Gesetzesänderungen 01.2023

Aufstellung der Gesetzesänderungen für das Jahr 2023 im Zusammenhang von Lohn-/Gehaltsabrechnungen.

 

Sozialversicherung

Höchstbeitragsgrundlagen 2023

Werden vom Programm wie folgt ermittelt:

 

Werte 2022

Werte 2023

Höchstbeitragsgrundlage täglich

189,00 €

195,00 €

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

5.670,00 €

5.850,00 €

Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen

11.340,00 €

11.700,00 €

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

485,85 €

500.91 €

Höchstbeitragsgrundlage monatlich freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen

6.615,00 €

6.825,00 €

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diese Werte mit den Updates ab 09.2022.

 

AV-STAFFELUNG IM NIEDRIGLOHNBEREICH

Die AV-Staffelung ändert sich ab 01.2023 wie folgt:

 

Von

Bis

Arbeitslosenversicherung

Verrechnungsgruppe in der mBGM

        0,00 €

1.885,00 € (vorher 1.828,00 €)  

- 3%

A03 / A04 / I23 / I31

1.885,01 €

2.056,00 € (vorher 1.994,00 €)

- 2%

A02 / A05 /  I22 / I32

2.056,01 €

2.228,00 € (vorher 2.161,00 €)

- 1%

A01 / I21

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diese Werte mit den Updates ab 09.2022.

 

Kranken- und Unfallfürsorge für OÖ Landesbeamte

Bei den Versicherungen 34, 41 und 42 - KFG für OÖ Gemeinden erhöht sich die monatliche Höchstbemessungsgrundlage von laufenden Bezügen von 5.699,00 auf 5.879,00 €, die jährlich Höchstbemessungsgrundlage für Sonderzahlungen von 11.398,00 auf 11.758,00 €, die Mindestbetragsgrundlage von 28,35 auf 29,25 €.

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diese Werte mit den Updates ab 09.2022.

 

Niederösterreichische Gemeinden - Pensionsversicherung

Bei der Versicherung 17 - PV Niederösterreichische Gemeinden, 19/22 - Pensionskasse der Stadt Klagenfurt und 26 - Gemeindeverb. für das Pensionsrecht d. Tiroler Gemeindebeamte ändert sich die Mindest- und Höchstbemessungen wie folgt:

2022

2023

 

4.252,50 €

4.387,50 €

( 75% von 5.850,00 € )

8.505,00 €

8.775,00 €

( 150 % von 5.850,00 € )

17.010,00 €

17.550,00 €

( 300 % von 5.850,00 € )

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diese Werte mit den Updates ab 09.2022.

 

Niederösterreichische Gemeinden - Pensionsversicherung

Bei der Versicherung 17 - PV Niederösterreichische Gemeinden erhöht sich die Mindestbemessung von Laufenden Bezügen von 2.098,74 auf 2.220,47 EUR und Sonderzahlungen mit monatlicher Höchstbemessung von 1.049,37 auf 1.110,37 EUR.

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diese Werte mit den Updates ab 01.2023.

 

BVAEB- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

Unfallversicherung

Bei den Versicherungen 11-öffentlich Bedienstete wurde für die Beitragsart UV "Unfallversicherung" in der Beschäftigtengruppe G041 ab 01.01.2023 die Höchstbemessungsgrundlage für lfd. Bezüge von  252,4447 auf 270,4943 EUR täglich und für Sonderzahlungen von 15.146,68 auf 16.229,66 EUR jährlich geändert.

Für die Beitragsart UN "Unfallversicherung Nebengebühren" wurde die tägliche Bemessung in der Beschäftigtengruppe G041 ab 01.01.2023 von 7,6783 auf 8,2273 EUR angepasst.

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diesen Wert mit den Updates ab 12.2022.

 

Unfallversicherungs-Beitrag

Der UV-Beitrag für Zivildiener, Beschäftigtengruppe B902 (Zuschlag Z09) wird per 01.01.2023 auf 6,22 € erhöht (vorher 6,03 €).

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diese Werte mit den Updates ab 09.2022.

