Gesetzesänderungen 01.2009

Aufstellung der Gesetzesänderungen für das Jahr 2009

im Zusammenhang von Lohn-/Gehaltsabrechnungen

 

Sozialversicherung

Höchstbeitragsgrundlagen 2009

Werden vom Programm wie folgt ermittelt:

 

Werte 2008

Werte 2009

Höchstbeitragsgrundlage täglich

131,00

134,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

3.930,00

4.020,00

Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen

7.860,00

8.040,00

Geringfügigkeitsgrenze täglich

26,80

27,47

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

349,01

357,74

 

AV-Staffelung im Niedriglohnbereich

AV-Staffelung ändert sich ab 01.2009 wie folgt:

Von

Bis

Arbeitslosenversicherung

Verrechnungsgruppe auf der Beitragsnachweisung

SV-Kennzeichen am Lohnkonto

0,00

1.128,00 (vorher 1.100,00)

- 3%

N25a

A3

1.128,01

1.230,00 (vorher 1.200,00)

- 2%

N25b

A2

1.230,01

1.384,00 (vorher 1.350,00)

- 1%

N25c

A1

 

Versicherung 10 Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau

Bei dieser Versicherung ändert sich bei den SV-Gruppe N14 und N24 geringfügig Beschäftigter der Unfallversicherungs-Beitrag von 1,38 auf 1,40%.

Aufrollungen werden nicht automatisch eingetragen.

Falls Sie für 01.2009 bereits diese SV-Gruppen abgerechnet haben, tragen Sie für betroffene Dienstnehmer Aufrollungen ein und rechnen Sie sie neu ab.

 

Mindestangabenmeldungen für fallweise Beschäftigte

Ab 01.07.2008 können fallweise Beschäftigte (= Dienstnehmer mit der Bezugsart "6 - Zeitlohn" im variablen Dienstnehmerstamm) mit einer Monatsmeldung und den angeführten Beschäftigungstagen, anstatt pro Beschäftigungstag eine Anmeldung, gesendet werden (ab der ELDA Versionsnummer 3). LHR Lohn unterstützt diese Anforderung seit 07.2008, die ab 01.01.2009 zwingend ist.

 

Einkommensteuergesetz

Freibetrag § 68 (2) EStG

Der Freibetrag § 68 (2) EStG erhöht sich ab 01.2009 auf 86,-- Euro (vorher 43,-- Euro) und auf 10 freie Überstundenzuschläge (vorher 5) pro Monat.

 

Urlaubsverwaltung

Ab 2009 fällt die Samstagregel weg.

Falls Sie in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter - Seite 2 im Feld "Urlaub" - "Regel" die Samstagregel eingerichtet haben, setzen Sie dieses Feld nach dem Abschluß des Monats Dezember 2008 auf "keine".

Dieser Parameter steuert den Vorschlagswert in der Maske Abrechnungen/Urlaub/Abrechnen/Urlaub und Fehlzeit oder Schnellerfassung, hat jedoch auf die Abrechnung keine Auswirkung.

 

Kammerumlage II

Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ zum DB, Kammerumlage II) gemäß § 122 Abs 7 und Abs 8 WKG ändert sich für Niederösterreich, Steiermark und Tirol.

Bundesland

2008

2009

Burgenland

0,44%

0,44%

Kärnten

0,42%

0,41%

Niederösterreich

0,42%

0,41%

Oberösterreich

0,36%

0,36%

Salzburg

0,43%

0,43%

Steiermark

0,41%

0,40%

Tirol

0,44%

0,43%

Vorarlberg

0,39%

0,39%

Wien

0,40%

0,40%

 

Wir bitten um Verständnis, dass wir als Softwarehersteller keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben können.