2006 |
2 – 20 km jährlich |
243,00 |
270,00 |
20 – 40 km jährlich |
972,00 |
1.071,00 |
40 – 60 km jährlich |
1.692,00 |
1.863,00 |
über 60 km jährlich |
2.421,00 |
2.664,00 |
Ab 2005 soll nur mehr die jährliche Bemessungsgrundlage übermittelt werden. Die Kommunalsteuererklärung hat zukünftig die gesamte Bemessungsgrundlage sowie die Aufteilung auf alle betroffenen Gemeinden zu enthalten. Die Übermittlung erfolgt im Wege von FinanzOnline, sodass Unternehmer mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden nur mehr eine Kommunalsteuererklärung übermitteln müssen. (§ 11 Abs 4, § 16 Abs 8 KommStG).
Die Aufrufmaske des Datenträgers ist unter dem Menüpunkt Kommunikation/Allgemeine/Kommunalsteuer Datenträger zu finden.
Starten Sie den Kommunalsteuerjahresdatenträger (Block KOMMST1 im Datenträger) immer für das Monat 12.2005. Bei einer Schließung der Betriebsstätte ist die Meldung ein Monat nach der Schließung zu starten (Block KOMMST2 im Datenträger). Den Datenträger starten Sie mit dem Button Programmstart oben links in der Menüleiste.
Man kann den Datenträger entweder in ein Verzeichnis oder in die Datenbank erstellen lassen.
Mit dem Feld Datum für Nacherstellung kann man die bereits erstellen Datenträger nochmals nacherstellen, indem Sie das gewünschte Datum mit LOV auswählen.
In der Aufrufmaske gibt es einen Button, mit dem man die bereits gemeldeten Erklärungen ansehen kann. Über diesen Button kommt man zu dieser Ansicht:
Fortlaufende Nummer. Diese wird vom Programm vergeben.
Hier sehen Sie das Datum und die Uhrzeit der Übermittlung.
KOMMST1 Block ist für die Kommunalsteuerjahreserklärung für Monat 12.2005.
KOMMST2 Block ist für die Kommunalsteuererklärung bei einer Schließung der Betriebsstätte.
Dieser Gemeindencode wurde von FinanzOnline vergeben.
Hier sehen Sie die Bezeichnung der Gemeinde.
Hier sehen Sie ob es sich um eine stornierte Meldung handelt ("J") oder nicht ("N").
Hier sehen Sie das betroffene Monat. Bei einer Kommunalsteuerjahreserklärung ist das Monat immer 12.2005
Hier sehen Sie die Kommunalsteuerbemessung.
Hier sehen Sie die Abgabe Ihrer Kommunalsteuergemeinde.
Wenn eine Betriebsstätte geschlossen wird, ist ein Kommunalsteuerdatenträger wie oben beschrieben zu erstellen. Eine Betriebsschließung gibt man im LHR Lohn in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Gemeinden direkt bei der betroffenen Gemeinde ein. Dazu gibt es das neue Feld Betriebsschließung wo Sie das Datum der Betriebsschließung eingeben.
Es genügt, wenn der richtige Betrag erneut übermittelt wird.
Es muss keine Differenz zwischen dem bereits gemeldeten Betrag und dem richtigen Betrag gezogen werden.
Es muss ein Storno und die richtigen Daten gesendet werden.
KommSt1 Block: Nur notwendig, wenn Beträge an eine falsche Gemeinde gemeldet wurden.
Beispiel: Es wird eine Meldung an die Gemeinde Schwarzach gemeldet,
obwohl dort keine Betriebsstätte vorhanden ist.
KommSt2 Block: Auch hier ist eine Storno-Meldung nur notwendig, wenn die
Betriebsschließung an eine falsche Gemeinde übermittelt wurde.
Beispiel: Es wird eine Meldung an die Gemeinde Schwarzach gemeldet,
obwohl die Betriebsstätte in St. Johann geschlossen wurde.
Dateiname des Datenträgers im gewünschten Verzeichnis, der alle Meldungen enthält ist: komst_<fa_kz>_<fa_nr>_<jahrmo>.xml
Auswertungen/ Monatlich/ Zahlungsverkehr / Datenaustausch ELDA oder Kommunikation/ Allgemeine/ Datenaustausch ELDA - Lohnzettel SV/Finanz und E18: Die Jahresübermittlung erfolgt nach wie vor über die Ausgabeart „Lohnzettel SV und Finanz (Jahresübermittlung 1x jährlich)“ für Monat 12.2005. Wie schon im Jahr 2004 wird für alle aktuellen Dienstnehmer der Lohnzettel SV und Finanz übermittelt und für alle freien Dienstnehmer der E18 (= Finanz-Teil).
Nach einer Jahresübermittlung gibt es nun eine Korrekturmöglichkeit der einzelnen Dienstnehmer. Dazu wird die neue Ausgabeart "Lohnzettel SV und Finanz (Korrekturlauf nach Jahresübermittlung)" verwendet.
Wenn es nach einer Jahresübermittlung bei aktiven Dienstnehmern eine Nettoänderung im Monat 12.2005 gibt, dann wird nach einer Echtabrechnung für diese automatisch ein Storno Lohnzettel SV und ein neuer Lohnzettel SV eingetragen. Diese sehen Sie in der Maske „geänderte Lohnzettel SV“. Der Finanz-Teil vom Lohnzettel wird korrigiert.
ACHTUNG: Wenn es nach einer Jahresübermittlung Änderungen bei aktiven Dienstnehmern gibt, tragen Sie diese ein und rechnen immer das Monat 12.2005 ab! So wird automatisch vom Programm ein Storno-lohnzettel SV und ein neuerlicher Lohnzettel eingetragen. Das betrifft auch freie Dienstnehmer, auch wenn kein SV-Teil übermittelt wird.
Unpfändbare Freibeträge ab 01.01.2006
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2005 |
2006 |
Allgemeiner Grundbetrag – Sonderzahlungen, welche monatliche Leistung übersteigen (§ 291a Abs 1 EO) |
662,00 |
690,00 |
Grundbetrag – Sonderzahlungen, welche monatliche Leistung nicht übersteigen |
717,50 |
747,50 |
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag – keine Sonderzahlungen (§ 291a Abs 2 Z 1 EO) |
773,00 |
805,00 |
Unterhaltsgrundbetrag – Verpflichtete gesetzliche Unterhalt pro Person (§ 291a Abs 2 Z 2 EO) |
132,00 |
138,00 |
Grenzbetrag (§ 291b EO) |
2.640,00 |
2.760,00 |