 

Bundespensionsamt

Pensionskassenbeitrag

Bei der Versicherung 30-Bundespensionsamt wurde in den Beitragsgruppen PB1, PB2, PB3, PB4 ab 01.2023 die Höchstbemessungsgrundlage für lfd. Bezüge von 252,4447 auf 270,4943 EUR täglich und für Sonderzahlung von 15.146,68 EUR auf 16.229,66 EUR jährlich geändert.

Pensionshöchstbeitrag

Bei der Versicherung 30-Bundespensionsamt  wurde in den Beitragsgruppen P155- P159, P255 -P286, P355 - P359, P455 - P486 ab 01.2023 die Höchstbemessungsgrundlage für lfd. Bezüge auf 270,4943 EUR täglich und für Sonderzahlungen auf 16.229,668 EUR jährlich geändert.

Pensionsbeitrag Nebengebühren

Bei der Versicherung 30-Bundespensionsamt wurde in den Beitragsgruppen P155- P159, P255 -P286, P355 - P359, P455 - P486 ab 01.2023 die Höchstbemessungsgrundlage von 7,6783 auf 8,2273 EUR täglich geändert.

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diese Werte mit den Updates ab 12.2022.

 

Salzburger Gemeinde

Bei der Versicherung 31-Salzburger Gemeinde wurde in der SV-Grupe "Bea" Beamte der Dienstnehmer-Pensionsbeitrag von 14,14% auf 14,23% geändert.

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diese Werte mit den Updates ab 01.2023.

 

E-Card

Der Wert der E-Card für das Jahr 2024 (Abrechnung 11.2023) ändert sich auf 13,35 € (vorher 13,00 €).

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diesen Wert mit den Updates ab 09.2022.

 

Einkommensteuergesetz

Teuerungs-Entlastungspaket

Das Teuerungs-Entlastungspaket bringt ab 01.2023 diese Änderungen:

Veröffentlicht im BGBL: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_93/BGBLA_2022_I_93.pdfsig

 

 

Umsetzung in LHR Lohn

Sie erhalten diesen Wert mit dem Update V4.171 ab August 2022.

 

Teuerungs-Entlastungspaket II - Änderung bei den Tarifstufen

bis 12.2022

ab 01.2023

11.000 € und darunter

0 €

0 %

11.693 € und darunter

0 Euro

0 %

18.000 €

1.400 €

7,77777778 %

19.134 €

1.488,20 Euro

7,77777778 %

31.000 €

4.225 €

18,14516130 %

32.075 €

3.882,30 Euro

16,74356976 %

60.000 €

12.180 €

29,67500000 %

62.080 €

12.302,05 Euro

26,07015142 %

90.000 €

14.400 €

35,78333330 %

93.120 €

14.899,20 Euro

29,21096435 %

1.000.000 €

455.000 €

48,72050000 %

1.000.000 €

453.440,00 Euro

46,83392 %

Für Einkommensteile über 1.000.000 € beträgt der Steuersatz 55 %.

Für Einkommensteile über 1.000.000 € beträgt der Steuersatz 55 %.

 

Somit ist die Einkommensteuer wie folgt zu berechnen:

 

bis 12.2022

ab 01.2023

Einkommen

Einkommensteuer in Euro

Einkommen

Einkommensteuer in Euro

über 11.000 bis 18.000 €

(Einkommen - 11.000) x 1.400

               7.000

über 11.693 bis 19.134 €

(Einkommen - 11.693) x 1.488,20

               7.441

über 18.000 bis 31.000 €

(Einkommen - 18.000) x 4.225 + 1.400

              13.000

über 19.134 bis 32.075 €

(Einkommen - 19.134) x 3.882,30 + 1.488,20

              12.941

über 31.000 bis 60.000 €

(Einkommen - 31.000) x 12.180 + 5.625

               29.000

über 32.075 bis 62.080 €

(Einkommen - 32.075) x 12.302,05 + 5.370,50

               30.005

über 60.000 bis 90.000 €

(Einkommen - 60.000) x 14.400 + 17.805

               30.000

über 62.080 bis 93.120 €

(Einkommen - 62.080) x 14.899,20 + 17.672,55

               31.040

über 90.000 bis 1.000.000 €

(Einkommen - 90.000) x 455.000 + 32.205

               910.000

über 93.120 bis 1.000.000 €

(Einkommen - 93.120) x 453.440,00 + 32.571,75

               906.880

über 1.000.000 €

(Einkommen - 1.000.000) x 0,55 + 487.205

über 1.000.000 €

(Einkommen - 1.000.000) x 0,55 + 486.011,75

 

Rechenbeispiel

 

 

bis 12.2022

ab 01.2023

Monatslohn einer Angestellten ohne Alleinverdiener(-erzieher-)absetzbetrag

3.000,00

 

 

abzüglich Sozialversicherung

- 543,60

 

 

Summe:

2.456,40

 

 

Berechnung des Einkommens:

2.456,40 * 12 =

 

29.476,80

 

 

abzüglich Werbungskostenpauschbetrag

- 132,00

 

 

Einkommen:

29.344,80

 

 

Berechnung der Lohnsteuer

 

(29.334,80 - 18.000) x 4.225 + 1.400

               13.000

=                           5.087,06

(29.344,80 - 19.134) x 3.882,30 + 1.488,20

               12.941

 

=                           4.551,44

abzüglich Verkehrsabsetzbetrag

 

- 400,00

- 421,00

Jahreslohnsteuer

 

4.687,06

4.130,44

Monatslohnsteuer

 

390,59

344,20

 

Umsetzung in LHR Lohn

Sie erhalten diesen Wert mit dem Update V4.172 ab Oktober 2022.

 

Teuerungs-Entlastungspaket II - Verkehrsabsetzbetrag

Der Verkehrsabsetzbetrag ändert sich ab 2023 von 400,00 € auf 421,00 € jährlich.

 

Umsetzung in LHR Lohn

In der LHR Personalverrechnung betrifft das Dienstnehmer mit den Lohnsteuergruppen:

Sie erhalten diesen Wert mit dem Update V4.172 ab Oktober 2022.

 

Teuerungs-Entlastungspaket II - Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag

Der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag § 106 Abs. 1 ändert sich ab 2023 wie folgt:

Dieser Betrag soll sich für das dritte und jedes weitere Kind von 220,00 € um jeweils 232,00 € jährlich erhöhen. Die Grenze für die Einkünfte vom (Ehe-)Partner soll sich von 6.000,00 € auf 6.312,00 € jährlich erhöhen.

 

Umsetzung in LHR Lohn

In der LHR Personalverrechnung betrifft das Dienstnehmer mit der Lohnsteuergruppe „M und E – mit Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag“.

Sie erhalten diesen Wert mit dem Update V4.172 ab Oktober 2022.

 

Teuerungs-Entlastungspaket II - Pensionistenabsetzbetrag

Der Pensionistenabsetzbetrag ändert sich ab 2023 von 825,00 € auf 868,00 € jährlich.

 

Umsetzung in LHR Lohn

Dieser wird bei Dienstnehmer mit der Dienstnehmerart "P - Pensionist" gerechnet.

Sie erhalten diesen Wert mit dem Update V4.172 ab Oktober 2022.

 

Teuerungs-Entlastungspaket II - Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag wird bis 25.500,00 € anstatt bis 25.250,00 € eingeschliffen.
Die Einschleifgrenze für den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag liegt nun zwischen 19.930,00 € und 25.500,00 € (2022: zwischen 19.930,00 € und 25.250,00 €).

 

Umsetzung in LHR Lohn

Dieser wird bei Dienstnehmern mit Dienstnehmerart "MP - erhöhter Pensionistenabsetzbetrag" und Dienstnehmerart "P - Pensionisten" gerechnet.

Sie erhalten diesen Wert mit dem Update V4.172 ab Oktober 2022.

 

Teuerungs-Entlastungspaket II - Kinderzuschuss §3 Abs. 1 Z 13 lit. b EStG iVm §124b Z 416 EStG

Der Zuschuss des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern wird ab dem Kalenderjahr 2023 von 1.000 € auf 2.000 € erhöht.

Die Altersgrenze der Kinder, für deren Betreuung der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss gewähren kann, soll vom nicht vollendeten 10. Lebensjahr auf das nicht vollendete 14. Lebensjahr angehoben werden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten für die Kinderbetreuung zumindest teilweise gegen Vorlage der Rechnung, die zum Lohnkonto zu nehmen ist, ersetzt.

 

Umsetzung in LHR Personalverrechnung

Für den Kinderzuschuss verwenden Sie den Betragsteiler 15. Bei diesem ist keine Begrenzung des Betrags hinterlegt, da auf die Kinder und Altersgrenze nicht geprüft wird.

 

Dienstgeberbeitrag

Der Dienstgeberbeitrag senkt sich ab 01.2023 von 3,9% auf 3,7%, da das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft empfiehlt, dass die Senkung bei allen Dienstnehmern erfolgt und ein entsprechender Aktenvermerk erstellt wird. Mehr Informationen dazu finden Sie unter:

https://www.bmaw.gv.at/covid-19/Senkung-der-Lohnnebenkosten.html

Die Informationen wurden mit dem BMF abgestimmt.

 

Umsetzung in LHR Personalverrechnung

Diese Anpassung erhalten Sie mit den Update V4.173 im Dezember.

 

Dienstgeberzuschlag

Der Dienstgeberzuschlag (DZ) ändert sich in der Steiermark ab 01.2023 von 0,37% auf 0,36%.

Betroffen sind folgende Finanzämter:

 

Umsetzung in LHR Personalverrechnung

Diese Anpassung erhalten Sie mit den Update V4.173 im Dezember.

 

Pensionistenabsetzbetrag

Der Pensionistenabsetzbetrag (mit 868,00 Euro) wird ab 01.2023 zwischen 18.410,00 Euro und 26.826,00 Euro eingeschliffen (statt 17.500,00 Euro und 25.500,00 Euro).

Umsetzung im LHR Lohn

Diese Änderung erhalten Sie mit den Updates ab 10.2020.

 

ELDA Änderungen

Arbeits- und Entgetlbestätigung Wochengeld

neue Felder ab 2021 für Sonderzahlungsumfang / Sachbezugsumfang fallen wieder weg

Ab 01.12.2021 und zwingend ab 01.02.2022 gibt es auf den A/E Bestätigungen für das Wochengeld und das Krankengeld ein neues Feld für den Sonderzahlungsumfang und den Sachbezugsumfang.

Diese Felder fallen mit ab dem Dezember 2022 wieder weg.

Mehr dazu lesen Sie unter "Lohn-/Gehalt/Fenster/Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr/Datenaustausch ELDA/Arbeits-/Entgeltbestägigung Wochengeld".

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten die neue Version mit dem Update V4.173 im Dezember.

 

Versichertenmeldungen reduziert - Ummeldung

Den Abmeldegrund „Ummeldung“ mit dem Abmeldecode 12 verwenden Sie zB bei Konzernübertritten.

Bei einem Versicherungswechsel in einer Firma verwendet die LHR Software automatisch den Abmeldegrund „12 – Ummeldung“ bei der ÖGK (zB die Arbeitsstätte des Dienstnehmers ändert sich von Salzburg auf Niederösterreich und Sie ändern im variablen Dienstnehmerstamm die SÖGK auf die NÖGK ab einem bestimmten Datum).

Hier gibt es große Änderungen bei der Abmeldung:

Auf der Abmeldung mit Abmeldecode 12 sind diese neue Felder zu befüllen:

 

Feldname

Inhalt/Bezeichnung

UMDA

Ummeldedatum (= Datum, das in der Regel das Anmeldedatum war)

ZTUM

Zielversicherungsdatenträger Ummeldung (= Ziel-ÖGK)

ZKUM

Beitragskontonummer Ummeldung (= Beitragsktonr. der Ziel ÖGK)

RWUM

Referenzwert Ummeldung (= Referenzwert der Anmeldung)

SOUM

Sonderfall Ummeldung bei Karenz o.ä.

 

Durch diese neuen Angaben auf der Abmeldung, braucht die Anmeldung beim neuen Versicherungsträger nicht mehr übermittelt werden und fällt weg.

 

Wechsel von -

Ursprungsversicherung

Wechsel auf -

Zielversicherung

Abmeldecode auf der Abmeldung

Anmeldung übermittelt JA/NEIN

1 bis 9 ÖGK

1 bis 9 ÖGK

12 Ummeldung

NEIN

1 bis 9 ÖGK

11 oder 25 BVAEB

14 Änderung SV-Pfl.

JA

1 bis 9 ÖGK

10 Eisenbahn/Bergbau

14 Änderung SV-Pfl.

JA

1 bis 9 ÖGK

42 KFG

14 Änderung SV-Pfl.

JA

11 oder 25 BVAEB

1 bis 9 ÖGK

14 Änderung SV-Pfl.

JA

10 Eisenbahn/Bergbau

1 bis 9 ÖGK

14 Änderung SV-Pfl.

JA

11 BVAEB

25 BVAEB

12 Ummeldung

JA

25 BVAEB

11 BVAEB

12 Ummeldung

JA

42 KFG

11 oder 25 BVAEB

12 Ummeldung

JA

11 oder 25 BVAEB

42 KFG

12 Ummeldung

JA

 

 

Änderungen bei den Bezugsarten/Betragsteilern

Pensionsabfindung

Der Grenzbetrag § 67 (8e) EStG für die Pensionsabfindung ändert sich ab 01.01.2023 auf 14.400,-- Euro (2022: 13.200,-- Euro).

Dies betrifft Lohnarten mit Betragsteiler 45 SZ Hälftesteuersatz Pensionsabfindung.

Umsetzung in LHR Lohn

Sie erhalten diesen Wert mit den Updates ab 12.2022.

 

Lohnzettel Finanz und L16

neue Version 24

gültig ab 01.12.2022

zwingender Einsatz ab 01.02.2023

 

Am Lohnzettel Finanz gibt es diese neuen Felder:

 

Teuerungsprämie:

  1. Weisen Sie der Lohnart Teuerungsprämie den Betragsteiler 51 zu.

  2. Tragen Sie für betroffene Dienstnehmer Aufrollungen ein. Beim Netto wird sich dadurch nichts ändern.
    (So wird mit der nächsten Echtabrechnung der betroffene Paragraph gefüllt und am Lohnzettel Finanz ausgewiesen).

 

Außerordentliche Einmalzahlung von pensionsauszahlenden Stellen:

  1. Um dieses Feld mit "J" zu füllen, tragen Sie im Datenaustausch ELDA, beim Lohnzettel Finanz im Button "Lohnartenzuweisung" bei der neuen Art "l16ausseinmal" die Lohnart ein.

  2. Tragen Sie für betroffene Dienstnehmer Aufrollungen ein. Beim Netto wird sich dadurch nichts ändern.

 

Freiwilliger Lohnsteuerabzug gemäß § 47 Abs 1 lit b (wenn im Inland keine Betriebsstätte des Arbeitgebers besteht):

Falls Sie diesen nutzen, wenden Sie sich an LHR Support.

 

Umsetzung in LHR Lohn

Sie erhalten diesen Wert mit den Updates ab 12.2022.

 

Exekutionsordnung

Unpfändbare Freibeträge ab 01.01.2023 (voraussichtlich)

 

01.2022

01.2023

Allgemeiner Grundbetrag – Sonderzahlungen, welche monatliche Leistung übersteigen (§ 291a Abs 1 EO)

1.030,00 €

1.110,00 €

Erhöhter allgemeiner Grundbetrag – keine Sonderzahlungen (§ 291a Abs 2 Z 1 EO)

1.202,00 €

1.295,00 €

Unterhaltsgrundbetrag – Verpflichtete gesetzliche Unterhalt pro Person (§ 291a Abs 2 Z 2 EO)

206,00 €

222,00 €

Grenzbetrag (§ 291b EO)

4.120,00 €

4.440,00 €

Höhe der Geldforderung

515,00 €

555,00 €

Umsetzung in LHR Lohn

Sie erhalten diesen Wert mit den Updates ab 10.2022.

 

 

Wir bitten um Verständnis, dass wir als Softwarehersteller keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben können.